Josef Altstötter

Josef Altstötter
Josef Altstötter bei den Nürnberger Prozessen

Josef Altstötter (* 4. Januar 1892 in Bad Griesbach im Rottal; † 13. November 1979 in Nürnberg) war Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium.

Inhaltsverzeichnis

Frühes Leben

Nach dem Besuch der Volksschule und des Gymnasiums in Landshut studierte Altstötter ab 1911 Jura in München und Erlangen, bedingt unterbrochen durch seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg, wo er unter anderem mit dem Eisernen Kreuz I. und II. Klasse ausgezeichnet wurde.

Berufslaufbahn

Altstötter schloss 1920 das Studium in München ab und begann 1921 als Gerichtsassessor im bayerischen Justizministerium zu arbeiten.

Ab 1927 war er im Reichsjustizministerium tätig, wechselte 1933 ins Reichsgericht nach Leipzig und schließlich 1936 ins Reichsarbeitsgericht. Von 1939 bis 1942 war er bei der Wehrmacht.

Ab 1. Januar 1943 war er wieder im Reichsjustizministerium (Abteilung VI: Bürgerliches Recht und Rechtspflege) tätig, wo er im Mai 1943 zum Reichsministerialdirektor ernannt wurde und bis zum Kriegsende blieb. Ein Teil von Altstötters Ressort beinhaltete auch die Rassengesetzgebung. Sein Amt setzte auch die Änderung des Erb- und Familienrechtes durch, so dass nach dem Tod von Juden deren Eigentum nicht an ihre Kinder, sondern (kraft Gesetzes) an den NS-Staat überging – also konfisziert wurde.

Mitglied der NSDAP und der SS

Vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten war Altstötter Mitglied des Stahlhelms. Als dieser in eine NS-Organisation umstrukturiert wurde, wurde Altstötter Mitglied der SA (SA-Nummer: Mitglied 3 I). Im September 1938 trat er auch der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 5.823.836).

Josef Altstötter war mit hochrangigen SS-Führern befreundet, unter anderem mit Heinrich Himmler, Ernst Kaltenbrunner und Gottlob Berger. Am 15. Mai 1937 wechselte Altstötter von der SA in die SS (Mitglieds-Nr. 289.254) und erreichte dort 1944 den Rang eines SS-Oberführer.

Nachkriegszeit

Josef Altstötter wurde 1947 im Nürnberger Juristenprozess angeklagt. Die Anklage beschuldigte ihn unter anderem der Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret bedeutete dies nicht nur Mitarbeit an den Rassengesetzen sondern auch, dass Altstötter an Adolf HitlersNacht- und Nebel-Erlass“ maßgeblich beteiligt war.

Allerdings reichten die Beweise nur aus, um ihn wegen der Zugehörigkeit zur SS zu verurteilen. Altstötter wurde am 4. Dezember 1947 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, doch nach 2½ Jahren, 1950, aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen.

Altstötter konnte bald darauf als Rechtsanwalt in Nürnberg Fuß fassen. Von 1950 bis 1966 ging er dem Beruf nach, bis er in Rente ging und im Alter von 87 Jahren in Nürnberg verstarb.

Literatur


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