Politik in Hamburg

Politik in Hamburg
Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Hamburger Rathaus
Sitzungssaal des Senates: Die Ratsstube im Senatsgehege des Rathauses
Sitz des Hamburgischen Verfassungsgerichtes und Hanseatisches Oberlandesgericht

Politik in Hamburg hat eine Besonderheit darin, dass es sich beim Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg sowohl um eine Gemeinde als auch um einen Gliedstaat handelt. Hamburger Politik dreht sich dementsprechend von Details der Kommunalpolitik bis hin zum bundespolitischen Einfluss des Landes durch den Bundesrat.

Inhaltsverzeichnis

Politisches System Hamburgs

Rechtliche Grundlagen des politischen Systems sind das Grundgesetz und die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Freie und Hansestadt Hamburg besitzt als Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland eigene Staatlichkeit. Sie ist Republik, Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat. Zugleich ist sie eine einzige Gemeinde (Einheitsgemeinde), eine Trennung zwischen staatlichen und gemeindlichen Aufgaben findet nicht statt.

Im Sprachgebrauch der Flächenländer entsprechen:

Hamburg Flächenland
Freie und Hansestadt Hamburg Bundesland und zugleich Gemeinde
Bürgerschaft Landtag und zugleich Gemeinderat
Senat Landesregierung und zugleich kommunale Verwaltungsspitze sowie Staatsoberhaupt
Erster Bürgermeister Ministerpräsident und zugleich Bürgermeister
Zweiter Bürgermeister Stellvertreter des Ministerpräsidenten und des Bürgermeisters
Senator, Präses einer Behörde Landesminister und zugleich Beigeordneter
Staatsrat, Senatssyndicus Staatssekretär
Senatskanzlei Staatskanzlei
Deputation Besonderes Bürger-Mitwirkungsgremium, dem Senator bei dessen Behörde beigeordnet
Behörde Landesministerium
Bezirk staatlicher und zugleich städtischer Verwaltungsbezirk
Bezirksversammlung Gewählte Volksvertretung auf der Ebene unterhalb der Gemeinde in den 7 Bezirken
Bezirksamtsleiter Leiter der Verwaltung in den Bezirken

Legislative

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) wird ausgeübt durch die Volksvertretung oder unmittelbar durch das Volk.

Hamburgische Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft hat als Landesparlament die Funktionen insbesondere

  • der Gesetzgebung,
  • der Wahl des Ersten Bürgermeisters,
  • der Kontrolle des Senats.
Wahl

Als Volksvertretung wird die Bürgerschaft auf die Dauer von regelmäßig vier Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Mit Änderung des Hamburger Wahlrechts werden die Abgeordneten seit der Wahl 2008 in den 17 Bürgerschaftswahlkreisen mit der Möglichkeit von Anhäufung oder Verteilung mehrerer Stimmen zum Teil direkt gewählt. Das auf Grund eines Volksentscheides stark personalisierte Verhältniswahlrecht wurde anschließend nochmals erweitert (Wahl 2011). Gleiches gilt für die bislang zeitgleich durchgeführten Wahlen zu den Bezirksversammlungen, die ab 2014 parallel zur Europawahl stattfinden.

Volksgesetzgebung

Nach der hamburgischen Verfassung ist auch eine Gesetzgebung unmittelbar durch das Volk möglich. Siehe auch Hauptartikel Volksgesetzgebung (Hamburg).

Exekutive

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

Die ausführende Gewalt (Exekutive) liegt grundsätzlich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als Landesregierung, der die Verwaltung führt und beaufsichtigt und den Stadtstaat nach außen vertritt und repräsentiert. Der Senat wird geleitet vom Ersten Bürgermeister als Präsidenten des Senats. Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) eines Ministeriums (Behörde). Der Senat kann Senatssyndici zur Unterstützung ernennen, die ihn beraten und vertreten. Diese Staatsräte (politische Beamte) sind zugleich die höchsten Beamten ihres jeweiligen Ressorts (Senatsbehörden und Ämter).

Jedem Senator sind in seiner Behörde Deputationen beigegeben, die als besondere Mitwirkungsgremien des Volkes aus darin ehrenamtlich tätigen Bürgern (Deputierten) bestehen.

