Semesterticket

Semesterticket

Das Semesterticket (auch Semesterkarte, Studiticket oder Studikarte) ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studenten ein Semester lang gilt. Es kann durch die Entrichtung des „Semesterbeitrages“ bzw. „Sozialbeitrages“ bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch erworben werden, auch wenn die Nutzung der Angebote nicht angestrebt wird. Weil diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann das Semesterticket besonders günstig sein und nützt daher insbesondere denjenigen von ihnen, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Das erste bekannte Konzept für ein Semesterticket wurde 1990 an der Universität Stuttgart entwickelt.[1] Die erste Vereinbarung für ein Semesterticket kam an der TU Darmstadt für das Wintersemester 1991/92 zustande. In der Folge breitete sich die Idee rasch aus und ist inzwischen ein üblicher Bestandteil des studentischen Lebens in Deutschland geworden.

Das Semesterticket entsteht in der Regel durch einen Vertrag zwischen der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA bzw. StuRa, und dem bzw. den entsprechenden Verkehrsunternehmen. In Baden-Württemberg und Bayern (wo es keine rechtsfähigen Studierendenschaften gibt), in Sachsen-Anhalt (wo für die Studierenden keine dauerhafte Pflicht zur Mitgliedschaft in der Studierendenschaft besteht) sowie in Thüringen und an einigen Hochschulstandorten in anderen Bundesländern (z. B. Leipzig oder Trier) tritt an die Stelle der Studierendenschaft das Studentenwerk.

Die Geltungsgebiete und der genaue Leistungsumfang der Semestertickets werden in den Verträgen individuell festgelegt und sind deshalb sehr unterschiedlich. So gilt etwa das Semesterticket der Regensburger Hochschulen nur im RVV, innerhalb dieses allerdings in allen Verkehrsmitteln, hingegen gilt das Semesterticket der Niedersächsischen und Bremer Hochschulen in ganz Niedersachsen und Bremen und (von Niedersachsen aus) bis Hamburg Hauptbahnhof, jedoch nur in Zügen von DB Regio, metronom und eurobahn und auf weiteren ausgewählten Strecken, jedoch nicht in den Bussen der GöVB. Typische Verhandlungsgegenstände der Verträge sind die Frage der Fahrradmitnahme und nach der verbilligten Nutzung von Anschlusszügen.

Das Ticket verschiedener Hochschulen in NRW, wie z. B. der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Ermöglicht wird dies durch eine Zusatzvereinbarung zwischen Studierendenschaft und Verkehrsbetrieben, durch die der Geltungsbereich des bisherigen Semestertickets vom jeweiligen Verkehrsverbund auf den NRW-Bereich ausgedehnt wird. Im Gegensatz zum Göttinger Modell können hierbei alle Nahverkehrsmittel benutzt werden.

In einigen Geltungsbereichen ist eine kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern möglich. Dies sind zunächst die Länder mit kostenloser Beförderung im Bahnverkehr: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen (teilweise werktags Einschränkungen vor 9 Uhr). Außerdem gibt es entsprechende Regelungen in einigen Verkehrsverbünden oder Landkreisen. In den meisten Bereichen ist allerdings für jede Fahrt eine Fahrradkarte erforderlich. Zeitkarten (Zusatz-Monatstickets) für Fahrräder bieten bisher nur Verkehrsverbünde an. Diese sind dann im jeweiligen Verbundnetz gültig (z. B. Münsterland, Ostwestfalen-Lippe).

Solidar-Modell

An den meisten Hochschulen zahlen alle Studierenden für das Semesterticket einen einheitlichen Pflichtbeitrag und erwerben dadurch die volle Nutzungsberechtigung im jeweiligen Geltungsgebiet, unabhängig von der individuellen Nutzung.

