Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Europaausschuss) ist ein deutscher Bundestagsausschuss, der vom Grundgesetz vorgeschrieben ist.[1] Der Ausschuss ist als "Integrations- und Querschnittsausschuss" zentraler Ort europapolitischer Entscheidungsprozesse, unbeschadet der sachlichen Zuständigkeit anderer Ausschüsse für bestimmte Themen. Außerdem kontrolliert der EU-Ausschuss die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union. Als Besonderheit kann der EU-Ausschuss die Rechte des Bundestags wahrnehmen und gegenüber der Bundesregierung gem. Art. 23 Abs. 3 GG Stellungnahmen, sog. plenarersetzende Beschlüsse, abgeben. Darüber hinaus kann der EU-Ausschuss als einziger Bundestagsausschuss Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen in den Bundestag einbringen. Der EU-Ausschuss ist auch für die Kontaktpflege mit dem EU-Parlament und den Parlamenten von EU-Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und -kandidaten zuständig und wirkt an den COSAC-Treffen mit. [2] [3]

Der gegenwärtige Vorsitzende ist der CDU-Abgeordnete Gunther Krichbaum[4]. Sein Stellvertreter ist der FDP-Abgeordnete Michael Link.

Der EU-Ausschuss ist der größte Bundestagsausschuss und setzt sich aus 35 Bundestagsabgeordneten zusammen. Neben den Bundestagsabgeordneten gehören dem EU-Ausschuss auch 16 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Die EU-Abgeordneten können sich an den Beratungen des EU-Ausschusses beteiligen und stellen so eine Verzahnung der Arbeit auf nationaler und europäischer Ebene sicher.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bis zur ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahr 1979 waren die Bundestagsabgeordneten gleichzeitig EU-Parlamentarier. Nach 1979 (erste Direktwahl des Europäischen Parlaments) liefen diese Doppelmandate aus und die Information des Bundestags über EU-Angelegenheiten verschlechterte sich, worauf eine Kommission des Ältestenrates einen Verbesserungsvorschlag erarbeitete. Vom 10. Bundestag wurde 1983 dann eine Europa-Kommission gegründet wurde, die mit 11 Bundestags- und 11 Europa-Abgeordneten besetzt, aber immer noch zu wenig in die Strukturen eingebunden war und der wachsen Zahl der Vorlagen nicht mehr Herr wurde. Deshalb wurde ab 1987 die Kommission nicht mehr eingesetzt und die Aufgaben statt dessen einem Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses übertragen. Vom 12. Bundestag wurde dann 1991 der "Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft" (EG-Ausschuss) eingesetzt, der sich vor allem mit Verträgen zur Schaffung der Europäischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion befasste. Ihm gehörten 33 Bundestagsabgeordnete und die elf Europaabgeordneten als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Als Querschnittsausschuss hatte der EG-Ausschuss jedoch keine Federführung für entscheidungsrelevante Vorlagen, da diese von den jeweiligen Fachausschüssen erarbeitet wurden. Vom 13. Bundestag wurde 1994 schließlich der heutige EU-Ausschuss mit einigen besonderen Rechten eingesetzt.[5]

Europasaal

Die Sitzungssäle der Bundestagsausschüsse befinden sich in den Rotunden des Paul-Löbe-Hauses. Eine Ausnahme bildet der Europasaal (Raumnummer 4.900), der Sitzungssaal des EU-Ausschusses. Er befindet sich im zweiten und dritten Obergeschoss der großen Ostrunde und ist deutlich größer als die anderen Ausschusssäle (261 m²), was auf seine Sonderstellung und Größe hinweist. Darüber hinaus verfügt er über Dolmetscherkabinen, weshalb im Europasaal auch viele internationale Veranstaltungen stattfinden.[6] [7]

Mitglieder

In der 17. Wahlperiode gehören dem Ausschuss 35 Mitglieder an, davon 14 von der CDU/CSU, acht von der SPD, fünf von der FDP und jeweils vier von LINKE und GRÜNE.

Die Mitglieder sind:[8]

CDU/CSU: Thomas Bareiß, Veronika Bellmann, Thomas Dörflinger, Jürgen Hardt, Karl Holmeier, Alois Karl, Roderich Kiesewetter, Gunther Krichbaum, Bettina Kudla, Matthias Lietz, Detlef Seif, Thomas Silberhorn, Michael Stübgen, Johann David Wadephul.

SPD: Heinz-Joachim Barchmann, Eva Högl, Dietmar Nietan, Michael Roth, Axel Schäfer, Werner Schieder, Martin Schwanholz, Peer Steinbrück.

FDP: Heinz Golombeck, Michael Link, Oliver Luksic, Gabriele Molitor, Joachim Spatz.

Die Linke: Diether Dehm, Andrej Hunko, Thomas Nord, Alexander Ulrich.

Bündnis90/Die Grünen: Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Jerzy Montag, Manuel Sarrazin.

Vorsitzender des Ausschusses ist der Abgeordnete Gunther Krichbaum. Sein Stellvertreter ist Michael Link von der FDP-Fraktion. Als Obleute wurden von ihren Fraktionen Michael Stübgen (CDU/CSU), Axel Schäfer (SPD), Michael Link (FDP), Alexander Ulrich (LINKE) und Manuel Sarrazin (GRÜNE) am 12. bzw. 19. November 2009 bestimmt. Diese nehmen im Ausschuss eine ähnliche Rolle wie die Fraktionsvorsitzenden im Plenum des Bundestages wahr.

Die erste und damit konstituierende Sitzung hat in der 17. Wahlperiode am 25. November 2009 stattgefunden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_03.html#045 Art. 45 GG
  2. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a21/aufgaben.html Aufgaben des EU-Ausschusses
  3. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a21/cosac/index.html COSAC
  4. http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/bio/K/krichgu0.html Gunther Krichbaum, MdB (CDU)
  5. Bundestag und Europa. S.3 ff.
  6. http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0206/ausschuesse/archiv14/a22/a22_eu.html
  7. http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/architektur/loebehaus/index.html
  8. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a21/mitglieder.html

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