Fahrzeugkontrolle

Fahrzeugkontrolle
Fahrzeugkontrolle der Polizei Brandenburg
Motorradstreife der Hamburger Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle

Eine Fahrzeugkontrolle ist der Überbegriff für die Durchführung einer Kontrolle eines Fahrzeuges durch Vollzugsbeamte verschiedener Behörden. Sie hat entweder den Grund zur Verkehrsüberwachung oder die Zielsetzung der Öffentlichen Sicherheit, dabei sind unterschiedliche Normen einschlägig. Sie unterscheidet sich vor allem hinsichtlich der Eigensicherungsmaßnahmen erheblich von der Personenkontrolle.

Am häufigsten und bekanntesten sind Fahrzeugkontrollen im Straßenverkehr durch die Polizei, daneben gibt es auch Fahrzeugkontrollen in anderen Bereichen und durch andere Organe, z. B. im Güterkraftverkehr das Bundesamt für Güterverkehr oder in anderen Bereichen wie der Luft- und Schifffahrt. Dieser Artikel ist auf den Straßenverkehr bezogen.

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Rechtliche Grundlagen

Die Fahrzeugkontrolle hat unter anderem folgende rechtliche Grundlagen:

Die genannten Rechtsgrundlagen können sich teilweise auch überschneiden, siehe Doppelfunktionale Maßnahme. Es gibt verschiedene Intentionen für eine Fahrzeugkontrolle, z. B. die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (hier jeweils relevant: Identitätsfeststellung), die Gefahrenabwehr, die Amts- und Vollzugshilfe sowie in seltenen Fällen Unterstützungsersuchen anderer Polizeidienststellen.

Durchführung

Eine Fahrzeugkontrolle wird fast immer seitens der Polizei oder des Zolls mit Unterstützung eines Einsatzfahrzeugs durchgeführt. Groß angelegte Kontrollen erfolgen mittels einer Standkontrolle, ebenfalls ein taktischer Begriff. Im Einzeldienst erfolgen Fahrzeugkontrollen aufgrund einer Einzelfallentscheidung, z. B. unsichere Fahrweise (siehe Fahruntüchtigkeit).

Eine Taktik ist das sogenannte Hamburger Modell: Der Sicherer erscheint zuerst am Fahrzeug, sodass die Insassen abgelenkt sind, erst dann erscheint der einschreitende Beamte am Fahrzeug. Der Vorteil der Vorgehensweise ist, dass nur ein Beamter (der Sicherer) gefährdet ist und dieser bereits einen Überblick über eventuell mitgeführte Waffen erhält.

Bei polizeilichen Anordnungen ist in Deutschland ein Widerspruch ohne aufschiebende Wirkung (§80(2)2 VwGo), d. h., zunächst muss ein Bürger den Anweisungen der Polizei Folge leisten.

Innerhalb der Schengenstaaten ist für die Polizei gem. Artikel 41 SDÜ von 1990 eine Nacheile beim Verdacht einer Straftat auch bis zu 30 km über das eigene Territorium hinaus möglich. Einschränkungen: Dies gilt nur auf dem Landweg und für unifomierte Fahrzeuge der Polizei. Beispiel: Ein stark betrunkener Autofahrer fährt von Deutschland nach Österreich; die Polizeistreife kann ihn erst auf österreichischen Gebiet anhalten.

Inhalte

Inhalte einer Fahrzeugkontrolle sind unter anderem: Die Überprüfung von Ausweisen sowie die Überprüfung von Personen und der mitgeführten Sachen. Sie kann unter Umständen auch eine Durchsuchung beinhalten.

Begriff in der Schweiz

Die Fahrzeugkontrolle ist eine Schweizer Einrichtung zur technischen Untersuchung von Kraftfahrzeugen auf Verkehrssicherheit, vergleichbar hierbei mit den deutschen Organisationen TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und anderen, insoweit sie Fahrzeuge technisch prüfen. Siehe auch Straßenverkehrsrecht.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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