Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt
der für die Finanzstabilität in der Währungsunion
erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
Kurztitel: Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
Abkürzung: WFStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Haushaltsrecht
Fundstellennachweis: 660-6
Datum des Gesetzes: 7. Mai 2010 (BGBl. I S. 537)
Inkrafttreten am: 8. Mai 2010
GESTA: D015
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG), im Langtitel Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik vom 7. Mai 2010, ermöglicht Kredite für Griechenland, um die griechische Finanzkrise zu überwinden und den Euro zu stabilisieren.

Mit dem Gesetz setzte Deutschland den gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Eurozone gefassten Beschluss zu einem Finanzhilfepaket für Griechenland um, das mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) verbunden ist. Das Gesamtprogramm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden Euro übernimmt. Der deutsche Anteil an den Krediten beträgt über den gesamten Zeitraum hinweg rund 22,4 Mrd. Euro. Die Kredite werden Griechenland durch die KfW Bankengruppe gewährt,[1] für die der Bund garantiert.

Da sich die griechische Krise bald darauf zur Euro-Krise ausweitete, beschloss der Europäische Rat schon wenige Tage nach Verabschiedung des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes die Einrichtung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM). Zu dessen Umsetzung in deutsches Recht folgte am 22. Mai 2010 das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Der ESM, mit dem 2011 unter anderem Kredite für Irland und Portugal finanziert wurden, basiert in seinen Grundzügen auf einer ähnlichen Funktionsweise wie die Griechenland-Hilfe, hat aber eine andere Rechtsgrundlage.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Am Freitag, den 7. Mai 2010, stimmten der Deutsche Bundestag sowie der Deutsche Bundesrat der Griechenland-Hilfe zu und verabschiedeten das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz.[2] Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag enthielt sich die SPD-Fraktion weitgehend, da die Regierung nicht der Forderung der SPD nachgekommen war, sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer stark zu machen. Das Gesetz wurde noch am selben Tag vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 537). Es trat am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Verfassungsklage

Weniger als 24 Stunden nach Verkündung des Gesetzes wies das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gem. § 32 BVerfGG gegen das Gesetz zurück.[3]

Am 7. Mai 2010 reichten Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Dieter Spethmann Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz ein. Nach ihrer Meinung verstößt der Milliardenkredit gegen die Nichtbeistands-Klausel in Art. 125 AEU-Vertrag, die eine Haftung von Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union als Ganzer für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Durch die Griechenlandhilfe werde die EU zu einer „Haftungs- und Transfergesellschaft“. Außerdem sei der deutsche Bundestag nicht in der nach dem Grundgesetz notwendigen Form in die Beschlüsse einbezogen worden.[4][5]

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage an; die mündliche Verhandlung begann am 5. Juli 2011.[6]

Literatur

  • Michael J. J. Brück/Christoph Schalast/Kay-Michael Schanz: Finanzkrise letzter Akt: Die deutschen Zustimmungsgesetze zur Griechenlandfinanzhilfe und zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus, in: Betriebs Berater 2010, 2522-2527.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. KfW: Einbindung der KfW Bankengruppe in Griechenland-Hilfe der Eurostaaten
  2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik – Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG)
  3. Bundesverfassungsgericht beschließt: Keine einstweilige Anordnung (BVerfG, 2 BvR 987/10); NJW 2010, 1586-1587.
  4. Frankfurter Allgemeine, 7. Juli 2010: Warnung vor Transferunion.
  5. W. Hankel, W. Nölling, K.A. Schachtschneider, D. Spethmann, J. Starbatty: Presseerklärung zur Verfassungsklage gegen den Rettungsschirm für den Euro, Klageschrift im Volltext.
  6. Pressemitteilung 37/2011 des BVerfG vom 9. Juni 2011, abgerufen am 6. Juli 2011.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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