Verfolgungsbetreuung

Verfolgungsbetreuung

Verfolgungsbetreuung ist ein polemisches Schlagwort mit dem kritisiert wird, die Arbeitsagenturen würden zielgerichtet darauf hinarbeiten, Sperrzeiten gegen Arbeitslose zu verhängen. Es wurde vor allem von Gewerkschaftern verwendet, um Maßnahmen in Folge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003 zu kritisieren. Im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch II (SGB-II) wird der Begriff in der Auseinandersetzung mit dem Konzept des „aktivierenden Sozialstaats“ [1] und dem damit verbundenen Perspektivwechsel [2] in der Sozialpolitik verwendet.[3]

Der Begriff geht auf Presseberichte zurück, nach denen das Wort Verfolgungsbetreuung in einigen Arbeitsagenturen für Tätigkeiten, die eine Leistungseinstellung bewirken sollen, verwendet worden sei.[4][5][6]

Inhaltsverzeichnis

Begriffsgeschichte

Bei Ver.di organisierte Personalräte der Arbeitsagentur Bochum griffen 2003 den in Arbeitsagenturen verwendeten Begriff Verfolgungsbetreuung auf, um eine „Verschärfung“ ihrer Aufgaben zu charakterisieren, für die sie eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit zur Einsparung verantwortlich machten: Das Einsparzauberwort heißt Sperrzeit und die dazu notwendigen Maßnahmen werden im BA Unwort des Jahres zusammengefasst: Den Arbeitslosen droht die „Verfolgungsbetreuung“. [7] Damit waren die „Geschäftspolitischen Ziele“ der Bundesagentur für Arbeit von 2003 gemeint, in denen das Ziel formuliert wurde, die Anzahl derjenigen, die zu Unrecht oder in ungerechtfertigter Höhe Sozialleistungen beziehen, durch verstärkte Kontrolle des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen zu reduzieren, damit der Haushalt ohne Zuschüsse auskomme. Diese Zielvorgabe wurde von vielen örtlichen Agenturen für Arbeit übernommen.[4][8],[9]

Die „Maßnahme 11“ der Bochumer Agentur für Arbeit betraf „die Einrichtung roulierender Trainingsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen“. Offiziell war das Ziel eine bessere „Vermittlung in Arbeit“. Es wird behauptet, dass man mit einem Anteil der Frauen mit Kindern kalkulierte, die nicht in eine Trainingsmaßnahme einsteigen würde. Hierdurch ergebe sich angeblich eine Reduzierung der Zahl der zur Vermittlung zur Verfügung stehenden Frauen im Leistungsbezug um etwa 300, das finanzielle Einsparungsziel wurde insoweit mit dem - gemessen am Gesamthaushalt verschwindend geringen - Betrag von 380.000 Euro angesetzt. Eine „Maßnahme 3“ hielt die Sachbearbeiter dazu an, bei der Entscheidung über Sperrzeiten nicht nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten, sondern weniger großzügig zu verfahren. Mitarbeiter des Arbeitsamtes Bochum protestierten hier auch gegen die Formulierung des Grundsatzes, die juristisch nur im Strafrecht verwendet wird.[10]

In Pressemitteilungen der Gewerkschaft ver.di hieß es dazu: Den Arbeitslosen droht die „Verfolgungsbetreuung“. Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt. [11]

Allgemeine Einordnung in die Sozialpolitik

In Fachkreisen zum SGB-II findet der Begriff in der Auseinandersetzung mit dem Konzept des aktivierenden Sozialstaats [1] und dem damit verbundenen Perspektivwechsel [2] in der Sozialpolitik seine Verwendung.[3] Hierbei wird die Problematik der Koppelung von Hilfeleistungen und Sanktionen hervorgehoben und die Konflikte zwischen politischen Zielvorgaben, sozialrechtlichen Vorgaben und Individualrechten ebenso thematisiert, wie die sich verändernden Rollen der Mitarbeiter in den Sozialbehörden.[12] Dabei wird auch im Zusammenhang von Missständen in den Bereichen des SGB II zu den Themen Sanktionen – sozialrechtliche Vorgaben, Fördern und Fordern im aktivierenden Sozialstaat, Aktivierung und Integration – Bedeutung von Anreizen und Sanktionen im Leistungsprozess SGB II auf das Phänomen der "Verfolgungsbetreuung" hingewiesen und die Herkunft des Begriffes hervorgehoben [13] : Der Begriff entstand als Selbstkritik von Arbeitsamtsmitarbeitern an ihrem individuellem Verhalten, Hitlisten für Sperrzeiten-Sanktionen zu führen, einerseits und als Kritik an der Bundesagentur für Arbeit und ihrer Politik, Druck auf Hilfsbedürftige aufzubauen, andererseits.[14] In den Sozialwissenschaften wurde der Begriff von einzelnen Forschern aufgenommen, um ihre Theorie einer „krisenhaften“ Entwicklung des Sozialstaates zu verdeutlichen. Er bezeichnet nach Christoph Butterwegge in „Gewerkschaftskreisen und Arbeitsloseninitiativen die Drangsalierung der Betroffenen mittels mehr oder weniger subtilen Drucks“[15] und soll auf mögliche Behördenwillkür mit dem Ziel der Einschüchterung von Arbeitslosen und statistischen Reduzierung der Leistungsempfänger aufmerksam machen. Die Verwender weisen darauf hin, dass die Betreuung von Arbeitslosen mit dem Ziel ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt von verschärfter Kontrolle ihrer Berechtigung für Sozialleistungen begleitet sei.[16] Seitens der Reformbefürworter wird insbesondere die „polemische Zielsetzung des neugeschaffenen Begriffs“ kritisiert, der schon in seinem Namen die Abwertung der Reformmaßnahme enthalte.[17]

