Kammerherr

Kammerherr

Ein Kammerherr (mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius, französisch: Chambellan, englisch: Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden sie dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel.

Zu Unterscheiden ist das Amt vom Kämmerer, einem Finanzbeamten

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. In einem Bericht über das Gefolge beim Einzug des Erzherzogs Ferdinand in München 1568 werden schon fünf Kammerherren erwähnt.

Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird: Bei Kaiser Rudolph II. war beispielsweise Herzog Heinrich Julius von Braunschweig wirklicher Kammerherr. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über.

An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Bekannt ist, dass von Johann Georg II. von Sachsen die ersten Kammerherrn an einem kurfürstlichen Hof angestellt wurden. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. In den Hofranglisten waren die Kammerherren den Generalmajoren oder auch den Generalleutnants gleichgestellt.

Die Zahl der Kammerherren pro Hof variierte stark, bei den Habsburgern war sie vergleichsweise hoch. Bei Leopold I. gab es im letzten Jahr seiner Amtszeit 426 Kammerherren. Karl VI. ernannte allein im Jahr 1736 158 Kammerherren.

Pflichten

Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte von Hof und zu Hof und änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen.

Rechte

Witzzeichnung über schlüsseltragende Kammerherren von Lothar Meggendorfer, 1890

Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht, an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen. Die Ausgestaltung dieses Schlüssels und die Art seiner Befestigung variierte ebenfalls von Hof zu Hof und im Laufe der Zeit.

Personen mit dem Titel Kammerherr

Siehe auch:

Literatur

  • Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. In 242 Bänden erschienen von 1773 bis 1858. online

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