Kammer der Gemeinden

Kammer der Gemeinden
Versammlung der Kammer der Gemeinden

Die Kammer der Gemeinden ist eine der beiden Kammern des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates. Die Kammer ist die Stimme der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) im Europarat. Sie besteht aus 318 Vertretern aus den 47 Mitgliedstaaten des Europarates, welche entweder direkt in ein Amt einer kommunalen Gebietskörperschaft gewählt wurden oder einer direkt gewählten Versammlung unterstehen. Die Kammer bietet den kommunalen Vertretern eine Gelegenheit, um gemeinsame Anliegen zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und Politikvorschläge zu entwickeln.

Die Arbeit der Kammer findet im Rahmen von vier satzungsmäßigen Ausschüssen statt. Der Ausschuss für institutionelle Fragen beschäftigt sich mit Themen der kommunalen Selbstverwaltung. Er beobachtet Wahlen auf kommunaler und regionaler Ebene, verfasst Berichte und erarbeitet Empfehlungen. Der Ausschuss für Kultur und Bildung ist zuständig für die Themenfelder Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport und Kommunikation. Der Ausschuss für sozialen Zusammenhalt ist verantwortlich für Fragen der Beschäftigung, der staatsbürgerlichen Verantwortung, für Migration, interkommunale Beziehungen, soziale Gerechtigkeit, die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und Solidarität. Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung beschäftigt sich mit Umweltfragen und Themen der Stadt- und Raumplanung.

Gemäß der neuen Charta des Kongresses, die am 2. Mai 2007 vom Ministerkomittees des Europarates verabschiedet wurde, basiert die Mitgliedschaft in der Kammer auf einer ausgeglichenen geografischen Verteilung, einer gleichberechtigten Vertretung der verschiedenen Arten kommunaler Gebietskörperschaften und der politischen Kräfte innerhalb dieser Gebietskörperschaften, sowie einer gleichberechtigten Repräsentation von Frauen und Männern. Die Kammer entwirft Berichte, Empfehlungen, Resolutionen und Meinungen zu Themen aus seinen Handlungsfeldern und stellt diese dem Ständigen Ausschuss des Kongresses zur Verabschiedung vor. Die Kammer wählt ihren Präsidenten alle zwei Jahre aus ihren Mitgliedern und ernennt das Büro der Kammer, welches aus dem Präsidenten und sieben Vize-Präsidenten besteht. Dabei wird soweit als möglich auf eine gerechte geografische Verteilung zwischen den Mitgliedstaaten geachtet. Seit Oktober 2010 besteht das Büro aus folgenden Mitgliedern (in protokollarischer Reihenfolge): Präsident:

  • Jean-Claude Frécon, Frankreich

Vize-Präsidenten:

  • Halvdan Skard, Norwegen
  • Gaye Doganoglu, Türkei
  • Birgit Collin-Langen, Deutschland
  • Anders Knape, Schweden
  • Onno van Veldhuizen, Niederlande
  • Dubravka Suica, Kroatien
  • Fabio Pellegrini, Italien

Das ständige Sekretariat der Kammer hat seinen Sitz im Europapalast in Straßburg und wird von einem Geschäftsführer, der vom Generalsekretär des Europarates ernannt wird, geleitet. Gegenwärtiger Geschäftsführer der Kammer ist Jean-Philippe Bozouls.

Die Kammer der Gemeinden besteht satzungsgemäß aus 318 Mitgliedern aus folgenden Ländern:

Staat Mitglieder Staat Mitglieder Staat Mitglieder
AlbanienAlbanien Albanien 04 AndorraAndorra Andorra 02 ArmenienArmenien Armenien 04
AserbaidschanAserbaidschan Aserbaidschan 06 BelgienBelgien Belgien 07 Bosnien und HerzegowinaBosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 05
BulgarienBulgarien Bulgarien 06 DanemarkDänemark Dänemark 05 DeutschlandDeutschland Deutschland 18
EstlandEstland Estland 03 FinnlandFinnland Finnland 05 FrankreichFrankreich Frankreich 18
GeorgienGeorgien Georgien 05 GriechenlandGriechenland Griechenland 07 IrlandIrland Irland 04
IslandIsland Island 03 ItalienItalien Italien 18 KroatienKroatien Kroatien 05
LettlandLettland Lettland 03 LiechtensteinLiechtenstein Liechtenstein 02 LitauenLitauen Litauen 04
LuxemburgLuxemburg Luxemburg 03 MaltaMalta Malta 03 MazedonienMazedonien Mazedonien 03
MoldawienMoldawien Moldawien 05 MonacoMonaco Monaco 02 MontenegroMontenegro Montenegro 03
NiederlandeNiederlande Niederlande 07 NorwegenNorwegen Norwegen 05 OsterreichÖsterreich Österreich 06
PolenPolen Polen 12 PortugalPortugal Portugal 07 RumänienRumänien Rumänien 10
RusslandRussland Russland 18 San MarinoSan Marino San Marino 02 SchwedenSchweden Schweden 06
SchweizSchweiz Schweiz 06 SerbienSerbien Serbien 07 SlowakeiSlowakei Slowakei 05
SlowenienSlowenien Slowenien 03 SpanienSpanien Spanien 12 TschechienTschechien Tschechien 07
TurkeiTürkei Türkei 12 UkraineUkraine Ukraine 12 UngarnUngarn Ungarn 07
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 18 Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern 03
GESAMT 318

Siehe auch

Weblinks


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