Haus Liechtenstein

Haus Liechtenstein
Burg Liechtenstein in Niederösterreich, südlich von Wien, vermutlich namensgebend für die Familie

Das Haus Liechtenstein zählt zu den ältesten Adelsfamilien Europas. Um 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Träger dieses Namens erwähnt. Das Haus zählt über hundert Mitglieder, von denen nur ein Teil im Fürstentum Liechtenstein lebt.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Wappen des Hauses Liechtenstein

Der Name Liechtenstein stammt vermutlich von der Burg Liechtenstein südlich von Wien. In der Umgebung dieser Stammburg und an der Nordostgrenze Niederösterreichs hatten die frühen Liechtensteiner Grundbesitz.

Im Herzogtum Österreich war es dem ehrgeizigen böhmischen Königssohn bzw. König Ottokar II. Přemysl, der eine Babenbergin geheiratet hatte, nach dem 1246 erfolgten Aussterben der Babenberger im Mannesstamm gelungen, vorübergehend die Macht zu übernehmen. Die historisch belegbare Ahnenreihe der österreichischen Adelsfamilie Liechtenstein beginnt mit Heinrich I. von Liechtenstein († 1265), der 1249 die Herrschaft Nikolsburg in Südmähren von Ottokar II., den er politisch unterstützte, als freies Eigentum geschenkt erhielt.

Die Schenkung war für die Geschichte der Liechtensteiner von großer Bedeutung, weil die Familie hierdurch neben ihren Besitzungen in Österreich namhaften Besitz im Gebiet der böhmischen Länder erhielt, die erst 1526 an die Habsburger gelangten.

Heinrichs I. Sohn Heinrich II. stellte sich allerdings, als der deutsche König Rudolf von Habsburg die Legitimität von Ottokars II. Herrschaft in Österreich bestritt, auf die Seite des Deutschen, die 1278 in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Wien siegreich blieb. In der Folge waren die Liechtensteiner bis 1918 zumeist treue Verbündete der Habsburger und wurden für ihre Loyalität entsprechend belohnt.

Geschichte

13. bis 16. Jahrhundert

Die Bedeutung der Herrschaft Nikolsburg sollte sich 1394 erweisen, als Johann I. von Liechtenstein, der während fast 30 Jahren als Hofmeister die Regierungsgeschäfte des Habsburger Herzogs Albrecht III. geführt hatte, ein Opfer der machtpolitischen Bestrebungen der Habsburger wurde und in Ungnade fiel. Er wurde gemeinsam mit seiner Familie gezwungen, auf einen Teil der Besitztümer der Familie zu verzichten, vor allem auf jene südlich der Donau. In den folgenden Jahrzehnten bemühte sich die Familie, den niederösterreichischen Besitz durch Neuerwerbungen zu festigen, auch wurde besonders das (heute südmährische) Dominium um Feldsberg weiter ausgebaut.

Im 13. Jahrhundert teilte sich die Familie in die Liechtensteinische, die Rohrauer und die Petroneller Linie. Die beiden letztgenannten Linien starben aber schon in der nächsten Generation im Mannesstamm aus. Ihre Erbinnen hatten in andere Familien eingeheiratet; viel wertvoller Familienbesitz ging dadurch den Liechtensteinern verloren.

Eine weitere Teilung gab es Anfang des 16. Jahrhunderts, als sich mit dem Familienvertrag von 1504 eine Steyregger, eine Feldsberger und eine Nikolsburger Linie bildeten. Von diesen setzte sich aber nur die Feldsberger Linie fort. Familiengesetze sorgten ab nun dafür, dass der Besitz aussterbender Linien an die überlebende Linie überging.

16. und 17. Jahrhundert

Um die Wende des 16. zum 17. Jahrhundert waren es die drei Brüder Karl, Maximilian und Gundakar, die eine neue Periode der Familiengeschichte einleiteten. Österreich war in der Reformationszeit des 16. Jahrhunderts fast vollständig zum Protestantismus übergegangen; die drei konvertierten zum katholischen Glauben, wie ihn auch die Habsburger bewahrt hatten, die bis 1806 fast durchgehend den römisch-deutschen Kaiser stellten.

Karl erhielt 1606 von Kaiser Rudolf II. den großen Pfalzgrafenbrief, 1608 die erbliche Fürstenwürde. 1613 verlieh ihm Kaiser Matthias den Titel Herzog von Troppau und Jägerndorf, den seither jeder regierende Fürst trägt. Durch das Eingreifen von Karl und Maximilian, zum Feldmarschall berufen, konnte Kaiser Ferdinand II. 1620 den entscheidenden Sieg über die böhmischen Rebellen erringen. Maximilian und Gundakar wurden daher 1623 von ihm ebenfalls in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben.

Den drei Brüdern gelang es, den liechtensteinischen Besitz um ein Mehrfaches zu vergrößern. Sie schlossen 1606 einen neuen Familienvertrag, mit dem der Besitz in einen Fideikommiss eingebracht wurde. Der jeweils Erstgeborene der ältesten Linie hatte nun Anrecht auf die erblichen Titel, vertrat als Regent des Hauses das Geschlecht nach außen und verwaltete das ihm nicht mehr persönlich gehörende Familienvermögen, aus dem das Leben aller Familienmitglieder finanziert wurde.

