Belgien [2]

Belgien [2]

Belgien (Geschichte). I. Älteste Geschichte. Der Ländercomplex, welcher das jetzige Königreich B. ausmacht, gehörte zur Römerzeit seinem größten Theile nach zu der Provinz Belgica (Gallia Belgica), s.d., welche indeß noch andere, nicht zu B. gehörige Länderstrecken umfaßte. Die damalige Bevölkerung, die Belgä, war ursprünglich celtischen Stammes, aber untermengt mit germanischen Elementen (s. Belgica). Die Geschichte der belgischen Provinzen fällt mit der Geschichte der Niederlande (s.d.) bis zur Abtrennung des südlichen Theils (1646) zusammen. Doch unterschied man schon zur Zeit der fränkischen Herrschaft die nördlichen u. südlichen Provinzen der Niederlande als Neustrien u. Austrasien. Flandern u. Artois, die neustrischen Provinzen, kamen durch den Vertrag von Verdun an Frankreich, während die austrasischen beim Deutschen Reiche verblieben. Die Wiedervereinigung Flanderns mit den Niederlanden fand nach dem Aussterben der flandrischen Grafen (1385) statt, wo das Haus Burgund die Herrschaft über sämmtliche niederländische Provinzen theils durch Kauf, theils durch Erbschaftsverträge an sich gebracht hatte. Von Burgund gingen die Niederlande durch Verheirathung Marias von Burgund mit Maximilian I., 1477. an das Haus Habsburg über u. von diesem nach der Thronentsagung Karls V., 1556, an Spanien.

II. Belgien unter spanischer Hoheit, 1556–1715. Bereits während des 80jährigen Krieges, welchen Spanien mit den Niederlanden um die niederländische Freiheit führte, hatte es sich nach u. nach, bes. unter der Oberstatthalterschaft des Herzogs von Parma, Alexander Farnese, entschieden, daß die südlichen Provinzen (Luxemburg, Namur, Hennegau, Brabant u. Flandern) bei dem katholischen Glauben u. der spanischen Herrschaft bleiben würden, u. die Spanier behielten dort dergestalt das Übergewicht, daß, als die Niederländer zu Ende des großen Kampfes einen Theil Brabants gewannen u. im Westfälischen Frieden behielten, dieser früher protestantische Theil wieder katholisch wurde, daher auch B. den Namen der Katholischen Niederlande führte. Spanien ließ die Katholischen Niederlande auch nach dem Westfälischen Frieden, 1648, durch Statthalter regieren, u. zur Zeit der Unterhandlungen bekleidete Erzherzog Leopold diese Stelle. Ungeachtet der Westfälische Friede dem übrigen Europa den Frieden wiedergab, blieb Frankreich im Kriegszustand gegen Spanien, Lothringen u. Savoyen, u. B. war der Hauptschauplatz des 1648–1659 mit abwechselndem Glück geführten Krieges. Die Franzosen blieben im Ganzen im Vortheil, obgleich die Fronde den König u. Mazarin im Innern des Landes beschäftigten u. Frankreichs beste Feldherren, Turenne (1650) u. Condé (1651), nach einander zu den Spaniern übergingen. Turenne versöhnte sich bald mit Mazarin, u. 1056 legte der Erzherzog Leopold, wegen eines Zwistes mit Condé, sein Amt nieder, welches er mit Ruhm geführt hatte. An seine Stelle trat Don Juan d'Austria, natürlicher Sohn des Königs Philipp IV. von Spanien. Auch unter ihm war der Krieg für Spanien unglücklich, u. so willigte endlich Philipp IV. in den Pyrenäischen Frieden (7. Novbr. 1659), worin Spanien an Frankreich die Grafschaft Artois, Gravelines, Landrecy, Thionville, le Quesnoy, Montmedy u. m. a. abtrat. Gleich nach dem Frieden wurde Don Juan abberufen u. erhielt das Commando in Portugal. 1665, nach Philipps IV. Tode, bestieg sein minderjähriger Sohn Karl II. unter der Vormundschaft seiner Mutter den Thron. Nun erhob Ludwig XIV.[520] 1666) Anspruch auf einen Theil der Niederlande, indem er auf Grund seiner Heirath mit einer spanischen Infantin, der Tochter Philipps IV., das in Brabant gültige Ansterberecht (Jus devolutionis) geltend machte. Zwar hatte seine Gemahlin eidlich erklärt, nie Anspruch auf einen Theil der spanischen Erbschaft zu erheben, aber Ludwig XIV. behauptete, diese Verzichtleistung sei für ihn nicht bindend, u. überzog die Katholischen Niederlande u. die Franche Comte 1667 mit Krieg, welchen man deshalb den Devolutionskrieg genannt hat. Die Franzosen nahmen Lille, Charleroi, Binche, Ath, Oudenaarde, Courtray etc. mit geringer Mühe. Da die Königin von Spanien bei fremden Mächten keine Unterstützung fand, sah sie sich genöthigt, Frieden zu schließen. Durch den Vertrag von St. Germain en Laye (23. Jan.) u. später durch den Frieden von Aachen (2. Mai 1668) erhielt Frankreich die Eroberungen in den Niederlanden, gab aber die Franche Comté zurück. Der Zug, welchen Ludwig XIV. durch das Kölnische u. Lüttichsche nach Holland unternahm, rief 1672 Spanien wieder gegen Frankreich in die Waffen. Don Juan de Haro, Graf v. Monteray, war damals Oberstatthalter in B.; dieser behauptete sich in schwieriger Lage den Winter hindurch, bis 1673 die Kriegserklärung Spaniens erschien u. auch der Kaiser, der Kurfürst von Brandenburg u. der König von Dänemark sich gegen Frankreich erklärten. Über den Verlauf dieses von 1674–79 dauernden Krieges s.u. Niederlande. Die Franzosen eroberten in demselben 1676 Bouchain u. Condé, 1677 Valenciennes u. Cambray u. 1678 Mons, Namur, Luxemburg, Charlemont, Gent u. Ypern. Unfähig, sich zu vertheidigen, mußte Spanien in den Frieden willigen, der am 5. Febr. 1679 zu Nymwegen zu Stande kam. Frankreich trat auf demselben die im Aachener Frieden erhaltenen Plätze, Charleroi, Binche, Ath, Oudenaarde u. Courtray mit Gebiet, wieder ab u. zog seine Besatzungen auch aus dem Herzogthum Limburg u. aus der Stadt Gent u. mehreren anderen spanischen Plätzen zurück, erhielt aber dagegen die Stadt Nieuwport, Valenciennes, Bouchain, Condé, Cambray, Aire, St. Omer, Ypern, Warwick, Warneton, Poperingen, Bailleul, Mont-Cassel, Beauvai, Maubeuge u. Charlemont nebst Gebiet, so wie die ganze Franche Comté. Gleich nach dem Nymweger Frieden begann Ludwig XIV. von Neuem seine Hand nach Gebietstheilen des Deutschen Reiches u. der spanischen Provinzen auszustrecken. Die von ihm berufenen Reunionskammern, welche seinen Gewaltthätigkeiten den Schein des Rechts geben sollten, erkannten ihm diejenigen Landestheile zu, welche ehedem Dependenzen der im Frieden zu Münster u. Nymwegen an Frankreich abgetretenen Besitzungen waren. In Folge dessen begehrte er von Spanien die Grafschaft Chimay, u. als er diese mit bewaffneter Macht besetzt hatte, auch Alost, weil dies im Nymwegener Frieden vergessen worden wäre. Als ihm dieses verweigert wurde, ließ er 1683 40,000 M. in Flandern einrücken u. nahm Courtray u. Dixmuyden u. 1684 Luxemburg weg. Dieser Gewaltstreich wurde die Veranlassung zu einem neuen europäischen Kriege (Reunionskrieg) zwischen Frankreich auf der einen, Spanien, dem Kaiser, mehreren deutschen Reichsfürsten u. Holland auf der anderen Seite, zu denen sich seit 1688 noch England gesellte. Das Nähere über diesen Krieg s.u. Niederlande (Gesch.). Auf dem Frieden zu Ryswick 1697 erhielt Spanien nicht nur Luxemburg, sondern auch einen Theil der im Nymwegener Frieden abgetretenen Besitzungen wieder; auch entsagte Frankreich allen prätendirten Rechten. Seit 1691 war der Kurfürst Maximilian von Baiern spanischer Statthalter in B.; Ludwig XIV. wußte diesen aber, bes. nach dem Tode von dessen Sohne, dem Kurprinzen von Baiern, designirtem Erben der spanischen Krone, auf seine Seite zu ziehen. Als daher Karl II. 1700 den Herzog Philipp von Anjou, Ludwigs Enkel, zum Erben einsetzte u. bald darauf starb, öffnete der Kurfürst den Truppen Ludwigs die Plätze der Spanischen Niederlande, u. das ganze Land ward von den Franzosen occupirt. Über die große Allianz, die sich nun zwischen dem Kaiser, England, Holland, Brandenburg u. den übrigen Reichsständen (außer Baiern), Savoyen u. Dänemark, gegen Frankreich bildete, über den sich hieraus entwickelnden Krieg, welcher zum Theil auch B. zum Schauplatz hatte, u. über den Frieden zu Utrecht, welchen 1713 Ludwig XIV. mit England, Holland, Portugal, Preußen u. Savoyen, u. zu Rastadt, welchen derselbe 1715 mit Österreich, u. zu Baden, welchen er in demselben Jahre mit dem Deutschen Reiche schloß, s. Spanischer Successionskrieg. Die Friedenstractate enthielten die Abtretung B-s an Österreich, welches sich jedoch verpflichtete, den Holländern gewisse feste Plätze als Barrière gegen Frankreich zuzugestehen (Barrièrevertrag, s.d.). Seitdem der Kurfürst von Baiern geächtet u. aus seinen Staaten vertrieben war, hatte er zum Unterhalt von Frankreich einen Theil der niederländischen Einkünste u. zuletzt die Provinzen Luxemburg u. Namur mit Charleroi als Besitzthum abgetreten erhalten, die er aber nach dem Frieden von Baden, wo er in seine Staaten restituirt wurde, au Österreich überlassen mußte.