Rezeption in den Sozialwissenschaften

In den Sozialwissenschaften wurde der Begriff aufgenommen, um eine gesellschaftliche Position für eine krisenhafte Entwicklung des Sozialstaates zu verdeutlichen. Er bezeichnet nach Christoph Butterwegge in „Gewerkschaftskreisen und Arbeitsloseninitiativen die Drangsalierung der Betroffenen mittels mehr oder weniger subtilen Drucks“[15] und soll auf mögliche Behördenwillkür mit dem Ziel der Einschüchterung von Arbeitslosen und statistischen Reduzierung der Leistungsempfänger aufmerksam machen. Die Verwender weisen darauf hin, dass die Betreuung von Arbeitslosen mit dem Ziel ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt von verschärfter Kontrolle ihrer Berechtigung für Sozialleistungen begleitet sei.[16]

Michael Wolf, Professor für Sozialpolitik und Sozialplanung der FH Koblenz, sieht die Problematik der Verfolgungbetreuung u. a. in der „ausgrenzenden Aktivierung“. Er ist der Auffassung, dass durch den „Case-Manager“, der an der Stelle des traditionellen Sacharbeiters tritt, „eine Selektion stattfindet, die sich nicht an dem Hilfebedarf des Klienten orientiert, sondern an den finanz- und organisationspolitischen Interessen des Grundsicherungsträgers, dies wird verstärkt durch die widersprüchlichen Bedingungen, unter denen sein Handeln erfolgt, nämlich auf den Arbeitsmarkt objektiv keinen maßgeblichen Einfluss nehmen zu können, dafür aber sehr wohl auf den hilfesuchenden und -empfangenden Arbeitslosen, so dass sich die den Hilfeprozeß steuernden Anstrengungen seiner Vermittlungsarbeit auch zwangsläufig darauf konzentrieren, das auf der Makroebene angesiedelte Problem der Massenarbeitslosigkeit auf der Mikroebene des individuellen Verhaltens durch Anpassung, sprich Unterwerfung der Klienten an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu überwinden, was wiederum die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von repressiven Mitteln wie die Einrichtung von Arbeitszwang oder die Drohung mit der Reduzierung oder gar vollständigem Entzug der Unterstützungsleistungen erhöht.“ Der Fallmanager werde nicht mehr dem Ideal eines „anwaltlich im Interesse der Klienten“ handelnden Professionellen gerecht, sondern komme in „die Rolle eines ‚gate-keepers‘, also eines Türstehers, dessen Aufgabe darin besteht, arbeitslosen hilfebedürftigen Klienten den erstmaligen oder fortgesetzten Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu verwehren, indem sie durch vorgeschaltete Aktivierungsmaßnahmen, etwa sogenannte ‚Sofortangebote‘, und aggressives Case-Management, das heißt Strategien der ‚Verfolgungsbetreuung‘, mit Leistungsausschlüssen oder -kürzungen konfrontiert werden.“ [18]

Wolf definiert „Verfolgungsbetreuung“ so:

Der von Mitarbeitern des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen geprägte Begriff »Verfolgungsbetreuung« thematisiert den Sachverhalt der gezielten und absichtsvollen Ausgrenzung hilfebedürftiger Arbeitsloser aus dem Leistungsbezug: »Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt hat.« (Küster et al. 2003: 2) Ziel dieser Selbstkritik ist jedoch weniger das individuelle Verhalten des Fachpersonals als vielmehr die von der Bundesagentur für Arbeit verfolgte Politik, mittels »massive[m] Druck« ihre Mitarbeiter zu zwingen, »an der Grenze der gesetzlichen und moralischen Legalität, gegen Arbeitslose vorzugehen, allein mit dem Ziel, ihnen die finanzielle Lebensgrundlage zu kürzen oder zu sperren« (ebd.: 3). [19]

Juristische Einschätzungen

Der Leipziger Professor Uwe-Dietmar Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, betrachtet die von den „Betroffenenkreisen als ‚Verfolgungsbetreuung‘ kritisierte“ Praxis, „bereits die An- oder Aufnahme eines Leistungsantrages von der Annahme eines ‚Sofortangebots‘ abhängig zu machen“ als rechtswidrig.[20]

Zu Diskussionen in Fachkreisen führt auch die als problematisch eingeschätzte gesetzliche Veränderung des SGB II. Dazu zählen auch die mit Sanktionen gekoppelten Angebote an die Hilfesuchenden durch die Sozialbehörde. So mahnt Berlit die mangelhafte Regelung der Eingliederungsvereinbarung an, der ein „ausdrücklicher Zumutbarkeitsvorbehalt“ im Wortlaut des Gesetzes fehlt. Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten müsse jedoch der Zumutbarkeitsvorbehalt hinzugedacht werden.[21]

