Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) wurde als nationale Standardisierungsorganisation gegründet, das mit Vertrag vom 3. September 1998 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB als gesetzliche Grundlage anerkannt wurde. Wie das DRSC am 28. Juni 2010 mitteilte[1] hat dessen außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen den Vertrag vom 3. September 1998 mit dem BMJ zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. Durch die Kündigung des Vertrages würden die bisherigen Aufgaben des DRSC nach § 342 HGB zum 1. Januar 2011 wieder auf das BMJ übergehen.

Unter dem Dach des DRSC wurde der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) als unabhängiges Standardisierungsgremium gegründet. International tritt das DRSC als Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf, der DSR als German Accounting Standards Board (GASB).

Die Aufgaben des DRSC sind u. a.[2]:

  1. die Entwicklung von Empfehlungen (Standards) zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung
  2. die Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften
  3. Vertretung Deutschlands in internationalen Standardisierungsgremien (z. B. dem IASB).

Die Vorschriften des DRSC, die sogenannten „Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS)“, sind nicht rechtsverpflichtend, allerdings vermutet der Gesetzgeber bei Anwendung der DRS die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Ein Konzernabschluss, bei dem die DRS nicht (vollständig) angewandt wurden, muss bei der Prüfung durch einen Abschlussprüfer einen entsprechenden Hinweis enthalten, dies ist aber kein Anhaltspunkt für mangelnde Ordnungsmäßigkeit.

Das DRSC ist ein eingetragener, nach eigenem Bekunden „selbstlos tätiger“ Verein mit Sitz in Berlin. Er finanziert sich im Wesentlichen durch die Beiträge seiner Mitglieder. Seine Organe sind „Vorstand“ und die „Mitgliederversammlung“ und seine Gremien der „Deutsche Standardisierungsrat“ (DSR) und das sog. „Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)“ .

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des DRSC vom 28. Juni 2010 (PDF)
  2. http://www.standardsetter.de/drsc/gasc_about.html DRSC - Über uns - 2.2 Ziele des DRSC

Weblinks

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