III. Belgien unter österreichischer Hoheit 1715–1794. Die nun folgende Periode eines fast 20jährigen Friedens führte zu einer schnellen u. kräftigen Entwickelung der materiellen Hülfsquellen des vom Kriege erschöpften Landes. Österreich ließ die alten Institutionen seiner neuen Gebietstheile bestehen u. seine Oberhoheit dem belgischen Volke in keiner Weise lästig werden. Ständeversammlungen fanden in sämmtlichen Provinzen Statt u. beriethen u. beschlossen, von der Regierung unbehindert, öffentliche Angelegenheiten. Statthalter wurde gleich nach dem Frieden Prinz Eugen von Savoyen. Er war fast immer in Wien u. übertrug Anderen die eigentliche Verwaltung. Unter einem von diesen, dem Marquis v. Prié, fand 1720 ein unbedeutender Aufruhr in Brüssel Statt, der aber bald gedämpft wurde. Die Errichtung einer Handelsgesellschaft zu Ostende, welche Karl VI. unterstützte, hatte leider nur eine kurze Dauer. Der Kaiser hob 1731, um die Holländer, welche das Etablissement als eine unliebsame Concurrenz betrachteten, sich zu Freunden zu machen u. für die Pragmatische Sanction zu gewinnen, die Osten der Handelsgesellschaft wieder auf. Bei dem Kriege über die polnische Königswahl zwischen Österreich, Spanien u. Frankreich, 1733–37, erhielt ein Vertrag Hollands mit Frankreich den Österreichschen Niederlanden die Neutralität. Auf Prinz Eugen folgte als Statthalterin Kaiser Karls VI. Schwester, [521] Maria Elisabeth; 1740 aber erhielt der Schwager Maria Theresia's, Prinz Karl von Lothringen, das Gouvernement, u. bald darauf ward dessen Gemahlin, Maria Anna, jüngere Tochter des Kaisers Karl VI., zur Mitstatthalterin ernannt. Unter ihr traf die Österreichischen Niederlande der Österreichische Erbfolgekrieg. Die Franzosen eroberten alle Festungen. u. von 1744 bis 1748 fast das ganze Land nebst der Hauptstadt Brüssel (s. Österreichischer Erbfolgekrieg). Maria Anna starb, allgemein geliebt, schon 1745. Der Friede von Aachen 1748 setzte die Österreicher wieder in den Besitz der Katholischen Niederlande ein. Ein mehr als 40jähriger Friede verbreitete nun seine Segnungen über die Österreichischen Niederlande, die im Siebenjährigen Kriege nicht beunruhigt wurden. Seit der Schlacht bei Leuthen lebte Prinz Karl von Lothringen ganz für seine Statthalterschaft; er hob den Ackerbau, begünstigte Kunst u. Wissenschaft, beförderte den Geldumlauf, errichtete eine Kunstakademie in Brüssel u. machte sich so beliebt, daß ihm die Stände 1772 ein Denkmal setzten. Er st. 1780. Joseph II. kam nach Maria Theresia's Tode an die Regierung, u. Maria Christina, seine Schwester, ward mit ihrem Gemahl, dem Herzog Albert von Sachsen-Teschen, zur Generalstatthalterschaft nach den Österreichischen Niederlanden gesendet. Der junge Kaiser, von dem Wunsche beseelt, das materielle u. geistige Wohl seiner Unterthanen durch Reformen aller Art zu heben, stieß mit dieser Absicht in den Niederlanden auf heftigen Widerstand. Er begann seine Reform mit Aufkündigen des Barrièretracts im Novbr. 1781, nicht bedenkend, wie vortheilhaft diese Barrièreplätze bei einem künftigen Kriege mit Frankreich den Österreichischen Niederlanden sein würden. Die Holländer zogen nach einigem Widerspruch ihre Truppen zurück, u. die Plätze in B. wurden bis auf Ostende, Luxemburg, Antwerpen u. die Citadelle von Namur geschleift. Darauf verlangte Joseph 1783 von den Holländern, daß die von ihnen nach u. nach seit dem Utrechter Frieden in Folge der Ohnmacht Spaniens erweiterten Grenzen ganz so wiederhergestellt würden, wie sie ehedem gewesen waren. Er besetzte daher mehrere holländische Forts, u.a. Lillo, u. begehrte 1784 noch die durch den Westfälischen Frieden bestimmte Schleifung einiger Festen, die Entfernung des vor Lillo liegenden Wachtschiffes u. die Abtretung mehrerer Ortschaften u. selbst Mastrichts, der Grafschaft Wornhoven u. des holländischen Viertels über der Maas, so wie einige Rückstände an ihn u. seine Unterthanen. Holland verweigerte diese Ansprüche u. verstärkte die Besatzung von Mastricht. Im August 1784 erklärte Joseph, er wolle seine Ansprüche aufgeben, wenn seinen Unterthanen die Schifffahrt auf der Schelde, welche von den Holländern in Folge eines Vertrages mit Spanien gesperrt war, u. der ostindische Handel freigegeben würde, daß er aber jede Weigerung für eine Kriegserklärung ansehen würde. Die Holländer weigerten sich aber dennoch, nahmen eine österreichische Brigantine u. schossen auf ein anderes Schiff, die beide beordert waren, das eine zur Schelde hinein-, das andere bei Antwerpen hinauszufahren. Der Kaiser rüstete sich nun, auf Rußlands u. Frankreichs Beistand hoffend, zum Krieg. Gleiches that Holland, von Preußen aufgereizt, das ihm Hülfe zusagte. Plötzlich aber gab Joseph nach, weil sich Frankreich seinen Plänen widersetzte u. sogar insgeheim zu Paris den 10. Septbr. einen Allianztractat mit Holland geschlossen hatte. Es kam daher am 20. September 1785 zum Vertrag von Paris, dem zu Folge Holland 5 Mill. u. Frankreich, um den Frieden zu erkaufen, da Joseph II. 91/2 Mill. verlangte, 41/2 Mill. Gulden an Österreich zahlte; dieses entsagte der freien Scheldeschifffahrt u. seinen Ansprüchen auf Mastricht, erhielt aber Alt-Lillo, Liefkenshoek u. einige Grenzdistricte. 1785 machte Joseph II. den Versuch, die Österreichischen Niederlande gegen Baiern zu vertauschen, aber Preußen u. Rußland unterstützten die Protestation des Herzogs von Zweibrücken u. der baierischen Stände gegen diese Vertauschung. Noch schlimmer, als in seiner äußeren Politik erging es dem Kaiser in Bezug auf die von ihm angestrebten Reformen in der inneren Verwaltung u. den kirchlichen Zuständen der Niederlande. Er begann mit Veränderungen in der inneren geistlichen Verfassung, zog mehrere Klöster ein u. untersagte die Processionen, Wallfahrten u. Brüderschaften. 1786 beschränkte er die Freiheiten der streng katholischen Universität Löwen u. errichtete eine Lehranstalt für junge Theologen; dieser gab er fremde Geistliche zu Lehrern u. entzog sie der Oberaufsicht der Bischöfe. Die Studirenden von Löwen empörten sich den 6. December 1786 u. mußten mit Gewalt zur Ruhe gebracht werden; der Erzbischof von Mecheln, der sich durch Widersetzlichkeiten ausgezeichnet hatte, wurde nach Wien abgeführt, u. der päpstliche Nuntius, der unbescheidene Vorstellungen machte, erhielt Befehl, sich zu entfernen. Kurz darauf, im Frühjahr 1787, nahm Joseph Änderungen in der bürgerlichen Verfassung vor; der permanente Ausschuß der Stände u. alle Berathungsbehörden u. Gerichtshöfe wurden abgeschafft, dagegen dieselben Richterstühle u. Behörden, wie in der übrigen österreichischen Monarchie, errichtet u. die Österreichischen Niederlande in 9, im Wesentlichen noch bestehende Kreise (Brüssel, Antwerpen, Gent, Brügge, Tournay, Mons, Namur, Luxemburg u. Limburg) getheilt, deren jedem ein Verweser u. mehrere Commissäre vorstanden, die vereint einen, nur vom Kaiser abhängigen Richterstuhl bilden sollten. Alle diese Neuerungen erregten großen Unwillen. Brabant, Limburg u. Antwerpen besaßen über ihre Privilegien schriftliche Documente, u. in dem jedesmaligen Bestätigungsbriefe derselben, der Joyeuse entrée, war gesagt, daß diese Provinzen nicht mehr zum ferneren Gehorsam verpflichtet sein sollten, so bald der Regent diese Privilegien verletze. Brabant verweigerte deshalb die Abgaben, hob das Oberseminar wieder auf, vertrieb die fremden Lehrer, steckte eigene Farben (Schwarz, Roth, Gelb) auf u. ermunterte die anderen Provinzen Gleiches zu thun. Der Hauptbeförderer der kaiserlichen Maßregeln war der bevollmächtigte Minister des Kaisers, Graf v. Belgiojoso, aber der Oberstatthalter, Herzog Albert von Sachsen-Teschen, war gegen dieselben. Der Kaiser war gerade auf der Reise nach Cherson u. hatte Befehl gegeben, ihn bis zu seiner Rückkehr mit allen Nachrichten aus dem Innern zu verschonen. Der Oberstatthalter u. der Fürst Kaunitz hoben daher in dieser Verlegenheit die gegen die Verfassung streitenden Maßregeln[522] einstweilen auf; als Joseph II. aber nach Wien zurückkam, gab er Befehl, die Veränderungen um jeden Preis durchzusetzen. Die Stände rüsteten hierauf Truppen zum Widerstand, auch kam es in Brüssel zu ernsthaften Auftritten zwischen den kaiserlichen u. den von den Ständen geworbenen Truppen. Der Kaiser, damals mit dem Türkenkrieg beschäftigt, suchte die Stände im September durch scheinbares Nachgeben zu gewinnen, u. Graf Mercy, der, da der Oberstatthalter verreist war, interimistisch die Regierung führte, widerrief die neuen Befehle u. bestätigte die Joyeuse entrée. Bald aber (October 1787) ward er zurückgerufen, u. der Graf Trauttmansdorff, der ihn ersetzte, erhielt Befehl, die getroffenen Maßregeln dennoch allmählig auszuführen: doch vermied dieser alle Strenge dabei u. suchte vielmehr durch Milde u. Nachgiebigkeit eine günstigere Stimmung des Landes herbeizuführen. Allein Joseph drang auf Ausführung seiner Befehle, u. Trauttmansdorff versuchte nun die Aufhebung der Löwener Universität. Dieselbe aber protestirte bei den Ständen dagegen, u. diese zeigten sich von Neuem widersetzlich. Es kam in Brüssel zu Unruhen, bei denen durch die kaiserliche Besatzung einige Mann aus dem Volke blieben. Trauttmansdorff stellte die Ruhe durch die Erklärung wieder her, daß der Offizier eigenmächtig gefeuert habe; Joseph belohnte dagegen denselben, erließ aber zugleich eine Amnestie wegen des bisher Vorgefallenen. Als im Mai 1788 der Oberstatthalter nach Brüssel zurückkehrte, fand er das Land wieder ruhig, indem man überzeugt war, Joseph habe seine Neuerungen aufgegeben. Dies war jedoch nicht der Fall, u. kurze Zeit nachher wurde die Universität Löwen wirklich aufgehoben u. der Rector verbannt. Dies führte Unruhen in Löwen herbei, wobei mehrere Bürger das Leben verloren. Ungeachtet der großen Unzufriedenheit, die durch diese u. ähnliche Maßregeln, wie die Schließung der Hochschulen zu Antwerpen u. Mecheln, hervorgerufen war, bewilligten die Provinzialstände die Abgaben, nur der 3. Stand in Brabant, aus Abgeordneten von Brüssel, Antwerpen u. Löwen bestehend, verweigerte sie u. reichte eine dringende Vorstellung an den Kaiser ein. Im höchsten Grade ungehalten über das Verhalten des 3. Standes, beabsichtigte Joseph, durch Zuziehung auch anderer Städte zum 3. Stande, die Verfassung zu ändern u. so die Stimme des 3. Standes für sich zu gewinnen. Da die Stände sich weigerten, zu der Verfassungsänderung ihre Zustimmung zu geben, gebrauchte der Kaiser Gewalt, u. die Änderung wurde (18. Juni 1789) ohne ihre Bewilligung eingetragen, die Versammlung aufgelöst u. die Joyeuse entrée aufgehoben. Viele, die ihr Mißvergnügen über diese Rechtsverletzung zu laut äußerten, wurden unter die ungarischen Regimenter gesteckt, Andere wanderten deshalb aus. In Holland u. im Lüttichschen vereinigten sich Letztere mit schon früher Ausgewanderten u. fanden bald an van der Noot, der bisher schon zu London u. Berlin Hülfe gesucht, jedoch nur Versprechungen gefunden hatte, ein Haupt. In Kurzem vermehrten sich die Ausgewanderten bis auf 10,000 Mann, ordneten sich in Regimenter, wählten einen ehemaligen österreichischen Offizier, van der Mersch, zum Anführer u. setzen in Breda einen Ausschuß nieder. Joseph II. besorgt, es möchte zu blutigen Auftritten kommen, that jetzt einen Rückschritt u. stellte die Löwener Universität wieder her. Diese Nachgiebigkeit hatte indeß eine ganz andere als die gehoffte Wirkung. Der Trotz der Aufständischen nahm zu, u. van der Noot erklärte, daß Brabant Joseph II. nicht mehr als Herrscher anerkenne. Die Empörer fielen nun im October 1789 von dem Lüttichschen u. von Holland aus in die Österreichischen Niederlande ein, überraschten Alt-Lillo u. Lieskenshoek u. nahmen die Besatzungen gefangen; dann bemächtigten sie sich Tournhouts, wo sie den General Schröder mit 1500 M. vertrieben, u. Gents u. schlossen die Besatzung in der dortigen Citadelle St. Peter ein. Brügge u. Courtray schlossen sich darauf der revolutionären Bewegung an, St. Peter ward mit Sturm genommen, u. ganz Flandern fiel von Österreich ab. Der österreichische General Arberg mußte sich im November 1789 nach Brüssel zurückziehen, u. die Erzherzogin u. ihr Gemahl, der Herzog Albert, verließen diese Stadt. Trauttmansdorff, jetzt wieder einstweiliger Statthalter, erhielt die Weisung, dem Aufruhr durch Nachgiebigkeit ein Ende zu machen. Er ließ in Folge dessen die Verhafteten frei, gab den Brüsseler Bürgern die Waffen wieder, die ihnen der General d'Alton genommen hatte, stellte die Joyeuse entrée wieder her, hob das neue Oberseminar auf u. verkündete eine allgemeine Amnestie. Alle diese Maßregeln fruchteten aber nichts mehr; van der Mersch fiel in Brabant ein, nahmen Diest u. Tirlemont u. bedrohte Löwen. Überall wichen die Österreicher u. concentrirten sich in Brüssel, wo General d'Alton einen 10tägigen Waffenstillstand schloß. Allein auch dieser führte zu keinem Ziele. Am 11. December brach der Aufruhr in Brüssel, als ein österreichischer Offizier einem Bürger die Volkscocarde vom Hute reißen wollte, offen aus, die Österreicher wurden nach der oberen Stadt getrieben, d'Alton capitulirte u. erhielt mit seinen 5000 Mann freien Abzug. Als er sich mit Trauttmansdorff u. der Regierung nach Luxemburg wandte, zogen die Patrioten u. der Bredaer Ausschuß triumphirend in Brüssel ein. Die Brabanter Stände erklärten sich am 26. Decbr. 1789 für unabhängig, u. die übrigen belgischen Provinzen, außer Luxemburg, wo General Bender die Ordnung aufrecht erhielt, folgten nach u. verbündeten sich unter dem Namen Vereintes Belgien (wobei der Name B. zum erstenmal in neuerer Zeit wieder officiell genannt wurde) den 11. Jan. 1790 zu einem eigenen Staate u. übertrugen die Leitung desselben einem Congreß. Nun ging Graf v. Kobenzl mit Vorschlägen zur Aussöhnung nach B., die indeß stolz abgewiesen wurden. Unterdessen starb Joseph II., u. seinem Bruder Leopold II. war es überlassen, die verlorene Macht in den Niederlanden wiederzugewinnen. Dabei kam ihm die inzwischen eingetretene Spaltung des Congresses in zwei Parteien zu Hülfe. An der Spitze der aristokratischen Partei, welche die alte Verfassung beibehalten wollte, stand van der Noot u. van Eupen; an der Spitze der demokratischen, welche eine Constitution nach Art der neuen revolutionären französischen verlangte, die Herzöge v. Arenberg u. Ursel, Graf von der Mark u. der Banquier Walchiers. Zwischen beiden Parteien stand das Heer. Als aber der belgische Congreß dem Anführer desselben, van der Mersch, die Obergeneralsstelle[523] verweigerte, trat dieser zu der demokratischen Partei u. verhaftete 6 Mitglieder des Congresses. Der Congreß ließ darauf 6000 M. unter v. Schönfeld, einem ehemaligen preußischen Offizier, gegen ihn u. die ihm ergebenen Truppen anrücken. Es wäre zu einem blutigen Conflict gekommen, wenn nicht die Einwohner von Namur, nachdem van der Mersch mit seinen Truppen die Stadt verlassen hatte, Munition u. Geschütz zurückgehalten hätten. Van der Mersch konnte daher nichts ausrichten, warb vielmehr, da sich seine Truppen gegen ihre Mitbürger zu fechten weigerten, von den Aristokraten verhaftet u. nach Antwerpen gebracht. In Folge dieser Zwistigkeiten nahm General Bender von. Luxemburg aus die Provinz Limburg wieder. Leopold II. versuchte erst in Güte seinen Zweck zu erreichen u. erließ den 3. März 1790 eine Erklärung, worin er die Joyeuse entrée bestätigte u. Alles auf den alten Fuß zu stellen u. den Ständen Garantie für das Bestehen der alten Verfassung zu leisten versprach. Beide Parteien verwarfen seinen Antrag. Der Kaiser, den Frieden wünschend, schlug darauf vor, bei einem Congreß im Haag, aus kaiserlichen, englischen, holländischen, preußischen u. brüsseler Conventsbevollmächtigten bestehend, die Streitpunkte zu vermitteln. Auch dies war vergebens. General Bender fiel daher Ende Novbr. 1790 mit 30,000 M. von Luxemburg aus in B. ein u. erschien am 30. Novbr. vor Brüssel, in dessen Straßen er schon am 3. Decbr. seinen Einzug hielt. Detachements besetzten die anderen Plätze, der Insurgentengeneral Köhler zog sich mit 7000 Patrioten nach Flandern zurück, u. in wenigen Wochen ward ganz B. unterworfen. Nach der Rückkehr des Herzogs Albert nach Brüssel bewilligte der Kaiser die Wiederherstellung der Rechte, welche das Land zu Ende der Regierung Maria Theresias besessen hatte, als sich aber die Stände jetzt wieder schwierig zeigten, gebrauchte die Regierung Gewalt u. ließ ihre Versammlung sprengen. Der Ausbruch des Französischen Revolutionskrieges verfehlte nicht in B. die Hoffnung der Patrioten von Neuem anzuregen. B. wurde bald darauf wieder der Schauplatz eines Krieges, dessen Einzelnheiten in dem Artikel Französischer Revolutionskrieg erzählt werden. 1792 wurde der erste Angriff der Franzosen unter Lafayette u. Dillon abgeschlagen; allein als der Angriff des Generalgouverneurs, Herzogs Albert, u. in Französisch-Flandern der Einfall der Preußen in die Champagne mißlang, gingen die Franzosen unter Dumouriez zur Offensive über, siegten bei Jemappes u. Anderlecht, nahmen Brüssel u. fast alle Festungen u. drängten die Kaiserlichen hinter die Maas u. Erst. Zwar ergriffen die Deutschen unter dem Prinzen Josias von Koburg im März 1793 die Offensive wieder, siegten bei Aldenhoven u. Neerwinden, eroberten Brüssel u. ganz, B. nebst allen verlorenen Plätzen wieder, ja bezwangen selbst die französischen Plätze Valenciennes, le Quesnoi, Condé, belagerten dagegen Dünkirchen u. Maubeuge vergeblich u. wurden bei Wattignies besiegt. 1794 griffen die Franzosen unter Pichegru, während Landrecy belagert wurde, den österreichisch-englischen Flügel in West-Flandern in mehreren Gefechten an u. bewogen die Kaiserlichen sich zurückzuziehen. Diese räumten nach der Schlacht von Fleurus die ganzen Katholischen Niederlande u. alle eroberten Plätze, u. selbst das wichtige Antwerpen gingen ihnen verloren.

