Kabelfernsehnetz

Kabelfernsehnetz

Ein Kabelfernsehnetz (oder auch Breitbandverteilnetz oder Koaxialnetz) ist ein elektrisches Kabelnetz, das Privathaushalte und Unternehmen mit Dienstanbietern verbindet. Es handelt sich um ein Netz aus Koaxialkabeln bei dem alle Leitungen als isoliertes Kabel, meist als Erdkabel ausgeführt sind.

Ursprünglicher Hauptanwendungszweck des Breitbandkabelnetzes ist das so genannte Kabelfernsehen, das auch die Übertragung von Radiosendungen umfasst. Neuerdings kann das Breitbandkabelnetz dank Erweiterung um einen Rückkanal aber auch für andere Dienste wie Telefonate sowie für die Anbindung ans Internet genutzt werden, wobei größere Bandbreiten als bei ADSL möglich sind.

Die Kabelfernsehnetze wurden vor allem in den 1980er Jahren durch die damalige Deutsche Bundespost, später die Deutsche Telekom verlegt. Inzwischen wurden sie aber an andere private Kabelnetzbetreiber wie zum Beispiel Kabel Deutschland, Unitymedia oder Kabel BW verkauft.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Im engeren Sinn bezeichnet man als Kabelfernsehnetz ein wegegebundenes Breitbandverteilnetz, das ursprünglich ausschließlich als Distributionsmedium konzipiert war.

Im engeren Sinne besteht das Kabelnetzwerk selbst i. d. R. aus Koaxialkabeln; das Gesamtsystem des Kabelnetzes umfasst außerdem noch Verstärker im Abstand von ca. zwei Kilometern sowie Netzabschlüsse an beiden Endpunkten.

Die Kabelkopfstellen können, müssen jedoch nicht rückkanalfähig sein; Rückkanalfähigkeit ist die Voraussetzung für Zweiwegekommunikation, beispielsweise wenn das Kabelnetz gleichzeitig als Kommunikationssystem, beispielsweise für die Internet-Anbindung mittels Kabelmodem genutzt werden soll (siehe Zweiwegekabelnetz).

Kabelnetze in Europa

Über das dichteste Fernsehkabelnetz verfügten bereits 1997 die Benelux-Staaten. Es erreicht etwa 90 Prozent aller Haushalte (Belgien: 98 Prozent, Niederlande: 92 Prozent, Luxemburg: 81,4 Prozent). In Dänemark und Deutschland können rund 70 Prozent Kabelfernsehen empfangen. Während es in Dänemark jedoch bereits 6.500 Betreiber von Kabeldiensten gibt, herrschte in Deutschland noch bis Ende der 1990er Jahre das Monopol der Deutschen Bundespost.

Land Kabelfernsehverbindungen Kabelfernseh-Marktdurchdringung
Belgien 3.725.000 98,0 %
Dänemark 1.323.000 57,3 %
Deutschland 13.116.000 39,3 %
Estland 20.000 4,1 %
Finnland 780.000 36,3 %
Frankreich 1.206.000 5,9 %
Großbritannien 504.260 2,3 %
Irland 400.000 40,0 %
Island 1.105 1,3 %
Kroatien 72.750 9,7 %
Litauen 20.000 0,5 %
Luxemburg 117.000 81,4 %
Niederlande 5.700.000 92,0 %
Norwegen 642.696 36,6 %
Österreich 967.062 32,3 %
Polen 600.000 6,0 %
Portugal 10.000 0,3 %
Rumänien 16.985 0,4 %
Slowakei 133.736 7,3 %
Slowenien 220.000 40,0 %
Spanien 749.100 6,6 %
Schweden 1.931.000 50,3 %
Schweiz 1.908.000 77,1 %
Tschechische Republik 300.000 8,1 %
Türkei 70.000 1,1 %
Ungarn 749.000 21,4 %

Daten für die Länder Bulgarien, Griechenland, GUS und Italien liegen derzeit nicht vor. [1]

Deutsches Kabelfernsehnetz

Ausbau und Anschlussdichte

Insgesamt besteht das deutsche Kabelnetz für das Kabelfernsehen aus 1200 Einzelnetzen mit mehr als 4500 zentralen Verstärkerstellen, etwa 240.000 Verstärkerpunkten, 7,3 Millionen Signal-Übergabepunkten und über 440.000 Kilometer Kupfer-Koaxialkabel. Das Kabelnetz ist in vier Netzebenen unterteilt. Das von der Deutschen Telekom verlegte und betriebene Breitbandverteilnetz endet i. d. R. an einem definierten Hausübergabepunkt (Abkürzung: HÜP); dieser befindet sich in der Regel im Keller des Gebäudes, wo das private Hausverteilnetz beginnt.

