Pseudonym

Pseudonym

Das Pseudonym (griechisch ψευδώνυμος, -ον, psevdónymos) ist ein fingierter Name zum Schutz der Privatsphäre oder Verschleierung der Identität, der anstelle des bürgerlichen Namens verwendet wird. Ähnlich ist der Begriff Künstlername, wie er z.B. von Schriftstellern oder Musikern eingesetzt wird.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung

Einige Personen arbeiteten zeitlebens unter einem Pseudonym (zum Beispiel Friedrich Freiherr von Hardenberg → Novalis, Marguerite de Crayencour → Marguerite Yourcenar). Bei manchen dieser Pseudonyme ist die tatsächliche Identität unbekannt oder umstritten (zum Beispiel B. Traven).

Andere ändern nur für bestimmte Lebens- oder Schaffensperioden oder für besondere Werke ihren Namen (zum Beispiel Jasmin Wagner → Blümchen, Agatha Christie → Mary Westmacott, Stephen King → Richard Bachman, Paul Dessau → Henry Herblay). Manche Personen haben auch verschiedene Künstlernamen, um verschiedene persönliche Werke zu differenzieren, da sie etwas anderes ausdrücken sollen (Patrick Losensky → Fler → Frank White).

In Frankreich war das sogar noch geläufiger. Der entsprechende Ausdruck Nom de plume (wörtlich: Schreibfeder-Name) wurde historisch in gebildeten Kreisen auch im deutschen Sprachraum populär.

Gründe

Bei der Wahl eines Pseudonyms spielen zahlreiche Gründe mit:

  • Furcht vor Verfolgung (Erich Kästner → Berthold Bürger; Mohammed Moulessehoul → Yasmina Khadra)
  • taktische Erwägung bei journalistischen Vielschreibern (Kurt Tucholsky → Theobald Tiger; Günther Stern → Günther Anders)
  • Furcht vor Skandalen (Dominique Aury, eigentlich Anne Desclos → Pauline Réage)
  • Schutz der Privatsphäre (Atze Schröder, der gegen die Nennung seines bürgerlichen Namens in Medien gerichtlich vorgeht)
  • Wunsch nach Individualität und Originalität (Farin Urlaub, Le Corbusier), oder dem Verlangen sich von einem in die Jahre gekommenen Image zu distanzieren (Prince → „The Artist Formerly Known as Prince“ oder „The Artist“, Puff Daddy → P. Diddy)
  • Verballhornungen, wie im 16. Jahrhundert häufig zu beobachten, waren Umformungen wie Luther → Luder oder der deutsche Grammatiker Valentin Ickelsamer, der auch unter den Namen Zangsthamer oder Ickelschamer bekannt wurde
  • Ausdruck bestimmter, meist positiver Eigenschaften – Kinderbuchautoren des beginnenden 19. Jahrhunderts tragen oft solche Namen wie: August Lewald → Hans Kindermann, Jakob Glatz → Karl Heinrich Gutmann, Amanda Hoppe Speyler → Tante Amanda, Heinrich Hoffmann (der Verfasser des Struwwelpeter → Reimerich Kinderlieb) oder auch Ernst Hold, dessen Identität ungeklärt blieb
  • Spaß am Verwirrspiel (siehe zum Beispiel Luther Blissett)
  • Allerweltsnamen gestalten sich gern klangvoller (Gustav Meyer → Gustav Meyrink)
  • schwierige, ungewöhnliche oder fremdsprachige Namen werden oft vereinfacht (Klaus Nakszyński → Klaus Kinski)
  • lange Namen werden verkürzt (Udo Jürgen Bockelmann → Udo Jürgens oder Peter Alexander Neumayer → Peter Alexander)
  • Wahl des Nachnamens der Mutter, da der Vater missliebig (Pablo Picasso → Pablo Ruiz)
  • nicht aufgrund eines schon bekannten Namens erfolgreich zu werden bzw. anderweitigen Missverständnissen vorzubeugen (Michael John Douglas [nicht zu verwechseln mit Michael Douglas, dem Sohn von Kirk Douglas] → Michael Keaton, Nicholas Kim Coppola → Nicolas Cage, Diane Hall → Diane Keaton, James Stewart → Stewart Granger)
  • Umgekehrt: Der Name eines Prominenten wird zu Werbezwecken kopiert (Mary Carey)
  • Im 19. und frühen 20. Jahrhundert schrieben Frauen oft unter männlichem Namen, um ihre Manuskripte bei Verlegern unterzubringen (Charlotte Brontë → Currer Bell, Amantine-Aurore-Lucile Dupin de Francueil → George Sand, Mary Ann Evans → George Eliot, Sophie Andresen → S. Wörishöffer)
  • Ein spiritueller Name unterstreicht die nicht-weltliche Seite von Nonnen und Mönchen (zum Beispiel „Schwester Claudia“, teils auch bei Yogalehrern)
  • Einsatz eines Pseudonyms als Bestandteil des künstlerischen oder gedanklichen Ausdrucks (Søren Kierkegaard)
  • Oftmals ist es auch Überbleibsel eines Schulspitznamens, also durch Gewohnheit (zum Beispiel Max Stirner, Che oder Sting)