IV. Belgien unter französischer Herrschaft 1794–1814. Die Franzosen organisirten die Eroberungen nach republikanischer Weise, doch vereinten sie die Katholischen Niederlande noch nicht mit Frankreich, sondern nannten sie Belgien, im Gegensatz zu Batavien, dem gleichfalls eroberten Holland. Das Land wurde zwar arg mitgenommen, aber doch nicht völlig wie ein erobertes Land behandelt, theils weil die belgischen Patrioten mit den französischen Republikanern sympathisirten, theils weil die französischen Machthaber hofften, es für immer zu behaltene. Da der Republikanismus der Franzosen auch nach dem Sturz Robespierres gemäßigter wurde, blieben viele angesehene Adelige, die zur Partei der Patrioten gehörten, im Lande u. nahmen zugleich bedeutende Stellen ein. 1798 im Frieden von Campo-Formion. 1802 im Frieden von Luneville wurde B. an Frankreich abgetreten u. nun in 9 Departements (der Lys, der Schelde, der beiden Nethen, der Dyle, der Maas, der Ourthe, der Wälder, der Sambre u. Maas u. v. Jemappes) getheilt. B. machte nun alle Phasen u. Organisationen der späteren Republik u. des Kaiserreichs durch, erhielt wie dieses den Code Napoléon, empfand die Continentalsperre, schon gewöhnt an die Absperrung der Schelde zu österreichischer Zeit, nicht so schwer als andere Staaten, wohl aber, daß die Blüthe seiner Jugend in den Schlachten Napoleons in Ägypten, Italien, Deutschland, Österreich, Ungarn, Preußen, Polen, Rußland, Portugal u. Spanien geopfert wurde. Im Januar 1814 erschienen die Alliirten, bes. Preußen, Sachsen, andere norddeutsche Truppen, Briten u. zuletzt Schweden, in B., besetzten Brüssel u. nahmen das Land in Besitz. Sämmtliche festen Plätze B-s waren als unnöthig von den Franzosen 1794 vollends geschleift worden u. nur Antwerpen war erhalten u. noch verstärkt. Diese Stadt, sowie die benachbarten Festungen Luxemburg u. Mastricht, hielten die Franzosen noch besetzt. Ihre Macht war in Antwerpen concentrirt, dort befehligte Carnot als Gouverneur, Maison hielt das freie Feld in Flandern u. bestand mit dem Herzog von Weimar mehrere Gefechte, während Carnot ihn durch große Ausfälle unterstützte (s. Russisch-deutscher Krieg gegen Frankreich 1812–15). Der Einzug der Verbündeten in Paris am 31. März 1814 u. die Abdankung Napoleons führte Mitte April das Ende des Krieges herbei.

V. Belgien mit Holland vereinigt, 1814–1830. Anfangs von einem eigenen Generalgouverneur der Alliirten, dem österreichischen Feldmarschalllieutenant Vincent verwaltet, wurde B., nachdem es von Frankreich im ersten Pariser Frieden abgetreten war, durch Protokoll im Juli 1814 dem Fürsten Wilhelm I. von der Niederlande als Gebietszuwachs überwiesen. Durch den Wiener Congreß Anfangs 1815 kam noch Lüttich u. eine Strecke an beiden Seiten der Maas zu den Niederlanden; Luxemburg wurde aber als ein, durch Personalunion mit den Niederlanden verbundenes eigenes Großherzogthum, das meist aus dem ehemaligen Departement der Wälder bestand, u. als integrirender Theil des Deutschen Bundes betrachtet. Eben war der neue Staat mit Änderung vieler Formen, doch auch mit Beibehaltung[524] vieler anderer, so des Code Napoléon, in seiner Organisation begriffen u. hatte den Departements neue Namen gegeben: als das Wiederscheinen Napoleons in Frankreich (Ende Februar 1815) die Ruhe u. Sicherheit des Landes gefährdete. Zwar waren schon neue niederländische Truppen meist aus alten französischen in B. organisirt worden, rückten ins Feld u. wurden auch durch den Aufruf Freiwilliger in B., die indessen nicht sehr zahlreich erschienen, verstärkt. Wichtiger aber als dies war die Concentration des englischen, hannöverischen u. holländischen Heeres (das, noch 42,000 Mann stark, während jene Organisation geschah, B. besetzt hielt), unter Wellington, u. des preußischen (das noch am Rheine stand), unter Blücher, welche in B. erfolgte. Daß Wilhelm B. zu halten gesonnen war, bewies die Annahme des Titels eines Königs der Niederlande am 23. März. Am 15. Juni griff Napoleon die verbündeten englisch-hannöverschen u. niederländischpreußischen Heere an, siegte auch den 16. bei Ligny u. Quatrebras, ward aber den 18. bei Waterloo auf das Haupt geschlagen, so daß schon am 20. u. 21. die Franzosen das belgische Gebiet vollständig räumten. Die Verbündeten folgten schleunig nach Paris, wo Napoleon von Neuem abdankte u. Ludwig XVIII. wieder die Regierung übernahm. Die niederländischen Truppen übernahmen aber die Belagerung u. Blockade der westlichen französischen Festungen, namentlich von Condé, Valenciennes, Bouchain etc. (s. Russisch-deutscher Krieg gegen Frankreich von 1812–15). Nach dem zweiten Pariser Frieden, welcher B. einige kleinere Vergrößerungen, so u.a. die Districte u. Festungen Philippeville, Marienbourg u. Bouillon, brachte, wurde mit Organisirung B-s u. Hollands weiter geschritten. Eine Constitution trat am 24. Aug. in das Leben. Ihrer Einführung widersetzte sich jedoch B., indem von 1603 zur Abstimmung aufgerufenen belgischen Notablen 796 Stimmen sich gegen, 527 für dieselbe erklärten u. 280 gar nicht stimmten. Der Hauptanstoß war vorzüglich die durch die Constitution ausgesprochene Gleichheit der Rechte der verschiedenen Religionsparteien, welche das streng katholische B. nicht für vereinbar mit dem Staatswohl hielt, u. gegen welche der Bischof von Gent, Herzog von Broglio (s.d.), förmlich protestirte. Allein der König erklärte, daß er, da freie Religionsübung eine von allen Gliedern der Heiligen Allianz anerkannte, durch Staatsverträge bestimmte u. von der gesunden Vernunft vorgeschriebene Maßregel sei, die Constitution dennoch, wie sie sei, annehme. Schon 1816 kam indessen auf Ermahnung des Papstes die Anerkennung der Constitution auch in B. zu Stande, u. sie wurde nun von der Mehrzahl der Notablen beschworen. Im zweiten Frieden von Paris waren bedeutende Summen für die Niederlande, um die zerstörten Festungen an den belgischen Grenzen gegen Frankreich wieder herstellen zu können, stipulirt worden, u. England, welches das Königreich der Niederlande für eine Vormauer gegen Frankreich betrachtete, schloß im October 1815 mit den Niederlanden einen Vertrag über diese Wiederherstellung, in dem es von Frankreich erhaltene Contributionsgelder für diese Festungen herzugeben versprach u. sich nur bedang, daß einer seiner Generale jenen Wiederaufbau inspicire. Die wiederhergestellten Festungen sind schon unter Belgien (Geogr.) genannt. Mit Österreich schlossen die Niederlande 1816 einen Tractat wegen Übernahme der größtentheils belgischen Schulden. 1817, während der Hungersnoth, fanden in einigen Städten Aufläufe, jedoch ohne politische Bedeutung, Statt. 1822 ward die alte Brüsseler Bank errichtet (s. Bank II. Aa). Früher schon wurde eine neue Zolllinie gezogen, vermochte jedoch nicht, die belgischen Manufacturen, wie man es wünschte, zu heben. Ein Hauptstreben der niederländischen Regierung war, die Belgier mit den Holländern auf Kosten Ersterer zu verschmelzen. Vor Allem aber setzte der Katholicismus u. der fortwährende Kampf der Geistlichkeit gegen die Constitution diesem Streben unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg. Selbst die schärfsten Maßregeln der Regierung gegen den Erzbischof von Gent, später sein Tod (1821) u. das Temporisiren der niederländischen Regierung in einigen minder bedeutenden Dingen, die Duldung der Jesuiten in Flandern, die Wiederherstellung der ehedem streng katholischen Universität zu Löwen 1817, waren ohne Erfolg. Endlich kam am 18. Juli 1827 ein Concordat zu Stande, das sich auf das französische von 1801 gründete u. die Feindseligkeit der Stimmung des Volks etwas besserte. Desto mehr regte diese übele Stimmung die Sorge an, die belgische Nationalität gefährdet zu sehen. Die Regierung stellte nämlich, obgleich B. fast doppelt so groß als die übrigen Niederlande ist, nicht nur fast ausschließlich holländische Offiziere bei den belgischen Regimentern an, sondern führte auch aus Furcht vor Meutereien so überaus harte Disciplinarstrafen ein, daß belgische Soldaten schaarenweise desertirten; auch im Civil, bes. in den höheren Centralposten, fand eine Bevorzugung der Holländer Statt. Außerdem sollte laut Königlichem Befehl vom 15. Sept. 1819 auch in den Provinzen Limburg, Ost- u. Westflandern u. Antwerpen die Flämisch-holländische Sprache bei öffentlichen Verhandlungen allein gebraucht werden. Jedoch kam dieser Befehl wegen der dadurch verursachten Aufregung nicht ganz zur Ausführung. Hierzu kam, daß die Jury durch einen Beschluß der Generalstaaten abgeschafft wurde u. daß B. die Zinsen einer Staatsschuld von 786,556,236 holländischen Fl., ungerechnet die aufgeschobene Schuld von 1,203,903,512 Fl., welche die nördlichen Niederlande ganz für seine Bedürfnisse contrahirt hatte, mit abzutragen hatte. Als 1829 mehrere Principienfragen u. vornehmlich scharfe Klagen über Verletzung der Preßfreiheit zur Sprache kamen, wuchs die Unzufriedenheit immer mehr. Der liberale Schriftsteller de Potter war nämlich 1828 wegen eines Angriffes auf das Ministerium verhaftet worden u. forderte aus dem Gefängniß heraus die Belgier auf, Petitionen an den König gelangen zu lassen u. denselben über den Mißbrauch aufzuklären, der mit seiner Autorität getrieben werde. Im Febr. 1829 wurden die Kammern mit Bittschriften überhäuft. Man forderte Freiheit des Unterrichts, der Presse, Verantwortlichkeit der Minister, Geschworenengerichte, die französische Sprache vor Gericht, gleiche Besetzung der Stellen durch Belgier u. Holländer etc. Die Kammern nahmen nach lebhaftem Kampfe mehrere dieser Petitionen an (964 derselben blieben unbeachtet) u. richteten deshalb eine Adresse an den König. Die Regierung beschloß zu temporisiren u. erwählte eine Commission, die[525] sich mit der Revision aller Verordnungen über den Unterricht, welcher namentlich der Verbesserung bedürftig war, beschäftigen sollte. Die Petition um Geschworenengerichte wurde von den Kammern verworfen, denn alle holländischen Deputirten waren Gegner dieses Instituts; dagegen setzten die Deputirten B-s es durch, daß das Gesetz wegen Bestrafung der Preßvergehen mit den von ihnen vorgeschlagenen Abänderungen angenommen wurde. Der König verwarf indeß das Gesetz, u. es wurde ein neuer strengerer Entwurf vorgelegt. Über die Verantwortlichkeit der Minister kam es in den Kammern zu heftigen Debatten. Die Mißstimmung wuchs 1829 in Folge einer Botschaft des Königs, worin derselbe die Constitution für eine octroyirte erklärte, die er aus freiem Willen gegeben habe; diese Botschaft mußte von allen Beamten unter Androhung sofortiger Dienstentlassung binnen 24 Stunden unterzeichnet werden. Die Drohung wurde auch in der That an mehreren Beamten ausgeführt, u. so kam es denn, daß nicht allein in den Kammern, sondern auch in den Städten des Südens, ja selbst auf dem Lande sich beunruhigende Symptome kundgaben. In Lüttich u. Antwerpen, in WFlandern u. Brabant bildeten sich constitutionelle Vereine u. in ganz B. fielen die ministeriellen Candidaten bei den Wahlen durch. Die Verurtheilung de Potters, Tilemanns, Bartels u. de Newes wegen Preßvergehens zu mehrjähriger Verbannung Anfangs 1830 machte die Aufregung allgemeiner u. drohender, so daß selbst das Gesetz vom 4. Juni 1830, welches den Gebrauch der Französischen Sprache bei Gerichtsverhandlungen in den südlichen Provinzen gestattete, kaum etwas zur Milderung der gereizten Stimmung beizutragen vermochte.

