Hochstift Lübeck

Hochstift Lübeck
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Territorium im Heiligen Römischen Reich

Hochstift Lübeck
Wappen
Lübeck-bistum.PNG
Karte
Map SLH-1650.png
Schleswig und Holstein um 1650. Das Territorium des Hochstifts Lübeck (grün) befand sich weitgehend zwischen den Städten Plön und Lübeck.
Entstanden aus 1180 herausgebildet aus Herzogtum Sachsen
Herrschaftsform Wahlfürstentum/Ständestaat
Herrscher/Regierung Fürstbischof, Administrator oder in Vakanz: Domkapitel
Heutige Region/en DE-SH
Reichsmatrikel 2 Reiter, 13 Fußsoldaten, 60 Gulden
Reichskreis niedersächsisch
Hauptstädte/Residenzen Eutin
Dynastien ab 1586: Schleswig-Holstein-Gottorf
Konfession/Religionen bis zur Reformation römisch-katholisch, ab 16. Jh evangelisch
Sprache/n Deutsch
Aufgegangen in 1803: Oldenburg/ Fürstentum Lübeck

Das Hochstift Lübeck (auch Fürstbistum Lübeck) war ein Reichsstand des Heiligen Römischen Reiches im heutigen Schleswig-Holstein. Es war der weltliche Besitz des Bischofs von Lübeck sowie des Domkapitels. Ab 1500 war es Teil des Niedersächsischen Reichskreises.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Überblick

Das Gebiet des Hochstiftes Lübeck umfasste die Liegenschaften des Bischofs, des Domkapitels sowie des Kollegiatstifts Eutin. Diese befanden sich im Wesentlichen rund um die Stadt Eutin, die Residenz des Bischofs, sowie am Unterlauf der Trave rund um Bad Schwartau. In der Stadt Lübeck selbst gehörten nur der Chorraum des Lübecker Doms und einige Grundstücke um den Dom, auf denen sich die Domherrenkurien befanden, dazu.

Eutiner Schloss, fürstbischöfliche Residenz seit 1350

Die Bischöfe, deren Einfluss in der Handelsstadt Lübeck gering blieb, verlegten im Spätmittelalter (endgültig um 1350) ihre Residenz nach Eutin in das dortige Schloss.

Während das als geistlicher Aufsichtsbezirk der römisch-katholischen Kirche wesentlich größere Bistum Lübeck in der Reformation unterging, blieb das Hochstift als Gebietskörperschaft erhalten, weil sich das Domkapitel 1586 verpflichtete, als Fürstbischöfe/Administratoren Mitglieder aus dem Hause Holstein-Gottorp zu wählen. Durch geschickte Verhandlungen gelang es Fürstbischof Johann X. von Schleswig-Holstein-Gottorf, diese Konstruktion auch im Westfälischen Frieden von 1648 zu sichern. Dadurch wurde das Hochstift/Fürstbistum Lübeck zum einzigen protestantischen geistlichen Reichsstand. (Im Hochstift Osnabrück wechselte die Herrschaft zwischen katholischen und lutherischen Bischöfen, das Erzstift Magdeburg wurde 1680 säkularisiert.) Diese (zumindest zeitweise protestantischen) geistlichen Fürstentümer wurden auf dem Reichstag in Regensburg entsprechend nicht auf der (römisch-katholischen) geistlichen Bank platziert, sondern im rechten Winkel vom Kaiser aus gesehen vorne rechts (der Lübecker Vertreter saß, wenn Osnabrück katholisch war, alleine). Zu den Besonderheiten zählte auch, dass vier der Domherrenstellen weiterhin durch den Papst besetzt wurden.

Die Bindung des Bischofsamtes an das Haus Holstein-Gottorp führte zu andauernden Unstimmigkeiten mit dem dänischen Königshaus. Zeitweilig gab es konkurrierende Koadjutoren. Nach dem Tod des Fürstbischofs August Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf kam es zu einer militärischen Auseinandersetzung um seine Nachfolge, die zu Weihnachten 1705 zu einer Belagerung und Besetzung von Schloss Eutin durch die Dänen gipfelten. Dabei wurde der dänische General Hartwig von Passow tödlich verletzt. Der Koadjutor der dänischen Partei, Prinz Karl von Dänemark, wurde durch diplomatisches Eingreifen der englischen Königin Anne sowie der Generalstaaten und nach Zusicherung einer Rente zur Aufgabe seines Anspruches gebracht, so dass der Koadjutor der gottorfischen Partei, Christian August von Schleswig-Holstein-Gottorf die Nachfolge antreten konnte.[1] 1707 wurde auf den Druck des schwedischen Königs Karl XII. im Artikel II der Altranstädter Konvention der Bischofswahlmodus und damit die Gottorfer Herrschaft auch reichsrechtlich anerkannt.

Katharina II. von Russland, welche die Vormundschaft über den Großfürsten Paul Petrowitsch, den Erbherzog von Holstein-Gottorp, innehatte[2], tauschte nach Verhandlungen von 1767 im Mai 1773 die holstein-gottorpischen Erblande gegen die dänischen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst; diese trat Großfürst Paul durch den Vertrag von Zarskoje Selo Ende 1773 dem Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August, dem führenden Mitglied der in Holstein verbliebenen jüngeren Linie des Hauses Holstein-Gottorp, ab. Durch diesen Vorgang entsagte Russland allen Ansprüchen an das Herzogtum Schleswig, das nun vollständig in dänischen Besitz kam, des Weiteren wurde das Fürstbistum Lübeck mit Oldenburg, das Ende 1774 durch Reichsdekret zum Herzogtum erhoben wurde, faktisch in Personalunion vereinigt.

Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Hochstift letztendlich in ein erbliches weltliches Fürstentum umgewandelt und als Fürstentum Lübeck den Herzögen von Oldenburg zugesprochen.

1804 einigte sich der Herzog von Oldenburg Peter Friedrich Ludwig in einem Vergleich mit der Hansestadt Lübeck auf eine Verteilung der Stiftsgrundstücke in der Stadt und der Ländereien des Domkapitels, sodass wechselseitig eine arrondierende Gebietsabgrenzung besonders bei den Lübecker Exklaven erfolgte.

Literatur

  • Everhard Illigens: Geschichte der Lübeckischen Kirche von 1530 bis 1896, das ist Geschichte des ehemaligen katholischen Bistums und der nunmehrigen katholischen Gemeinde sowie der katholischen Bischöfe, Domherren und Seelsorger zu Lübeck von 1530 bis 1896. Paderborn 1896

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eduard Vehse: Geschichte der kleinen deutschen Höfe seit der Reformation. 14. Teil: Die geistlichen Höfe, Band 4, Hamburg: Hoffmann & Campe 1860, S. 85
  2. die ältere Linie des Hauses Holstein-Gottorp regierte seit 1762 als Haus Romanow-Holstein-Gottorp in Russland

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