Auch von Gewerkschaftsseite (Fetzer) wird die rechtliche Seite der Eingliederungsvereinbarung kritisiert: „Statt festgelegter Rechte“ sähe sich „ein Erwerbsloser mit einem oft diffusen Ermessen seitens seines ‚pAPs‘ (persönlicher Ansprechpartner) konfrontiert.“ [22] Vor diesem Hintergrund ist auch hier vielfach von Verfolgungsbetreuung durch „Zwangsvereinbarung“ die Rede. Fetzer spricht von „Gesetzliche[n] und ungesetzliche[n] Grundlagen für Verfolgungsbetreuung und Schikanen“.[23]

Berlit bezieht sich in seiner Kritik auch auf Professor Peter Schruth von der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen, der den Druck auf die Betroffenen durch Mängel des SGB II gegenüber der Sozialhilfe kritisiert. Das SGB II stellt nach Schruth „Familien mit Kindern schlechter und ist eine direkte Rutsche in die Armut; es zwingt in Lohnarbeit um jeden Preis, ohne den Betroffenen der Menschenwürde sowie dem Sozial- und Rechtsstaatsprinzip entsprechende Individualrechte (insb. gegen Arbeitszwang, erzwungene Verarmung bzw. auf notwendige Förderung) zu geben. Es werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, dafür aber der Druck, in jedwede Beschäftigung gezwungen zu werden, verschärft mit massiven Sanktionsmöglichkeiten.“ [24]

Der Begriff im Diskurs um den Sozialstaat

Die Gewerkschafterin Dorothee Fetzer sieht als Gegnerin eines Sozialabbaus in der von ihr so bezeichneten Verfolgungsbetreuung eine Strategie der Disziplinierung und der Ausgrenzung.[25] Unter dieser Kritik steht auch die Leitlinie von „Fördern und Fordern“, da es hier um den „Abbau von Leistungsrechten, insbesondere von kalkulierbaren, einklagbaren Geldleistungsansprüchen zur Existenzsicherung“ (Helga Spindler) [26] gehe. Das SGB II sieht hier den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung vor, die nur unter besonderen Voraussetzungen vom Erwerbslosen abgelehnt werden kann.[26]

Helga Spindler, Professorin für Öffentliches Recht von der Universität Duisburg-Essen, stellt hier einen „restriktiven Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik“ fest, bei dem ein „aktivierender Staat“ gefordert werde. Bei dem Programm des „Fördern und Fordern“ kämen Case-Management-Konzepte zur Geltung, die „heute schon weit mehr durch die Bertelsmann-Stiftung“ bestimmt seien als „aus den Lehrbüchern der Sozialen Arbeit“ vermittelt. Hier sei die Beratung kein Hilfsangebot mehr, das vom Bürger bei „Bedarf angefordert werden kann und das durch seinen Nutzen überzeugt, sondern sie wird ab dem ersten Tag zur Pflicht, verbunden mit Sanktionsdrohungen“. Mit diesem Konzept sei ein Paradigmawechsel im sozialstaatlichen Handeln verbunden: "Weg von Rechten, hinzu nebulösen Chancen; weg auch von Achtung von Selbstbestimmung und Emanzipation hinzu autoritären Fürsorgeangeboten".[27] Darüber hinaus kritisiert sie die „unfreiwilligen, gelegentlich herabwürdigenden und entmutigenden Prozeduren“ für die Betroffenen.[28] Spindler: „Das ist vor allem Kontrolle aus einer Hand; selbst kritische Mitarbeiter in Arbeitsämtern sprechen hier schon von ‚Verfolgungsbetreuung‘. Schon wird versucht, Arbeitslose in Kategorien zu erfassen, die nicht nach Fähigkeiten und beruflichen Anforderungen, sondern nach dem Maß von Integrationswilligkeit und Persönlichkeitsstörung unterscheiden, und darauf Strategien auszurichten, die nur wenig mit Arbeitsvermittlung zu tun haben.“" [29]

Als gezielte Verfolgungsbetreuungsmaßnahmen gelten die Vorgaben des damaligen Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement vom 3. Juni 2005. Darin formulierte er „Sofortmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Aufdeckung von Leistungsmissbrauch“. Zu ihnen gehört die Kontrolle der „faktischen Verfügbarkeit“; eine Betreuung mit dem Ziel, „Leistungsmissbrauch entgegentreten zu können“, beispielsweise durch die Einrichtung von Prüf- und Außendiensten und von Schnellvermittlungsstellen.[30]

Der Soziologe Frank Rentschler bezeichnet in einem Beitrag für Attac den Begriff „Verfolgungsbetreuung“ als BA-Unwort des Jahres.[31]

