Haussprüche

Haussprüche

Haussprüche (Hausinschriften), Aufschriften an Gebäuden, die in knapper Form den Zweck des Baues oder Betrachtungen und Wünsche des Bauherrn darlegen. Nahe verwandt den Sprüchen an Öfen, Schüsseln, Gläsern und allerlei Gerät, den Versen an Glocken und Kanonen, der volkstümlichen Grabschrift, bilden sie einen Teil der im Volke lebenden Spruchweisheit, und kennzeichnen sich am Wohngebäude, am Wirtshaus, am Rathaus, am Stadttor als Äußerung einfachen Bürgersinns und als Begrüßung. An Kirchen beschränken sich solche H. meist auf wörtliche Wiedergabe von Bibelstellen. Als Schmuck eines staatlichen Bauwerks oder eines Denkmals wird er in den Händen gelehrter Bearbeiter zur wohlstudierten Prunkinschrift, die trotzdem oft genug dem Witz zur Zielscheibe dient, wie diejenige der Berliner königlichen Bibliothek: »Nutrimentum spiritus«. Die Sitte ist alt. In Pompeji liest man über einer Ladentür: »Ὁ τοῦ Διὸς παῖς Καλλίνικος Ἡρακλῆς ἔνϑαδε κατοικεῖ μηδὲν εἰρίτω κακόν« (»Der Sohn des Zeus, der siegesfrohe Herakles, hat hier sein Heim; Kein Übel komme je herein«), ein Doppelvers, der auch aus der Zeit des Kynikers Diogenes gemeldet wird. »Hic habitat felicitas« über einem Bäckerladen, »Salve lucru« (»Willkommen Gewinn!«) auf einer Schwelle. In Österreich, der Schweiz und Deutschland traten H. in der spruchfreudigen Zeit vom Ende des 15. Jahrh. bis weit in das 17. Jahrh. hinein massenhaft auf, besonders in Westfalen und Niedersachsen, z. B. in den ältern Straßen Hannovers und Hildesheims fast Haus bei Haus. Sie sind bald in gotischen Kleinbuchstaben, bald in lateinischer Großschrift erhaben in vertieftem Grund auf die Schwelle des vortretenden Obergeschosses geschnitzt, oder auch keilförmig in das Holz oder in den Haustein gearbeitet, oder mit zierlichen Verschlingungen auf das Fachwerk über Türen und Fensterrahmen gemalt. Seit Ende des 17. Jahrh. werden die H. in den Städten seltener, aber auf dem Lande, namentlich im Gebirge, erhielten sie sich bis heute im Gebrauch.

Als Form tritt meist der in Hebung und Senkung sich bewegende gereimte Doppelvers, seltener eine längere Strophe auf, im 17. und 18. Jahrh. kommt oft der Alexandriner vor. In lateinischer Fassung erscheint er in Prosa, Hexameter oder Distichon. An Wohngebäuden finden sich oft Bibelsprüche und erbauliche Betrachtungen: »Woll Godt vortruwet, der hest woll gebuwet« (Hannover, nach Psalm 118). »Wo de Here dat Hues nicht buwet, so arbeiden vorgewes de daran buwen.« »Wo de Here de Stadt nicht vorwaret, so waken de Wechter ummesus« (Hannover 1627, nach Psalm 127). Ähnlich in neuerer Fassung: »Ohn Gottes Gunst – all Bauen umsunst«. »Dieses Haus gehöret mein und nicht mein, wer mir nachfolget, bleibt auch nicht drein« (Steinburg, Kreis Zabern i. E., 1824, nach Psalm 49, Vers 11). Ähnlich in Reichenweier i. E. unter einem sogen. Totentanzbild: »O Dot du hast an mir kein Macht, in disem Haus fier ich mein Bracht. Der dot: guot Gesell las an deinem Bracht, dis Hys hast do eim andrem gmacht.« Nach Ebräerbrief, Kap. 11, und 2. Korinther, Kap. 5, spricht eine Hausinschrift: »Wir sind allhier nur zeitliche Gäste und bauen unsere Gebeite veste, und wo wir sollen ewig sein, da bauen wir gar selten ein« (Schillersdorf, Kreis Zabern i. E.). Zahlreich sind die H., die Haus und Erbauer in Gottes Schutz stellen: »Ich stand in Gottes Hand und bin zum Rappenkopf genannt« (Straßburg i. E., 1564). »Das Haus stehet in Gottes Hand, es ist dem Diewolt Mourbach wol bekannt« (Münster, Kreis Kolmar i. E., 1607). »Her Christ bewar de Stadt und Haus, sonst ists mit uns gantz und gar aus« (Hannover). – Gegen Feuersgefahr richten sich gleichfalls mannigfache H.: »Dies Haus steht in Gottes Hand, zum Rebleuthof bin ich genanth, Gott bewahre mich vor Für und Brand« (Reichenweier i. E., 1603). »S. Agatha bitt für uns allesammen, errette uns vor zeitlich und ewig Flammen« (Elsaß). »Das Haus steht in Florians Hand, verbrennt es, ist's ihm selbst ein Schand« (Bayern). »Heiliger Sankt Florian, verschon dies Haus, zünd andre an« (Tirol). Auf den Hausfrieden bezüglich sind nach Lukas 10: »Pax Christi huic domui et omnibus habitantibus in ea« (Westpreußen). Nach Psalm 121: »Pax intrantibus, salus exeuntibus« (Kolmar i. E., 1620). »Gah frolich in, ga frolich ut, sei drauß und drin in Gottes Hut« (Niedersachsen). Ferner: »Grüß Gott, tritt ein, bring Glück herein« (Meran). »Wer seine Zung nicht zügeln kann, und Übel redt von jedermann, derselbig wiß zu dieser Frist, daß ihm mein Haus verboten ist« (Frankfurt a. M., 1607). »Wol dar vele fraget na nyen Meren, de dar secht na unde lacht ock geren, sulcke Lude schaltu myden, wultu nycht fallen yu groth Lyden« (Hannover). Zahlreiche H. richten sich gegen Spottsucht und Übelwollen: »Wer will bauen an Gassen und Straßen, der muß die Narren reten lassen« (Boppard a. Rh., 1555). »Einer acht's, der andere verlacht's, der dritte betracht's, was macht's?« (Wernigerode, 1492). »Gott gebe allen, die mich kennen, was sie mir gönnen« (Melsungen). »Glove Leve Trüe Ehre schlapen leider alle Vere« (Gardelegen). »Gott allein die Ehr, sonst keinem mehr« (sehr häufig). Über die Kosten äußern sich unter andern: »Das bauen wäre eine seine Kunst, wenn einer hätt das Geld umsunst« (Schweiz). »Das bauen ist eine schöne Lust, daß so viel kost hab nit gewußt« (vom Rhein). Das Behagen am eignen Heim kommt gleichfalls in häufig wiederkehrenden Sprüchen zum Ausdruck: »Eigen mein – wo kann mir baß geseyn« (Bern). »Mein Nest ist das best« (Steiermark). »Beatus ille homo, qui est in sua domo, et sedet post fornacem, et habet bonam pacem« (bei Homburg v. d. H.). »Des Hauses Schmuck ist Reinlichkeit, des Hauses Glück Zufriedenheit, des Hauses Segen Frömmigkeit« (im Altenburgischen).