VI. Die Belgische Revolution u. die Lostrennung Belgiens von Holland 1830. Dennoch blieb bei der Nachricht vom Ausbruche der Französischen Julirevolution (27. Juli 1830) in B. Alles ruhig, bis am 25. Aug. 1830, nach der Vorstellung der Stummen von Portici, ein Volksaufruhr in Brüssel losbrach, in Folge dessen zuerst das Haus u. die Expedition des Journalisten Libry Bagnano, Herausgebers des ministeriellen National, die Häuser des Justizministers van Maanen u. des Polizeidirectors van Knyff zerstört u. angezündet wurden. Die Truppen feuerten erst am Morgen, konnten aber damit nichts ausrichten u. zogen sich in die Casernen zurück. Jetzt wurde eine Communalgarde unter dem Befehl des Barons von Hoogvorst zu Brüssel gebildet, welche die Farben von Brabant (nachmals zu den belgischen erklärt): Schwarz-Roth-Gelb, aufsteckte, u. am 28. Septbr. reiste eine Deputation angesehener Männer, unter ihnen Hoogvorst, der Graf Felix Merode, der Baron Secus u. A., nach dem Haag zum König ab. Wilhelm I. weigerte sich indeß, von den Vorrechten, welche ihm die Constitution bewilligte, zu Gunsten der Belgier etwas aufzuopfern. Schon am 27. u. 28. August waren der Prinz von Oranien u. Prinz Friedrich, Söhne des Königs, nach Antwerpen abgereist; holländische Truppen, 5–6000 Mann, folgten ihnen nach, u. die Prinzen schlugen in Vilvorde, zwei Stunden vor Brüssel, ihr Hauptquartier auf. Der Prinz von Oranien, der wegen seines einnehmenden Wesens u. weil er 1818 als erster Kriegsminister 42 belgischer Offiziere, die der zweite Kriegsminister Graf. Golz nach Batavia, also in einen fast sicheren Tod schicken wollte, sich angenommen u., weil sie dennoch dahin geschickt wurden, seine Entlassung als Kriegsminister gefordert u. erhalten hatte, beiden Belgiern sehr beliebt war, begab sich nach Laeken u. wollte mit einem Corps Holländer in Brüssel einrücken; aber mehrere Belgier, wie van der Smissen, der Graf van der Busch, der Chevalier Hotton u. van de Weyher, riethen ihm davon ab u. bewogen ihn am 1. Septbr., nur von seinem Generalstabe begleitet nach Brüssel zu gehen, um dort als Vermittler aufzutreten. Indessen waren auch schon in Lüttich u. Löwen Unruhen ausgebrochen, u. in Brüssel hatte das Volk auf die Nachricht, daß holländische Truppen in Anmarsch wären, am 31. Aug. die Straßen der Stadt verbarricadirt. Die in Brüssel anwesenden Mitglieder der Generalstaaten, die Deputirten aus Lüttich u. der Generalstab der Communalgarde baten den Prinzen nun, eine administrative Trennung der südlichen u. nördlichen Provinzen zu bewirken. Der Prinz versprach, das Seinige zu thun, u. reiste nach dem Haag zurück. Der König schien Anfangs der Trennung nicht entgegen zu sein, aber Bittschriften aus Antwerpen u. Gent im entgegengesetzten Sinne veränderten seine Ansicht. Am 13. Septbr. 1830 wurden im Haag die Generalstaaten eröffnet, u. die belgischen Deputirten nahmen auf Rath des Barons de Gerlache an ihren Berathungen Theil, um die Frage über die Trennung der beiden Landestheile zur Erledigung zu bringen. Als die holländischen Deputirten die Beantwortung dieser Frage hinauszuschieben suchten, reiste Baron Staffard vom Haag nach Brüssel zurück u. erklärte daselbst in einem gedruckten Proclama, daß er u. seine Collegen nichts zur Erfüllung ihres Wunsches zu wirken vermocht hätten. Diese Erklärung schürte die Flamme des Aufstandes. Ganz B. war in Aufruhr; in Brüssel, wo die Lütticher unter de Rogier zur Verstärkung erschienen, bildete sich eine Provisorische Regierung, bestehend aus van de Weyer, Baron Stassard, Graf Felix Merode u. A. Nun brach Prinz Friedrich, der in Antwerpen 14,000 M. u. eben so viel bei Mastricht versammelt hatte, am 21. Septbr. mit 9000 M. gegen Brüssel auf, ließ 3000 M. in Echelons auf der Straße stehen u. drang am 22. in den oberen Theil von Brüssel ein, fand aber beim Vordringen gegen die Unterstadt von den Communalgarden unter General Melinet u. Juan van Halen u. vielen Franzosen, die aus Paris u. anderen Orten zur Hülfe herbeigeeilt waren, so entschlossenen Widerstand, daß seine Truppen in den Park zurückgeworfen u. endlich genöthigt wurden, in der Nacht vom 26.–27. Setzt Brüssel zu räumen; der Prinz zog sich nach Antwerpen zurück. Der Straßenkampf in Brüssel war das Signal zum Aufstande der übrigen größeren Städte des Landes. Am 24. Sept. hatten die Communalgarden zu Löwen einen Angriff der Holländer abgeschlagen, die Einwohner zu. Lüttich die Besatzung in die Citadelle getrieben u. dort blockirt (am 6. Octbr. zog dieselbe freiwillig ab), u. auch zu Mons, Gent, Ypern, Dendermonde, Bouillon, Menin, Namur, Philippeville, Ath, Marienbourg, Tournay, Arlon etc. wurden die Holländer vertrieben, da von den Truppen aus dem Südenganze Bataillone zu den Belgiern übergingen, Noch während des Kampfes in Brüssel erklärte die Provisorische [526] Regierung: daß durch den Angriff von Brüssel alle Bande zwischen Holland u. B. gelöst wären, u. am 12. Oct. wurde eine Commission zur Entwerfung einer Constitution niedergesetzt. Noch einmal begab sich der Prinz von Oranien, begleitet von dem päpstlichen Nuntius, nach Antwerpen. Er versicherte, daß der König in die Trennung des Südens vom Norden willige u. daß er zum Chef der Provisorischen Verwaltung der südlichen Provinzen ernannt sei; aber fast gleichzeitig war im Haag ein Aufruf des Königs, an die holländischen Patrioten zur Ergreifung der Waffen erschienen, u. so konnte die Erklärung des Prinzen wenig Eindruck machen. Die Provisorische Regierung erklärte am 4. Oct.: daß das Haus Oranien factisch alle Rechtsansprüche auf B. verloren habe, u. daß der Prinz nur dann als Souverän anerkannt werden könnte, wenn ihm der zusammenzuberufende Belgische Congreß die Herrschaft übertragen würde. Dieser Congreß wurde auf den 3. Nov. berufen, u. bis dahin bildete sich ein Ministerium, aus Tilemans, Gendebien, Coghen u. Joly bestehend; eine Commission besorgte das Auswärtige. Der Prinz von Oranien erließ am 16. Oct. eine Proclamation, in welcher er, seine Vollmacht überschreitend, die Unabhängigkeit B-s anerkannte u. dasselbe als eigenen Staat zu regieren verhieß. Dieser Schritt blieb ohne allen Erfolg; der König erklärte denselben für null u. nichtig u. rief den Prinzen zurück. Indessen näherten sich belgische Corps unter Nieillon u. dem ehemaligen französischen General Mellinet Antwerpen, es kam bei Berchem am 24. Oct. zu einem unentschiedenen Gefecht. Der Gouverneur Antwerpens, General Chassé, gab Befehl, die Nord- u. Südseite unter Wasser zu setzen, u. machte Anstalt, zur besseren Vertheidigung mehrere Häuser niederzureißen. Darüber entstand am 26. Oct. ein Aufstand zu Antwerpen, in Folge dessen sich die 4000 M. starke holländische Besatzung auf die Citadelle zurückzog. Die Belgier rückten nun in Antwerpen ein u. schlossen mit Chassé einen Waffenstillstand. Als dieser von ihnen gebrochen wurde, ließ Chassé am 27. Oct. von der Citadelle u. von den vor Antwerpen liegenden Kriegsschiffen u. Bombardierschaluppen die Stadt beschießen, wodurch die der Citadelle am nächsten liegenden Häuser in Brand gesteckt, namentlich das Arsenal u. das große Lagerhaus zerstört u. ein Schaden von mehreren Millionen Gulden verursacht wurde. In Folge dieses Bombardements kam ein Vertrag zu Stande, nach welchem Chassé die Citadelle bis auf Weiteres besetzt halten u. alle Feindseligkeiten aufhören sollten. Diese Vorfälle schadeten der holländischen Sache ungemein. Anarchische Auftritte, die durch Zusammenrottungen des Pöbels vorkamen, verbreiteten zwar unter den gebildeten Volksklassen Furcht vor den Folgen der revolutionären Bewegung, aber an eine Rückkehr unter oranisches Scepter war nicht mehr zu denken. Als am 10. Nov. auch Venlov von den Belgiern überrumpelt u. genommen war, blieben nur noch Luxemburg, wo die Einwohner fast des ganzen platten Landes sich für B. erklärten, Mastricht u. die Citadelle von Antwerpen von den Holländern besetzt. Inzwischen trat die Conferenz der Großmächte in London zur Entscheidung des holländisch-belgischen Streites am 4. Nov. zusammen u. stellte die Waffenstillstandsbedingungen fest, denen zu Folge die holländischen Truppen das belgische Gebiet räumten. Am 10. Nov. 1830 wurde in Brüssel der Nationalcongreß eröffnet, Surlet de Chokier zu dessen Präsident ernannt, am 19. Nov. die Unabhängigkeit B-s proclamirt, am 22. die erblich-monarchisch-constitutionelle Regierungsform mit 187 gegen 13 Stimmen angenommen u. am 24., obgleich die Londoner Conferenz die Beibehaltung des Hauses Oranien bedingte, die Ausschließung des Hauses Oranien vom Throne beschlossen. Nun schritt die Versammlung zur Wahl eines Monarchen, die zuerst auf den Herzog von Leuchtenberg, u. als diese Wahl von den Großmächten gemißbilligt wurde, am 3. Febr. 1831 auf den Herzog von Nemours fiel. Da aber die Londoner Conferenz beschloß, daß kein Prinz der 5 Hauptmächte zum König gewählt werden dürfe, so wurde am 23. Febr. 1831 der Baron Surlet de Chokier zum provisorischen Regenten des Königreichs B. erwählt u. die Provisorische Regierung aufgelöst. Am 20. Dec. 1830 erklärte die Londoner Conferenz, ohne den niederländischen Botschafter zu Rathe zu ziehen, B. als von Holland getrennt, wogegen König Wilhelm protestirte, u. am 20. Jan. 1831 bestimmte sie, daß B. ein für sich bestehender Staat sein u. alles Land mit Ausnahme Luxemburgs umfassen sollte, das 1815 zu dem Königreich der Niederlande geschlagen worden sei. Surlet de Chokier entließ das Anfangs bestehende Ministerium (Tilemans, van de Weyher, Gendebien, Brouckère u. Goblet), im März, behielt nur Brouckère u. gab Sauvage, Devaux, Barthelemi u. Defailly die übrigen Portefeuilles. Nachdem ein Auflauf zu Gunsten der Oranischen Partei in Brüssel kaum gestillt war, hatte der Regent mehrere Pöbelaufstände zu bekämpfen, in denen grobe Excesse begangen wurden. Am 29. März eröffnete er den 2. Nationalcongreß, der zunächst das Aufgebot der 1. Klasse von 90,000 Mann zum Kriegsdienst beschloß. Indeß erschien der General Belliard als französischer Botschafter in Brüssel u. rieth den belgischen Ministern im Namen seines Königs, die Wahl auf den Prinzen Leopold von Sachsen-Koburg zu lenken, der auch von England warm empfohlen wurde. Zwar erhob sich der Clerus fast einstimmig gegen die Wahl eines protestantischen Fürsten, aber Englands u. Frankreichs Insinuationen, sowie das Bemühen Surlets de Chokier setzten endlich am 4. Juni die Wahl durch. Prinz Leopold gab am 26. Juni eine zusagende Antwort, doch nur unter der Bedingung, daß die Londoner Conferenz die Anerkennung der europäischen Hauptmächte ihm zusichere. Am 26. Juni erließ die Londoner Conferenz das unter dem Namen der 18 Artikel bekannte Ultimatum, welches außer den früheren Grenzbestimmungen noch Separatunterhandlungen über Luxemburg, Mastricht, die freie Rheinschifffahrt für B. u. die Schuldentheilung anordnete u. bestimmte, daß Antwerpen bis auf Weiteres blos ein Handelshafen sein sollte. Nach vielen Debatten wurde am 9. Juli dieses Ultimatum von dem Belgische Congreß angenommen, worauf König Leopold am 13. Juli aus London nach B. abreiste.