Strafverfolgung und Missbrauchsdebatte

Sozialleistungs- und auch der Sozialhilfemissbrauch sind nicht erst seit der Einführung von Hartz IV auch ein Thema in den Medien und für Experten aus Wissenschaft und Verwaltung. Von Experten wird auch hier der Konflikt zwischen einerseits der Beratungsaufgabe und der Aufgabe, Hilfestellungen für die betroffenen Bürger zu bieten, und andererseits der Aufgabe, zu überwachen und zu sanktionieren, hervorgehoben und das Zusammenwirken beider Aufgabengebiete am Ort der Sozialbehörde kritisiert. Dietrich Schoch von Verwaltungsfachhochschule des Landes Hessen wies bereits 1998 in der Zeitschrift für das Fürsorgewesen auf den Mediendiskurs mit „Unterhaltungswert“ hin: „Jeder kennt einen, der das Sozialamt betrogen hat oder zumindest kennt er einen, der einen kennt. Durch die Mißbrauchsdiskussion besteht die Gefahr, daß die Opfer der Umstrukturierung der Wirtschaft, die Arbeitslosen, zu Tätern gemacht werden, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen (müssen).“ Vor diesem Hintergrund hielt er die „Versachlichung der Diskussion anstelle pauschaler Verdächtigungen“ für geboten. Anhand der Untersuchung von Missbrauchsfällen kritisierte er, dass Mitarbeiter eines Sozialamtes Strafanzeigen gegen Hilfeempfänger wegen Verdachtes des Sozialleistungsbetruges (§ 263 StGB) gestellt haben. Im Zeitraum der Untersuchung von 18 Monaten wurden nach Angaben von Schoch insgesamt 185 Strafanzeigen gestellt. Seine Kritik lautet, dass es sich bei dem Bundessozialhilfegesetz nicht um ein Strafgesetz handle und die Aufgabe der Sozialämter sei die Hilfeleistung und nicht die Strafverfolgung: „Es kann nicht Aufgabe eines Sozialamtes sein, sich als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft zu verstehen. Die ausnahmslose Verfolgung von Verdachtsfällen in einem solchen Umfang durch Strafverfahren kann kein geeignetes Mittel der Sozialhilfe sein.“ [32] Dem ist allerdings zu entgegnen, dass das Sozialamt hier ausschließlich als Anzeigenerstatter auftritt - eine Funktion, die jedermann zusteht. Eine besondere Stellung des Sozialamtes diesbezüglich ergibt sich nur daraus, dass Tatsachen direkt belegt werden können, die einen Anfangsverdacht gegen den Betroffenen rechtfertigen. Dagegen würde eine Unterlassung der Strafanzeige durch das Sozialamt in aller Regel dazu führen, dass außer der Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen dem Betroffenen keine weiteren Maßnahmen drohen, da keine andere Instanz über entsprechenden Betrugsverdacht verfügt. Aus Sicht des Betroffenen würde Sozialmissbrauch im besten Fall einen dauerhaften Vorteil gewähren, im schlechtesten Fall zumindest keinen Nachteil gegenüber ehrlichem Handeln erzeugen.

Am 3. Juni 2005 forderte Bundesarbeitsminister Clement alle Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften auf, verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Leistungsmissbrauch durchzuführen. Zuvor machte Clement auf eine hohe Missbrauchsquote aufmerksam. Dies führte nicht nur zu der Kritik der „Verfolgungsbetreuung“, sondern verschärfte auch die Missbrauchsdebatte in den Medien. Joachim Rock - Vorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - kritisierte die „Offensive“ Clements als „passgenaue Vorlage für die Boulevardmedien“. Sie sei „bewusst hart am Rand der juristischen Anfechtbarkeit formuliert“. Wer wie Clement argumentiere, „der will vorsätzlich diffamieren und diskreditieren, der will Stimmung machen und Menschen individuelle Schuld zuwiesen.“ [33] In dem bundesweiten Schreiben vom Juni an die ARGE-Geschäftsführer forderte der Minister „Sofortmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Aufdeckung von Leistungsmissbrauch“. Die Maßnahmen beinhalten u. a.:[34]

  • die Prüfung der faktischen Verfügbarkeit
  • die intensive Betreuung, um „Leistungsmissbrauch entgegentreten zu können“
  • die Einrichtung von Schnellvermittlungsstellen
  • die Einrichtung eines Prüf- und Außendienstes

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, forderte 2006 ein SGB-II-Optimierungsgesetz, das auch die Betreuung der Bürger stärker kontrollieren solle. Dazu fordert er einen automatisierten Datenabgleich, Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung, die Einrichtung eines Außendienstes bei Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen sowie Flexibilisierung der Sanktionsregelungen, um besser auf den Einzelfall reagieren zu können.[35] Initiativen wie das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisierten das Optimierungsgesetz unter dem Stichwort "Verfolgungsbetreuung" und die Überprüfung der Arbeitswilligkeit als unverhältnismäßig ("Mit Kanonen auf Spatzen geschossen"). Das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende trat am 1. August 2006 in Kraft und sieht rund 50 Änderungen, darunter auch Leistungskürzungen und Zugangsverschärfungen für ALG II vor. Darunter die Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen zur weiteren Kontrollmöglichkeiten und Datenabgleich.[36]

Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, stellte in seinem Bericht für den Landtag für 2006 nach der Überprüfung von Eingaben von ALG-II-Empfänger beim ULD fest, dass "eine Hilfesuchende verdeckt observiert wurde". In dem Bericht heißt es weiter: "In der Akte befand sich ein Überwachungsprotokoll. In einem anderen Fall wurde die minderjährige Tochter gefragt, ob die Mama nicht einen neuen Freund habe. Die Mutter selbst war gerade auf der Arbeit. Eine andere Betroffene schilderte uns, dass ohne ihr Wissen ihr Briefkasten durchsucht worden sei. Eine völlig verunsicherte Frau beschwerte sich, dass mit einer Videokamera Aufnahmen von ihrem Schlafzimmer und anderen Räumen gemacht wurden. Hilfesuchende, die nur zur Untermiete wohnten, schilderten uns, dass Außendienstmitarbeiter darauf bestanden, dass auch die vom Hauptmieter genutzten Räume besichtigt wurden, obwohl diese gar keine Leistungen bezogen." Die Liste der Eingaben sei "erschreckend lang". Nach Presseberichten über die Vereinsaktivitäten wurde unter Androhung von Bußgeld ein gemeinnütziger Verein seitens der ARGE aufgefordert, seine Spendenempfänger mitzuteilen. In dem Pressebericht fand sich kein Hinweis, dass die in Not geratenen Bürger ALG-II-Empfänger waren. Den Bürgern sei auch nicht bewusst, dass wirtschaftliche Daten bei Banken, Vermietern und Warenhäusern auch "potenzielle Ermittlungsdaten" für Sozialbehörden sind.[37]

