Baumeister

Baumeister

Die Berufsbezeichnung Baumeister unterliegt nicht nur einem historischen Wandel, sondern er ändert sich auch mit den Bauaufgaben und führt historisch vom Dombaumeister über den Hofbaumeister zum Baumeister.

Inhaltsverzeichnis

Begriffe Baumeister, Dombaumeister und Hofbaumeister

Baumeister

Der Baumeister übernimmt die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, teils auch die Planung und Bauleitung. Der Begriff ist in Österreich und der Schweiz auch heute noch eine Berufsbezeichnung, in Deutschland wird er dagegen nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet.

Im 19. Jahrhundert waren die Baumeister vom Entwurf bis zur Realisierung für ein Bauwerk zuständig. In der Regel unterschieden sie sich von Architekten dadurch, dass sie zusätzlich zum meist eigenen Entwurfsatelier auch eine eigene Baufirma zur Verfügung hatten.

Dombaumeister/ Münsterbaumeister/ Zwingerbaumeister

Der Begriff wird für Leiter und Leiterinnen von existierenden Bauhütten verwendet. Dombaumeister ist heute mit dem Bau von gotischen Domen und Münstern verbunden. Im Falle eines Münsters wird auch der Begriff Münsterbaumeister verwendet. Im Fall des Dresdner Zwingers trägt der Leiter der zugehörigen Bauhütte den Titel Zwingerbaumeister.

Hofbaumeister

Ein Hofbaumeister war ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister. Je nachdem welche Aufgaben der Hofbaumeister hatte, konnte er durchaus auch Dombaumeister als auch umgekehrt sein. Der Begriff Hofbaumeister schwand mit dem Bedeutungsverlust der Adeligen; es gibt ihn heute nicht mehr.

Regierungsbaumeister, Stadtbaumeister, Landbaumeister

Diese Begriffe kennzeichnen einen Dienstrang in der staatlichen bzw. kommunalen Beamten-Hierarchie (vgl. Baubeamter), der etwa dem Titel Assessor entspricht, sie sind also keine allgemeine Berufsbezeichnung. Träger dieser (heute überwiegend in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gebräuchlichen) Titel haben eine akademische Ausbildung (z.B. an einer Technischen Hochschule) absolviert und ein staatliches Examen abgelegt.

Geschichte

Darstellung eines mittelalterlichen Dombaumeisters mit Zirkel

Dombaumeister waren ausgebildete Handwerker, Steinmetz- und Steinbildhauermeister, die in der Zeit der Gotik eine Bauhütte leiteten. Die aus dem Steinmetzhandwerk und der Bauhüttentradition hervorgegangenen mittelalterlichen Dombaumeister werden in zeitgenössischen Quellen Werkmeister oder magister operis bezeichnet. Gegen Ende der Gotik ging der Bau der Dome und damit die Zahl der Bauhütten zurück. Große Bauhütten, wie z.  B. die in Straßburg, bestanden bis ins 19. Jahrhundert. Der Begriff Dombaumeister wandelte sich, wie die Bauaufgaben, zu dem des Baumeisters.

Die Renaissance bildete einen Baumeister neuen Typs heraus. Dieser war handwerklich ausgebildet und neben seiner Funktion als Architekt auch Unternehmer. In der Renaissance waren Baumeister nicht mehr nur Steinmetzen und Steinbildhauer: Baumeister Elias Holl war ausgebildeter Handwerker, allerdings ein Maurer.

Im Barock und Rokoko erfolgte die Baumeisterausbildung erstmals in Frankreich an staatlichen Bauschulen. In Deutschland (deutscher Sprachraum) jener Zeit lernten die Baumeister, die Handwerker waren, aus praktischer Erfahrung und aus den sog. Werkmeisterbüchern. Eine Ausnahme bildete die sog. Vorarlberger Bauschule, die sich ausschließlich mit dem Sakralbau befasste.[1] Die Baumeister waren zwar noch ausgebildete Handwerker, in ihrer Hauptaufgabe waren sie aber Planer und Organisatoren.

Im 19. Jahrhundert, im Zuge der Industrialisierung, bildete sich der Beruf des Architekten als eigene akademische Disziplin heraus. Aufwändige Bauwerke (Industriebauten, mehrgeschossige Bauten, Infrastrukturmaßnahmen) und neue Bauaufgaben (Statik, ingenieurtechnische Berechnungen usw.) erforderten eine theoretische Ausbildung an Architekturschulen und -akademien.