Verwendung im Internet

Eine andere Form von alternativen Namen sind die Spitznamen und Benutzernamen, oft auch Nickname oder kurz „Nick“ genannt – im Zuge der Verbreitung von Computern und des Internets inzwischen für viele unerlässlich. So bedarf es ihrer zum Beispiel bei der Rechtevergabe bei Betriebssystemen oder für die Nutzung von Internetnutzungsmöglichkeiten wie E-Mail oder Foren. Hierbei ist eine Pseudonymisierung nicht zwingend, aber in einigen Fällen durchaus empfehlenswert (siehe Anonymisierung und Pseudonymisierung).

Regelung in Deutschland

Um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten,[1] legt das Telemediengesetz fest:

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.[2]

Ähnliche Pseudonyme

Viele Pseudonyme sind reine Phantasiegebilde. Manchmal wird aus den Buchstaben des richtigen Namens ein Anagramm gebildet (zum Beispiel François Rabelais → Alcofrybas Nasier bzw. Alcofribas Nasier, Paul Ancel → Paul Celan). Ähnliche Formen sind das Ananym, das den wirklichen Name rückwärts gelesen wiedergibt (zum Beispiel Kurt W. Marek alias C. W. Ceram) und das Kryptonym, das nur einzelne Buchstaben enthält (zum Beispiel Horst Bosetzky → -ky) oder auch die Buchstaben des Namens im Text nach einem bestimmten Muster verteilt.

Von einem Prenonym spricht man, wenn als Verfasser nur dessen Vorname angegeben wird (Jean Paul Friedrich Richter → Jean Paul).

Gelegentlich verbergen sich Frauen hinter Männernamen mit einem Pseudandronym (zum Beispiel Karen Blixen → Isak Dinesen) oder Männer hinter Frauennamen mit einem Pseudogynonym (zum Beispiel Prosper Mérimée → Clara Gazul).

Eine weitere Erscheinung ist das Traduktionym, die Übersetzung des wirklichen Namens in eine andere Sprache (zum Beispiel lateinisch: Georg Bauer → Georgius Agricola, Gerhard Kremer → Gerhard Mercator; französisch: Ton Koopman → Antoine Marchand, oder griechisch: Philipp Schwarzerdt → Philipp Melanchthon). Im Mittelalter und der frühen Neuzeit war dies gebräuchlich, da besonders in akademischen Kreisen und auch in der Politik Latein zur Verständigung genutzt wurde.

