Freihandel

Freihandel

Freihandel (Handelsfreiheit, engl. Freetrade), im engern Sinn und im Gegensatz zum Zollschutz der durch Schutzzölle nicht beengte internationale Handel. Das Schutzzollsystem will die heimische Wirtschaft gegen fremde Konkurrenz dadurch schützen, daß es Abgaben von die Landesgrenze passierenden Waren erhebt. Das Freihandelssystem dagegen setzt sich eine negative Aufgabe, die mit der Beseitigung vorhandener Schutzzölle gelöst ist. Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote, die rein polizeilicher Natur sind, die Einschleppung von Krankheiten verhüten sollen, militärischen Zwecken dienen etc., stehen mit demselben nicht im Widerspruch. In diesem Sinne wandte sich England dem F. zu, als es 1860 die wenigen Schutzzölle, die damals noch bestanden, aufhob und nur Finanzzölle nebst einigen rein polizeilichen Einfuhrbeschränkungen beibehielt. Aber auch die Vereinfachung seines Finanzzollsystems entsprach freihändlerischen, auf ungehinderte Bewegung des Verkehrs gerichteten Anforderungen. Die Anhänger dieser Freihandelstheorie (Freihändler, engl. Free traders) erblicken in dem Schutzzoll eine unwirtschaftliche Aufwendungen veranlassende, den Zwang zu billiger und guter Produktion beseitigende Begünstigung eines Teiles der Bevölkerung auf Kosten eines andern, während der F. die Konkurrenz verallgemeinere, die vorteilhafteste Arbeitsteilung ermögliche und damit zur vollständigsten Auswertung und Mehrung der vorhandenen Kräfte sowie zur sichern und regelmäßigen Versorgung des Marktes führe.

Der F. im weitern Sinne des Wortes ist gleichbedeutend mit der Freiheit des Erwerbs wie überhaupt des wirtschaftlichen Lebens, allerdings unter der Voraussetzung, daß die zum Schutz wohlerworbener Rechte gebotenen Schranken nicht überschritten werden; der Anhänger der Freihandelsschule in diesem Sinne verwirft alle durch Gesetz und Verwaltung geschaffenen künstlichen Beschränkungen von Erwerb und Verkehr, wie Erschwerung der Niederlassung, Beschränkungen in der freien Wahl des Berufs und der beliebigen Verwertung von Arbeits- und Kapitalkräften durch Zunftverfassung, Privilegien, Monopole, Konzessionswesen, Auslegung von Maximalsätzen (Taxen) für Warenpreise und Arbeitslöhne, Wuchergesetze, Luxusverbote, Kleiderordnungen u. dgl. In ihrer extremen, aber in der Wirklichkeit in solchem Umfang noch nie und nirgends praktisch gewordenen Ausgestaltung beruht diese Freihandelslehre auf einer rein individualistischen Auffassung aller volkswirtschaftlichen Verhältnisse. Nach dieser am konsequentesten von John Prince-Smith vertretenen Auffassung soll alles wirtschaftliche Getriebe aus freier individueller Tätigkeit und aus der von freien Vereinigungen entspringen. Organ der Volkswirtschaft ist der Markt, auf dem sich die Interessen berühren und die Kräfte messen. Bei freier Konkurrenz werden die Kapitalien und Kräfte richtig verteilt und am vollständigsten ausgewertet, die Preise immer eine angemessene Höhe, die Gewinne ein gleiches Maß behaupten. Die Verteilung des Einkommens erfolgt nach Maßgabe der Leistung, ist demnach auch gerecht. Bei ehrlichem Handel gewinnen immer beide Teile. Jede Beschränkung ist darum ungerecht, auch verhindert oder verzögert sie technische Verbesserungen. Der Staat soll keine produktiven Unternehmungen treiben, in das wirtschaftliche Leben nicht eingreifen, mithin die »Naturgesetze des Verkehrs« frei walten lassen. Ihm komme keine andre Aufgabe zu als die »Produktion« von Sicherheit. Forderungen dieser Lehre sind also: persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Freiheit in der Wahl und im Betrieb von Gewerben, im Erwerb und Besitz von Vermögen, in Bestimmung von Preis, Zins, Lohn, in der Festsetzung des Arbeitsvertrags, überhaupt im ganzen Gebiet von Produktion, Verkehr und Haushalt.