Judikative

Hamburgisches Verfassungsgericht

Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird durch das Hamburgische Verfassungsgericht und 17 weitere Gerichte des Landes ausgeübt.

Die Berufsrichter der Fachgerichte werden gemäß Art. 63 der Verfassung auf Vorschlag eines Richterwahlausschusses vom Senat ernannt.

Bezirksebene

Die Bezirke in Hamburg verfügen für dezentrale Verwaltungsaufgaben jeweils über Bezirksämter, an deren Spitze der Bezirksamtsleiter steht. Beschlüsse auf Bezirksebene werden durch die dort gewählten Parlamente, den Bezirksversammlungen gefällt. Diese haben rechtlich allerdings die Stellung von Verwaltungsausschüssen, mit eingeschränkten Kompetenzen. Sofern dortige Entscheidungen der Politik des Senats zuwider laufen oder gesamtstädtische Bedeutung haben, kann der Senat die Entscheidung an sich ziehen (Evokation).

Vertretung und Politik außerhalb Hamburgs

Hamburg ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit drei Stimmen im Bundesrat vertreten und unterhält die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Berlin, mit dem Bevollmächtigten beim Bund an deren Spitze. Im Deutschen Bundestag sind sechs Hamburger Abgeordnete über die Direktmandate der Bundestagswahlkreise Altona, Bergedorf - Harburg, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek sowie weitere Abgeordnete über die Landesliste vertreten.

Bei der Europäischen Union ist Hamburg im Ausschuss der Regionen vertreten und unterhält in Brüssel das Hanse-Office.

Übersicht über die Legislaturperioden

vor 1945

siehe Artikel zur Geschichte Hamburgs und zur Geschichte der Bürgerschaft. Des Weiteren Hamburger Senat 1861–1919; Hamburger Senat 1919–1933; Hamburger Senat im Nationalsozialismus.

1945 bis 2011

Hamburg wurde von 1946 bis 1953 sowie von 1957 bis 2001 von SPD-geführten Senaten regiert. Zwischenzeitlich gab es von 1953 bis 1957 eine bürgerliche Koalition aus CDU, FDP und Deutscher Partei unter dem CDU-Politiker Kurt Sieveking. Nachdem 1993 das Hamburgische Verfassungsgericht die Bürgerschaftswahl von 1991 aufgrund undemokratischer Kandidatenaufstellungen der CDU Hamburgs für ungültig erklärte, konnte erstmals eine Wählervereinigung (STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN) mit dem ehemaligen CDU Rebellen Markus Wegner ins Rathaus einziehen und bis 1997 mit der SPD kooperieren. Anschließend regierte eine Koalition aus SPD/GAL. Seit den Wahlen im Oktober 2001 regierte eine Koalition von CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive (PRO) und der FDP, die nach dem Auseinanderbrechen der PRO am 9. Dezember 2003 durch den Ersten Bürgermeister Ole von Beust (CDU) aufgekündigt wurde. Die Neuwahlen am 29. Februar 2004 endeten mit einer absoluten Mehrheit für die CDU. Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, die noch bei den letzten Wahlen 19,4 % der Stimmen erhielt, und die ProDM/Schill von Ex-Innensenator Ronald Schill und Euro-Kritiker Bolko Hoffmann verpassten ebenso wie die FDP den Einzug in die Bürgerschaft. Die vor 2001 44 Jahre lang regierende SPD musste mit 30,5% ihr schlechtestes Ergebnis nach 1945 hinnehmen, während die GAL deutlich zulegen konnte. Die absolute Mehrheit der CDU endete mit den Wahlen im Februar 2008, ohne dass es daneben eine Mehrheit für eine Koalition innerhalb der klassischen Lager gegeben hätte. Daraufhin bildete sich eine Regierungskoalition aus CDU und GAL, die damit die erste schwarz-grüne Landesregierung in Deutschland stellte. Ole von Beust wurde erneut Erster Bürgermeister. Ein zentrales politisches Projekt der Koalition, die Schulreform, scheiterte bei einem Volksentscheid am 18. Juli 2010. Noch während der Abstimmungszeit kündigte Bürgermeister Ole von Beust seinen Rücktritt zum 25. August 2010 an,[1] Nachfolger wurde der bisherige Innensenator Christoph Ahlhaus.[2] Der neue Senat Ahlhaus zerbrach schon am 28. November 2010 mit dem Rückzug der GAL aus der Koalition.[3] Bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters am 7. März 2011 nach den vorgezogenen Neuwahlen vom 20. Februar 2011 stellten die verbliebenden CDU-Senatoren einen Minderheitensenat.