VII. Belgien als eigenes Königreich seit der Thronbesteigung des Königs Leopold, 1831 bis 1857. A) Bis zum völligen Arrangement mit Holland, 1831–1839. Nachdem[527] der neue König am 21. Juli in Brüssel die inzwischen zum Abschluß gebrachte Constitution beschworen u. sein Ministerium gebildet hatte, berief er der Verfassung gemäß den Senat u. die Repräsentantenkammer auf den 8. September nach Brüssel. Holland hatte indessen, trotz der Entscheidung der Conferenz, seine Ansprüche auf B. nicht aufgegeben. Der kleine Krieg dauerte, ungeachtet der Erklärung der Londoner Conferenz, bes. bei Mastricht, fort, u. am 5. Febr. 1831 hatte der holländische Schiffslieutenant van Speyk (s.d.) sein Kanonenboot in die Luft gesprengt, da es bei Antwerpen auf den Strand gerathen war u. die belgischen Freiwilligen im Begriff standen, es zu nehmen. Die holländischen u. belgischen Zeitungsblätter führten dabei den heftigsten Federkrieg. Als König Wilhelm während des Sommers ein Heer von 70,000 Mann in Lagern an der Grenze versammelt hatte, während König Leopold auf einer Reise durch die Provinzen begriffen war, kündigte der Prinz von Oranien, der Chef der holländischen Armee, den Waffenstillstand auf u. rückte Anfang August 1831 ins Limburgische ein. Seine disponible Armee von 40,000 Mann bestand aus 3 Divisionen (van Geen, Mayer u. Herzog Bernhard von Weimar), die der Belgier aus 4 Armeen, der von Flandern, von der Schelde, von der Maas u. von Luxemburg, alle in dem dürftigsten Zustande der Ausrüstung u. Disciplin. Ein holländisches Corps bemächtigte sich, um über die wahren Angriffspunkte zu täuschen, des wichtigen Capitalendammes bei Antwerpen, während der Prinz von Oranien am 7. Aug. von Diest nach St. Trond vordrang, die belgische Vorhut bei Hasselt schlug u. am 8. die Maasarmee unter dem belgischen Divisionsgeneral Daine (12,000 Mann) zwischen Hasselt u. Tongern aus einander sprengte. Der König Leopold zog eiligst bei Löwen 14,000 Mann zusammen u. besetzte den Pellenberg, wurde aber am 12. Aug. zum Rückzug genöthigt u. nach Löwen hineingeworfen. Da der Prinz von Oranien die Stadt einschloß, so mußte der König, um nach Brüssel zu gelangen, den allein noch freien Weg über Mecheln einschlagen u. gerieth in Gefahr, gefangen zu werden. Eben waren die Holländer im Begriff, gegen Brüssel vorzurücken, als England u. Frankreich sich ins Mittel schlugen, ersteres diplomatisch, letzteres mit 40,000 Mann, die gegen Holland anrückten. Noch am Abend des 12. kam ein Waffenstillstand zwischen den Holländern einerseits u. den Franzosen u. Belgiern andererseits zu Stande, in Folge dessen die Holländer den Rückmarsch antraten. Dieser unglückliche Feldzug trug für B. insofern gute Früchte, als er dem Könige Veranlassung gab, die Armee zu organisiren. Am 6. Octbr. 1831 erließ die Londoner Conferenz ein zweites Ultimatum in 24 Artikeln, welches von Luxemburg u. Limburg einen Theil zu Belgien schlug, diesem aber eine jährliche Zinszahlung von 8,400,000 Fl. für seinen Antheil an der holländischen Staatsschuld aufgab. Die belgisch Repräsentantenkammer nahm nach langen Debatten das Ultimatum an, worauf am 15. October König Leopold von der Conferenz förmlich anerkannt wurde. Der König der Niederlande verwarf aber die 24 Artikel, u. auch der Kaiser von Rußland verweigerte die Ratification der Anerkennung bis zu der Zeit, in welcher König Wilhelm den König der Belgier anerkennen würde. So verblieb es bei einem Provisorium, das auf Handel u. Verkehr u. auf den Staatscredit ungünstig einwirkte u. den König nöthigte, mit Bewilligung der Repräsentantenkammer, das Deficit der Rationalausgaben durch große Anleihen zu decken. Die Vermählung des Königs Leopold mit der Prinzessin Luise, der ältesten Tochter Ludwig Philipps (1832) befestigte indeß den jungen Staat in seiner Stellung zu den europäischen Mächten. Als Holland sich nicht zur Erfüllung der in dem Londoner Ultimatum stipulirten Ordnungen, namentlich nicht zur Öffnung der Schelde, verstehen wollte, kam es, ungeachtet der Protestation Rußlands, Österreichs u. Preußens, vermöge eines Vertrags zwischen England u. Frankreich am 22. Octbr., zur Belagerung u. Einnahme der Citadelle von Antwerpen (s.d.) durch 43,000 Mann Franzosen unter Marschall Gerard u. zu einer mehr nominellen als wirklichen Blockade der holländischen Küste durch englische Schiffe im Spätherbst 1832. Nach der Eroberung von Antwerpen kehrten die Franzosen nach Frankreich zurück u. die Belgier besetzten die eroberten Posten. Indeß hielt die holländische Flotte bei Vließingen noch immer die Schelde gesperrt. Dadurch gereizt, drängten die Kammern die Regierung zu einer Entscheidung mit Waffengewalt, der König aber zog es vor, dieselben am 28. April 1833 aufzulösen, u. nochmals den Weg der Unterhandlung einzuschlagen. In dessen Folge kam am 21. Mai 1833 zwischen England, Frankreich u. Holland ein Präliminarvertrag zu Stande, durch welchen die Zwangsmaßregeln gegen Holland aufgehoben, Holland u. Belgien für neutral u. die Schelde für geöffnet erklärt, alle anderen Punkte aber in Frage gelassen wurden. Die Grenzen Hollands gegen B. blieben indeß gesperrt, u. die directe Correspondenz wurde erst 1835 wieder gestattet. Zur weiteren Scheidung der beiden Staaten trug die Einführung des französischen Münzfußes in B. bei. Zu Anfang 1834 erhoben sich Streitigkeiten zwischen den belgischen Behörden u. dem Militärcommando der Festung Luxemburg über den strategischen Rayon der Festung, welche jedoch schnell gütlich beigelegt wurden. Ebenso lösten sich 1837 die Differenzen über das Recht der Holländer im Grunewald bei Luxemburg Holz zu fällen. Bei dem Wieder zusammentritt der Kammern, Mitte 1833, gewann die Friedenspartei die Oberhand. Unordnungen, die im April 1834 über die Versteigerung von Pferden des Prinzen von Oranien, welche entschiedene Oranisten anzukaufen u. dem Prinzen zu schenken beabsichtigten, vorfielen, veranlaßte die Auflösung des bisherigen doctrinären Ministeriums. Ein aus Liberalen u. Katholiken gemischtes Cabinet trat an dessen Stelle, de Theur de Meylandt erhielt das Innere, Muelenaere das Äußere, Huart die Finanzen, Ernst die Justiz, Evain, bisheriger Kriegsminister, blieb, später trat General Willmar an seine Stelle. Beim Wiederauftreten der Tories im englischen Ministerium im Decbr. 1834 machte sich B. auf kriegerische Eventualitäten gefaßt, als aber im April 1835 die Whigs die Oberhand bekamen, gingen die Befürchtungen glücklich vorüber, u. das Land erfreute sich bis Ende 1837 einer für den Aufschwung des Handels u. Verkehrs segensreichen Ruhe. Im Novbr. 1834 wurden 2 neue Universitäten in Brüssel u. Recheln, im Januar 1835 ein Nationalmuseum[528] zu Brüssel eröffnet u. die belgische Nationalbank errichtet. Wenn es auch im Frühjahr 1835 wegen des Commungesetzes zu heftigen Debatten kam u. die Regierung die Kammern vertagte, so herrschte doch im Allgemeinen eine günstige Stimmung für das Gouvernement, welches seine ganze Sorge auf die Hebung des inneren Wohlstandes lenkte. Mit großer Befriedigung wurde der Beschluß aufgenommen, auf Staatskosten das ganze Land mit einem Eisenbahnnetz zu durchziehen. Im Januar 1837 wurde das Ministerium der öffentlichen Arbeiten errichtet, welches Nothomb übertragen wurde, u. im October d. J. in Brüssel eine Centralschule für Handel u. Industrie eröffnet. Indessen war es in Betreff der streitigen Punkte in der Finanz- u. Gebietstheilungsfrage mit Holland noch immer beim Alten geblieben. Anfangs 1838 schien der König der Niederlande endlich geneigt, den Frieden mit B. definitiv abzuschließen u. die 24 Artikel (s. oben) anzunehmen. Aber B. erhob Schwierigkeiten nicht nur über die jährliche Zinszahlung von 8,400,000 holl. Fl. u. die Nachzahlung dieses Betrages auf die ganze Zeit der Losreißung, also auf 7 Jahre, sondern auch über die Abtretung eines Theils von Luxemburg u. Limburg. Im April 1838 erging von der Repräsentantenkammer die Bitte an König Leopold, in dem Friedensschlusse mit Holland auf Theile von Luxemburg u. Limburg nicht Verzicht zu leisten. Wenig später erfolgten Protestationen dieser Landestheile durch Deputationen, u. die belgischen Farben wurden in fast allen größeren Orten aufgepflanzt. Die Thronrede des Königs bei Wiedereröffnung der Kammern im Nov. 1838 wurde, da sie kriegerisch gehalten war, mit Jubel aufgenommen. Der König schritt sofort zu Kriegsrüstungen u. reiste nach Paris, um Ludwig Philipp für B. zu gewinnen. Inzwischen erfolgte eine neue Erklärung der Londoner Conferenz, den 6. Decbr. 1838, die auf Erfüllung der 24 Artikel drang. Am 22. Jan. 1839 erließ die Londoner Conferenz ein nochmaliges definitives von allen Großmächten unterzeichnetes Protokoll, welches, da es auf der Gebietsabtretung bestand u. nur in den Finanzen etwas änderte u. den Nichtbeitretenden mit Zwangsmaßregeln bedrohte, das Kriegsgeschrei von Neuem erregte. Die Kriegsmacht wurde verstärkt, alle Beurlaubten zu den Fahnen berufen, Freiwillige aufgefordert, Venloo, das abgetreten werden sollte, u. Antwerpen verstärkt u. selbst der ehemalige polnische General Skrzynecki als belgischer Divisionsgeneral angestellt. Preußen, welches erst vor Kurzem den diplomatischen Verkehr mit B. wieder angeknüpft hatte, u. Österreich protestirten gegen letztere Anstellung, u. als König Leopold erklärte, daß er keinen Grund sehe, warum er sich der Dienste dieses Generals berauben solle, reisten die Gesandten am 6. Febr. ab. Da der König einsah, daß gegen den ernsten Willen der Großmächte nicht zu streiten sei, so entließ er Skrzynecki mit einem Jahrgehalt. Die Mehrzahl der Minister waren mit der Annahme des Conferenzprotokolls einverstanden, u. die anderen, Ernst u. Huart, dankten ab. Am 16. Febr. wurden die am 4. vertagten Kammern zusammengerufen. Nach heftigen Debatten ermächtigte die Repräsentantenkammer den König, den Vertrag abzuschließen, u. der Senat bestätigte dies den 26. Nachdem noch einige geringe Differenzen geordnet waren. erfolgte am 19. April 1839 der förmliche Friedensschluß zwischen Holland u. B., dem die Großmächte u. der Deutsche Bund beitraten. Es blieb bei den 24 Artikeln, jedoch wurde, statt B. das ganze Großherzogthum Luxemburg zu nehmen, festgesetzt, daß es nur den östlichen Theil desselben mit der Festung Luxemburg abtrete u. die westlichen 2/3 behalte, daß aber der Theil von Limburg, östlich der Maas mit der Festung Mastricht auf dem westlichen Ufer u. außerdem der nordöstliche Theil der Provinz Limburg, von Wessem u. Werth an mit der Festung Venloo an Holland fallen solle. Die holländisch. gewordenen Theile von Luxemburg u. Limburg sollten als zum Deutschen Bunde gehörig betrachtet werden, damit dessen Integrität nicht verletzt werde. Außerdem wurden für B. günstigere Bestimmungen über die Scheldeschifffahrt u. den Scheldezoll getroffen u. die von B. an Holland für die gemeinschaftliche Staatsschuld jährlich zu zahlende Rente auf 5 Mill. Gulden festgesetzt. Der Deutsche Bund war dem Vertrag schon früher beigetreten. Kurz vor der Beendigung der Differenzen nach außen traf B. eine große innere Calamität. 1838 wurde nämlich die neue Belgische Bank durch ein zu leichtes Creditgeben gezwungen, ihre Zahlungen zeitweise einzustellen, wodurch eine Stockung im Geschäftsverkehr entstand, die den Credit im Allgemeinen für lange Zeit erschütterte u. in Gent Unruhen unter den Fabrikarbeitern herbeiführte.

