Sibylle Kessal-Wulf

Sibylle Kessal-Wulf

Sibylle Kessal-Wulf (* 1958) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof.

Leben

Sibylle Kessal-Wulf begann 1985 in Schleswig-Holstein als Proberichterin am Amts- und Landgericht Flensburg ihre richterliche Karriere. 1988 wurde sie Richterin am Amtsgericht Flensburg. An eine Abordnung an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht anschließend wurde sie 1992 Richterin an dem Oberlandesgericht. Sie gehörte dort dem für Gesellschafts-, Bank- und Börsenrecht zuständigen 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts an. Während der Tätigkeit als Richterin am Oberlandesgericht promovierte sie 1995 zum Thema Die Innenverbände: am Beispiel Publikumsgesellschaft, Franchising, Mitarbeiterbeteiligung und Betriebsverband an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Am 2. Mai 2001 trat sie ihren Dienst als Richterin am Bundesgerichtshof an und gehört dort dem IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes an, der zuständig ist für Versicherungs- und Erbrecht. Neben der Tätigkeit im IV. Senat war sie auch in anderen Senaten des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit Fragen der Zwangsvollstreckung befasst und Beisitzerin im Notarsenat. 2010 wurde sie stellvertretende Vorsitzende des Notarsenates. Im Februar 2011 wurde ihr der Vorsitz des IV. Zivilsenats übertragen. Daneben übernahm sie den Vorsitz im Senat für Patentanwaltssachen und den stellvertretenden Vorsitz im Senat für Anwaltssachen.

Neben der richterlichen Tätigkeit ist Sibylle Kessal-Wulf auch rechtswissenschaftlich tätig, etwa durch Mitarbeit an dem Großkommentar Staudinger.

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