Zwar hatten schon verschiedene ältere Schriftsteller, wie Petty, North, Boisguillebert u. a., freihändlerische Forderungen gestellt, doch führen die heutigen Freihandelsideen ihren Ursprung auf das physiokratische System zurück, dessen Forderungen als eine Reaktion gegen die damaligen feudalistischen und polizeilichen Beschränkungen zu betrachten sind, und das im Gegensatz zu den seitherigen »künstlichen« Gestaltungen der Volkswirtschaft die »natürliche Ordnung« von Wirtschaft und Verkehr wiederhergestellt wissen wollte. Die Forderungen der Physiokraten wurden großenteils durch die französische Revolution verwirklicht. Andre Staaten folgten später unter dem Druck der Not, der sich mehr und mehr verbreitenden Idee des allgemein gleichen Staatsbürgertums sowie der modernen Gestaltung von Verkehr und Technik bis zu gewissen Grenzen auf dervon Frankreich vorgezeichneten Bahn. Die Freihandelsideen des physiokratischen Systems fanden einen hervorragenden Vertreter in Adam Smith (s.d.), dessen Lehren in englischen, vorzüglich aber in deutschen Gelehrten- und Beamtenkreisen auf einen fruchtbaren Boden fielen. An der Königsberger Universität von Ch. I. Kraus, dann von I. G. Hoffmann und K. H. Hagen vorgetragen, ferner von Rau, Roscher u. a. in ihren Hauptgrundzügen weiter verbreitet, schlugen diese Ideen im deutschen Beamtentum kräftige Wurzeln. Dann fanden sie im Bürgertum, insbes. in dem des deutschen Nordens, eine starke Stütze.

In der Praxis machten sich die freihändlerischen Ideen immer dann geltend, wenn herrschende Gegenströmungen zu bekämpfen, vorhandene Schranken zu beseitigen waren. Die Notwendigkeit des Kampfes führte naturgemäß zur Parteibildung mit Programmausstellung. Eine solche Freihandelspartei bildete sich in den 1820er Jahren in England, nachdem bereits 1820 Londoner Kaufleute eine entsprechende Petition bei dem Parlament eingereicht hatten. Das Programm dieser Partei wurde von Huskisson 17. Mai 1826 im Parlament verkündet. Eine echte Freihandelspartei, wenn auch anfangs mit beschränkterm Gebiet ihrer Wirksamkeit, war die Anti-Cornlaw-League (s.d.), deren hervorragendere Mitglieder, wie Cobden, Bright u. a., auch auf andern Gebieten und nach Auflösung jener Verbindung in freihändlerischem Sinne wirkten. Von dem Hauptsitz ihrer Agitation erhielt sie den Namen Manchesterschule (s.d.), der in der Folge auf die radikalen Vertreter des Freihandels überhaupt übergegangen ist. Nachdem unter dem Ansturm der Vertreter von Industrie und Handel die Korngesetze 1846 gefallen und 1849 der letzte Rest der Navigationsakte beseitigt worden war, führte 1860 der englisch-französische Handelsvertrag zu einer vollständigen Aufhebung der noch bis dahin bestehen gebliebenen Schutzzölle. In den jüngsten Tagen ist allerdings eine von dem frühern Kolonialminister Chamberlain hervorgerufene Bewegung entstanden, die auf einen handelspolitisch engen Zusammenschluß sämtlicher Kolonien mit dem Mutterland unter Einführung von (zunächst niedrig gehaltenen) Zöllen gegen das Ausland hinarbeitet, bisher aber keine Erfolge erzielen konnte. In Frankreich dagegen haben sich von je nur vereinzelte Stimmen aus den Kreisen der Praktiker (besonders der Weinproduzenten der Gironde) für Abschaffung aller Schutzzölle erhoben, während der F. in der Literatur (besonders durch Bastiat) eine energische Vertretung fand. Der Übergang zu einer gemäßigtern Handelspolitik, der seit 1860 erfolgte, war das eigenste Werk von Napoleon III., dessen Maßregeln jedoch auf großen Widerstand stießen. Die von ihm abgeschlossenen Handelsverträge (s.d.), zumal da sie die Klausel der Meistbegünstigung enthielten, führten mehr und mehr zu Handelserleichterungen. Nach 1870 schlug die französische Handelspolitik unter dem Druck der Finanzlage des Staates wieder eine von Thiers und vom Finanzminister Pouyer-Quertier besonders begünstigte protektionistische Richtung ein, die sich auch im Tarif vom 7. Mai 1881 sowie in dem Maximal- und Minimaltarif des Gesetzes vom 11. Jan. 1892 behauptet hat. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist die Handelspolitik stets ein Gegenstand heftigen Streites zwischen den Nord- und den Südstaaten. Der industrielle Norden war mehr dem Zollschutz, der Süden, der mehr Rohstoffe (Tabak, Baumwolle, Reis etc.) liefert, dagegen dem F. geneigt. Nach mehrfachen Tarifänderungen führte der Sieg der nördlichen Staaten nach dem Bürgerkrieg auch zu einem Sieg der Protektionisten, die nun zugunsten ihrer Forderungen auf die Notwendigkeit hinweisen konnten, der Union größere Einnahmen zuzuführen. Die in der Mac Kinley-Bill vom 6. Okt. 1890 sehr verschärft hervorgetretene protektionistische Richtung fand allerdings 1894 eine Ermäßigung durch Beseitigung der Rohstoffzölle; jedoch trat nach der Wahl Mac Kinleys zum Präsidenten (1896) eine neue Verstärkung der Schutzzollbestrebungen ein, die ihren Ausdruck in der Dingley-Bill fand. Auch Rußlands Zollpolitik ist hoch schutzzöllnerisch. Andre europäische Staaten, wie insbes. Österreich-Ungarn (Gesetze von 1882 und 1887), Italien (Gesetze von 1883 und 1887), folgten dem von Frankreich und 1879 von Deutschland gegebenen Beispiel, überall, außer in England, Holland und Norwegen, wurde eine mehr protektionistische Richtung eingeschlagen. Dagegen führten die 1892 von Deutschland mit Österreich, Italien, der Schweiz etc. abgeschlossenen Verträge zu Zollermäßigungen und einer liberalern Politik.

Im Norden Deutschlands fand der F. schon frühzeitig eine entschiedene Vertretung in den Hausestädten, dann in dem preußischen Beamtentum. Eine weitere Stütze fanden die freihändlerischen Ideen in den Bestrebungen zur Bildung und Entwickelung des Zollvereins, in dem Preußen an den liberalen Grundsätzen, die es bereits in seinem Zolltarif vom 26. Mai 1818 betätigt hatte, festzuhalten suchte. Als dann in den Jahren 1842–46 der Zolltarif mehr in protektionistischem Sinn umgebildet wurde, entstand auf Anregung von John Prince-Smith ein eigner Freihandelsverein, der eine lebhafte Tätigkeit entfaltete. Die Forderungen desselben wurden in einem Teil der Tagespresse, wie in der »Ostseezeitung« (frühere »Börsennachrichten der Ostsee«) unter der Redaktion von I. Faucher, in der »Kölnischen Zeitung« unter Brüggemann u. a., wirksam vertreten. Als wissenschaftliches Organ dieser Richtung diente das »Bremer Handelsblatt«, später auch die »Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft und Kulturgeschichte« (früher von Faucher, dann von E. Wiß und K. Braun bis 1893 redigiert). Einen Mittelpunkt fand sie in dem 1858 ins Leben gerufenen Volkswirtschaftlichen Kongreß, in dem Prince-Smith, Wiß, Ascher, Michaelis, M. Wirth, O. Hübner, A. Soetbeer, dann K. Braun, Bamberger, V. Böhmert, Emminghaus, Lammers, Al. Meyer, Eras, O. Wolff u. a. für den F. nach außen wie auch für wirtschaftliche Freiheit im Innern (Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) lebhaft Propaganda machten, indem sie sich der Besprechung praktischer Fragen zuwandten und damit den Boden für einen Teil der künftigen Gesetzgebung des Reiches ebneten. In gleicher Richtung war auch der Deutsche Handelstag seit 1861 tätig, dessen norddeutsche Mitglieder z. T. als »Delegiertenkonferenz der vereinigten norddeutschen Seestädte« ihre Angriffe gegen die Schutzzölle richteten. Unterstützung fanden sie in dieser Beziehung im Kongreß deutscher Landwirte (s. Landwirtschaftlicher Kongreß). Als nun nach den politischen Ereignissen von 1866 und 1870 das Bedürfnis nach legislatorischen Änderungen und Neuschöpfungen erwuchs, wußten sich die freihändlerischen Ideen, deren Träger gleichzeitig warm für die deutsche Einheit eintraten, größere Geltung zu verschaffen (so im Zollwesen, in der