Betriebssportgemeinschaft

Betriebssportgemeinschaft

Betriebssportgemeinschaft (abgekürzt: BSG) steht im Allgemeinen als Begriff für den Zusammenschluss von Sportinteressierten eines Unternehmens oder einer Branche. Die Betriebssportgemeinschaft verfügt in aller Regel über keine eigene Rechtspersönlichkeit. In Ausnahmefällen ist eine BSG in Vereinsform anzutreffen. Es existieren zahlreiche solche Vereinigungen, häufig mit Unterstützung des Arbeitgebers, vor allem bei Unternehmen, deren Philosophie eine ausgeprägte Sozialprägung aufweist.

Inhaltsverzeichnis

Betriebssportgemeinschaften im Dritten Reich

Nachdem die Nationalsozialisten 1933 die Macht in Deutschland ergriffen hatten, bezogen sie auch den Sport in ihre Politik mit ein. Nach ihrem Verständnis sollte er der Wehrertüchtigung und der Förderung der Volksgemeinschaft dienen. Im Rahmen ihrer Gleichschaltungspolitik aller gesellschaftlichen Bereiche passten die bis dahin unabhängigen Sportvereine nicht in das Konzept, und es wurde versucht, sie nach und nach zurückzudrängen. Zahlreiche NSDAP-Organisationen, wie die SS, SA und HJ bauten eigene Sportorganisationen auf, in denen die NS-Ideologie voll zum Tragen kam. Auch die Deutsche Arbeitsfront (DAF), die Einheitsgewerkschaft der Nationalsozialisten, bemühte sich um den Sport. Ihre Unterorganisation KdF gründete 1936 ein eigenes Sportamt, dessen Aufgabe es sein sollte, zur „Wehrertüchtigung und rassischen Vervollkommnung“ den Sport in die Betriebe zu bringen. Zu diesem Zweck wurden in den größeren Werken Betriebssportgemeinschaften (BSG) ins Leben gerufen, die sich zunächst um den Breitensport kümmern sollten. Mit zunehmender Dauer wandten sich die BSG jedoch auch dem Wettkampfsport zu und nahmen teilweise am deutschlandweiten Spielbetrieb der verschiedensten Sportarten teil. Am auffälligsten waren die Erfolge im Fußball, wo beispielsweise die BSG Gelsenguß Gelsenkirchen, Neumeyer Nürnberg und Volkswagenwerk Wolfsburg in der Gauliga, der höchsten Fußballklasse, spielten. Zwischen 1938 und 1940 stieg die Zahl der Betriebssportgemeinschaften von 10.000 bis auf 20.000 an. Der Führer der DAF, Robert Ley, entwickelte zu dieser Zeit den Plan, die Betriebssportgemeinschaften mit den Sportvereinen zu so genannten Ortssportgemeinschaften zwangszuvereinen. Dieser Plan wurde jedoch von Hitler 1942 gestoppt, da nach der Ausweitung des Zweiten Weltkrieges keine weitere Unruhe unter die Bevölkerung gebracht werden sollte. Nach Kriegsende fielen die Betriebssportgemeinschaften dem allgemeinen Verbot der Sportvereine zum Opfer, sie lebten auch nach der Wiedereinführung des Vereinssports in den Westzonen nicht wieder auf.

Betriebssportgemeinschaften in der DDR

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden in der Sowjetischen Besatzungszone die bisherigen sportlichen Strukturen restlos zerschlagen. Alle Sportvereine wurden auf der Grundlage der Direktive Nr. 23 des Alliierten Kontrollrats der Besatzungsmächte vom 17. Dezember 1945 aufgelöst. Sportwettkämpfe wurden zunächst nur auf lokaler Ebene mit locker organisierten Sportgemeinschaften in den Städten und Landkreisen zugelassen. Der Fußball-Spielbetrieb konnte erst ab Herbst 1946 auf Länderebene ausgeweitet werden. Die Organisation lag in den Händen des Jugendverbandes „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ).