Mit einer Verkabelungsrate von circa 70 Prozent belegt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten einen Mittelfeldplatz. Die Zahl von 22 Millionen angeschlossenen Haushalten zeigt allerdings, dass Deutschland zum bedeutendsten europäischen Markt für Kabelempfang avanciert ist; 1994 belief sich die Anzahl der Teilnehmer noch auf nur rund 15 Millionen und 1986 auf 1,53 Millionen.

Am 31. Dezember 1995 meldete die Deutsche Telekom 15,8 Millionen Nutzer von Kabelanschlüssen; die Kabeldichte lag damit bundesweit bei 65,3 Prozent, der Versorgungsgrad bei 64,7 Prozent. Die höchste Anschlussdichte aller Bundesländer verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern (75,1 Prozent) und Brandenburg (74,4 Prozent), der höchste Versorgungsgrad konnte in Hamburg (99,4 Prozent) und Bremen (98,0 Prozent) erreicht werden.

Die niedrigste Anschlussdichte haben demnach Sachsen-Anhalt (56,9 Prozent) und Schleswig-Holstein (61,4 Prozent), den niedrigsten Versorgungsgrad haben Thüringen (32,4 Prozent) und Sachsen-Anhalt (27,6 Prozent), gefolgt von Brandenburg (39,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (39,6 Prozent). Die meisten an das Fernsehkabelnetz angeschlossenen Wohnungen gibt es in Nordrhein-Westfalen (3,7 Mio.), Baden-Württemberg (2,0 Mio.) und Bayern (2,3 Mio.).

Anfang 1997 forderte die Monopolkommission, die Deutsche Telekom müsse ihr Kabelnetz verkaufen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderung noch im März 1997 mit der Begründung ab, ein solcher Zwangsverkauf verstoße gegen Grundgesetz und Aktienrecht.[2]

Nach der Untersagung der bundesweiten gemeinsamen digitalen Kabelfernseh-Medienplattform von Deutscher Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe aus kartellrechtlichen Gründen durch die EU-Kommission 1998[3] und aufgrund weiteren Drucks der EU- und nationalen Wettbewerbsbehörden verkaufte die Telekom ihr Kabelnetz ab 2000[4] schrittweise bis 2003 [5] in Form von regionalen Teilnetzen (Kabel BW, Unitymedia, Kabel Deutschland), was den Weg für den Rückkanal-fähigen Ausbau und das Angebot von Kabeltelefonie und Kabel-Internet (Triple Play) über das deutsche Kabelnetz frei machte.

Genutzte Frequenzbereiche

Seit nicht mehr nur der Frequenzbereich von 42 bis 302 MHz zur Übertragung von Hörfunk und Fernsehen genutzt wird, sondern auch das Hyperband (302 bis 446 MHz), können über Kupfer-Koaxialkabel derzeit maximal 37 analoge Fernsehprogramme und bis zu 30 UKW-Stereoprogramme für den Hörfunk übertragen werden. Das Hyperband wird außerdem für die Übertragung digitaler Fernseh- und Radioprogramme im DVB-C-Standard genutzt. Bis Januar 1999 wurden in Deutschland auf 118 MHz auch noch 16 digitale Hörfunkprogramme im DSR-Verfahren verbreitet. Zahlreiche, überwiegend private, unabhängige Kabelnetzbetreiber rüsten ihr Netz für Frequenzen bis zu 862 MHz auf, um neben zusätzlichen analogen und digitalen Programmen auch eigene Dienste wie einen Internetzugang (Rückkanalfähigkeit) mittels Kabelmodem oder Video-on-Demand anbieten zu können.

Regulierung

Die Regelungskompetenz für die Verbreitung von Programmen über Kabelnetze liegt bei den Landesmedienanstalten der Länder, d. h. die Einspeisung von Satellitenprogrammen erfolgt nach Maßgabe der Bewilligungen durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt auf Basis des Rundfunkstaatsvertrags. Bildet der Betreiber von Kabelnetzen ein Grundprogrammpaket, muss dieses in jedem Fall die öffentlich-rechtliche Grundversorgung sicherstellen, das heißt ARD, ZDF und das jeweilige lokale Dritte Programm enthalten. Darüber hinaus ist keine Mindestgröße des Grundpakets vorgeschrieben. Alle weiteren Kanäle werden nach inhaltlichen Belegungskriterien, Vielfalt, Nachfrage, lokalem Bezug und medienwirtschaftlichem Engagement belegt.

Besonderheiten

Eine Besonderheit des deutschen Kabelmarkts stellt die Tatsache dar, dass nicht wie in anderen Staaten die Kabelnetzbetreiber eine Gebühr für das Weiterverbreiten der Programme an die Bezahlfernsehsender entrichten, sondern die Sender für das Einspeisen ihrer Programme, das sie in Anspruch nehmen, auch bezahlen müssen, und ihre Abonnementsgebühren selbst bei den Kunden beitreiben müssen. Diese Regelung soll dem Wettbewerb im deutschen Kabelnetz dienen, den große Medienkonzerne naturgemäß gerne verhindern wollen.