Aktueller Senat - 20. Wahlperiode (2011)

Am 7. März 2011 wurde Olaf Scholz (SPD) zum Ersten Bürgermeister und Präsidenten des Senats gewählt. Die Zweite Bürgermeisterin Dorothee Stapelfeldt und die weiteren Mitglieder des Senats wurden am 23. März 2011 ernannt und von der Bürgerschaft bestätigt.

Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft ist seit dem 23. März 2011 Carola Veit (SPD). Erster Vizepräsident ist Frank Schira (CDU).[4]

Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft seit 19451
Wahltermin Wahlbeteiligung CDU SPD GAL Die Linke FDP Schill STATT DP VBH/HB KPD Übrige
1. Wahl vom 13. Oktober 1946 79,0% 26,7% 43,1% - - 18,2% - - - - 10,4% 1,6%
2. Wahl vom 16. Oktober 1949 70,5% im VBH 42,8% - - im VBH - - 13,3% 34,5% 7,4% 2,0%
3. Wahl vom 1. November 1953 81,0% im HB 45,2% - - im HB - - im HB 50,0% 3,2% 1,6%
4. Wahl vom 10. November 1957 77,3% 32,2% 53,9% - - 8,6% - - 4,1% - - 1,2%
5. Wahl vom 12. November 1961 72,3% 29,1% 57,4% - - 9,6% - - - - - 3,9%
6. Wahl vom 27. März 1966 69,8% 30,0% 59,0% - - 6,8% - - - - - 4,2%
7. Wahl vom 22. März 1970 73,4% 32,8% 55,3% - - 7,1% - - 0,1% - - 4,7%
8. Wahl vom 3. März 1974 80,4% 40,6% 45,0% - - 10,9% - - - - - 3,5%
9. Wahl vom 4. Juni 1978 76,6% 37,6% 51,5% 4,5%2 - 4,8% - - - - - 1,6%
10. Wahl vom 6. Juni 1982 77,8% 43,2% 42,7% 7,7% - 4,9% - - - - - 1,5%
11. Wahl vom 19. Dezember 1982 84,0% 38,6% 51,3% 6,8% - 2,6% - - - - - 0,7%
12. Wahl vom 9. November 1986 77,8% 41,9% 41,7% 10,4% - 4,8% - - - - - 1,2%
13. Wahl vom 17. Mai 1987 79,5% 40,5% 45,0% 7,0% - 6,5% - - - - - 1,0%
14. Wahl vom 2. Juni 1991 66,1% 35,1% 48,0% 7,2% - 5,4% - - - - - 4,3%
15. Wahl vom 19. September 1993 69,6% 25,1% 40,4% 13,5% - 4,2% - 5,6% - - - 11,2%
16. Wahl vom 21. September 1997 68,7% 30,7% 36,2% 13,9% - 3,5% - 3,8% 0,0% - - 11,9%
17. Wahl vom 23. September 2001 71,0% 26,2% 36,5% 8,6% - 5,1% 19,4% 0,4% - - - 3,8%
18. Wahl vom 29. Februar 2004 68,7% 47,2% 30,5% 12,3% - 2,8% 0,4% - - - - 6,8%
19. Wahl vom 24. Februar 2008 63,5% 42,6% 34,1% 9,6% 6,4% 4,8% - - - - - 2,5%
20. Wahl vom 20. Februar 2011 57,3% 21,9% 48,4% 11,2% 6,4% 6,7% - - - - - 5,5%
  • 1Aufgeführt sind alle Parteien, die mindestens einmal über 5% der Stimmen erhalten haben.
  • 21978 kandidierten als Vorläufer der GAL: Bunte Liste (3,5%) und GLU (1,0%).