Nachdem im Sommer 1948 mit der 1. Ostzonen-Fußballmeisterschaft erstmals eine Länder übergreifende Meisterschaft durchgeführt worden war, wurde deutlich, dass die bisherigen Organisationsformen nicht mehr ausreichend waren. Auf Initiative der Einheitsgewerkschaft FDGB und der FDJ wurde als sportliche Dachorganisation in der Sowjetischen Besatzungszone am 1. Oktober 1948 der Deutsche Sportausschuss (DS) gegründet. Zu seinen ersten Aufgaben gehörte die Reorganisation des Sportbetriebes, die unter der Devise „Umstellung auf Produktionsbasis“ in Angriff genommen wurde. Unter Beteiligung des FDGB wurden in Produktions- und Verwaltungsbetrieben anstelle der bisherigen Sportgemeinschaften Betriebssportgemeinschaften (BSG) gegründet, wobei die aus der NS-Zeit stammende Bezeichnung bedenkenlos übernommen wurde. Die so genannten Trägerbetriebe übernahmen für ihre BSG die Finanzierung und Logistik, verantwortlich waren die betrieblichen Gewerkschaftsgruppen. Die BSG hatten die Aufgabe, sportliche Aktivitäten auf breiter Basis zu fördern und zu organisieren. So boten sie in der Regel getrennt nach so genannten Sektionen eine weite Palette von Sportarten an. Jede BSG hatte ihre eigene einheitliche Leitungsstruktur mit BSG-Vorsitzendem und Sektionsleitern. Die finanziellen Mittel wurden aus den Gewerkschaftsfonds der Trägerbetriebe bereitgestellt, in vielen Fällen wurden auch die Sportanlagen durch die Betriebe errichtet.

Zur weiteren Optimierung des Systems fasste der DS am 3. April 1950 den Beschluss „Über die Reorganisation des Sports auf Produktionsebene“. Er sah die Bildung von zentralen Sportvereinigungen auf der Basis der Gewerkschaftsstruktur vor, nach der alle Betriebssportgemeinschaften entsprechend ihrer übergeordneten Sportvereinigung einheitliche Namen erhielten (z. B. BSG Rotation Dresden mit dem Trägerbetrieb VEB Sachsenverlag). Ihnen fiel die Aufgabe zu, die Förderung der BSG innerhalb ihres Bereiches zu organisieren und den Sportverkehr zu regeln. Letzteres geschah unter anderem durch die Organisation zentraler SV-Wettkämpfe, aber auch durch Einflussnahme beim Sportlerwechsel zu anderen BSG. Es wurden folgende 16 Sportvereinigungen gegründet:

Sportvereinigung Gewerkschaftsbereich
Aktivist Bergbau
Aufbau Bauindustrie
Chemie chemische Industrie, Glas- und Keramik
Einheit staatliche und kommunale Verwaltung
Empor Handel und Nahrungsgüterwirtschaft
Fortschritt Leicht- und Textilindustrie
Lokomotive Reichsbahn
Medizin Gesundheitswesen
Motor Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallverarbeitung
Post Post- und Fernmeldewesen
Rotation polygrafische Industrie und Verlagswesen
Stahl Metallurgie
Traktor Landwirtschaft
Turbine Energiewirtschaft
Wismut Uranbergbau
Wissenschaft Universitäten und Hochschulen

Zur weiteren Stärkung des DDR-Sports gründeten die großen Sportvereinigungen im Herbst 1954 jeweils für ihren Bereich Sportclubs, die von der DDR-Sportführung besonders gefördert wurden (z. B. SC Einheit Dresden, SC Chemie Halle, SC Empor Rostock). Damit verloren die Betriebssportgemeinschaften hinsichtlich des Spitzensports, der künftig bei den Sportclubs angesiedelt war, an Bedeutung, sie waren nur noch Sportgemeinschaften 2. Klasse. Mit der fortschreitenden Zentralisierung des DDR-Sports durch das 1957 gegründete übergeordnete Sportorgan DTSB verloren auch die zentralen Sportvereinigungen zunehmend an Bedeutung und wurden später kaum noch in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Zu den größten und leistungsstärksten Betriebssportgemeinschaften zählten Wismut Aue, Stahl Riesa, Chemie Leipzig, Motor/Sachsenring Zwickau. Chemie Leipzig war nach Bildung der Sportclubs die einzige BSG, die DDR-Fußballmeister wurde.

Die Sportvereinigungen Vorwärts und Dynamo standen außerhalb des BSG-Systems. Sie waren Sportorganisationen der Nationalen Volksarmee bzw. der Volkspolizei. Ihnen waren die örtlichen Armeesportgemeinschaften (ASG) „Vorwärts“ und die Sportgemeinschaften „Dynamo“ unterstellt.

Mit der Abwicklung der Volkseigenen Betriebe ab 1990 fiel die organisatorische und finanzielle Grundlage der meisten Betriebssportgemeinschaften weg. Nur wenigen gelang eine direkte Umwandlung in einen eingetragenen Verein.[1] Die meisten Betriebssportgemeinschaften lösten sich auf und wurden durch neu gegründete Sportvereine ersetzt.

Einzelnachweise

  1. Andreas Luh: Betriebssport zwischen Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmerbedürfnissen. Eine historische Analyse vom Kaiserreich bis zur Gegenwart, Aachen 1998, S. 429-441.

Siehe auch


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