B) Bis zur französischen Februarrevolution 1839–1848. In dem nun folgenden Zeitraum beobachtete B. eine strenge Neutralität in den Streitigkeiten u. politischen Stürmen, von denen die europäischen Staaten betroffen wurden. Die Regierung vermochte daher ihre ganze Aufmerksamkeit auf die inneren Angelegenheiten zu wenden. In Folge dessen hob sich die Industrie u. der Nationalwohlstand von Jahr zu Jahr, Berg- u. Ackerbau, Handel u. Schifffahrt entwickelten sich in verhältnißmäßig kurzer Zeit zur höchsten Blüthe. Zugleich aber begann eine Periode innerer Kämpfe zwischen den beiden sich schroff gegenübertretenden Parteien, den Liberalen u. Katholiken. Anfangs war auf Seiten der Letzteren das politische Übergewicht, u. das Ministerium de Theux folgte ihren Tendenzen. Dem Andrängen der Liberalen, welche die Erledigung verschiedener materieller Fragen u. eine Reform des Wahlmodus verlangten, erlag das Ministerium im März 1840 u. das liberale Ministerium Lebeau mit Leclercq für die Justiz, Liedts für das Innere, Rogier für die öffentlichen Bauten, Buzen für den Krieg, Mercier für die Finanzen, trat an dessen Stelle. Dasselbe erließ ein neues Amnestiegesetz u. negociirte ein Anlehen von 90 Mill. Fr., theils um die Schulden zu decken, theils zu industriellen Unternehmen, besonders Eisenbahnen. Der Julivertrag (1840) zwischen Rußland, Österreich, England u. Preußen wegen der Orientalischen Frage hatte insofern Einfluß auf B., als, um der von Frankreich drohenden Kriegsgefahr zu begegnen, die Kammern beschlossen, im Nothfalle die Armee um 30,000 M. zu vermehren, also auf 80,000 M. zu bringen. Das Ministerium Lebeau konnte sich in Folge der Schwierigkeiten, welche ihm von Seiten der clericalen Partei bereitet wurden, nur bis zum April 1841 halten worauf Nothomb die oberste Leitung der Geschäfte übernahm. In der Hoffnung, eine Versöhnung[529] der streitenden Parteien ins Leben rufen zu können, zeigte sich Nothomb in manchen Stücken den Katholiken willfährig u. erließ ein Circular an die Provinzialgouverneurs, worin er seine Absicht, eine Versöhnung der Parteien zu bewirken, näher entwickelte. Aber während er mit beiden Parteien zu gehen suchte, entfremdete er sich beide. Dabei vermochte er dem übergroßen Einfluß seiner clericalgesinnten Collegen so wenig die Wage zu halten, daß sogar von Seiten der Jesuiten mehrfache, wiewohl vergebliche Versuche gemacht wurden, sich in B. niederzulassen. Auch die materiellen Fragen fanden unter diesem Ministerium nur zum Theil eine befriedigende Lösung, wenn ihm auch darum ein Vorwurf nicht gemacht werden konnte. Seit Vervollständigung des großen, über ganz.B. ausgebreiteten Eisenbahnnetzes erfolgte ein immer engeres Anschließen B-s an Deutschland u. an den Deutschen Zollverein, woraus endlich der Handelsvertrag vom 1. Septbr. 1845 hervorging. Anfangs Nov. 1841 fand ein Revolutionsversuch Statt, der von den Oranisten angestellt gewesen zu sein scheint; man verhaftete viele Verdächtige, u.a. die Generäle van der Smissen (der jedoch unter der Verkleidung seiner Frau, die ihm später folgte, entfloh), van der Maauen, Lechartier etc., fand Waffenvorräthe, selbst Kanonen vor, doch ward alles schnell unterdrückt. 1843 kam es aber wirklich zu einem, wiewohl erfolglos bleibenden Aufstande, welcher durch die Unzufriedenheit hervorgerufen war, welche an mehreren Orten, so namentlich in dem Städtchen Gheil (in der Provinz Antwerpen), die Ernennung von Bürgermeistern durch den König u. zwar aus Gemeindegliedern, welche nicht durch die Gemeinde gewählt worden waren, erregt hatte. Bei weitem tiefere Bedeutung hatte eine auf nationaler Basis ruhende Bewegung, die Bestrebungen der Bewohner Flanderns, ihrer Sprache, dem Flämischen, gegenüber dem Französischen auf alle Weise die ursprüngliche Geltung zu verschaffen, zu welchem Ende am 11. Febr. 1844 zu Brüssel ein flämisches Verbindungsfest aller Städte der Provinzen Antwerpen, Brabant, Flandern u. Limburg Statt fand. Die Stellung Nothombs wurde inzwischen immer unhaltbarer, namentlich seit die liberale Partei durch die Wahlen von 1843 neuen Zuwachs erhalten hatten. Noch einmal versuchte der Minister durch Bildung eines neuen Cabinets die Krisis hinauszuschieben, bis er endlich im Juli 1845, wo die Wahlen abermals zu Gunsten der Liberalen ausfielen, zum Rücktritt genöthigt ward. An seine Stelle trat der liberale van de Weyer, der. bis dahin Gesandter in London gewesen war. Da jedoch van de Weyer abermals den versöhnenden Weg seines Vorgängers einschlug, so hatte er einen nicht minder schweren Stand wie jener, u. zerfiel bei der Unterrichtsfrage mit seinen clericalen Amtsgenossen, welche die Prärogative der Civilgewalt nicht anerkennen wollten, worauf er bereits im April 1846 wieder abtrat. Ihn ersetzte das entschieden katholische Ministerium de Theux. Da die Liberalen nun vollständig belehrt waren, daß die clericale Partei lediglich durch das Einheitliche ihrer Bestrebungen sich fortwährend den Sieg zu sichern verstehe, schlossen sie sich seitdem ebenfalls enger an einander, traten selbst am 15. Juni 1846 in Brüssel, zu einem. Congreß zusammen, brachten hier eine Versöhnung des gemäßigten mit dem radicaleren Liberalismus zu Stande u. errangen in Folge dieser neuen Operationen bei den Wahlen im Sommer 1847 einen so entschiedenen Sieg, daß der König an Stelle des katholischen ein ganz liberales Ministerium mit Rogier an der Spitze zu berufen genöthigt war. Die übrigen Mitglieder des Cabinets waren Haussy für die Justiz, d'Hoffschmidt für das Äußere, Rolin für die öffentlichen Bauten, Chazal für den Krieg u. Frère-Orban für die Finanzen. Die unmittelbare Folge dieses Ministerwechsels war, daß B. von der großen politischen Bewegung 1848 durchaus verschont blieb. Trotzdem daß noch 1847 in Folge einer, durch eine schlechte Ernte erzeugten Theuerung B. von zahlreichen Tumulten wie in Brüssel, Tournay, Brügge, Antwerpen, Gent etc. heimgesucht worden war, blieb das Land von den Stürmen im Frühlinge 1848 fast ganz unberührt. Denn obgleich eine Schaar zusammengelaufener Arbeiter aus Frankreich u. B. unter Führung des Advocaten Spilthoorn in Gent, Ende März versuchte, B. in die revolutionäre Bewegung zu ziehen u. bereits bewaffnet die belgische Grenze bei Mouscron überschritten hatte, fand dieser Versuch, der vom belgischen Militär zurückgeschlagen wurde, auch im Lande nicht nur keinen Anklang, sondern rief eine allgemeine Entrüstung hervor.

C) Von 1848 bis zur Gegenwart, 1857. Der glückliche Erfolg des Ministeriums, in der stürmischen Zeit dem Lande die Ruhe zu erhalten, so daß Handel u. Industrie ungestört ihren Fortgang hatten, befestigte seine Stellung, deren Behauptung Anfangs bei der geringen Majorität (8–10 Stimmen) in der Kammer u. der clericalen Mehrheit im Senat, ein ungemein geschicktes Manövriren erforderte. Kräftige Unterstützung gewährte der Regierung erst die nach dem neuen Wahlgesetz zusammenberufene u. im Juli 1848 eröffnete Kammer, von welcher die clericale Partei kaum noch ein Drittel für sich hatte. Die Gunst der niederen Volksklassen erwarb sich das Ministerium durch unausgesetzte Sorge für das Wohl derselben. Den hartbedrängten Provinzen Flandern u. Brabant wurden neue Quellen der Arbeit u. des Erwerbes eröffnet; die Auswanderung wurde sorgfältig überwacht, die Arbeit durch Stiftung eines Arbeiterordens 1847 geehrt u. dem Elende des Arbeiterproletariats theils durch Errichtung von Arbeiterwohnungen im Lande, theils durch den Ankauf u. die Besitznahme einer Strecke Landes auf der Westküste von Afrika u. Absendung von Colonisten dahin, in Etwas zu steuern begonnen, dadurch aber zugleich auch der belgischen Schifffahrt ein neuer wesentlicher Stützpunkt gegeben. Während der Kammersessionen von 1849 wurden auf Grund weiser Sparsamkeit mehrere zweckmäßige Finanzmaßregeln zu Stande gebracht. Außerdem gab die Kammer ihre Einwilligung zu den Bestimmungen in Rücksicht auf die Durchreise Fremder sowie der Auswanderer, dem Vertrage mit Frankreich u. Preußen zur Erleichterung der Zollformalitäten auf den internationalen Eisenbahnen, dem neuen Handels- u. Schifffahrtsvertrag mit Frankreich, den Postverträgen mit Spanien u. der Schweiz, der Organisation der Bürgerwehr, der Abschaffung der Zeitungsstempel, der Abänderung des Wahlgesetzes (wonach die Unverträglichkeit besoldeter Staatsdiener mit dem Beruf Volksdeputirten zum [530] Gesetz erhoben wurde) etc. Unter großen parlamentarischen Stürmen kam das Gesetz über den höheren Unterricht zu Stande. Die Vorschläge der Regierung, das Recht, die Examinatoren für Ertheilung der zur Ausübung der liberalen Profession erforderlichen Grade zu ernennen, den legislativen Körperschaften abzunehmen. u. ganz der Regierung zu übergeben, ferner den Übergang vom Gymnasium auf die Universität von einem Examen abhängig zu machen u. die Staatsstipendien ausschließlich zu Gunsten der Zöglinge der Staatsuniversitäten zu verwenden etc., gingen trotz des heftigen Widerspruchs der Clericalen zum Theil vollständig, zum Theil mit nur unbedeutenden Modificationen durch. Die Frage über die Sprachverschiedenheit wurde bei Gelegenheit der Debatte über das Unterrichtsgesetz auf liberale Weise dahin gelöst, daß die Kenntniß des Flämischen, wenigstens für die Flandrer, auf gleiche Stufe mit der des Englischen od. des Deutschen gesetzt wurde, so daß der Examinand nach Belieben sich in einer dieser 3 Sprachen prüfen lassen kann. 1650 wurde am 14. Febr. ein Schifffahrtsvertrag mit Rußland zu Berlin geschlossen u. am 5. Mai ein Gesetz wegen Errichtung der Nationalbank erlassen, welche der Regierung zur Stütze bei Finanzangelegenheiten dient. Bei den Kammerwahlen trugen die Candidaten der Liberalen meistens den Sieg über die der vereinigten Demokraten u. Clericalen davon. Im Juli trat der Kriegsminister, General Chazal, zurück, weil er sich mit seinen Collegen nicht über die Maßregel gegen einen Offizier, der in einer Broschüre das Institut der Bürgerwehr angegriffen hatte, einigen konnte. An seine Stelle trat v. Brialmont; auch die Minister der Justiz u. der öffentlichen Bauten traten aus u. wurden ersetzt am 12. Aug., jener durch Vict. Tesch u. dieser durch van Hoorebeke. Am 11. October starb die wegen ihrer Mildthätigkeit u. Herzensgüte allverehrte Königin Lonise.