Härtefallregelungen

An vielen Hochschulen gibt es Regelungen, mit denen es die Möglichkeit gibt, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung können je nach Hochschulstandort folgende Personengruppen beanspruchen:

  • (behinderte) Studierende, die ein Anrecht auf kostenlose Beförderung im ÖPNV oder entsprechenden Geltungsbereich haben
  • Studierende, die sich beurlaubt haben
  • Fernstudierende
  • Studierende, die sich nachweislich nicht im Geltungsbereich aufhalten (zum Beispiel bei der Absolvierung eines Auslandssemesters oder eines Praktikums)
  • Studierende, die im Nahbereich ihres Fachbereichs wohnen
  • Falls der Wohnort so ungünstig liegt, dass er mit den für die Benutzung zugelassenen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, wird auch teilweise auf die Beitragserhebung verzichtet
  • Studierende, die nachweisen können, dass der Beitrag für sie einen finanziellen Härtefall darstellt

Im letztgenannten Fall (Finanzierungsschwierigkeiten) befreien einige, vor allem ältere Semesterticket-Modelle die Studierenden von der Beitragspflicht nur unter der Bedingung, dass sie auf das Semesterticket verzichten. Andere Modelle stellen hingegen einen Sozial- bzw. Härtefallfonds bereit, aus dem diesen Studierenden die Beiträge erstattet werden. Betroffene Studenten können das Ticket dann kostenlos nutzen oder bekommen zumindest einen Teilbetrag erstattet.

Sockelbetrags-Modell

An den Hochschulen in Baden-Württemberg (mit Ausnahme der Hochschule Pforzheim) sowie an der Fachhochschule Worms, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Hochschulen in Leipzig (mit Ausnahme der HTWK und der HfTL) und an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin ist das Semesterticket nach einem anderen Modell realisiert. Die Studierenden zahlen dort als verpflichtenden Beitrag einen Sockelbetrag.

Es gibt zwei Arten von Sockelbeträgen.

  • Eine andere Art von Sockelbetrag berechtigt nicht zur Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern ist ein reiner Solidaritätsbeitrag. Er finanziert lediglich die Möglichkeit, dass Studierende ein preiswertes Semesterticket erwerben.[4] Dieses Modell wurde erstmals 1992 in Trier eingeführt, dort gilt mittlerweile jedoch auch das Solidar-Modell.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Das Modell des Semestertickets ist unter Studierenden nicht unumstritten und wurde mehrfach juristisch angegangen. Bereits 1992 klagte ein Duisburger Student gegen das Semesterticket. Zuletzt stellten zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 (‑ BVerwG 6 C 14.98 ‐ und ‑ BVerwG 6 C 10.98 ‐[5]) klar, dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, sowohl die Kompetenz hat, das Ticket einzuführen als sich auch öffentlich dazu äußern darf.[6][7] Verfassungsbeschwerden gegen diese beiden Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (jeweils durch einstimmigen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2000) (BVerfG, ‑ 1 BvR 1510/99 ‐[8] und ‑ 1 BvR 1410/99 ‐[9]). Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden und der hohen Fahrtkosten diene das Semesterticket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des Semestertickets sei an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trage maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass „die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugute kommt“[8]. Das Land Berlin hat das Semesterticket zudem gesetzlich geregelt.[10]

Hochschulstandorte mit Semestertickets

Österreich

Wien

In Wien wird ein Semesterticket von den Wiener Linien angeboten. Der Geltungszeitraum erstreckt sich im Wintersemester von Oktober bis Januar und im Sommersemester von März bis Juni. In der vorlesungsfreien Zeit dazwischen gibt es für Studierende die Möglichkeit, ein verbilligtes Monatsticket für 29,50 € zu beziehen. Da Semestertickets vom Staat Österreich sowie von der Stadt Wien subventioniert werden, reicht der Preis je nach Bezug von Studienbeihilfen und Wohnort von 50,50 € bis 128,50 €.[71] Anders als bei den zwangsverpflichtendem System in Deutschland, das aber nach dem Solidaritätsprinzip allen Studenten zugute kommt (verbilligtes Semesterticket für umgerechnet 17,50 €/ Monat) kann hier aber jeder Student freiwillig entscheiden, ob er dieses Semesterticket kaufen will oder nicht.

