Christian Pestalozza

Christian Pestalozza

Christian Pestalozza (eigentlich: Albert Rudolf Christian Graf von Pestalozza) ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler. Bekannt ist er auch als Buchautor und Grundgesetz-Kommentator. Er wird für seine Auskunftsfreudigkeit in den Medien geschätzt und öfter als Gutachter beauftragt. Bis zum 30. September 2006 hatte er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin inne; seit dem 1. Oktober 2006 ist er emeritiert.

Inhaltsverzeichnis

Stellungnahmen zur Bundestagswahl 2005

Pestalozza zählt zu den Kritikern der mittels Vertrauensfrage herbeigeführten Bundestagswahl 2005. Im Zusammenhang mit der in Dresden erforderlichen Nachwahl forderte er, das Ergebnis der Bundestagswahl am 18. September zunächst unter Verschluss zu halten, um eine Beeinflussung der Dresdner Nachwähler zu vermeiden. Andernfalls sehe er den Grundsatz freier und gleicher Wahlen verletzt.

Studiengebühren in Hessen

Pestalozza wurde von der hessischen Landesregierung 2005 damit beauftragt, die Zulässigkeit von Studiengebühren nach der hessischen Verfassung zu bestätigen. Pestalozza versteht in seinem Gutachten Studiengebühren nicht als Studienentgelte, sondern als Schulgeld. Somit seien sie gemäß der hessischen Verfassung zulässig und ständen nicht im Gegensatz zum Unentgeltlichkeitsgebot der Verfassung. Studiengebühren seien sogar geboten, die Höhe könne durch die Universitäten weitgehend frei bestimmt werden, solange es nicht zur Querfinanzierung fremder Fächer komme. Auf die wirtschaftliche Lage der Entgeltpflichtigen komme es bei der Bemessung der Studiengebühren nicht an.

Volksabstimmungen

Pestalozza gehört zu den wenigen deutschen Staatsrechtlern, welche gegenüber direkter Demokratie ein grundsätzlich positives Verhältnis haben. Seine viel zitierte Schrift Der Popularvorbehalt gilt unter Befürwortern von Volksabstimmungen als einschlägig.

Zitate

Zu den Erfahrungen in Weimar mit Parlamentarismus und direkter Demokratie:

„Weimar hat nur eines gelehrt: Bei den Staatsorganen war die Sachkompetenz des Bürgers nicht gefragt. Weimar ist, wenn wir einen Verantwortlichen in der Rechtsordnung suchen, sicher eher am Parlamentarismus zerbrochen als an der direkten Demokratie. Hat uns das gehindert, wieder mit dem parlamentarischen System anzufangen? Zu Recht nicht. Aber es hat uns angespornt, dieselbe Sache besser zu machen. Allein dies ist auch die richtige Einstellung zu den direkt-demokratischen Zügen der Weimarer Verfassung und ihrer praktischen Bewahrung.“ (Quelle: Der Popularvorbehalt, 1981, S. 29)

Auf die Frage, wann die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden darf:

„Ausdrücklich im Verteidigungsfall, das heißt, wenn ein bewaffneter Angriff von außen stattfindet oder droht. Im Spannungsfall, d.h. im Vorfeld eines möglichen Verteidigungsfalles und noch für den Fall, daß der Bestand des Bundes oder eines Landes oder mehrerer Länder bedroht ist oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ (Quelle: Sendung Kontraste vom 4. Oktober 2001)

Zur Frage, ob es zulässig ist, Frauen steuerlich zu bevorzugen:

„Artikel 3 des Grundgesetzes bedeutet nicht, dass alle gleichbehandelt werden müssen - sondern Gleiches gleich und Ungleiches ungleich“, sagte er der Bild am Sonntag.

Weblinks

Werk (Auszug)

  • Christian Graf von Pestalozza: Der Popularvorbehalt. Direkte Demokratie in Deutschland, 1981, Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft e.V. Berlin, Heft 69, ISBN 3-11-008630-1.
  • Christian Pestalozza (Hrsg.): Verfassungen der deutschen Bundesländer, 9. Aufl., München 2009 (Stand 1. August 2009), ISBN 978-3-406-59108-2.

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