Wohnung

Wohnung
Ein Wohnhaus in Norddeutschland

Mit Wohnung (zu althochdeutsch wonên: „zufrieden sein“, „wohnen“, „sein“, „bleiben“) bezeichnet man eine Anzahl von zusammengehörigen Räumen innerhalb eines (in der Regel festen) Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Wohnen

Was Wohnzwecke exakt sind, ist schwer zu definieren. Nicht in allen Sprachen besteht ein eigenständiges Wort für das Wohnen. Im englischsprachigen Raum wird sprachlich nicht zwischen Wohnen und Leben unterschieden. Selbst in philosophischen Konzepten (z. B. Heidegger) wird die Frage nach dem Inhalt des Begriffs diskutiert.

Im westlichen Kulturkreis werden heute dem Wohnen eher Funktionen zugeordnet, die innerhalb dieses Kulturkreises als eher privat oder intim angesehen werden und deshalb aus dem öffentlichen Raum zum Teil verbannt sind: Schlafen, Körperpflege, Zusammensein und Pflege von Gemeinschaft mit den vertrautesten Menschen (oft die Familie), Austausch von Zärtlichkeit, Sexualität, Aufbewahren persönlicher Gegenstände, sowie private Haushaltsführung (Kochen etc). Außerdem werden dem Begriff Wohnen Assoziationen wie „Leben an einem Ort“, „Verwurzelung an einem Ort“ oder „Räumlicher Lebensmittelpunkt“ zugeordnet. Er hat daher eine Gewisse Nähe zum Begriff Heimat.

Die heutigen Assoziationen mit dem Begriff „Wohnen“ sowie viele heutige Ausprägungen des Wohnens haben ihre grundlegenden Wurzeln im 19. Jahrhundert, im aufkommenden Bürgerlichen Zeitalter, d. h. in einer Zeit, in der das Bürgertum zur einflussreichen Bevölkerungsgruppe wird. In dieser Zeit werden Wohnung und Familie zum Rückzugsraum und Intimbereich des Bürgertums. Die Industrialisierung verlagert das Arbeiten an andere Orte. Die nun von Arbeitsfunktionen befreite Wohnung wird zum trauten Heim, zum Gegenentwurf zur rauen Realität außen. Gerade im Biedermeier wird dieser neuen bürgerliche Wohnkultur eine ästhetische Ausprägung gegeben, die teilweise bis heute fortwirkt.

Der Begriff des Wohnens ist durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.(BVerwG 25. März 1996 – 4B 302.95, BauR 96,676)

Arten von Wohnungen

Der Begriff Wohnung beinhaltet dabei zwei (eng miteinander zusammenhängende) Konzepte:

  • Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
  • Ein abgeschlossener Teil eines größeren Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein Spezialfall der ersten Bedeutung und diejenige, die umgangssprachlich mit Wohnung meist gemeint ist.

Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene Wohnungen.

Eine abgeschlossene Wohnung besteht demnach aus einer Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden. Lediglich Nebenräume dürfen außerhalb der Wohnung liegen.

Wohnung als Behausung

Seit Menschen mit Ackerbau begonnen haben, teilweise wohl auch vorher, leben sie in festen, unverrückbaren Behausungen, die man auch Wohnung oder Wohnsitz nennt. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation.

Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.

Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien bewohnt; erst in modernen industriellen und postindustriellen Gesellschaften breiten sich Einzelpersonenhaushalte, Wohngemeinschaften und ähnliche Wohnformen in größerem Umfang aus.

Wohnungen können unter anderem sein:

Mobile Behausungen, die wie Zelte ab- und wieder aufgebaut werden, werden oft nicht als Wohnung in diesem Sinne angesehen.

Die Wohnung als der persönliche Lebensbereich bildet einen Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle. Dieser Sachverhalt wird als Hausrecht bezeichnet. Das Hausrecht wird mittels grundlegender Gesetze geschützt. In Deutschland übernimmt Art. 13 des Grundgesetzes diese Funktion. In Österreich wird das Hausrecht im Staatsgrundgesetz Art. 9 verankert. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft räumt dem Staatsbürger in Art. 13 den Schutz der Privatsphäre ein.

Wohnung als Teil eines Wohnhauses

Musterwohnzimmer auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1950.
Eine Einbauküche auf der Deutschen Bauausstellung 1960.

Eine Wohnung in diesem Sinn ist ein meist aus mehreren zusammengehörenden Zimmern bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Sie dient einzelnen oder mehreren Personen als Wohnung im oben beschriebenen allgemeineren Sinn.