Im November traten die Kammern zusammen. Das Ministerium kämpfte mit einer im Verlauf der Jahre angeschwollenen, nicht gedeckten Mehrausgabe von im Ganzen 17,311,000 Fr. seit den Jahren 1830, wie der Finanzminister angab, welche zunächst durch Ersparnisse im Kriegsbudget, ohne die Wehrkraft des Landes zu verringern, ausgeglichen werden sollte. Außerdem handelte es sich um Eröffnung von Einnahmequellen zur Ausführung dringlicher öffentlicher Bauten, von denen mehrere in Folge der Krisis von 1848 hatten eingestellt werden müssen. Zugleich sollten Unternehmungen von Privaten in Hinblick auf den Lebensunterhalt der arbeitenden Klasse unterstützt werden. Eine Erhöhung der Bier- u. Branntweinsteuer, eine unbeträchtliche Auflage auf den Tabaksverschleiß, eine Besteuerung der Erbfälle sollten zur Vermehrung der Staatseinnahmen dienen. In Bezug auf die auswärtigen Verhältnisse glaubte die Regierung der Entwickelung der Dinge in Frankreich eine ganz besondere Aufmerksamkeit widmen zu müssen, da der französische Prinzpräsident in seiner Botschaft vom 13. Nov. an die Nationalversammlung der freundschaftlichen Verhältnisse aller Staaten mit Frankreich gedachte, ohne B. mit einer Sylbe zu erwähnen. Dieses nicht gerade feindselige, aber doch unfreundliche Verhalten gegen B. beobachtete Louis Napoleon auch später, da er wegen der gegen ihn u. sein System gerichteten Ausfälle der belgischen Presse Grund zur Unzufriedenheit mit der belgischen Regierung zu haben meinte. Um bei etwa eintretendem Sinken des Goldwerthes den Einzelnen zu schützen, wurde am 31. Decbr. die Regierung ermächtigt, die nach dem Gesetze vom 31. März 1847 geprägten Goldmünzen im Betrag von 14,640,625 Fr. zum Nennwerth einzulösen, sobald es die Umstände nöthig machen würden, die fremden Goldmünzen aber sofort außer Curs zu setzen. Im Jan. 1851 übernahm Rogier das Kriegsministerium, da Brialmont sich über das Militärbudget mit den übrigen Ministern nicht einigen konnte, bis im Juni Anoul in dasselbe eintrat. Mit Sardinien wurde am 24. Jan. zu Turin ein Handels- u. Schifffahrtsvertrag u. mit Preußen ein am 22. Septbr. ratificirter Handelsvertrag abgeschlossen; ebenso wurde der am 31. Decbr. 1850 erloschene Vertrag mit den Niederlanden vom 29. Juli 1846 im Laufe des Jahres 1851 erneuert. In Folge eines im Juli abgeschlossenen Vertrags zwischen B. u. den Niederlanden wurden die Schiffszölle auf der Maas aufgehoben; am 1. Febr. erfolgte der Anschluß der belgischen an die preußischen Telegraphenlinien, u. im März wurde die Telegraphenverbindung zwischen Paris u. Brüssel hergestellt. Vom 1. Mai an wurden die Einnahmebureaus der sogenannten allgemeinen Pensionskasse (Caisse générale de retraite), eine vom Staat verwaltete Rentenversicherungsanstalt, eröffnet. Der Landtag von 1851 wurde am 4. Novbr. eröffnet.

Die Beziehungen B-s zu Frankreich wurden zu Anfang des Jahres 1852 noch mehr gelockert, da der König sich veranlaßt sah, gegen die von Louis Napoleon verfügte Einziehung der der Familie Orleans gehörigen Güter im Namen seiner Kinder Verwahrung einzulegen. Die später den Erben Louis Philipps angebotene Vergütung wies der König zurück. Übrigens geschah von Seiten der belgischen Regierung, soweit sie dazu befugt war, Alles, um der französischen jeden Grund zu einer Beschwerde aus dem Wege zu räumen. Das Bulletin de Paris, welches heftige Angriffe gegen Louis Napoleon richtete, wurde mit Beschlag belegt u. die Redacteurs am 30. Jan. aus B. verwiesen, obwohl das Ministerium diesen Schritt nur durch Anziehen eines längst veralteten Gesetzes zu rechtfertigen wußte. Später forderte sie den französischen Gesandten, Herzog von Bassano, auf, seine Klagen gegen die Presse bei den Gerichten anzubringen, was auch in zwei Fällen geschah, ohne daß die französische Regierung dadurch etwas zu erreichen vermochte. Um gegen alle Eventualitäten gesichert zu sein, ergriff die Regierung Vorsichtsmaßregeln, indem sie die Bildung eines verschanzten Lagers bei Antwerpen anordnete, den General Chazal an die Spitze des Armeegeneralstabes berief u. die früher angestellten polnischen Offiziere aus dem Militärdienst entließ. Um eine directe, unter allen Umständen gesicherte, von der französischen Controle freie Telegraphenverbindung zwischen London, Ostende, Brüssel, Berlin u. Wien zu haben, wurde am 29. Febr. zur Herstellung eines unterseeischen Telegraphen zwischen London u. Ostende geschritten. Zur Deckung der außerordentlichen Militärbedürfnisse bewilligte die Kammer 4,700,000 Fr., darunter 435,000 Fr. für neue Befestigungen bei Antwerpen. Die hauptsächlichsten Arbeiten des im April geschlossenen [531] Landtags waren das Erbsteuergesetz, von der 2. Kammer schon 1850 genehmigt, eine Umarbeitung des Strafgesetzes, eine Reform der Handels- u. Zollgesetzgebung, um die belgischen Interessen mit der englischen u. holländischen Gesetzgebung auf diesem Gebiete in Einklang zu bringen, ein neuer Forstcodex, die Consularjurisdiction u. ein Gesetz über Untersuchungshaft. Außerdem war zwischen B. u. Holland im Februar eine neue Postübereinkunft ins Leben getreten. Die Neuwahlen der Abgeordneten fielen für die dem entschiedenen Fortschritte huldigende Fraction des Ministeriums, an deren Spitze der Finanzminister Frère-Orban stand, ungünstig aus, u. der Letztere legte seine Stelle nieder, als der Handelsvertrag mit Frankreich vom 10. August 1846 am 9. August 1852 erlosch u. der Minister die von Frankreich gestellten Bedingungen nicht annehmen wollte. An seine Stelle trat Liedts ins Ministerium. Auch dieser vermochte sich nicht über den Handelsvertrag mit Frankreich zu einigen, wogegen er auf die französischen Propositionen eines Vertrages zur Sicherstellung des Eigenthums der geistigen u. künstlerischen Werke einzugehen sich bereit erklärte. Das Ministerium willigte indeß nur unter der Bedingung in die Unterdrückung des belgischen Nachdrucks, daß Frankreich die Einfuhr des belgischen Eisens u. der belgischen Steinkohlen aus dem Hennegau nicht höher besteuere. Kaum war aber am 23. Aug. der Vertrag zur Sicherstellung geistigen Eigenthums abgeschlossen worden: als die französische Regierung an die belgische die fast drohende Aufforderung ergehen ließ, sofort u. ohne alle Abänderung den Vertrag von 1846 wieder ins Leben treten zu lassen, u. als dies nicht geschah, im September die Zölle auf belgisches Eisen u. Steinkohlen, die nach Frankreich eingingen, erhöhte. Unter solchen Umständen wurde am 24. Sept. der Jahrestag der Unabhängigkeit B-s mit der lebhaftesten Begeisterung u. einer energischen Kundgebung von Regierung u. Volk gefeiert. Der König, von einem glänzenden Generalstabe, unter dem auch ein höherer preußischer Offizier war, begleitet, wurde überall bei dem üblichen Umritte mit lautem Jubel begrüßt. Am 27. Sept. traten die neuen Kammern zusammen, aber nur um den Rücktritt des Ministeriums zu vernehmen, welches 5 Jahre lang der Verwaltung vorgestanden hatte, worauf der Landtag bis zum 26. Novbr. sich vertagte. Am 9. Octbr. war das neue Ministerium gebildet, nämlich für den Krieg General Anoul, öffentliche Arbeiten van Hoorebeke, Beide Mitglieder des letzten Ministeriums, fürs Innere Piercot, Bürgermeister von Lüttich, für die Justiz Generaladvocat Faider, fürs Äußere H. de Brouckère, für die Finanzen Liedts, Gouverneur von Brabant; sämmtlich im Rufe unzweideutiger Liberalen, aber gemäßigter Gesinnung. Das Ministerium brachte in Folge der andauernden Beschwerden Frankreichs über die belgische Presse einen Gesetzentwurf zur Bestrafung von Beleidigungen befreundeter Regierungen u. Souveraine durch die Presse, ein, sowie den Plan zu einer Verwandlung der 5procentigen Staatspapiere in 41/2 procentige, wodurch der Staat eine Ersparniß von 2,100,000 Fr. machte. Als Louis Napoleon den Kaisertitel angenommen hatte, wurden die Befürchtungen der belgischen Regierung vor dem Versuche einer Gebietserweiterung des neuen Kaiserreich noch vermehrt, zumal sich ein hartnäckiger Federkrieg zwischen bonapartistisch gesinnten französischen u. liberalen belgischen Blättern erhob. Die Kammern, die Besorgniß der Regierung theilend, bewilligten am 7. Decbr. dem Kriegsminister einen Ergänzungscredit von 81/2 Mill. Fr. Bald indeß verloren die Dinge den gefährlichen Anstrich, u. Frankreich zeigte sich zu einer Handelsübereinkunft geneigt, wonach vorläufig vom 15. Jan. 1853 an der Vertrag von 1846 wieder in Wirksamkeit treten sollte, u. dem französischen Salz ohnedies noch eine kleine Vergünstigung eingeräumt wurde. Bald darauf, als Frankreich eine Annäherung an England suchte, aus welcher der Vertrag zu in Schutze der Türkei später hervorging, hielt es die französische Regierung für gerathen, auch B. gegenüber eine freundlichere Miene anzunehmen.

Im Januar 1853 beschloß die Regierung in Übereinstimmung mit den Kammern die neue Einrichtung des Heerwesens, wie sie jetzt besteht, wonach das Heer auf dem Friedensfuß 80,000 Mann, auf dem Kriegsfuß 100,000 Mann mit einem entsprechenden Stamm von Offizieren aller Waffengattungen beträgt u. die Dienstzeit auf 10 Jahre verlängert wird. Zur Deckung der Kosten bewilligte die Kammer außer den bereits bewilligten 81/2 Millionen einen außerordentlichen Credit von 32,190,000 Fr. Auch die nach Gesetz vom 1. Mai 1848 gebildete Bürgerwehr wurde in diesem Jahre umgestaltet. Sodann haben die Kammern ihre Zustimmung zur Errichtung eines Gesandtschaftspostens in Petersburg, nachdem die russische Regierung sich endlich zur Beglaubigung eines Gesandten beim belgischen Cabinet bereit erklärt hatte. Die Kammern nahmen einen Gesetzentwurf an, wonach die meisten Prohibitiv- u. Ausgangszölle abgeschafft wurden, u. bewilligten zur Hebung der am meisten gerügten Übelstände im Eisenbahnwesen 4,880,000 Fr. Am 2. Mai reiste der König mit dem Kronprinzen nach Berlin, Wien, Dresden u. Koburg, u. am 17. Mai erfolgte die Verlobung der Erzherzogin Marie mit dem Herzog von Brabant. Statt der von der Regierung geforderten 400,000 Fr. als jährliche Dotation für den Herzog u. die Herzogin von Brabant bewilligte die Kammer aus freien Stücken 1/2 Mill. u. außerdem 250,000 Fr. zur Einrichtung des Palastes in Brüssel; am 10. Juni noch beinahe 1 Mill. zur Vollendung sowohl der Constitutionssäule auf dem Congreßplatze zu Brüssel als der Grabkirche der verstorbenen Königin Louise zu Laeken. In finanzieller Beziehung wurde die Regierung mit den erforderlichen Mitteln zur Verminderung der schwebender Schuld versehen u. ermächtigt, die 5proc. Staatspapiere im Betrage von 12 Mill. Fr., welche bei der neuerlich erfolgten Zinsumwandlung eingezogen worden waren, nöthigen Falls wieder in Umlauf zu setzen. So schloß der Landtag von 1853 am 16. Juni. Im Sommer d. J. trat von der Regierung unterstützt eine regelmäßige Verbindung zwischen Antwerpen u. New-York mittels 5 Schraubendampfern je zu 1200 Tonnengehalt ins Leben. Die Beziehungen zu Frankreich sollten sich inzwischen abermals trüben. Der französische Gesandte His de Butenval gerirte sich in so überhebender Weise, daß die Regierung auf Entfernung desselben drang u. das französische Cabinet an die Stelle desselben einen anderen, Ad. Barrat treten lassen mußte, [532] Die Verlobung des Thronfolgers mit einer österreichischen Prinzessin war von. Frankreich übel vermerkt worden, u. der Gesandte gab dies durch seine Abwesenheit bei der am 22. August stattfindenden Vermählung deutlich zu erkennen. In der That war sie der Schlußstein des zur Sicherstellung B-s gegen Frankreich vom König Leopold ergriffenen politischen Systems, welches im Übrigen darauf ausging, für die Entbehrung der französischen Freundschaft Ersatz bei den deutschen Mächten zu finden, zumal B. seiner Lage nach handelspolitisch weit mehr mit Deutschland als mit Frankreich zusammenhängt. Am 8. Nov. wurde der Landtag eröffnet, um sich mit der Berathung des zweiten Theils eines Strafcodex, einem Militärstrafgesetzbuch, der Regulirung der Verwaltung der Stiftungen u. Wohlthätigkeitsanstalten, mit der Errichtung von Ackerbauschulen, mit einer Medicinalpolizeiordnung u. einem Gesetz über den Credit auf Grundbesitz zu beschäftigen. Es zeigte sich, daß die belgischen Kohlen nicht für die belgische Industrie ausreichen, u. es kam am 23. Decbr. ein Gesetz wegen zollfreier Einfuhr fremder Kohlen zu Stande.