Vor allem im 15. und 16. Jahrhundert wurde das Geonym häufig verwendet, das den Namen des Geburtsortes als Pseudonym wählt (zum Beispiel Leonardo da Vinci, Heinrich Hoffmann von Fallersleben). Moderne Träger eines Geonyms sind e.o.plauen, der aus dem sächsischen Ort Deutschbaselitz (bei Kamenz) gebürtige, unter dem Pseudonym Georg Baselitz bekannte Maler Hans-Georg Kern, Jürgen von der Lippe (Hans-Jürgen Hubert Dohrenkamp aus Bad Salzuflen im Kreis Lippe) sowie der österreichische Sänger Hubert Achleitner, der sich nach seinem Geburtsort (Bad) Goisern Hubert von Goisern nannte – eine Ausdrucksweise, die in süddeutschen Mundarten durchaus üblich ist.

Seltener wird das Aristonym ausgesucht, das seinen Träger mit einem Adelstitel aufwerten soll, häufig auch ironisch verwendet (zum Beispiel Jürgen von der Lippe, Rosa von Praunheim). Ein dem Aristonym ähnlicher Fall sind scheinbare bzw. unechte akademische Titel (zum Beispiel Dr. Seuss oder Dr. Kurt Ostbahn). Ebenso selten ist das Hagionym, das den Namen eines Heiligen enthält (zum Beispiel Halldor Kiljan Laxness).

Soll das Pseudonym auf eine satirische oder ironische Absicht des Autors hindeuten, spricht man von einem Ironym (Friedrich Theodor Vischer → Deutobold Symbolizetti Allegorowitsch Mystifizinski; Hella von Sinnen).

Darüber hinaus gibt es noch das Allonym, das den Namen einer bekannten Persönlichkeit vorgibt (zum Beispiel bei Pablo Neruda, der sich nach Jan Neruda benannte) und das Phraseonym, das den Namen in Form einer Redewendung wiedergibt (zum Beispiel Farin Urlaub).

Eine im Bereich der Unterhaltungsindustrie häufig anzutreffende Sonderform ist das Sammelpseudonym oder Verlagspseudonym: Der fingierte Name wird in diesem Falle nicht einer bestimmten real existierenden Person zugeordnet, sondern von einem Unternehmen zur einheitlichen Publikation von Werken genutzt, die in Wahrheit von verschiedenen Urhebern stammen. Gängige Praxis ist dieses Vorgehen bei Verlagen, die Trivialliteratur in Heftform herausgeben.

Schellackplatte mit dem Tonträgerpseudonym Eric Harden der Carl Lindström AG.

Auch Tonträgerkonzerne bedienten sich schon früh eines ähnlichen Konzepts. Ein bekanntes Beispiel ist die Interpretenangabe Orchester Eric Harden, die seit den späten 1920er Jahren unter den verschiedensten Warenzeichen des damals größten europäischen Plattenproduzenten, der Carl Lindström AG, verwendet wurde. Eric Harden war keine existierende Person, sondern konnte für jedes beliebige Studioorchester stehen, das gerade für die benötigten Aufnahmen zur Verfügung stand. Ein anderes jahrelang bedientes Pseudonym der Carl Lindström AG war Fred Lustig. Unter diesem Namen verkaufte der Konzern verschiedene Schlagersänger, so den damals sehr bekannten Luigi Bernauer auf seiner Marke Odeon.

Ein jüngeres Verwendungsbeispiel ist Bert Brac, ein Sammelpseudonym für Begleitmusik-Komponisten des Hörspiellabels Europa. Ein Beispiel mit enormem Einfluss aus der Wissenschaft ist Nicolas Bourbaki. Ein aus der Filmbranche bekanntes Beispiel entstand nicht aus Erwägungen des Produzenten, sondern aus Selbstschutzwunsch: ein mit der Verfilmung seines Werkes stark unzufriedener US-Drehbuchautor wählt üblicherweise das Notfall-Pseudonym Alan Smithee.

Rechtliche Situation

Künstlernamen sind heute namensrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrecht hat ein Künstler das Recht, festzulegen, unter welchem Künstlernamen er genannt werden will. Für die Wahl des Namens gibt es gewisse Einschränkungen durch Persönlichkeitsrechte anderer. Im europäischen Reisepass und Ausweisdokumenten vieler Länder kann der Künstlername (auch Ordensnamen) eingetragen werden.

