Heimatvertriebene

Heimatvertriebene
Flüchtlinge verlassen am 19. Oktober 1944 den Hafen von Windau.

Als Heimatvertriebene werden diejenigen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat in den damaligen deutschen Ostgebieten (in den Grenzen von 1914 und 1937) oder im ehemaligen Österreich-Ungarn verlassen mussten und in dem restlichen Teil Deutschlands (der späteren Bundesrepublik Deutschland und DDR) sowie in Österreich aufgenommen wurden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Stellung in Deutschland

Flüchtlinge aus dem Osten 1945 in Berlin

Die Rechtstellung der Heimatvertriebenen ist durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt worden, das auch eine Rechtsdefinition des Begriffes „Heimatvertriebener“ enthält, die von der Selbstbezeichnung der landsmannschaftlich organisierten Heimatvertriebenen abweicht.

§ 2 des BVFG sagt dazu sinngemäß aus:

  • Ein Heimatvertriebener ist, wer am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet) und dieses Gebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat; die Gesamtheit der ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete und die Gebiete außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, Lettland oder zu Litauen (→ Memelgebiet) gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.
  • Als Heimatvertriebener gilt auch ein vertriebener Ehegatte oder Abkömmling, der die Vertreibungsgebiete vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat, wenn der andere Ehegatte oder bei Abkömmlingen ein Elternteil am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet gehabt hat.

Flucht und Vertreibung

Das Vertreibungsgebiet in den deutschen Ostgebieten

Hauptartikel: Vertreibung

Noch vor der erzwungenen Migration der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße, der Tschechoslowakei, aus Ungarn und aus anderen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa flohen am Ende des Zweiten Weltkriegs Hunderttausende in den Westen.

Bereits ab Herbst 1944 setzten sich große Flüchtlingsströme aus den Ostgebieten des Deutschen Reichs (Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg), seit 1945 auch aus dem annektierten Sudetenland in Bewegung. Die Flucht wurde von deutschen Behörden angeordnet oder erfolgte aus Angst vor den Gefahren der näherrückenden Kriegsfront wie Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen und Plünderungen in bereits von der Roten Armee oder Partisanenverbänden erreichten Gebieten taten ein übriges.

Im Oktober 1944 begannen auch sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung, besonders in Gebieten mit deutschen Minderheiten wie etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei. Neusiedler kamen an, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. Das Potsdamer Abkommen vom August 1945 legte schließlich fest, dass die Ausweisung der Deutschen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ zu erfolgen habe. Es markiert den Zeitpunkt des offiziellen Übergangs von individueller und wilder Flucht zur organisierten und planmäßigen Vertreibung und Zwangsumsiedlung.

Flüchtlinge und Vertriebene im Westen

Die alliierten Planungen orientierten sich am Übereinkommen von Potsdam und sahen Aufnahmequoten für die einzelnen Besatzungszonen vor. Eingewiesen wurde vornehmlich in die britische und amerikanische Zone. Frankreich hatte an der Potsdamer Konferenz nicht teilnehmen können und verweigerte die Aufnahme der organisierten Transporte in seine Zone bis 1948.

1946 verboten die Westalliierten politisch orientierte Vereinigungen der Flüchtlinge und ließen nur noch kulturelle zu. Als 1948 die Kommunisten die Herrschaft in der Tschechoslowakei übernahmen, lockerten sie das Koalitionsverbot schrittweise, weil nun nicht mehr die Assimilierung der Flüchtlinge Priorität hatte, sondern im Ost-West-Konflikt die antikommunistische Einstellung der meisten Vertriebenen hoch im Kurs stand. Für kurze Zeit gab es in Westdeutschland ein Notparlament der Vertriebenen in eigener Regie. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten verfolgte als Interessenvertretung wirtschaftliche und sozialpolitische Ziele und kandidierte bei Landtags- und Bundestagswahlen. Ende der 1940er Jahre stand die Entschädigung des verloren gegangenen Besitzes durch den so genannten Lastenausgleich im Vordergrund des Engagements der Flüchtlinge und Vertriebenen.

In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. Es wurden Organisationen und Verbände gebildet (Landsmannschaften). In Deutschland bildete sich als Dachorganisation der Heimatvertriebenen der Bund der Vertriebenen. Er umfasst 21 Landsmannschaften, worunter die mitgliederstärksten die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die Schlesische Landsmannschaft sind. Mit Gründung der Bundesrepublik fanden dann auch in jährlicher Folge Bundestreffen der Vertriebenenverbände statt. Bekannt sind hier die großen Pfingsttreffen. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung.