Projekt an der Universität Linz

An der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) in Linz, Oberösterreich wurde im Mai 2006[72] das Semesterticket bei einer Abstimmung durch die Studierenden knapp abgelehnt. Die JKU wäre die erste Universität Österreichs gewesen, die ein Semesterticket nach dem Solidar-Modell umsetzt. Das Ticket sollte 55 € je Semester kosten und als Netzkarte für alle Verkehrsmittel des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes (OÖVV) gelten. Der Geltungsbereich hätte sich hierbei auf die Fläche des Bundeslandes Oberösterreich und auf einige weitere Linien erstreckt. Kritiker des Vorschlags hatten darin eine Überschreitung der Kompetenz der Studierendenvertretung (ÖH) und eine Bevormundung gesehen. Es wurde angeführt, dass das deutsche Recht nicht so ohne weiteres auf Österreich umgelegt werden kann und die rechtliche Lage (in Österreich) bisher ungeklärt ist.

Weblinks

Fußnoten

  1. Alexander Weichbrodt: Das Semesterticket: Illegale Zwangsfahrkarte oder rechtmäßiger Sondertarif für Studierende?, ISBN 9783825856533, S. 3, abgerufen bei bei Google Books
  2. StudiTicket an der Universität Stuttgart mit Sockelbeitrag
  3. a b c d e f public.tfh-berlin.de: AStA der BHT Berlin – Hochschulticket – Allgemeine Infos (abgerufen am 23. Mai 2008)
  4. a b c d e naldo.netwerknet.de: naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH – Semesterticket (abgerufen am 23. Mai 2008)
  5. studis.de: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 6 C 10.98 (abgerufen am 23. Mai 2008)
  6. bverwg.de: Bundesverwaltungsgericht – Pressemitteilung Nr. 24/1999 vom 19. 05. 1999 zu BVerwG 6 C 10.98 und 6 C 14.98 – Urteile vom 12. Mai 1999: Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen Nordrhein‐Westfalens (abgerufen am 23. Mai 2008)
  7. dejure.org: dejure.org Juristischer Informationsdienst – Rechtsprechung: 6 C 14.98 – BVerwG, 12. 05. 1999 (abgerufen am 23. Mai 2008)
  8. a b bverfg.de: BVerfG, 1 BvR 1510/99 vom 4. August 2000, Absatz‐Nr. (1–27) (abgerufen am 26. April 2008)
  9. bverfg.de: BVerfG, 1 BvR 1410/99 vom 4. August 2000, Absatz‐Nr. (1–12) (abgerufen am 26. April 2008)
  10. § 18a Berliner Hochschulgesetz
  11. RWTH Aachen: Semesterbeiträge
  12. Geschichte des OWL-Semestertickets, Verkehrsgruppe Uni Bielefeld
  13. Uni Bielefeld: Semesterbeiträge
  14. Ruhr-Uni Bochum Sozialbeitrag
  15. Uni Bonn: Sozialbeitrag, Gebühren und Beiträge
  16. AStA FH Brandenburg: Semesterbeiträge
  17. a b c d vrb-online.de: Verbundgebiet des Verbundtarif Region Braunschweig (abgerufen am 5. Februar 2008)
  18. www.asta.tu-bs.de: Geltungsbereich des Semester‐Tickets Niedersachsen/Bremen für die Studierenden der TU Braunschweig (abgerufen am 11. Februar 2009)
  19. www.asta.tu-bs.de: Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig – Beiträge (abgerufen am 11. Februar 2009)
  20. hbk-bs.de: Hochschule für Bildende Künste Braunschweig – Semesterbeiträge (abgerufen am 11. Februar 2009)
  21. VBN-Tarifbestimmungen für das SemesterTicket
  22. Infobroschüre zum VBN-Semesterticket
  23. „Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC)“
  24. Veränderung des Preises für das VBN-SemesterTicket seit 1996
  25. [ http://www.tu-cottbus.de/btu/de/studium/studierende/selbstbedienungs-funktionen/semestergebuehren.html BTU Cottbus: Semestergebühren]
  26. Semesterbeitrag an der TU Darmstadt
  27. Fachhochschule Lippe und Höxter – Semesterticket an der Fachhochschule Lippe und Höxter
  28. Uni Dortmund: Beiträge
  29. Uni Düsseldorf: Semesterbeiträge
  30. Uni Duisburg-Essen: Studierendenschaftsbeitrag
  31. Studentenwerk Thüringen: [1]
  32. Studentenwerk Thüringen: [2]
  33. Euroa-Universität Viadrina: Semesterbeiträge
  34. Semesterbeiträge an der Hochschule Fulda (abgerufen am 13. Januar 2009)