Zielkonflikte in der sozial-behördlichen Praxis

Unter dem Thema "Verfolgungsbetreuung" wird vorrangig das Problem der Sozialbehörden hinsichtlich ihrer zum Teil konträren Ziele angesprochen (vgl. Helga Spindler). Neben der Beratung und Unterstützung stehen auch Logiken der Einsparung auf der geschäftlichen Agenda und führen zu Zielkonflikten, die die Mitarbeiter der Behörde und ihre Klientel zu spüren bekommen und als widersprüchlich wahrgenommen werden. (vgl. iso-Evaluation). Mitarbeiter der Sozialbehörden haben dabei nicht nur die Aufgabe Hilfsbedürftige zu betreuen und zu beraten, sondern sind auch Ansprechpartner für Hinweise auf "Schwarzarbeit" und "Illegale Beschäftigung".[38] Interessensgemeinschaften wie die Bertelsmann-Stiftung entwickelten hier für ein eigenes Konzept des "Förderns und Forderns", das heute vor allem durch den Typus des "Fallmanagers" umgesetzt wird. Er tritt an der Stelle des traditionellen "Sacharbeiters".[39]

Konflikt der Sozialbehörde zwischen sozialpolitischem Auftrag und finanzorientierter Einsatzlogik

„Schadensfall“ Leistungsbezug

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit führte das Institut iso – Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. eine Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission durch. In ihrem Bericht vom Juni 2005 stellten die Autoren des Instituts fest, dass die Bundesagentur ihre "Dienstleistungen" nach einer "Einsatzlogik" ausrichtet, die zwischen den Hilfebedürftigen (Kunden) differenziert und den „Schadensfall“ Leistungsbezug vermeiden möchte. Die Hilfesuchenden werden in Segmenten eingeteilt und als „Marktkunden“, „Beratungskunden–Aktivieren“, „Beratungskunden–Fördern“ sowie „Betreuungskunden“ kategorisiert. Das iso-Institut kritisiert hier die Unfähigkeit der Vermittler, eine "Ausgrenzungsentscheidung" durch die Zuweisung der Kategorie "Betreuungskunde" gegenüber den Betroffenen zu treffen und stellt gleichzeitig einen Konflikt der Sozialbehörde mit ihrem sozialpolitischen Auftrag fest: Die Konzentration der Ressourcen auf die „noch integrationsfähigen“ Kundengruppen ist zwar folgerichtig, geht aber zu Lasten des sozialpolitischen Auftrags der BA, der in der mittel- und langfristigen Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials auch der „Marktschwachen“ liegt. [40]

Divergierende geschäftspolitische Schwerpunkte

Nach einer Evaluation von 2005 orientierte sich die Bundesagentur für Arbeit 2003 in ihren vier Schwerpunkten der Geschäftspolitik nicht nur an der Beratung und der Förderung der Arbeitslosen, sondern auch dem Kampf gegen Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch. Die Evaluation benennt folgende Schwerpunkte:[40]

  • Individuelle Arbeitslosigkeit vermeiden und beenden
  • Schnelle Eingliederung
  • Jugendliche und Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und integrieren
  • Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch bekämpfen

Der geschäftspolitische Rundbrief der Bundesagentur für Arbeit vom 7. März 2003 wies "als Großziele die Reduzierung der Arbeitslosigkeit und einen BA-Haushalt ohne Bundeszuschuss aus".[41]

Veränderung der Rollen der Mitarbeiter der Sozialbehörde

  • Fallmanager

Die Bertelsmann-Stiftung gab bereits 2002 ein Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in der Beschäftigungsförderung heraus, das nach Kritikern wie Helga Spindler den Abbau der traditionellen "Schutzrechten" des Bürgers "gegenüber hoheitlichen Eingriffen, Bevormundung und Erziehung von staatlicher Seite" propagiere. So zeige das Handbuch ein neues Leitbild für die Mitarbeiter der Sozialbehörde auf: "Der neue Typ des Behördenvertreters ist nicht mehr der gleichmäßig verwaltende Sachbearbeiter, sondern der „Casemanager“ mit umfassender Steuerungsvollmacht und Entscheidungsfreiheit - zunächst am Arbeitsmarkt, in Zukunft vermutlich auch im Gesundheits- oder Pflegewesen." Nach der Vorstellung der Bertelsmann-Stiftung soll der Casemanager gegenüber dem Arbeitslosen die Rolle des „teacher, preacher friend and cop“ [42] einnehmen. [43] " Spindler sieht den neuen Typ des Mitarbeiters der Sozialbehörde, der heute weitestgehend dem "Fallmanager" entspricht, mit sich widersprechenden Rollen konfrontiert: „Eine Hand“ soll nicht nur Hilfevereinbarungen vorschreiben, den Hilfebedürftigen „fürsorglich belagern“ (Genz H./ Schwendy A.[44]) „Ungemütlichkeit“ organisieren (Gert Wagner [45]), sondern durch gleichzeitige Drohung mit Leistungseinstellung oder Zurückhaltung von Geldleistungen auch diktieren dürfen, was zu tun ist. Das ist vor allem Kontrolle aus einer Hand; selbst kritische Mitarbeiter in Arbeitsämtern sprechen hier schon von „Verfolgungsbetreuung“. [46]