Denkmal für heimatvertriebene Südmährer – nahe Kleinhaugsdorf, heutiger Bezirk Hollabrunn

In Österreich fanden etwa 430.000 Vertriebene Aufnahme. Hier entstand bereits im Jahr 1945 der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs.

Deutschland und Österreich sahen sich in der Pflicht, den Vertriebenen als besonders betroffener Bevölkerungsgruppe Hilfe zu leisten. In beiden Ländern wurden Lastenausgleichsgesetze erlassen (1952 und 1956).

Verteilung in Deutschland

ABZ = Amerikanische Besatzungszone
BBZ = Britische Besatzungszone
FBZ = Französische Besatzungszone
SBZ = Sowjetische Besatzungszone
Verteilung der 11.935.000 Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland und DDR (1950)
Land damalige
Besatzungs-
zone
Anzahl % der
Vertrieb.
(in D)
% der
Wohnbev.
Bayern ABZ 1.937.000 16,2 % 21 %
Niedersachsen BBZ 1.851.000 15,5 % 27 %
Nordrhein-Westfalen BBZ 1.332.000 11,2 % 10 %
Mecklenburg-Vorpommern SBZ 981.000 8,2 % 45 %
Sachsen-Anhalt SBZ 961.000 8,1 % 23 %
Baden-Württemberg FBZ/ABZ 862.000 7,2 % 13,5 %
Schleswig-Holstein BBZ 857.000 7,2 % 33 %
Sachsen SBZ 781.000 6,5 % 14 %
Hessen ABZ 721.000 6 % 16,5 %
Thüringen SBZ 607.000 5,1 % 20,5 %
Brandenburg SBZ 581.000 4,9 % 23 %
Rheinland-Pfalz FBZ 152.000 1,3 % 5 %
West-Berlin ABZ/FBZ/BBZ 148.000 1,2 % 6,9 %
Hamburg BBZ 116.000 1 % 7,2 %
Bremen ABZ 48.000 0,4 % 8,6 %

Das sind 1950 zusammen 11.935.000, davon 3.911.000 in der DDR und 8.024.000 in der Bundesrepublik
(später als 1950 gekommene Vertriebene und SBZ/DDR-Flüchtlinge sind nicht enthalten).

Das Saarland war 1950 noch autonome französische Region und wird daher nicht aufgelistet.

Baden-Württemberg war 1950 noch nicht gegründet; dieses Gebiet bestand aus den vorherigen Bundesländern Württemberg-Baden (ABZ), Südwürttemberg-Hohenzollern (FBZ) und Südbaden (FBZ).

Die niedrigen Zahlen in den französisch besetzten Gebieten rühren daher, dass dort zunächst keine Vertriebenen aufgenommen wurden; das änderte sich erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949.

Siehe auch

Literatur

  1. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße, 2 Bände in 3 Teilbänden Bonn (1954)
  2. Das Schicksal der Deutschen in Ungarn, Bonn 1956
  3. Das Schicksal der Deutschen in Rumänien, Bonn 1957
  4. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, 2 Bände, Bonn 1957
  5. Das Schicksal der Deutschen in Jugoslawien, Bonn 1961
  6. Ortsregister, 1963
  • Wolfgang Fischer: Heimat-Politiker? Selbstverständnis und politisches Handeln von Vertriebenen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag 1949–1974, Droste Verlag, Düsseldorf 2010, ISBN 978-3-3770-5300-1.
  • Hans Henning Hahn/Eva Hahn: Die Vertreibung im deutschen Erinnern. Legenden, Mythos, Geschichte. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2010, ISBN 978-3-506-77044-8.
  • Erika Steinbach: Die Macht der Erinnerung. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage, Universitas Verlag, München/Wien 2011, ISBN 978-3-8004-1495-6.
  • Stettin/Szczecin 1945–1946, Dokumente – Erinnerungen, Dokumenty – Wspomnienia, Rostock 1994.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Heimatvertriebener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
  2. Zu der wiss. und polit. Herkunft von Autoren/Bearbeitern sowie zum Weblink (außer 1,2 und Ungarn) siehe das Lemma dieses Theodor Oberländer-Ministeriums; häufige Neuaufl. bis 1994

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