Die Bestimmungen dieses Vertrags sowie weitere Bestimmungen wurden 1993 im neuen Hausgesetz (nach heutigem juristischen Verständnis ein Familienvertrag, der bei einer regierenden Dynastie auch staatsrechtliche Wirkungen haben kann) zusammengefasst, das die Grundlage für das im Fürstentum Liechtenstein gültige Thronfolgerecht bildet.

17. bis 19. Jahrhundert

Seit der Erlangung der Reichsfürstenwürde war es das Bestreben des Hauses Liechtenstein, ein reichsunmittelbares Territorium zu erwerben. Sie wollten dort, im Unterschied zu ihren bisherigen Besitzungen, den Habsburgern nur in deren Eigenschaft als Kaiser und nicht auch als Landesfürst unterstehen und damit gegenüber anderen Landesfürsten des Reiches gleichrangig auftreten können.

Es dauerte aber fast hundert Jahre, bis sich dem Enkel Karls, Fürst Hans Adam I. (1657-1712), die Gelegenheit bot, 1699 und 1712 die Besitzungen Schellenberg und Vaduz zu kaufen. Nach dem Aussterben seiner Linie wurde 1712 Anton Florian, ein Nachkomme Gundakars, regierender Fürst. (Alle heute lebenden Familienmitglieder stammen von Fürst Johann I. Josef, 1760–1836) ab.)

Mit kaiserlichem Diplom Karls VI., des Vaters von Maria Theresia, vom 23. Jänner 1719 wurden Schellenberg und Vaduz vereinigt und zum Reichsfürstentum Liechtenstein im Heiligen Römischen Reich erhoben.

Mit dem Erlöschen des Reiches 1806 war das Fürstentum Liechtenstein souverän und wurde in diesem Status vom Wiener Kongress 1814 / 1815 anerkannt. In der Infrastruktur stützte man sich auf Österreich: Die Bahnstrecke in Liechtenstein wurde ebenso wie das Postwesen im Auftrag des Fürstentums von den entsprechenden staatlichen Institutionen Österreichs betrieben; im Gerichtswesen gab es enge Kooperation, die österreichische Kronenwährung war gesetzliches Zahlungsmittel.

Liechtensteiner waren als eines der vornehmsten Adelsgeschlechter Mitteleuropas immer wieder in hohen Positionen an der Politik der Habsburgischen Erblande, des 1804 gegründeten Kaisertums Österreich bzw. der 1867 geschaffenen österreichisch-ungarischen Monarchie beteiligt. Zu nennen sind unter anderen:

20. / 21. Jahrhundert

Ihr eigenes Fürstentum lag lange Zeit am Rande des Interesses der Liechtensteiner Dynastie; viele Familienmitglieder haben das Fürstentum nie kennengelernt. Dies änderte sich, als in Österreich die Monarchie 1918 zu Ende ging und Fürst Johann II. sein Land an die Schweiz annäherte, mit der 1924 eine Zollunion geschlossen wurde. Dennoch residierte die Familie weiterhin großteils im seit 1919 mährischen Feldsberg und in Wien.

Mit dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich 1938 wurde allerdings das Fürstentum Mittelpunkt der Familie: Fürst Franz Josef II. (1906–1989) verlegte 1938 seinen ständigen Wohnsitz nach Vaduz; sein Land blieb im Zweiten Weltkrieg mit der Schweiz neutral. Der Verlust der Besitzungen in Tschechien 1945 trug dazu bei, dass nunmehr das eigene Fürstentum Hauptwohnsitz der fürstlichen Familie blieb, auch wenn einige Familienmitglieder in Österreich wohnen und die Liechtensteiner ihre Besitzungen in Österreich nützen.

Mit dem speziell seit den 2000er Jahren gezeigten Engagement der Fürstenfamilie in Wien (2004 Gründung des Liechtenstein-Museums im Wiener Gartenpalais, 2012 Eröffnung eines weiteren Museumsteils im Stadtpalais Liechtenstein, auch als Majoratshaus bezeichnet) wird das jahrhundertelang gegebene Interesse der Liechtensteiner an Wien bzw. Ostösterreich fortgesetzt.

Die fürstliche Familie heute

Der Fürst ist das Oberhaupt des Fürstentums Liechtenstein und des Fürstlichen Hauses und wacht gemäß Hausgesetz über dessen "Ansehen, Ehre und Wohlfahrt". Nach dem Tod von Fürst Franz Josef II. am 13. November 1989 übernahm Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft. Zur Zeit nimmt Erbprinz Alois als Stellvertreter des Fürsten dessen Aufgaben als Staatsoberhaupt wahr.

Die Fürstliche Familie wählt alle fünf Jahre einen Familienrat, welcher vor allem als Berufungsinstanz für Entscheide im Rahmen des Hausgesetzes wirkt.

Fürst Hans-Adam II. und Fürstin Marie haben vier Kinder:

  • Erbprinz Alois, geb. 11. Juni 1968
  • Prinz Maximilian, geb. 16. Mai 1969
  • Prinz Constantin, geb. 15. März 1972
  • Prinzessin Tatjana, geb. 10. April 1973.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Haus Liechtenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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