Gewerbeordnung etc.). Wirksame Unterstützung fanden sie hierbei in der Regierung selbst, die gern förderte, was dem einheitlichen Ausbau des Reiches dienlich war (Freizügigkeit, Münze, Maß, Gewicht etc.). Allerdings sind viele und selbst gemäßigtere Freihändler früher vielfach mit ihren Forderungen über die Grenzen einer gesunden Volkswirtschaft hinausgegangen (Bekämpfung der Patenterteilung, der Expropriationsgesetze etc.), und auch die Gesetzgebung, die übrigens in kurzer Frist für neue Verhältnisse geschaffen werden mußte, erwies sich in vielen Beziehungen als zu unvermittelt und rasch und deshalb reformbedürftig. Inzwischen hatte der Sozialismus seinen heftigen Kampf gegen die Bourgeoisökonomie eröffnet, hatte der Verein für Sozialpolitik das Bedürfnis betont, mehr die wirklichen Gestaltungen des praktischen Lebens zu berücksichtigen, was die abstrakte Freihandelstheorie versäumt habe. Dazu kam Ende der 1870er Jahre die wirtschaftliche Notlage, die den Wunsch nach gesetzlicher Hilfe mehr und mehr laut werden ließ. Viele waren nur zu geneigt, die seitherige Freihandelspolitik als Ursache der beklagten wirtschaftlichen Übelstände zu betrachten. Folge hiervon war, daß nun andre Strömungen (Schutzzollpartei, konservative Sozialpolitiker) die Oberhand gewannen, zumal nachdem auch der Reichskanzler mit Vorlegung des Zolltarifs von 1879 eine neue Wirtschaftspolitik inauguriert hatte. Auch unter den Landwirten fand unter dem Eindruck der ausländischen Konkurrenz jetzt die protektionistische Richtung viele Anhänger. Nach dem Rücktritt Bismarcks wurde unter Caprivi seit 1892 durch den Abschluß der Handelsverträge (s. oben) eine Wendung zur Ermäßigung des Schutzsystems gemacht, der Zolltarif vom 25. Dez. 1902 dagegen enthält eine wesentliche Erhöhung zahlreicher Positionen, namentlich der Getreidezölle. Die Freihändler wurden nunmehr darauf hingedrängt, Errungenes zu behaupten. Dahin sind auch im wesentlichen die Bestrebungen des Vereins zur Förderung der Handelsfreiheit gerichtet, der unperiodisch kleine »Mitteilungen« in Broschürenform herausgibt. Ebenfalls auf freihändlerischem Boden stehen die »Volkswirtschaftlichen Zeitfragen«, Vorträge und Abhandlungen, herausgegeben von der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin und der ständigen Deputation des Kongresses deutscher Volkswirte, die »Nation«, seit 1883 herausgegeben von Th. Barth, sowie die »Freihandelskorrespondenz« von Brömel. Übrigens ist die Zahl der Anhänger eines extremen Freihandels verschwindend klein. Auch die Mitglieder des volkswirtschaftlichen Kongresses weisen dem Staat positive Aufgaben zu, wollen der individuellen Freiheit Schranken gezogen wissen. Demnach unterscheidet sich der heutige F. von andern volkswirtschaftlichen Richtungen dadurch, daß er der individuellen Selbständigkeit und Verantwortlichkeit, der unbeengten Privatwirtschaft und der freien Konkurrenz einen größern Spielraum eingeräumt, dagegen Fürsorge und beschränkende Maßregeln sowie Unternehmungen und gewerbliche Betriebe des Staates auf ein engeres Gebiet beschränkt wissen will. Aus der umfangreichen Literatur vgl. Lehr, Schutzzoll und F. (Berl. 1877); Fawcett, Free-Trade, protection and reciprocity (6. Aufl., Lond. 1885; deutsch, Leipz. 1878); »Die Handelspolitik der wichtigern Kulturstaaten in den letzten Jahrzehnten« (Bd. 49–51 und Bd. 57, sowie Bd. 90–93 der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, das. 1892, 1893 u. 1900–1901); v. Manekovits, Die Zollpolitik der österreichisch-ungarischen Monarchie und des Deutschen Reiches (das. 1891); »Free-Trade and other fundamental doctrines of the Manchester School« (hrsg. von W. Hirst, Lond. 1903); Grambow, Die deutsche Freihandelspartei zur Zeit ihrer Blüte (Jena 1903).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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