Kabelnetzbetreiber

Das ehemalige Fernsehkabelnetz der Deutschen Bundespost in Deutschland wird heute von den drei Netzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia (NRW u. Hessen) und Kabel BW (Baden-Württemberg) betrieben. Weitere Kabelnetzbetreiber sind unter anderem die Primacom AG, NetCologne oder auch Tele Columbus.

Kabelnetzebenen

In Deutschland ist das Kabelfernsehnetz in mehrere Netzebenen eingeteilt[6].

Die Netzstruktur Kabelfernsehnetzes besteht aus

  • zentralen Einrichtungen (Netzebene 2) wie Kabelkopfstellen,
  • dem eigentlichen Breitbandverteilnetz (Netzebene 3) mit aktiven und passiven Komponenten, sowie
  • den angeschlossenen Hausübergabepunkten mit den dahinterliegenden privaten Hausverteilnetzen (Netzebene 4).

Die Netzebene 1 besteht aus den Produktionsstätten, also den TV- und Hörfunk-Studios und dem Weg bis zur Sendestation. Sie gehört daher nicht direkt zum Kabelfernsehnetz.

Erweiterte Nutzung Kabelfernsehnetzes durch rückkanalfähige breitbandige Dienste

Mit dem alleinigen analogen und digitalen Kabelfernsehangebot sehen die Betreiber auf Dauer keine weiteren Marktentwicklungsmöglichkeiten mehr. Deshalb haben viele Kabelnetzbetreiber ihre Netze auf sogenannte breitbandige Dienste mittels Rückkanal erweitert. Dadurch kann der Kunde unter Benutzung eines Kabelmodems Telefonie- und internetbasierende Breitbanddatendienste nutzen.

Kabelnetze in der Normung

Die technische Leistungsfähigkeit von Breitbandkabelnetzen wird von der Data Over Cable Service Interface Specification geregelt.

Organisation

In Deutschland ist für die Normung der DKE Normenausschuss K 735 für die Ausarbeitung und Aktualisierung der Normen zuständig. Diese haben ihren Ursprung in der VDE 0855 „Vorschriften für Außenantennen“ aus dem Jahre 1925, eine der Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) mit großer Tradition.

Mit der Weitergabe der Arbeitsergebnisse Ende der 80er Jahre an CENELEC wurden die Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene fortgesetzt. Die Ergebnisse werden von der IEC als weltweit gültige Normen übernommen. Für einige Normen wurden die Arbeiten inzwischen zur IEC verlagert. Durch Richtlinien der Europäischen Kommission (Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG, EMV-Richtlinie 89/336/EWG, Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) erhält ein Teil der Normen gesetzlichen Charakter für alle europäischen Mitgliedsstaaten.

Normen

Die Normen für Kabelnetze sind in der Reihe DIN EN 50083 bzw. 60728 (VDE 0855) „Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste" zusammengefasst. Die folgende Aufstellung orientiert sich an der Klassifikation im VDE-Vorschriftenwerk (Systemnormen):

  • VDE 0855-1: „Sicherheitsanforderungen“
  • VDE 0855-3: „Aktive Breitbandgeräte für koaxiale Kabelnetze“
  • VDE 0855-4: „Passive Breitbandgeräte für koaxiale Kabelnetze“
  • VDE 0855-5: „Geräte für Kopfstellen“
  • VDE 0855-6: „Optische Geräte“
  • VDE 0855-7: „Systemanforderungen“
  • VDE 0855-8: „Elektromagnetische Verträglichkeit von Kabelnetzen“
  • VDE 0855-9: „Schnittstellen für CATV-/SMATV-Kopfstellen und vergleichbare professionelle Geräte für DVB/MPEG-2-Transportströme“
  • VDE 0855-10: „Rückkanal-Systemanforderungen“
  • VDE 0855-200: „Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“
  • VDE 0855-300: „Sende-/Empfangsantennenanlagen für Sender-Ausgangsleistungen bis 1 kW – Sicherheitsanforderungen“
  • Beiblatt 1 VDE 0855: „Leitfaden Potentialausgleich in vernetzten Systemen“

Anhang

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Cable & Satellite Europe Magazine, Jan. 1994)
  2. Telekom darf Netz behalten in: Die Welt vom 4. März 1997
  3. Die Zeit 23/1998: Der Digitalpakt zwischen Kirch und Bertelsmann - Europas spektakulärster Fall
  4. Golem.de Februar 2000: Telekom verkauft Kabelnetz in NRW
  5. Teltarif März 2003: Deutsche Telekom schließt Verkauf restlicher Kabelnetze ab
  6. http://www.lmk-online.de/programmverbreitung/kabel-verteilung/netzebenen-anzeigen/

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