Baumeister wurden im 20. Jahrhundert als Bauingenieure und Architekten an Hochschulen (Universitäten, Technische Hochschulen) und an höheren Fachschulen (Ingenieurschulen und Ingenieurakademien), später Fachhochschulen, ausgebildet und bis heute (2008) bezeichnet man teilweise diejenigen Personen als Baumeister, die bei Bauvorhaben sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung haben.
Die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs entwickelten sich durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Konstruktion (Statik) und Architektur. Das seinerzeitige Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs und die eines Projektmanagers.

Baumeister heute in Deutschland

Selbstdarstellung eines Baumeisters (Marienkirche zu Königsberg in Bayern)

Baumeister ist auch in Deutschland weiterhin eine geschützte Berufsbezeichnung. Architekten und Bauingenieure dürfen sich in der Regel nicht so nennen.[2][3]

  • Der Begriff wird als übergreifende Bezeichnung für Architekten und Bauingenieure verwendet (vgl. Berufsverband BDB = Bund Deutscher Baumeister).
  • Regierungsbaumeister: In Baden-Württemberg und Bayern bezeichnet man Bau-Referendare (d.h. Beamtenanwärter im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst) nach dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung (= 2.Staatsexamen) als Regierungsbaumeister.
  • Stadtbaumeister: Die Leiter der Bauämter in bayerischen Städten. Nicht zu verwechseln mit den Stadtbaumeisterräten.
  • Als Dombaumeister werden heute die Leiter und Leiterinnen von Dombauhütten bezeichnet. Einige sind Steinmetzmeister, andere Ingenieure oder Architekten. Sie sind im Wesentlichen mit ingenieurtechnischen und organisatorischen Problemen befasst. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts gab es erstmals in Ulm und heute (2008) gibt es am Kölner Dom und Freiburger Münster eine Dombaumeisterin.
  • Der für die Erhaltung des Dresdner Zwingers verantwortliche Architekt der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Ulrich Aust, trug als Leiter der Zwingerbauhütte bis zu seinem Tod den Titel Zwingerbaumeister.

Baumeister heute in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufsbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure überwiegend im planenden und kontrollierenden Bereich anzutreffen sind, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.

Der Baumeister ist berechtigt:

  • die unterschiedlichsten Bauwerke zu planen,
  • das statische Gefüge zu berechnen,
  • Kosten zu ermitteln,
  • Bauarbeiten auszuführen, zu leiten und zu kontrollieren.

Die Baumeisterprüfung wird in den meisten Fällen von Handwerkern mit zusätzlicher theoretischer Ausbildung, aber auch von Ingenieuren nach drei Praxisjahren abgelegt. Nach Ablegung einer Baumeisterprüfung ist er zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung berechtigt, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung. Im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung kann er seinen Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts vertreten. In Österreich und der Schweiz darf sich nur Baumeister nennen, wer die Baumeisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. In Österreich ist der Baumeister ein Berufstitel (kein akademischer Titel) und wird mit BM oder Bmstr. abgekürzt. Hier ist die die Baumeisterprüfung eine universelle Prüfung ohne Möglichkeit auf Nachsicht. In der Schweiz hingegen kann man die Baumeisterprüfung für Hochbau und für Tiefbau getrennt ablegen. Nach bestandener Prüfung darf man den Titel dipl. Baumeister führen. Die Abschlußprüfungen dauern insgesamt in der Schweiz nach abgelegten 14 Modulprüfungen 16 Stunden und in Österreich 123 Stunden.

Persönlichkeiten als Dom- und Baumeister

Dombaumeister

Selbstportrait des Dombaumeisters Anton Pilgram mit Zirkel und Schablone (Wiener Stephansdom)

Nachfolgend werden einige Dombaumeister genannt:

Hofbaumeister

Bedeutende Träger dieses Titels und die hauptsächlichen Stätten ihres Schaffens waren:

Literatur

  • Anja Sibylle Dollinger: Baubetrieb und Bautechnik, Von der Romanik bis zum Historismus. hrsg. v. Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks, Naturwerkstein und Umweltschutz in der Denkmalpflege, Ebner, Ulm 1997, ISBN 3-87188-143-0

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anja Sibylle Dollinger, Baubetrieb und Bautechnik, S. 228, siehe Lit.
  2. Gewerbeordnung, § 133 Befugnis zur Führung des Baumeistertitels
  3. http://bundesrecht.juris.de/baumeistervablv/art_2.html Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung, Artikel 2]

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