Gemeindewachkörper

Gemeindewachkörper
Ärmelabzeichen der Stadtpolizei Feldkirch vor der Uniformumstellung von grau auf blau.

Gemeindewachkörper sind Einrichtungen der österreichischen Gemeinden, die diese zur Besorgung polizeilicher Aufgaben gegründet haben. Sie werden auch als Gemeindesicherheitswachen, örtliche Sicherheits-, Gemeinde- oder Stadtpolizeien bezeichnet. Ihre Rechtsgrundlage findet sich in Art. 15, Art. 118 Abs. 3 und Art. 118a des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Bundesverfassung gesteht den Gemeinden die Vollziehung in folgenden Bereichen zu, die für gewöhnlich von den Gemeindewachkörper wahrgenommen werden: Örtliche Sicherheitspolizei, örtliche Veranstaltungspolizei, örtliche Straßenpolizei, örtliche Marktpolizei, Fundbehörde sowie die Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei. Gemäß der §§ 9 und 14 Sicherheitspolizeigesetz kann auf Antrag der jeweiligen Gemeinde der Sicherheitsdirektor den Gemeindewachkörper durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde unterstellen damit diese auf dem Gemeindegebiet Exekutivdienst versehen kann. Der Gemeindewachkörper ist damit, wie auch die Bundespolizei, formal ein Hilfsorgan der Bezirksverwaltungsbehörde. Eine Überschreitung des Gemeindegebietes ist nur zulässig, wenn notwendige Maßnahmen ansonsten nicht rechtzeitig gesetzt werden könnten, ein solches Einschreiten ist dem Bezirkspolizeikommando unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Durch die Sicherheitspolizeigesetznovelle von 1999 wurden die Kompetenzen der Gemeindewachkörper an jene der Bundespolizei angeglichen, zuvor war ihnen etwa das Wegweisungsrecht in Fällen häuslicher Streitigkeiten verwehrt.

Politische Bedeutung

Die Existenz der Gemeindewachkörper wird generell als Zugeständnis des Bundesgesetzgebers an das Sicherheitsbedürfnis der Länder verstanden. Um eine Aufweichung der Sicherheitskompetenzen des Bundes möglichst zu vermeiden, was durch die Einrichtung einer Landespolizei aus dessen Sicht der Fall gewesen wäre, wurden den Gemeinden sicherheitspolizeiliche Aufgaben zugestanden. Gemeindewachkörper existieren seit Beginn der Ersten Republik österreichweit. Vermehrt wurden sie dort eingerichtet wo sie aufgrund der touristischen Gegebenheit für notwendig befunden wurden, wie zum Beispiel in etlichen Kurorten. Vor allem in den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg, wo von jeher viel Wert auf Föderalismus und Selbstbestimmung gelegt wird, ist die Zahl der Gemeindewachkörper verhältnismäßig höher als in Ostösterreich. In allen Bundesländern außer dem Burgenland, Wien und Kärnten gibt es Gemeindewachkörper. Im Mai 2009 äußerte das Bundeskanzleramt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan des Vorarlberger Gemeindeverbandes Montafon eine eigene Sicherheitswache zu gründen. Dies, so das Bundeskanzleramt, stehe nur einzelnen Gemeinden, nicht aber Verbänden zu.[1]

Obwohl als Exekutivdienst den Bezirksverwaltungsbehörden beigeordnet, genießen die Gemeindewachkörper in Wirklichkeit ihnen gegenüber dieselbe Unabhängigkeit wie die Bundespolizei, die dem Bundesminister für Inneres unterstellt ist. So untersteht der Gemeindewachkörper meist dem Bürgermeister, dieser trifft die Personalentscheidungen und kann Weisungen erteilen.

