Pharmaziestudium

Pharmaziestudium
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Das Pharmaziestudium ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung im Rahmen der Approbationsordnung für Apotheker. Die Approbation ist in Deutschland gemäß Bundes-Apothekerordnung notwendig, um den Beruf des Apothekers auszuüben. Im Jahr 2005 waren 12.358 Pharmaziestudenten an deutschen Universitäten eingeschrieben. Im gleichen Jahr gab es 1.534 Pharmaziepraktikanten.[1] Das Studium ist zulassungsbeschränkt, d.h. die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Im Durchschnitt brauchen Pharmaziestudenten neun Semester für Ihren Abschluss.

Die Approbationsordnung gibt die Inhalte des Studiums, die drei Pharmazeutischen Prüfungen und die Einteilung in Grund- und Hauptstudium vor. Jede Universität hat darüber hinaus noch eine Studienordnung erlassen, in der der genaue Ablauf und die Abfolge der Lehrveranstaltungen und zum Beispiel die Zulassung zu den Lehrveranstaltungen geregelt ist.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung der pharmazeutischen Ausbildung

Die pharmazeutische Ausbildung gliedert sich in ein Studium von vier Jahren an einer Universität, eine Famulatur von acht Wochen, eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Teilabschnitten abzulegen ist.

Der Inhalt des Universitätsstudiums ist durch die Approbationsordnung [2] festgelegt und umfasst 10 Stoffgebiete. Im Grundstudium werden Grundbegriffe der Naturwissenschaften vermittelt, erst im Hauptstudium werden spezielle pharmazeutische Inhalte gelehrt.

  • Stoffgebiet A behandelt in 462 Unterrichtsstunden die Themen allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Stoffgebiet B behandelt in 392 Unterrichtsstunden die Pharmazeutische Analytik
  • Stoffgebiet C behandelt in 280 Unterrichtsstunden Mathematik, physikalische Grundlagen und Arzneiformenlehre
  • Stoffgebiet D behandelt in 392 Unterrichtsstunden Grundlagen der allgemeinen und Humanbiologie
  • Stoffgebiet E behandelt in 196 Unterrichtsstunden Biochemie und Pathobiochemie
  • Stoffgebiet F behandelt in 364 Unterrichtsstunden Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
  • Stoffgebiet G behandelt in 238 Unterrichtsstunden Biogene Arzneistoffe
  • Stoffgebiet H behandelt in 420 Unterrichtsstunden Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik
  • Stoffgebiet I behandelt in 406 Unterrichtsstunden Pharmakologie und Klinische Pharmazie
  • Stoffgebiet K umfasst das in 112 Unterrichtsstunden abzuleistende Wahlpflichtfach

Die Anzahl der Unterrichtsstunden für die einzelnen Stoffgebiete kann je nach Universität bzw. Matrikel leicht variieren, da laut Approbationsordnung Veranstaltungen aus einem Stoffgebiet auch in einem anderen gehalten werden können. Die Stoffgebiete A bis D werden im Grundstudium unterrichtet welches mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Der 1. Prüfungsabschnitt (auch „1. Staatsexamen“ genannt) besteht aus 4 zu den jeweiligen Stoffgebieten gehörenden Prüfungen, welche einzeln zu absolvieren sind. Bei diesen Prüfungen handelt es sich um Multiple Choice Fragen, die vom IMPP erstellt werden. Bis zum Ablegen des 1. Prüfungsabschnitts muss auch die Famulatur von acht Wochen erfolgt sein. In der Regel wird diese in 2 Teile aufgeteilt. Mindestens 4 Wochen müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die anderen 4 Wochen können abweichend in einer Krankenhausapotheke, einer Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, bei Behörden oder einem Universitätsinstitut durchgeführt werden. Versäumte Tage (z.B. durch Krankheit) sind nachzuholen.

Die Stoffgebiete E bis I werden im Hauptstudium vermittelt:

  • Biochemie und Pathobiochemie (Stoffgebiet E)
  • Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie (Stoffgebiet F)
  • Biogene Arzneistoffe (Stoffgebiet G)
  • Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik (Stoffgebiet H)
  • Pharmakologie und Klinische Pharmazie (Stoffgebiet I)

Ein zusätzliches Stoffgebiet K muss zusätzlich im Hauptstudium als Wahlpflichtfach belegt werden, wobei sich die angebotenen Fächer und die Kapazitäten je nach Universitätsort unterscheiden. Mit dem Bestehen des zweite Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (umgangssprachlich „2. Staatsexamen“), welcher mündlich nach dem 8. Semester abgelegt wird, endet die universitäre Regelstudienzeit.

Nach dem Studium müssen angehende Apotheker als „Pharmazeut im Praktikum“ ein Praktisches Jahr absolvieren. Die Hälfte davon muss in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, die andere Hälfte kann im Krankenhaus, der Pharmazeutischen Industrie, an der Universität oder bei sonstigen Einrichtungen unter der Aufsicht eines Apothekers abgeleistet werden. Während des Praktischen Jahres, oder kurz PJ, finden Unterrichtsbegleitende Seminare statt die den Praktikanten für das Dritte und letzte Staatsexamen vorbereiten sollen. Nach erfolgreichem Abschluss des Dritten Staatsexamen kann man die Approbation bei der zuständigen Kammer beantragen.

Besonderheiten

An den meisten Universitäten gibt es im Hauptstudium sogenannte Ringvorlesungen (auch Hauptvorlesungen). Hier wird eine Vorlesung über die vier Semester des Hauptstudiums gehalten und von allen Studenten im Hauptstudium gehört. Verpasst ein Student eine Vorlesung muss er also zwei Jahre warten bis sie wieder gelesen wird. Im Studium war bis zur aktuellen Approbationsordnung mit der Einführung des Wahlpflichtfachs keine Spezialisierung möglich. Auch fertigen die Pharmaziestudenten bis heute keine wissenschaftliche Abschlussarbeit an. An einigen Universitäten können durch ein Aufbaustudium die akademische Grade Diplom oder Master erlangt werden.

Universitäten in Deutschland, an denen Pharmazie studiert werden kann

Alle Fachschaften der Pharmazie sind im Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) organisiert.

Universitäten in Österreich, an denen Pharmazie studiert werden kann

Einzelnachweise

  1. ABDA-Bericht 2005/2006
  2. Anlage 1 zur AAppO

Weblinks


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