Kirchenstaat

Kirchenstaat
Stato della Chiesa
Status Pontificius
Kirchenstaat
Flagge der Vatikanstadt
Wappen der Vatikanstadt
Flagge Wappen
Amtssprache Latein, Italienisch
Hauptstadt Rom
Staatsform absolute Wahlmonarchie
Staatsoberhaupt und Regierungschef Papst, zuletzt Pius IX.
Währung bis 1866 Vatikanischer Scudo
1866 bis 1870 Vatikanische Lira
Unabhängigkeit 756 bis 1870
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ
Papal States Map 1870.png

Der Kirchenstaat war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinische Schenkung aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstand, und nach wechselvoller Geschichte letztlich bis zum 6. Oktober 1870 bestand, als nach einer Volksabstimmung der Anschluss des Kirchenstaats an das Königreich Italien proklamiert wurde (vgl. Risorgimento).

Seit den Lateranverträgen von 1929, in denen die staatliche Souveränität des Vatikan als weltlicher Sitz des Papstes durch die italienische Regierung anerkannt wurde, gilt die Vatikanstadt in Rom als verbliebener Nachfolgestaat des Kirchenstaats.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Siehe auch: Mittelitalien

Der Kirchenstaat war im Grunde ein Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und Latium ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur Adria umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene ExklavenBenevent und Pontecorvo – zum Kirchenstaat; seit dem zeitweiligen, von Frankreich erzwungenen Papsttum in Avignon im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaft Avignon und das Comtat Venaissin dazu.

Geschichte

Patrimonium Petri

Seit dem 4. Jahrhundert wuchs der Grundbesitz der römischen Kirche in Italien durch Schenkungen zahlreicher Güter in Süd- und Mittelitalien und auf Sizilien an. Die Patrimonium Petri (‚Vermögen des Petrus‘) genannten Besitzungen machten den Bischof von Rom im 6. Jahrhundert zu einem der größten Grundbesitzer in Italien. Durch die von Papst Gregor I. durchgeführte Reform und den Wechsel zu einer straffen Zentralverwaltung bekam das Patrimonium Petri viel mehr den Charakter eines Herrschaftsgebildes. Unter Berufung auf eine angebliche Urkunde Konstantins, die Konstantinische Schenkung, erhoben die Päpste Anspruch auf eine unabhängige geistliche und weltliche Landesherrschaft. Obwohl die Konstantinische Schenkung schon 1440 durch Lorenzo Valla als Fälschung entlarvt wurde, blieb sie jahrhundertelang Grundlage für den päpstlichen Herrschaftsanspruch in Italien.

Zu Anfang des 8. Jahrhunderts kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der weströmischen Kirche, den Langobardenkönigen und dem oströmischen Kaiserreich, in deren Folge viele Besitzungen wieder verlorengingen. Es verblieb lediglich der Dukat (byzantinischer Verwaltungsbezirk) Rom als Herrschaftsgebiet.

Schenkung von Sutri

Als frühestmögliche Staatsgründung bzw. als Schlüsselereignis auf dem Weg zur Bildung des Kirchenstaates wird in Italien die noch vor der Pippinschen Schenkung im Jahr 728 erfolgte Schenkung von Sutri angesehen.[1] Um die Rückendeckung oder zumindest Neutralität des Papstes gegen langobardische Rivalen zu gewinnen, soll der langobardische König Liutprand Papst Gregor II. die den Byzantinern abgenommene Latium-Stadt Sutri überantwortet haben. Nach der Beilegung einer erneuten Konfrontation 739 gab Liutprand 741 bzw. 742 noch die Orte Amelia, Orta, Bomarzo und Bieda hinzu.[2] Als sein Nachfolger Aistulf jedoch zur Eroberung Ravennas und Roms ansetzte, rief das Papsttum den Herrscher der Franken zu Hilfe, der schon 742 vermittelt hatte.

Pippinsche Schenkung

Als Pippin III. 751 zum König der Franken gewählt wurde, ließ er sich von Papst Zacharias die Wahl bestätigen. Dadurch wurden die Karolinger als Königsgeschlecht bestätigt. Die Expansionsbestrebungen des Langobardenkönigs Aistulf in Italien bewogen Papst Stephan II. 754 dazu, sich von Byzanz abzuwenden und die Franken als Gegenleistung für deren Legitimierung um Schutz zu bitten.

Die Bildung des Kirchenstaates

Pippin versprach als katholischer König, die von den Langobarden zurückeroberten Gebiete dem Nachfolger Petri zu übereignen. In der Urkunde von Quierzy 754 garantierte er dem Papst das Dukat Rom, das Exarchat Ravenna, die Pentapolis, Tuszien, Venetien, Istrien und die Herzogtümer Spoleto und Benevent als kirchliche Territorien. Diese Zusage wurde als Pippinsche Schenkung bekannt und gilt als Grundlage des Kirchenstaates. Der genaue Text ist nicht bekannt und die Schenkungsurkunde nicht erhalten, sodass die genauen Umstände der Pippinschen Schenkung von Historikern kontrovers diskutiert werden.