Koppelung von Beratung und Sanktionen Dr. Peter Barthelheimer vom Soziologischen Forschungsinstitut an der Georg-August-Universität Göttingen stellt in seinem Fachtagungsbeitrag "Wo der Kunde nicht König ist" 2006 fest, dass "durch Kopplung von Dienstleistung und Geldleistung" die Hilfesuchenden (Adressat/inn/en) zu „Zwangskunden“ der Sozialbehörde werden.[47]

Kritik

Kritisiert wird insbesondere die „polemische Zielsetzung des Begriffs“, der schon in seinem Namen die Abwertung der Reformmaßnahme enthält. Die Maßnahmen zur Kontrolle, so Kritiker des Begriffs, sei eine wesentliche Aufgabe der Gesetzgebung und der Agenturen für Arbeit. Zur Modernisierung der Sozialsysteme gehöre auch eine „Eindämmung“ des Leistungsmissbrauchs. Auf der Einnahmenseite des Staates seien Bürger einer erheblich stärkeren Kontrolle und Überwachung ausgesetzt als auf der Ausgabenseite. Diese notwendige Angleichung, so Kritiker, werde durch den polemischen Begriff der „Verfolgungsbetreuung“ diffamiert.

Kritiker halten die Behauptung, bei Sperrzeiten könnte im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden werden, für unhaltbar, schließlich wäre eine solche Sperrzeit im Widerspruchsverfahren, spätestens im Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht als nicht statthaft zurückgewiesen worden. Das unterstreicht die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur zum § 144 SGB III.