Die Größe einer Wohnung wird entweder durch die Wohnfläche oder durch die Anzahl der Zimmer gemessen. Bei der Wohnfläche spricht man dabei von Quadratmetern. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich eine eigene Zählweise etabliert:

  • Bad, Küche und Flur zählen nicht als ein Zimmer.
  • Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büro sowie alle anderen gut bewohnbaren Zimmer zählen als ganze Zimmer.
  • Sind Dachschrägen vorhanden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen zur Berechnung der Wohnfläche von der tatsächlichen Bodenfläche Abzüge vorgenommen werden:
Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m sind vollständig,
  • von Räumen und Raumteilern mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m sind zur Hälfte,
  • von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
  • von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel anzurechnen (siehe auch DIN 277).

In vielen europäischen Ländern lebt ein großer Teil der Bevölkerung in gemieteten Wohnungen und nicht in Wohneigentum. In Deutschland gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2006 rund 36.198.000 bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden, darunter 21.136.000 Mietwohnungen (58,4 %) und 15.062.000 Eigentümerwohnungen (41,6 %).

Wohnungen unterscheiden sich anhand ihrer Bauform in:

  • Maisonette – erstreckt sich über mehrere Etagen und umfasst meist das oberste Geschoss und den Dachstuhl.
  • Souterrainwohnung – der Fußboden der Wohnung befindet sich unterhalb der Erdoberfläche.
  • Penthouse – eine Wohnung, die auf ein anderes Haus aufgesetzt wurde (in der Schweiz auch Attikawohnung genannt).
  • Loft – eine Wohnung, die in einer ehemaligen Industrie- oder Lagerhalle eingerichtet wurde oder ein Schlafboden oft ohne Stehhöhe in skandinavischen Ländern.
  • Appartement – eine kleine Wohnung mit meist nur Bad und einem Zimmer mit Kochnische oder kleiner Küche.
  • Einliegerwohnung – eine kleine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.

Neben der Bauform kann eine Wohnung auch anhand ihres Alters klassifiziert werden. Im Allgemeinen werden Wohnungen dann nach Altbau und Neubau klassifiziert. Eine genaue Abgrenzung gibt es in dieser Einteilung zwar nicht, jedoch unterscheiden sich Altbauten des späten 19. und des frühen 20. Jahrhunderts von Neubauten meist durch eine höhere Zimmerdecke (meist über 2,60 m), hohe Fenster und gemauerte Wände. Außerdem befindet sich in diesen Altbauten häufig ein Holzboden.

Literatur

  • Antje Flade: Wohnen psychologisch betrachtet. Hans Huber Verlag, Bern 2006, ISBN 3-456-84304-6
  • Markus Krumme: Die Wohnung im Recht. Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Duncker und Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11262-8 (zugl. Diss., Universität Heidelberg 2003)
  • Theodor Poppmeier: Zukünftiges Wohnen – Entwicklungen, Trends, Einflussfaktoren. Wien 2008, Masterthese Immobilienlehrgänge der TU Wien.
  • Witold Rybczynski: Wohnen. Über den Verlust der Behaglichkeit. Kindler, München 1987, ISBN 3-463-40077-4 (zur Geschichte der Wohnkultur vom 15. bis 20. Jahrhundert)
  • Jürgen Schmitt u. a. (Hrsg.): Einfamilienhaus oder City? Wohnorientierungen im Vergleich. (= Stadtforschung aktuell; Bd. 106). VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14854-0
  • Friederike Schneider (Hrsg.): Grundrißatlas Wohnungsbau. Floor plan manual housing. 3. Auflage. Birkhäuser, Basel u. a. 2004, ISBN 3-7643-7035-1
  • Gert Selle: Die eigenen vier Wände. Zur verborgenen Geschichte des Wohnens. Campus, Frankfurt am Main und New York 1996, ISBN 3-593-34923-X
  • wer mit wem, wo, wie, warum. Wohnen. (= archplus 176/177). Aachen 2006 (u. a. zur Ökonomisierung des Wohnens, Anpaßbarkeit räumlicher Konzepte an gesellschaftliche Veränderungen und zum selbstorganisierten Wohnen)

Weblinks

 Wikiquote: Wohnung – Zitate
Wiktionary Wiktionary: Wohnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. http://www.bauplattform.de/encyclop/lex/wohnung.html Definition Wohnung

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