Sprüche an Rathäusern mahnen meist zu strenger Gerechtigkeit: »Snelle to hören, avers langsam to geloven« (Lübeck). »Richter steh dem Rechte bei, denk, daß Gott dein Richter sei« (Regensburg). »Juste judicate, filii hominum: audiatur altera pars« (Bern). »Een es mannes rede is keenes mannes rede; man soll sie billig hören beede.« Von Torinschriften seien genannt: »Wo der Herr nicht die Stadt behütet, so wachet der Wächter umsonst« (Psalm 127). »Nomen Domini Turris Fortissima« (nach Sprüche Sal. 17, Kolmar, früheres Deinentor). Häufig wurde durch Chronogramm (s. d.), d. h. durch Hervorhebung derjenigen Buchstaben, die als Zahlzeichen dienten, das Baujahr bezeichnet: »GratIa atq Ve VerItas per fIIIVM DeI faCta est« (Hildesheim, 1670, jetzt verschwunden). Sehr früh trat auch der Rebus in den Dienst der Hausepigraphie, z. B. auf einem Tor in Viterbo, auf dem sich der Erbauer (Francesco Archittetore) durch einen heil. Franziskus, einen Bogen (arco), ein Dach (tetto) und einen Turm (torre) kennzeichnete, ein Verfahren, das sogar Bramante auf dem Belvedere Julius' II. nachahmte, indem er auf eine Büste Julius Cäsars eine Brücke mit zwei Bogen und den Obelisken des Circus Massima folgen ließ, um Ponte maximo auszudrücken.

Für moderne Inschriften öffentlicher Gebäude empfiehlt sich kernige Kürze: »A toutes les gloires de la France« (Schloß zu Versailles). »Dem Wahren, Guten, Schönen« (Theater in Frankfurt a. M.). »Der deutschen Kunst MDCCCLXXI« (Nationalgalerie in Berlin). – Sammlungen von Hausinschriften sind schon aus älterer Zeit bekannt, so die von Lossius 1706 im hannoverschen Staatsarchiv. Vgl. Sutermeister, Schweizerische H. (Zür. 1860); Hörmann, H. aus den Alpen (Leipz. 1892); Buhlers, Hildesheimer H. (in der »Zeitschrift des Harzvereins«, Bd. 24, 1891); Mündel, H. und Inschriften im Elsaß (Straßb. 1883); (Fork) Deutsche Inschriften an Haus und Gerät (anonym, 5. Aufl., Berl. 1888); v. Padberg, H. und Inschriften in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz (2. Aufl., Paderb. 1898); Andrä, Hausinschriften aus Holland (Emden 1902). Über Sprüche auf Geschäftshäusern und Wirtsschildern s. Hausschilder.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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