Kritiker von Kontrollmaßnahmen übersehen, dass es mit der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV) bereits seit 1994 maschinelle Abgleiche zwischen Rentenversicherung und Sozialämtern und weiteren Trägern der Sozialversicherung bestand.[48]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der aktivierende Sozialstaat [1].
  2. a b Vgl.: Helga Spindler(O.J./2005): Wohin steuert der Sozialstaat? S. Literatur [2]
  3. a b Vgl. Fachtagungen Netzwerk SGB II, dazu die angegebene Literatur
  4. a b Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre. In: Agenturschluss (Hg) (2006):Schwarzbuch Hartz IV. S. Literatur S. 31
  5. Michael Wolf: "Aktivierende Hilfe" Zu Ideologie und Realität eines sozialpolitischen Stereotyps. [3] Dort: Mitarbeiter des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen sprechen in diesem Zusammenhang sinnfällig von »Verfolgungsbetreuung«. »Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt hat« (Küster et al. 2003: 2)
  6. Ver.di Personalräte zur internen Verwendung des Begriffs in der Bochumer BA "BA-Unwort Verfolgungsbetreuung" [4]
  7. Mitteilungen der ver.di -Fraktionen im BPR und der BJAV im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen; sowie der ver.di Landesfachgruppe Arbeitsverwaltung. März 2003: [5] Vgl. Dorothee Fetzer und Helga Spindler, Professorin für Öffentliches Recht von der Universität Essen [6]
  8. Michael Wolf: "Aktivierende Hilfe" Zu Ideologie und Realität eines sozialpolitischen Stereotyps. [7]
  9. Ver.di Personalräte zur internen Verwendung des Begriffs in der Bochumer BA „BA-Unwort Verfolgungsbetreuung“ [8]
  10. Dorothee Fetzer, ebenda.
  11. Mitteilungen der ver.di -Fraktionen im BPR und der BJAV im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen; sowie der ver.di Landesfachgruppe Arbeitsverwaltung. März 2003: [9] Vgl. Dorothee Fetzer, ebenda. , Vgl. dort auch den Hinweise auf: AA-Rundbrief 1/2003 vom 7. März 2003, Geschäftsanweisung
  12. vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der aktivierende Sozialstaat [10]. Vgl. Fachtagungen Netzwerk SGB II, dazu die angegebene Literatur: Michael Wolf, FH Koblenz, (2006), Uwe Berlit (2006). Vgl.: Helga Spindler (2003), Fördern und Fordern – Auswirkungen einer sozialpolitischen Strategie auf Bürgerrechte, Autonomie und Menschenwürde, in: Sozialer Fortschritt S. 11-12. Helga Spindler(O.J./2005): Wohin steuert der Sozialstaat? [11] (Leicht gekürzt inzwischen veröffentlicht : Umbau des deutschen Sozialstaats durch neue Steuerungselemente und Hartz IV in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2005, Heft 1 S. 50 – 62). Vgl.: Peter Schruth (2004): Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat – eine Material- und Argumentationssammlung. Vgl.: Daniel Bieber, Volker Hielscher, Peter Ochs, Christine Schwarz: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission.
  13. Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006 [12]
  14. Michael Wolf, FH Koblenz, (2006)
  15. a b Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Aufl. 2006. VS-Verlag. ISBN 978-3-531-44848-0. Seite
  16. a b Vgl. Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Aufl. 2006. ISBN 978-3-531-44848-0. Seiten 307 ff. Vgl. Frank Rentschler: Der aktivierende Staat macht mobil. Auswirkungen des „Forderns und Förderns“ - Die Verfolgungsbetreuung. In: Ernst Lohoff, u. a. (Hg.) 2004: Dead Men Working. Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik. Münster., Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre. In: Agenturschluss (Hg) (2006):Schwarzbuch Hartz IV. S. Literatur S. 31f, Spindler, Helga: „Überfordern und überwachen“. Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. In: Sozialextra 8/9 (2003)
  17. Ansicht von WP-Mitarbeitern, reputative Quelle ist erwünscht
  18. Prof. Dr. Michael Wolf, Professor für Sozialpolitik und Sozialplanung FH Koblenz. Hartz IV: ausgrenzende Aktivierung oder Lehrstück über die Antastbarkeit der Würde des Menschen. In: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006
  19. Michael Wolf (2006): Hartz IV: ausgrenzende Aktivierung oder Lehrstück über die Antastbarkeit der Würde des Menschen [13]
  20. Uwe Berlit (2006): Sanktionen – sozialrechtliche Vorgaben. In: : Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006 (Online www.sgb-ii.net/portal/tagung_bpk/0_leipzig/doku_leipzig.pdf)
  21. Belitz, a.a.O www.sgb-ii.net/portal/tagung_bpk/0_leipzig/doku_leipzig.pdf
  22. Fetzer, a.a.O. S. 34
  23. Vgl. Fetzer, a.a.O. S. 34
  24. Peter Schruth (2004): Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat – eine Material- und Argumentationssammlung. Berlin: BRJ, online unter URL (16. November 2004) [14]
  25. Fetzer, ebenda.
  26. a b Spindler, Helga: „Überfordern und überwachen“. Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. In: Sozialextra 8/9 (2003) sowie Helga Spindler, zitiert nach Dorothee Fetzer, Vortrag Verfolgungsbetreuung vom 30. Oktober 2005
  27. Helga Spindler (2003): Fördern und Fordern- Perspektivenwechsel im sozialstaatlichen Handeln. In: Forum Jugendsozialarbeit, Bestandsaufnahme und Perspektiven für Niedersachsen. Andrea Grimm (Hrg.) , Loccumer Protokolle 24/02 , Rehburg – Loccum 2003, S. 121- 134 [15]
  28. Spindler, Helga: „Überfordern und überwachen“. Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. In: Sozialextra 8/9 (2003)
  29. Helga Spindler, Professorin für Öffentliches Recht von der Universität Essen. In: Spindler: Wohin steuert der Sozialstaat ? [16]
  30. Spindler, Helga: „Überfordern und überwachen“. Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. In: Sozialextra 8/9 (2003)
  31. *Frank Rentschler: Der aktivierende Staat macht mobil. Auswirkungen des „Forderns und Förderns“ - Die Verfolgungsbetreuung. In: Ernst Lohoff, u. a. (Hg.) 2004: Dead Men Working. Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik. Attac-Kurzfassung: [17]
  32. Dietrich Schoch: Sozialhilfe und Missbrauchsdiskussion. IN: Zeitschrift für das Fürsorgewesen Nr. 10/1998
  33. Roch zitiert nach Butterwegge. 2006 Wiesbaden. s. Literatur S. 208
  34. Schreiben von Bundesminister Wolfgang Clement und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften v. 3. Juni 2005 Seite 3. Vgl. auch Dorothee Fetzer, a.a.O. Seite 36
  35. Die Welt: Arbeitswille von Hartz-IV-Empfängern wird geprüft v. 18. April 2006, vgl. auch Website von Klaus Brandner []
  36. (Fundstelle: BGBl., Jahrgang 2006, Teil I, Nr. 36, 25. Juli 2006 PDF, HTML).
  37. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Berichtszeitraum: 2006, Redaktionsschluss: 15. Februar 2007, Landtagsdrucksache 16/1250 [18]
  38. vgl. Handwerkskammer Koblenz
  39. Bertelsmann Stiftung u. a. (Hrsg.) : Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern –Eingliederungsstrategien in der Beschäftigungsförderung,. Gütersloh, 2002 S.17, Vgl. Spindler, Helga: [19] s. Literatur
  40. a b Daniel Bieber, Volker Hielscher, Peter Ochs, Christine Schwarz, Gerd Bender: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission.
  41. Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat- und Intimsphäre: [20] S. 31
  42. Bertelsmann Stiftung u. a. (Hrsg.) : Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern –Eingliederungsstrategien in der Beschäftigungsförderung,. Gütersloh, 2002 S.17
  43. Spindler, Helga: [21] s. Literatur
  44. Genz H./Schwendy A.: Herzstück der Hartz-Reform: Das Fallmanagement- Werden die Chancen der Arbeitslosen verspielt? In: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, 2004, S.10
  45. Wagner, Gert: Fazit aus wissenschaftlicher Sicht in Jahn E./ Wiedemann E. ( Hrsg): Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor, BeitrAB 272, 2003 ; siehe auch Handbuch Beratung ( Anm. 21) best- practice- Fallbeispiel für Strategie B, S. 122
  46. Spindler, Helga: [22] s. Literatur
  47. Peter Barthelheimer (2006): Wo der Kunde nicht König ist. In: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006 (Online [: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006
  48. Eingangsformel der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV)