  35. NRW-Ticket-Einführung an der FH Gelsenkirchen (abgerufen am 9. Juni 2010)
  36. Studentenwerk Thüringen: [3]
  37. Semesterbeiträge und Studienbeiträge an der Uni Gießen (abgerufen am 5. Februar 2009)
  38. AStA Göttingen: Semesterticket
  39. a b hs-harz.de: Hochschule Harz – Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) – Semesterbeiträge in Wernigerode und in Halberstadt (abgerufen am 10. April 2008)
  40. Semesterbeitrag Leibniz Universität Hannover (abgerufen am 20. September 2010)
  41. Studentenwerk Thüringen: [4]
  42. Studentenwerk Thüringen: [5]
  43. [6]
  44. Leuphana Uni Lüneburg: Studienkosten
  45. [7]
  46. [8]
  47. Semesterticketverträge des AStA der Universität Münster
  48. Studentenwerk Thüringen: [9]
  49. a b vpe.de: Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) – Gemeinschaftstarif Gemeinsame Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise im Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) (abgerufen am 20. April 2008)
  50. a b studentenwerk-karlsruhe.de: Studentenwerk Karlsruhe – Semesterbeitrag (abgerufen am 7. August 2011)
  51. AStA FH Potsdam: Studierendenbeiträge
  52. http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Verwaltung/Abteilung-I/Referat-I-3/Rueckmeldung.html
  53. a b c d semesterkarte.de: Semesterticket an der Ostfalia (abgerufen am 18. Oktober 2011)
  54. Studentenwerk Thüringen: [10]
  55. AStA d. Universität Siegen: Semesterticket. Abgerufen am 17. Oktober 2009.
  56. studiwerk.cms.rdts.de: Studierendenwerk Trier (swt) – Semesterticket – Geltungsbereich Busverkehr (abgerufen am 12. Februar 2009)
  57. studiwerk.cms.rdts.de: Studierendenwerk Trier (swt) – Semesterticket – Geltungsbereich Deutsche Bahn AG (abgerufen am 30. August 2010)
  58. studiwerk.cms.rdts.de: Studierendenwerk Trier (swt) – Semesterticket – Beitragshöhe (abgerufen am 30. August 2010)
  59. Studentenwerk Thüringen: [11]
  60. a b c d studentenwerk.uni-tuebingen.de: Studentenwerk Tübingen-Hohenheim – Beitragsordnung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim (abgerufen am 23. Mai 2008)
  61. a b c d e f g h naldo.netwerknet.de: naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH – Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (abgerufen am 23. Mai 2008)
  62. a b rvf.de: Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) – SemesterTicket (abgerufen am 15. April 2008)
  63. a b c rvf.de: RVF Gemeinschaftstarif Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) – Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Preise (abgerufen am 15. April 2008)
  64. u-asta.uni-freiburg.de: u-asta Freiburg – Information zum SemesterTicket (abgerufen am 15. April 2008)
  65. a b c d havag.com: Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) – Semesterticket PLUS - Alles was du wissen musst (abgerufen am 12. April 2008)
  66. a b c d mdv.de: MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH – MDV-Tarifzonenplan (abgerufen am 13. April 2008)
  67. verwaltung.uni-halle.de: Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle - Anstalt des öffentlichen Rechts (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Amtsblatt, 17. Jg., Nr. 1 v. 30. I. 2007, S. 60) (abgerufen am 12. April 2008)
  68. a b kvv.de: [12] (abgerufen am 7. August 2011)
  69. a b c d e lvb.de: Auszug aus den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV-Tarif) für das Bedienungsgebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (abgerufen am 12. April 2008)
  70. a b c d e f studentenwerk-leipzig.de: [13] (abgerufen am 10. Dezember 2010)
  71. wienerlinien.at: WIENER LINIEN – Das Semesterticket (abgerufen am 11. April 2008)
  72. Studierende an der JKU Linz entscheiden über Semesterticket, JKU-Website

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