Die Kaiserkrönung von Pippins Sohn, Karl dem Großen, durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800 kann mehr oder weniger als Gründungszeitpunkt des Heiligen Römischen Reiches als Nachfolger des antiken römischen Reiches gelten; zugleich begründet die Krönung auch die besondere Schutzbeziehung zwischen dem Karolingerreich und dem Kirchenstaat.

756 erwarb der Kirchenstaat das Exarchat Ravenna durch Schenkungen, bis 787 kamen Sabina, Südtuszien und einige kleinere Territorien dazu. Der Kirchenstaat reichte nun von Küste zu Küste. 1201 kam das ihm garantierte Herzogtum Spoleto hinzu. 962 wurde die Pippinsche Schenkung durch Kaiser Otto I. im Privilegium Ottonianum bestätigt, in der Goldbulle von Eger erkannte Kaiser Friedrich II. den Kirchenstaat offiziell an.

Im 15. Jahrhundert kamen weitere Gebiete um Parma, Modena, Bologna, Ferrara, Romagna und Perugia hinzu. Der Kirchenstaat reichte nun bis an die Grenzen des pippinschen Schenkungsversprechens und hatte unter Papst Julius II. seine größte Ausdehnung erreicht.

Die Bedeutung des Kirchenstaats als territoriales Herrschaftsgebilde sank ab dem 16. Jahrhundert wieder, er konnte sich im Ringen um die Herrschaft in Italien nicht über andere Territorialherren in Italien erheben und war immer von anderen Großmächten abhängig. Zeitweilig gingen Teile des Kirchenstaates – etwa Ferrara oder Urbino – als erbliche Herzogtümer mächtiger Fürstendynastien gänzlich verloren, doch gelang es den Päpsten um 1600, diese Gebiete zurückzugewinnen.

Napoleonische Epoche

Der Kirchenstaat (englisch „Papal States“) und seine Nachbarn 1806

Im Verlauf der Französischen Revolution und während der napoleonischen Herrschaft über Europa verkleinerte sich das Territorium des Kirchenstaats zusehends. Die Städte Bologna und Ferrara wurden schon im Ersten Koalitionskrieg 1796 ausgegliedert und bildeten zusammen mit dem Herzogtum Modena zuerst die neu gegründete Cispadanische Republik, 1797 einen Teil der Cisalpinischen Republik (ab 1802 Italienische Republik und ab 1805 Königreich Italien). 1798 wurde in Rom die Römische Republik ausgerufen, die aber schon im Herbst 1799 im Zweiten Koalitionskrieg unterging. Papst Pius VI. (1774–1799) starb jedoch als Gefangener der Revolution in Südfrankreich, sein Nachfolger Pius VII. (1800–1823) konnte nicht wie üblich in Rom, sondern musste unter österreichischem Schutz in Venedig gewählt werden. Allerdings erreichte Pius VII. bald einen politischen Ausgleich mit Napoleon, der auch zur Wiederherstellung des Kirchenstaates 1801 führte. Dieser Kirchenstaat sicherte seinen Fortbestand vor allem durch das Konkordat mit Napoléon Bonaparte vom 15. Juli 1801. Höhepunkt dieser Ausgleichsphase war die Kaiserkrönung Napoleons in Anwesenheit des Papstes am 2. Dezember 1804.

Die Weigerung des Papstes, einem Bündnisses gegen Großbritannien beizutreten, führte jedoch wenige Jahre später zum Konflikt mit dem französischen Kaiser. Im November 1807 rückten wiederum französische Truppen in den Kirchenstaat ein, die im Februar 1808 Rom besetzten. Am 7. Mai 1809 erklärte Napoléon Bonaparte in Wien, dass Papst Pius VII. als weltlicher Herrscher aufgehört habe zu regieren, was faktisch die Annexion des Gebietes durch Frankreich bedeutete. Förmlich regelte sein Dekret vom 17. Mai die Eingliederung.[3] Am 10. Juni 1809 fand die Vereinigung des säkularisierten Kirchenstaats mit dem französischen Kaiserreich (Departements Tiber und Trasimenus) bzw. mit dem napoleonischen Königreich Italien (Provinzen Urbino, Ancona, Macerata) statt. Nur die geistliche Macht wurde dem Papst belassen. Da Pius VII. gegen diese Beschlüsse protestierte und am 10. Juni über jeden, der zu ihrer Ausführung mitwirken würde, den Bann aussprach, drang in der Nacht des 6. Juli der französische General Etienne Radet gewaltsam in den Quirinalspalast ein, verhaftete das Kirchenoberhaupt und brachte ihn mit seinem Staatssekretär, Kardinal Bartolomeo Pacca, erst nach Grenoble, dann nach Savona[4]. Der Papst wurde gefangen gesetzt und im Jahr 1812 in Fontainebleau in Frankreich interniert.