Themen der Politik

Die Themen der Politik, mit denen sich Bürgerschaft und Senat befassen, umfassen ein breites Spektrum. Sie reichen von außenpolitischen Themen über die Gesetzgebung des Bundes bis hin zu kommunalen Angelegenheiten, die gegebenenfalls auch in den Bezirksversammlungen thematisiert werden. Außerhalb der Verfassungsorgane widmen sich zudem die politischen Parteien der Hansestadt, aber auch andere Institutionen, Vereine, Verbände und bürgerlichen Interessengruppen unterschiedlichen Themenbereichen.

Beispiele einiger politischer Themen mit besonderem Bezug zu Hamburg:

Bildung und Wissenschaft

Finanzen und Haushalt

  • Aktuelle Verschuldung, beziehungsweise die Erreichung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes.
  • Finanzierung beziehungsweise Kostensteigerung bei Großprojekten, wie Elbphilharmonie (ab 2004) oder U-Bahnlinie 4 (ab 2007).
  • Eine 2010 eingesetzter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Elbphilharmonie“ zur Aufklärung der Bauverzögerungen und Kostensteigerungen.
  • Die finanzielle Krise der Landesbank HSH Nordbank mit einem daraus resultierenden 2009 von Hamburg und Schleswig-Holstein eingesetzten Untersuchungsausschuss.

Stadtentwicklung und Umwelt

  • Stadtentwicklung unter dem Motto Wachsende Stadt (seit 2008 Wachsen mit Weitsicht).
  • Bau der HafenCity und weitere Entwicklung von Veddel, Wilhelmsburg bis Harburg unter dem Motto Sprung über die Elbe.
  • Gentrifizierung von Stadtteilen.
  • Mühlenberger Loch. Zuschüttung für Airbuserweiterung (2001 - 2003).
  • Bau des Kraftwerk Moorburg (2007)

Justiz

Verkehr und Infrastruktur

  • Bau einer Straßenverbindung zwischen zwei Autobahnen im Hafen (Hafenquerspange) und Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (siehe: Bundesautobahn 252)
  • Abschaffung der Straßenbahn (1978) und Wiedereinführung der Stadtbahn Hamburg.
  • Privatisierung der Gas-, Strom- und Fernwärmeversorgung (HeinGas Hamburger Gaswerke GmbH zu E.ON Hanse 2003, Hamburgische Electricitäts-Werke - HEW zu Vattenfall 2002) und der Gegentrend der „Rekommunalisierung in Hamburg“.

Volksentscheide / Wahlrecht

Wirtschaft und Hafen

Weitere Themen

Historische Themen

Europapolitik

Hamburg vertritt seine Interessen in der Europäischen Union durch Mitwirkung in verschiedenen Organen und Gremien.

Die Europapolitik Hamburgs wird durch die Senatskanzlei unter Leitung des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) koordiniert. Für Europapolitik zuständiger Staatsrat ist derzeit Wolfgang Schmidt. Als Bevollmächtigter beim Bund, bei der Europäischen Union und für Auswärtige Angelegenheiten ist Schmidt auch für die Belange der Hamburger Landesvertretung in Berlin und des Hanse-Office in Brüssel zuständig.

Im August 2010 hatte der zu der Zeit regierende schwarz-grüne Senat seine europapolitischen Schwerpunkte vorgelegt.[5] Es ist zu erwarten, dass die nach den Bürgerschaftswahlen im Februar 2011 als Sieger hervorgegangene SPD ein eigenes europapolitisches Profil entwickeln wird.

In der Hamburgischen Bürgerschaft ist für die europapolitischen Querschnittsthemen der Europaausschuss zuständig, derzeit unter Vorsitz von Heino Vahldieck (CDU).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der Spiegel vom 18. Juli 2010: Ole von Beusts Rücktrittsrede im Wortlaut
  2. Hamburger Abendblatt vom 25. August 2010: Ahlhaus mit Stimmen der Opposition zum Bürgermeister gewählt
  3. Schwarz-Grün in Hamburg gescheitert. Abgerufen am 28. November 2010.
  4. Neues Bürgerschaftspräsidium. Abgerufen am 8. März 2011.
  5. http://www.hamburg.de/contentblob/1839996/data/drucksache-europapolitik2010.pdf

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