Konkurrenz zur Bundespolizei

Abgesehen von persönlichen Vorbehalten und Differenzen, die zwischen Gemeindewachkörpern und der Bundespolizei immer wieder vorkommen, herrscht auch eine gewisse gesetzliche Unvereinbarkeit. Überall dort, wo Bundespolizeidirektionen eingerichtet wurden (das ist in den meisten Statutarstädten der Fall), darf gemäß Art. 78d Abs. 2 B-VG kein Gemeindewachkörper aufgestellt werden. Die Bundespolizeidirektionen sind nicht zu verwechseln mit dem Wachkörper Bundespolizei. Die Gebiete, in denen Bundespolizeidirektionen bestehen, sind jedoch diejenigen Gebiete, in denen bereits vor der Zusammenlegung von Polizei und Bundesgendarmerie im Jahr 2005 die Polizei (eigentlich Bundessicherheitswache) zuständig war. So bleibt auch der häufig bekundete politische Wunsch von Stadtwachen in Wien, Graz und Linz durch die eindeutige Regelung der Bundesverfassung verwehrt. Aus diesem Grund sind die Ordnungswache Graz, die Ordnungswache in Wels[2] und der Ordnungsdienst in Linz (Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH)[3] keine Gemeindewachkörper, sondern besondere Einrichtungen, deren genaue Ausgestaltung und deren Befugnisse sich von Stadt zu Stadt stark unterscheiden.

Im Rahmen des Österreich-Konvents gab es auch Überlegungen, die Gemeindewachkörper abzuschaffen, mit der Begründung, tatsächlich einen einzigen, bundesweit einheitlichen Wachkörper zu schaffen und so die innere Sicherheit komplett in die Hand des Bundes zu legen. Diese Idee wurde aber sowohl von den Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes also auch durch die Delegierten der Länder großteils abgelehnt und auch durch den Bundesgesetzgeber nicht weiterverfolgt.

Ausrüstung

Uniform

Auch rein äußerlich unterscheiden sich die Bundespolizei und die Gemeindewachkörper in ihren Uniformen. So ist der Kappensteg der Gemeindesicherheitswachebeamten blau statt rot. Auch die silbernen Lampassen an den Uniformhosen der Bundespolizisten tragen die Angehörigen der Gemeindewachkörper nicht. Andererseits ist es den Bediensteten der Bundespolizei nicht gestattet, Gemeinde- oder Bezirkswappen an ihrer Uniform zu tragen. Die Beamten der Gemeindewachkörper wiederum tragen statt des Bundeswappens das Gemeindewappen mit entsprechender Umschrift an den Uniformjacken. Auf den Distinktionen ist zumeist das Wappen des Städtebundes angebracht, welches dem Kopf des Bundesadlers entspricht.

In der Anschaffung der Ausrüstung sind die Gemeinden grundsätzlich frei und an keine Vorgaben gebunden. Die meisten Gemeindewachkörper halten sich aber an die oben angeführten Uniformregelungen. Eine Ausnahme bildet zum Beispiel die Stadtpolizei Baden, die ihre Uniformen vom LZN Niedersachsen in Hannover bezieht. Bis auf die Schulter und Rangabzeichen sowie die Polizeisterne sind die Uniformen daher identisch mit jenen der Polizisten aus Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.[4]

Fahrzeuge

Die Fahrzeuge der Gemeindewachkörper verfügen über keine eigenen Behördenkennzeichen wie die Bundespolizei. Sie tragen gewöhnliche Nummernschilder des jeweiligen Bezirkes. Auf den Einsatzfahrzeugen ist das Bundeswappen nicht abgebildet. Häufig ist jedoch das Gemeindewappen angebracht. Die meisten Gemeindewachkörper verfügen über Einsatzautos, einige auch über Motorrad- und Fahrradstreifen.

Liste der Gemeinden mit Gemeindewachkörper

Quellen

Einzelnachweise

  1. vorarlberg.orf.at
  2. Neue Ordnungswache in Wels. In: ORF. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
  3. Stadtwache: Linzer Ordnungshüter angelobt. In: Oberösterreichische Nachrichten. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
  4. http://www.polizeisammler.de/berichte/austria/a-kommunal/a-kommunal.html Deutsche Uniformen für die Stadtpolizei Baden

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