Kirchenstaat nach 1815

20-Lire-Goldmünze des Kirchenstaats von 1866, Inschrift "Stato Pontificio"

Erst nach dem Sturz Napoleons 1814 konnte der Papst nach Rom zurückkehren; 1815 wurde Europa auf dem Wiener Kongress im Sinne der Restauration neu geordnet und dabei der Kirchenstaat in seinen Grenzen von 1797 – also unter Verzicht auf die früheren südfranzösischen Exklaven – wiederhergestellt. In der Folgezeit besaß der Kirchenstaat in der gebildeten europäischen Öffentlichkeit – namentlich nach dem Tode Pius' VII. 1823 – einen denkbar schlechten Ruf als Hort von Misswirtschaft, Reaktion und Unterdrückung. Dies änderte sich kurzfristig unter dem anfänglich liberalen Papst Pius IX. (1846–1878), dem letzten Herrscher des Kirchenstaates, der zunächst zu einem Idol der italienischen Liberalen und Nationalisten des Risorgimento, der italienischen Einigungsbewegung, wurde, jedoch deren hochgespannte Erwartungen schon bald nicht mehr erfüllen konnte. Daraufhin kam es im Zuge der europäischen Revolutionen von 1848/49 (vgl. Märzrevolution und Februarrevolution 1848) auch in Rom zur Revolution, der Papst musste fliehen. Am 9. Februar 1849 wurde im Kirchenstaat die Republik ausgerufen (vgl. Römische Republik (1849)). Doch noch im selben Jahre wurde durch militärische Intervention Frankreichs und Spaniens der Kirchenstaat wiederhergestellt. Seither verfolgte Pius IX. einen reaktionären, an der Politik Österreichs angelehnten Kurs. Diese Schutzmacht ging jedoch durch die Kriegsniederlage Österreichs gegen Frankreich und Sardinien-Piemont 1859 verloren, und da Frankreich lediglich die Region Latium um Rom militärisch abzusichern bereit war, schloss sich der Rest des bisherigen Kirchenstaates 1860 dem neuen Königreich Italien an. Italienische Nationalisten um Garibaldi versuchten 1867, auch Rom im Handstreich zu erobern, was jedoch am Widerstand päpstlicher und französischer Truppen scheiterte.

Als Frankreich seine seit 1849 im Kirchenstaat stationierten Schutztruppen im Sommer 1870 in der Sitzungspause des Ersten Vatikanischen Konzils aufgrund der Kriegserklärung gegen Preußen aus Rom abzog, marschierte italienisches Militär fast kampflos im Kirchenstaat ein, entmachtete den Papst politisch und proklamierte wenig später Rom zur Hauptstadt Italiens.

Die „Römische Frage“ nach der Stellung des Papstes und seines Verhältnisses zu Italien wurde erst 1929 unter Mussolini in den Lateranverträgen geklärt. Darin beschränkt sich das weltliche Territorium der römischen Kirche auf die Vatikanstadt. Dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates wurde volle Souveränität zugesichert und der internationale Status einer eigenständigen Nation.

Politik

Siehe auch: Politik des Vatikan

Der Kirchenstaat als politische Einheit sollte vor allem die Unabhängigkeit des mit absolutistischer Macht regierenden Papstes sichern. Da dieser vom Kardinalskollegium gewählt wurde, handelte es sich formal um eine Wahlmonarchie.

Verwaltung und Organisation

In den verschiedenen Städten und Provinzen des Kirchenstaates wurde der Papst durch den jeweiligen Bischof als Gouverneur vertreten. Generell war es bis kurz vor Ende des Kirchenstaates nur Geistlichen möglich, eine Position innerhalb der Regierung und Verwaltung des Kirchenstaates zu erlangen.

Siehe auch

Literatur

  • Philippe Levillain (Hrsg.): Dictionnaire historique de la papauté. Fayard, Paris 2003, ISBN 2-213-61857-7.
  • Thomas F. X. Noble: The Republic of St. Peter. The Birth of the Papal State, 680–825. University of Pennsylvania Press, Philadelphia PA 1984, ISBN 0-8122-7917-4.
  • Thomas F. X. Noble: Kirchenstaat. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 5, Sp. 1180ff.
  • Johannes Ferdinand Neigebaur: Der Papst und sein Reich, oder die weltliche und geistliche Macht des heiligen Stuhls. 2 Teile. Verlagsbureau (Arnold Ruge), Leipzig 1847, 410 Seiten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Maria Schlick (Übersetzerin): Atlas der Weltgeschichte, Seite 56. Klagenfurt 2007 (beruht auf Istituto Geografico de Agostini: Atlante Storico. Novora 2004)
  2. Meyers Konversationslexikon von 1888
  3. http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=131753
  4. http://books.google.de/books?id=dGU7hy5a_MAC&pg=PA423&lpg=PA423&dq=%2BGeneral+%2B%22Etienne+Radet%22+%2B1809&source=web&ots=25kDRUav9C&sig=fHaQm-ppTIMsGzWuoxDExlCGwv4&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result

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