PKE Pensionskasse Energie

PKE Pensionskasse Energie
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
Rechtsform Genossenschaft
Gründung 1922
Sitz Zürich, Schweiz
Leitung Ronald Schnurrenberger
(Vorsitzender der Geschäftsleitung)
Kurt Baumgartner
(VR-Präsident)
Mitarbeiter 30
Umsatz 256,964 Mio. CHF
(2009/2010)
Bilanzsumme 4,549 Mrd. CHF (31. März 2010)
Branche Pensionskassen
Produkte Altersvorsorge
Website www.pke.ch

Die PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft mit Sitz in Zürich ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert als autonome Leistungsprimatkasse obligatorische und überobligatorische Leistungen im Rahmen der 2. Säule für das Personal der ihr angeschlossenen Unternehmen. Die PKE Pensionskasse Energie wurde 1922 gegründet und ist in Form einer Genossenschaft organisiert. Ihr waren per Ende März 2010 insgesamt 162 Unternehmen, hauptsächlich aus der Energiewirtschaft, mit 9'098 aktiv Versicherten sowie 5'469 Rentnern angeschlossen. Die verwalteten Vermögen beliefen sich auf 4,459 Milliarden Schweizer Franken.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Statuten und das Reglement der PKE Pensionskasse Energie.

Organisation

Die Organe der PKE Pensionskasse Energie setzen sich zusammen aus der Delegiertenversammlung, dem Verwaltungsrat, dem internen Kontrollorgan und der Revisionsstelle. Darüber hinaus bestehen vier mit der PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie gemeinsam gebildete Ausschüsse.

Delegiertenversammlung

Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Delegiertenversammlung. Ihr sind die Befugnisse der Generalversammlung übertragen. Sie setzt paritätisch aus 249 Delegierte der versicherten Mitglieder und Pensionierten sowie 249 Unternehmensvertreter zusammen und wird aus den Genossenschaftern jeweils auf drei Jahre gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Delegierternversammlung zählen:

  • Festsetzung und Änderung der Statuten und des Reglements
  • Wahl und Abberufung des Verwaltungsrates
  • Wahl und Abberufung der Personen des internen Kontrollorgans sowie der Revisionsstelle
  • Abnahme des Geschäftsberichtes des Verwaltungsrates, der Betriebsrechnung und der Bilanz sowie des Berichtes der Revisionsstelle

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich paritätisch aus je fünf Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen und wird von den Delegierten der versicherten Mitglieder und Pensionierten bzw. von den Delegierten der Unternehmen auf drei Jahre gewählt. Präsident des Verwaltungsrates ist Kurt Baumgartner als Arbeitgebervertreter, Vizepräsident ist Michel Praplan als Vertreter der Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrats zählen:

  • Festlegung des Unternehmensleitbildes
  • Festlegung der Organisation, insbesondere Erlass und Abänderung von Reglementen
  • Festlegung der Ziele und Grundsätze sowie Regelung der Durchführung und Überwachung der Vermögensanlage (Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlagerichtlinien)
  • Festlegung der Ziele und Grundsätze des Versicherungsbereichs (Versicherungsstrategie, Versicherungspolitik)
  • Festsetzung der versicherungstechnischen Grundsätze, einschliesslich des technischen Zinsfusses, nach Anhörung des Versicherungsexperten
  • Ernennung, Einstellung und Abberufung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung

Internes Kontrollorgan / Revisionsstelle / Experte für berufliche Vorsorge

Das interne Kontrollorgan prüft das Vorhandensein eines internen Kontrollsystems und des Prozessmanagements. Es wird von der Delegiertenversammlung auf drei Jahre gewählt. Die Revisionsstelle und der Experte für die berufliche Vorsorge nehmen ihre Aufgaben gemäss Art. 53 BVG respektive Art. 33 ff BVV2 wahr.

Ausschüsse

Die PKE Pensionskasse Energie verfügt gemeinsam mit der aus ihr hervorgegangenen PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie über vier paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte Ausschüsse. Ihre Aufgabe besteht in der vertieften Analyse der vorgelegten Geschäfte und der Versorgung des Verwaltungsrates mit einer unabhängigen Meinung und Handlungsempfehlungen.

Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, Entscheide in Bezug auf die Umsetzung der Anlagestrategie und für die Überwachung der Anlagetätigkeit zu erarbeiten.

Der Versicherungsausschuss behandelt alle Geschäfte und Projekte im Bereich der Versicherung, die Aufnahme neuer Unternehmen und Einzelmitglieder sowie entsprechende Kündigungen.

Der Rechnungs- und Revisionsausschuss ist für die Beurteilung der Qualität und der Angemessenheit des internen Kontrollsystems verantwortlich. Der Umfang der Prüfung wird mit der Revisionsstelle koordiniert und die Revisionsergebnisse zuhanden des Verwaltungsrates besprochen.

Der Personalausschuss ist für die Entscheidungsvorbereitung in Bezug auf die Ernennung, Einstellung oder Abberufung der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig. Zudem beschliesst er über die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder und legt die Gehaltspolitik fest.

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