Günter Dürig

Günter Dürig

Günter Dürig (* 25. Januar 1920 in Breslau; † 22. November 1996 in Tübingen) war ein deutscher Staatsrechtsprofessor an der Universität Tübingen, der mit seiner führenden Kommentierung des Grundgesetzes - zusammen mit Roman Herzog und Theodor Maunz - prägenden Einfluss auf das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland gewann. Außerdem ist er Namensgeber der Sammlung Gesetze des Landes Baden-Württemberg.

Günter Dürig schlug nach dem Abitur die Offizierslaufbahn ein und erlebte das Kriegsende als Rittmeister in der Division "Großdeutschland" verwundet im Lazarett. Er studierte ab 1946 in München Rechtswissenschaft, wurde 1949 promoviert und habilitierte sich im Jahre 1953. Seit 1955 war er Professor an der Universität Tübingen.

Dürig gehörte zu den Gründungsjuristen des bundesrepublikanischen Neuanfangs nach 1945. Insbesondere seine Grundrechtsdogmatik, hier die Lehre der Menschenwürde, begründet seinen bleibenden Ruf. Dürig wirkte dabei weniger durch die Zahl seiner Publikationen als durch das gesprochene Wort - sei es vor Gericht, im Hörsaal oder in der Öffentlichkeit. Zwar beeinflussten seine Lehren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in entscheidenden Punkten verwarf das oberste Gericht seine Theoreme aber ausdrücklich. So blieben seine Auffassungen umstritten. Im Jahre 2003 wurde der Kern der Dürigschen Lehre in der Kommentierung des Grundgesetzes, die Ausführungen zu Art. 1 Abs. 1 ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") durch eine Neubearbeitung ersetzt (unter Verantwortung von Matthias Herdegen). Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde sprach von einem "Epochenbruch". Aufgrund der folgenden umfassenden Debatte und aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überarbeitete Herdegen seine Kommentierung bis 2006 mehrfach.

Dürigs Konzeption der Menschenwürde bestand darin, in Art. 1 Abs. 1 nicht ein „normales Grundrecht“ zu erkennen, sondern einen verbindlichen Maßstab für das gesamte staatliche Handeln, das Staatszweck und Staatsaufgabe ebenso bestimmt und beschränkt wie die Legitimität von Staat und Recht. Die Menschenwürde, die als „oberstes Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts“ betrachtet wurde, durfte demnach nicht, wie die übrigen Grundrechte, Abwägungen unterzogen und durch andere Grundrechte beschränkt werden. Dabei stützte sich Dürig auf ein vorpositives, naturrechtliches Fundament. Seine Objektformel zur Definition der Menschenwürde ist vom Bundesverfassungsgericht übernommen worden.

Dürig war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Alamannia Tübingen im KV.

Schriften

  • Peter Häberle, Walter Schmitt Glaeser (Hrsg.): Günter Dürig, Gesammelte Schriften. 1984
  • Günter Dürig: Einführung zum Grundgesetz. In: Grundgesetz mit Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ... München 1998 (35. Aufl.), IX-XXVI. (Grundlegendes Werk für das Verständnis Dürigs).

Literatur

  • Hartmut Maurer (Hrsg.): Das Akzeptierte Grundgesetz: Festschrift für Günter Dürig zum 70. Geburtstag. München 1990
  • Peter Häberle: Nachruf auf Günter Dürig In: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 305 f.
  • Walter Schmitt Glaeser: In Memoriam Günter Dürig In: Archiv des öffentlichen Rechts 1997, Seite 134 ff.
  • Walter Schmitt Glaeser: Erinnerung und Dank an Günter Dürig. Tübinger Universitätsreden n.F. Band 27; Reihe der Juristischen Fakultät, Band 13: Zum Gedenken an Professor Dr. iur. Günter Dürig (1920-1996), 1999, S. 33 ff.

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