Voraussetzungen in Deutschland

Künstlernamen können in den Personalausweis eingetragen werden. Möglich war dies schon seit vielen Jahrzehnten – bis zu einer Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. November 2007, mit der die Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen abgeschafft wurde. Auf diese Änderung im Jahr 2007 hat es Proteste von Künstlern und Journalisten gegeben, die für ihre berufliche Tätigkeit auf Pseudonyme angewiesen sind. Diese Proteste sind im Jahr 2008 Anlass für die Bundesregierung gewesen, die Frage der Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen erneut zu prüfen. Der Bundesrat hatte am 18. Dezember 2008 das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis beschlossen, in dem als Nebenregelung auch Künstlernamen wieder eintragungsfähig in den Personalausweis und Pass gemacht wurden.[3] Das Gesetz trat gemäß Art. 7 des Gesetzes erst am 1. November 2010 in Kraft, dies fiel zusammen mit der Einführung des neuen Personalausweises. Bis dahin blieb es den Meldebehörden versagt, Künstlernamen in den Personalausweis einzutragen. Von der neuen Regelung waren auch Ordensnamen betroffen. Diese konnten dann ab dem 1. November 2010 wieder in Personalausweise und Pässe eingetragen werden.[4]

Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.

Der Schutz des Pseudonyms gem. § 12 BGB bleibt davon unberührt. Bei Klagen kann der Künstlername zur Parteienbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke/Bulling, UhrR § 10 Rn. 52). Bei Grundstückskäufen sind Eintragungen im Grundbuch unter ausschließlicher Verwendung des Künstlernamens nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht zulässig. Dieser darf jedoch zusätzlich zum Familiennamen eingetragen werden (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230).

Literatur

  • Manfred Barthel: Lexikon der Pseudonyme. Über 1000 Künstler-, Tarn- u. Decknamen. Econ, Düsseldorf u. a. 1986, ISBN 3-430-11178-1.
  • Gerhard Dünnhaupt: Chronogramme und Kryptonyme. Geheime Schlüssel zur Datierung und Autorschaft der Werke des Polyhistors Johannes Praetorius. In: Philobiblon. 21, 1977, ISSN 0031-7969, 130–135.
  • Wilfrid Eymer: Eymers Pseudonymen-Lexikon. Realnamen und Pseudonyme in der deutschen Literatur. Kirschbaum, Bonn 1997, ISBN 3-7812-1399-4.
  • Felix Philipp Ingold, "Zur Poetik des Pseudonyms", in: ders., "Im Namen des Autors", Wilhelm Fink Verlag, München 2004, S. 263-299. ISBN 3-7705-3984-2.
  • Holger Scherer: Das Pseudonym. Kovač, Hamburg 2002, ISBN 3-8300-0699-3 (Studien zur Rechtswissenschaft 101), (Zugleich: Mainz, Univ., Diss. jur., 2002).
  • Hartmut Schöner, Kurt Stöber: Grundbuchrecht. 13. neubearbeitete Auflage. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51044-2 (Handbuch der Rechtspraxis 4).
  • Jörg Weigand: Pseudonyme. Ein Lexikon. Decknamen der Autoren deutschsprachiger erzählender Literatur. 2. verbesserte und erweiterte Auflage. Nomos, Baden-Baden 1994, ISBN 3-7890-3526-2.
  • Emil Weller: Lexicon Pseudonymorum. Wörterbuch der Pseudonymen aller Zeiten und Völker oder Verzeichnis jener Autoren, die sich falscher Namen bedienen. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Coppenrath, Regensburg 1886 (Reprographischer Nachdruck: Olms, Hildesheim u. a. 1963), (1. Aufl. 1856), ISBN 3-89349-244-5

Siehe auch

Fußnoten

  1. Begründung zum Telemediengesetz, BT-Drs. 16/3078; Begründung zum Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz, BT-Drs. 13/7385, S. 21 ff.
  2. § 13 (6) TMG: [1]
  3. [2]
  4. josch: Künstlernamen dürfen wieder in den Pass, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Februar 2009

Weblinks


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