Quellen: Verwendete Literatur

  • Peter Barthelheimer (2006): Wo der Kunde nicht König ist. In: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006 (PDF auf www.bridges-pam.de/download)
  • Daniel Bieber, Volker Hielscher, Peter Ochs, Christine Schwarz, Gerd Bender: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission.
  • Uwe Berlit (2003): Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Bemerkungen zu den Gesetzesentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, in: info also, H. 5, S. 195-208
  • Uwe Berlit: Das neue Sanktionensystem, ZfSH/SGB 2005, 707 – 715 (Teil 1), ZfSH/SGB 2006, 11 - 19 (Teil 2). (Anm: Zur Anwendung und Auslegung des § 31 SGB II s. – neben den Kommentierungen in den verschiedenen Erläuterungswerken)
  • Uwe Berlit (2006): Sanktionen – sozialrechtliche Vorgaben. In: : Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006
  • Bertelsmann-Stiftung u. a. (Hrsg.): Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in der Beschäftigungsförderung, Gütersloh 2002
  • Stefan von Borstel: Arbeitswille von Hartz-IV-Empfängern wird geprüft. In Die Welt vom 18. April 2006 [23]
  • Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Aufl. 2006. ISBN 978-3-531-44848-0.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der aktivierende Sozialstaat. Mitteilung vom 20. September 2005 [24]
  • Wolfgang Clement: Vorrang für die Anständigen – gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat. Ein Report vom Arbeitsmarkt im Sommer 2005, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, August 2005 [25]
  • Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre. In: Aktion Agenturschluss (Hg) (2006):Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/Berlin. ISBN 3-935936-51-6
  • Thomas Hoebel (2006): Arbeit und Exlusion. Abrietsmarktrevormen in der Bundesrepublik Deutschland. Bachelor's Thesis. Universität Osnabrück. Online [26] (Beispiel für die Begriffsverwendung an der Hochschule)
  • Koalitionsvereinbarung der CDU, CSU und SPD, S. 21 – 32 (vgl. Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre. A.a.O. S. 32f)
  • Gerhard Küster, Brigitte Fuchs, Franz Mevenkamp (Red.): InTeam. Mitteilungen der ver.di-Fraktionen im BRP und der BJAV im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen; sowie der ver.di Landesfachgruppe Arbeitsverwaltung, März 2003 [27]
  • Dietrich Schoch: Sozialhilfe und Missbrauchsdiskussion. IN: Zeitschrift für das Fürsorgewesen Nr. 10/1998
  • Peter Schruth (2004): Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat – eine Material- und Argumentationssammlung. Berlin: BRJ, online unter URL (16. November 2004) [28]
  • Helga Spindler (2003): Fördern und Fordern- Perspektivenwechsel im sozialstaatlichen Handeln. In: Andrea Grimm (Hg.): Forum Jugendsozialarbeit, Bestandsaufnahme und Perspektiven für Niedersachsen. Loccumer Protokolle 24/02 , Rehburg – Loccum 2003, S. 121- 134 [29]
  • Helga Spindler: "Überfordern und überwachen". Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. In: Sozialextra 8/9 (2003) [30]
  • Helga Spindler (2003), Fördern und Fordern – Auswirkungen einer sozialpolitischen Strategie auf Bürgerrechte, Autonomie und Menschenwürde, in: Sozialer Fortschritt S. 11-12.
  • Helga Spindler(O.J./2005): Wohin steuert der Sozialstaat?[31] (Leicht gekürzt inzwischen veröffentlicht : Umbau des deutschen Sozialstaats durch neue Steuerungselemente und Hartz IV in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2005, Heft 1 S. 50 – 62)
  • Harald Rein (2004): Das Ende der Bescheidenheit: Existenzgeld, eine Forderung von Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen, in: Gerntke, A. / Rätz, W. / Schäfer, C. u. a.: Einkommen zum Auskommen. Von bedingungslosem Grundeinkommen, gesetzlichen Mindestlöhnen und anderen Verteilungsfragen. Hamburg 2004 (Onlinefrassung [32])
  • Harald Rein (2003): Rede auf der Abschlusskundgebung Demonstration gegen Sozialkahlschlag am 1. November 2003 in Berlin (Onlinefrassung [33])
  • Frank Rentschler: Der aktivierende Staat macht mobil. Auswirkungen des "Forderns und Förderns" - Die Verfolgungsbetreuung. In: Ernst Lohoff, u. a. (Hg.) 2004: Dead Men Working. Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik. Münster. ISBN 3-89771-427-2
  • Wolfgang Völker: "Fordernde Beratung" - Eine Aufforderung zum Widerspruch an die Adresse Sozialer Arbeit [34]
  • Michael Wolf: "Aktivierende Hilfe" Zu Ideologie und Realität eines sozialpolitischen Stereotyps.
  • Michael Wolf, FH Koblenz, (2006). Hartz IV: ausgrenzende Aktivierung oder Lehrstück über die Antastbarkeit der Würde des Menschen. In: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006 (Online [35]), sowie die überarbeitete Fassung in UTOPIEkreativ (vom 7. Dezember 2006) (Online [36])

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