Am 15. Januar 1854 ging der Fürst v. Chimay, am französischen Hofe gern gesehen, nach Paris, um die Verhandlungen wegen des Handelsvertrags fortzusetzen, u. am 30. Januar erschien plötzlich Prinz Napoleon Bonaparte zum Besuch am belgischen Hofe, worauf sich bald die Nachricht verbreitete, daß der neue belgisch-französische Handelsvertrag abgeschlossen wäre, ohne jedoch irgendwelche Begünstigung für B-s Handel zu bringen. Der Handelsvertrag B-s mit dem Zollverein vom 1. September 1844, war am 31. December 1853 erloschen u. seitdem nicht erneuert. Auf einer Reise des Königs ins Hennegau, wo man Hinneigung zu Frankreich beobachtet haben wollte, wurde derselbe von der gesammten Bevölkerung mit Enthusiasmus empfangen. Diese Kundgebung erhielt noch besonderen Werth dadurch, daß sie in Gegenwart des französischen Gesandten zu Brüssel u. eines außerordentlichen Abgesandten, der vom Kaiser der Franzosen hingesandt worden war, stattfand. Am 19. Juni schloß der Finanzminister mit dem Hause Rothschild einen Vertrag wegen einer Anleihe von 27 Mill. Fr. ab, welche mit 41/2 Proc. zu einem Curs von 90 ausgegeben werden sollte. Eine Zeichnung von 5 Mill. für das Publicum war vorbehalten worden; sie erfolgte am 26. Juni u. hatte das Ergebniß, daß in Zeit von 4 Stunden anstatt 5 Mill. nicht weniger als 172,226,000 Fr. gezeichnet waren, so daß ein Unterzeichner von 17,000 Fr. nur eine Obligation von 500 Fr. bekommen konnte. Die Regierung hatte bei Zeichnung von 1000 Fr. eine Baareinzahlung von 90 Fr. gefordert, u. es waren daher nahe an 13 Mill. Fr. in klingender Münze eingezahlt worden. Bei der noch zwischen der Regierung u. dem Clerus wegen der mittleren u. höheren Unterrichtsanstalten bestehenden Spaltung war es der Ersteren sehr erwünscht, daß die Gymnasialbehörde zu Antwerpen mit der Geistlichkeit eine Übereinkunft getroffen u. sich verständigt hatte. Das Ministerium schmeichelte sich mit der Hoffnung, daß diese Vereinbarung auch in anderen Städten nach dem Muster der Antwerpener zu Stande kommen u. dadurch seine Stellung der clericalen Partei in den Kammern gegenüber eine festere werden würde. Am 13. Aug. machte die Regierung von ihrer Ermächtigung, die belgischen Goldmünzen außer Curs zu setzen, Gebrauch. u. wechselte dieselben bis zum 4. Septbr. gegen Silber aus. In den ersten Tagen des September machte der König eine Reise nach Boulogne, wo er im französischen Lager mit Kaiser Napoleon III., dem König von Portugal u. Prinz Albert von England zusammentraf, sodann am 18. Septbr. zur Erholung nach der Schweiz. Die Theuerung der Lebensmittel verursachte am 6. u. 7. Septbr. einen sogenannten Brodkrawall zu Brüssel ohne weitere Folgen. Bei der Eröffnung der Kammern am 7. Novbr. 1854 erklärte der König, daß B. seine von allen Staaten anerkannte Neutralität streng bewahren werde u. daß keine neuen Steuern nothwendig seien. Am 9. Nov. gab der Minister des Äußeren wegen der kurz vorher geschehenen Ausweisung des Obersten Charras in den Kammern befragt, zu, daß die französischen Flüchtlinge sich durch ihr Betragen die Achtung des Volkes gesichert u. daß Oberst Charras keine Veranlassung zu einer polizeilichen Maßregel gegeben hätte, behauptete aber, dessen Ausweisung sei wegen des Gewichtes, welches die französische Regierung darauf gelegt habe, im Interesse des Landes geboten gewesen. Die Kammern nahmen in Betreff der Nahrungsmittelfrage am 25. Novbr. ein Gesetz an, wodurch die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art freigegeben, dagegen die Ausfuhr von Kartoffeln, Weizen u. beiden Mehlarten, auch inländischem Branntwein, vorläufig bis 1. Jan. 1856 verboten wurde. Die Kammern genehmigten noch eine Übereinkunft mit England wegen des literarischen Eigenthums (11. Decbr.) u. einen mit Mexico abgeschlossenen Handelsvertrag. Am 16. Febr. 1855 sprach sich der Minister des Äußeren über B-s äußere Verhältnisse in der Kammer dahin aus: kein Cabinet habe die Regierung angegangen, dem Beispiele Piemonts zu folgen od. sich zu solidarischer Neutralität mit ihm zu verpflichten; wenn eine derartige Forderung etwa gestellt würde, so würde die Regierung auf die, B. von allen Großmächten garantirte u. zur Pflicht gemachte Neutralität hinweisen. Endlich am 2. März reichte das gesammte Ministerium wegen der verletzenden Weise, wie einige Regierungsvorlagen von der Kammer behandelt worden seien, seine Entlassung ein u. wurde am 29. März durch folgende, zur Rechten in der Kammer u. zum Theil zur clericalen Partei gehörende Staatsmänner ersetzt: Graf Vilain XIIII., Minister des Äußeren, de Decker, Minister des Inneren, Als. Nothomb, Minister der Justiz, Mercier, Minister der Finanzen, Dumon, Minister der öffentlichen Arbeiten, Generallieutenant Greindl, Minister des Krieges. De Decker erklärte in den Kammern, daß die Regierung auf die Unterstützung der Gemäßigten aller Ansichten rechne, das Ziel des Ministeriums sei Verständigung im Innern, die Erhaltung eines freundlichen Vernehmens nach Außen u. Aufrechthaltung der Neutralität, in materieller Beziehung Herbeiführung der Handelsfreiheit. Am 30. April verlangte die Regierung einen neuen Credit von 9,400,000 Fr., womit in den nächsten vier Jahren das Vertheidigungssystem Antwerpens u. der Schelde vervollständigt werden solle. Ein Gesetzentwurf, wonach ein Attentat od. eine Verschwörung gegen einen auswärtigen Souverain dem gewöhnlichen Morde gleich bestraft werden solle, wurde[533] den Kammern noch am Schlusse des Landtages vorgelegt. Zu Ende Juni beschäftigte man sich eifrig mit Bewaffnung der unterhalb am Scheideflusse liegenden Festungswerke u. schaffte Kanonen u. Laffeten hinein. Der König, der sich auf 14 Tage zum Besuche des englischen Hofes nach England begeben hatte, kehrte am 24. Juli von da nach Brüssel zurück.

Im Orientalischen Kriege war die große Mehrheit der Belgier, die Römisch-katholische Geistlichkeit u. die Reichen voran, entschieden den sogenannten Westmächten abgeneigt, die Französischgesinnten (Fransquillons) ganz unbedeutend an Zahl u. Einfluß. Seit Anfang Juli 1855 erschien daher auch in Brüssel zur Aufklärung über russische Verhältnisse u. zur Berichtigung thatsächlicher Irrthümer über Rußland in französischer Sprache das Tageblatt Le Nord, obwohl alle Nichtbelgier, die zum Redactionspersonal gehörten, ausgewiesen wurden. Aber Frankreich u. England hatten ebenfalls ihre verschiedenen Agenten, welche in dem neutralen B. unter der Hand diplomatische Bestrebungen verfolgten, so daß es als deren Sammelplatz eine gewisse Wichtigkeit erlangte. Die öffentlichen Zustände des Landes erschienen blühend; im J. 1854 hatte die Einnahme aus der Abgabe (directe Steuern) 33,389,646 Frcs.u. aus der Auflage (indirecte Steuern) 59,187,969 Frcs. betragen, von der Post 4,040,000 Frcs., von den Eisenbahnen 21,800,000 Frcs., von den Telegraphen 280,000 Frcs. In dem Lande, dessen frühere Geschichte eine Aufzählung von Aufständen ist, herrschte Ruhe, weil die liberale Partei nicht die Regierungsgewalt schwächte, u. die katholische, wenigstens in der großen Mehrheit, die verfassungsgemäße Freiheit wollte. Der Landtag von 1855 begann am 13. November mit der Thronrede des Königs, worin er im Eingang dem Lande Glück wünschte zu den einstimmigen Beweisen von Zuneigung, welche der Prinz von Brabant in allen Ländern, die er bereist habe, gefunden hätte, woraus sich erkennen lasse, in wie hohem Ansehen B. unter den Nationen stehe. Die Opposition hatte in beiden Kammern ungefähr ein Drittheil der Stimmen. Es kam ein Gesetz zu Stande, wonach die Regierung ermächtigt wurde, Jeden, der das Leben eines auswärtigen Regenten bedroht hätte, nach Maßgabe der Umstände auszuliefern. Große Aufregung verursachte der Angriff des französischen Ministers des Äußern, welchen dieser in den Pariser Friedensconferenzen in der Sitzung vom 8. April 1856 gegen die belgische Preßfreiheit gerichtet hatte. Indessen war man in B. bereit, den Wünschen der französischen Regierung gerecht zu werden, insoweit dies ohne Verletzung der Verfassung möglich sei; der Minister des Äußern erklärte aber in der Kammer, daß weder die französische Regierung noch eine andere unmittelbar deshalb an die belgische Regierung sich gewandt habe. Die strenge Bestrafung des Verfassers eines ungebührlichen Artikels gegen die Prinzessin von Brabant durch die Geschworenen am 17. Juni 1857 bewies übrigens, daß die öffentliche Meinung keine Ausschreitungen der Presse, wenigstens gegen befreundete fürstliche Personen dulden wollte. Die Herrschaft Römisch-katholischer Orthodoxie machte sich bemerklich, als in der zweiten Kammer darauf angetragen wurde, einen Professor des Naturrechtes zu Gent, der einen Vergleich zwischen dem Katholicismus u. der Reformation zu Gunsten der letzteren gezogen haben sollte, abzusetzen, was aber von der Regierung abgelehnt wurde, weil er nur die. lebensvollere Entwickelung des Naturrechtes der Reformation zugeschrieben hätte. Einem Antrage aus der Mitte der Versammlung, zu mißbilligen, daß die Römisch-katholischen Geistlichen denen, die nicht im Schoß ihrer Kirche gestorben wären, das Begräbniß auf ihren Kirchhöfen versagten, stimmten die Kammern nicht bei. Gegen die Gründung eines Creditvereines, welche im Sommer 1856 beabsichtigt wurde, war die öffentliche Meinung so entschieden, daß die Kammern das Unternehmen als einen B-s unwürdigen Actienschwindel in großem Maßstabe verwarfen, u. die Regierung ihre Genehmigung versagte, um nicht das Speculationsfieber zu vermehren. Die Ausfuhr von Eisenerz wurde freigegeben, der Einfuhrzoll von Maschinen u. Eisenwaaren bedeutend ermäßigt u. die Differenzialzölle von Kaffee, Reis, Rohzucker, Tabak u. Obst aufgehoben. Die Wahlen zur Ergänzung der Hälfte der Mitglieder der zweiten Kammer im Sommer 1856 fielen zum Vortheil der Regierungspartei aus, eine Folge der Zersetzung u. Umwandelung der beiden ursprünglichen politischen Parteien, der sogenannten liberalen u. der katholischen. Die erstere hatte sich in Radicale, eigentliche Liberale, u. gemäßigte Liberale gespalten, u. die katholische Partei durch Vereinigung mit gemäßigten Liberalen die neue conservative Partei gebildet, welche in Folge dieser Wahlen eine Mehrheit von drei Fünfteln in der zweiten Kammer hatte. Zwei Fragen waren es, bei deren Lösung die Liberalen hofften, daß ihre Gegner zu weit gehen würden: die des öffentlichen Unterrichtes u. die der Verwaltung der milden Stiftungen. Der 21. Juli 1856 wurde in ganz B. als Jubelfest des 25jährigen Zeitraumes gefeiert, seit welchem König Leopold die Regierung B-s übernommen hatte. Die Gesandten aller in Brüssel vertretenen Mächte beglückwünschten den König, dessen glückliche Regierungszeit die älteste der europäischen Regenten war. Zur Erhaltung u. Weiterbildung der von der größeren Hälfte der Bevölkerung gesprochenen Flämischen Sprache, welche diese unter der Regierung des Königs Leopold wieder erlangt hat, u. zur Förderung der Flämischen Literatur u. zu Vorschlägen über den amtlichen Gebrauch der Flämischen Sprache, setzte am 27. Juni 1856 die Regierung eine aus den bekanntesten flämischen Schriftstellern gebildete Commission nieder, s.u. Flämische Sprache u. Literatur.

Der Landtag von 1856–1857 brachte heftige Kämpfe zwischen den beiden politischen Parteien, welche öffentliche Unruhe zur Folge hatten. Nach dem in B. geltenden Napoleonischen Gesetzbuch haben Stiftungen unter Lebenden od. durch letzten Willen zu Gunsten von Hospizen, von Armen- od. von gemeinnützigen Anstalten nur Gültigkeit, wenn ein kaiserliches Decret deren Annahme gestattete, worauf die Verwalter der Stiftungen dergleichen Schenkungen zu übernehmen haben. In B. übertrugen besondere Gesetze die Ertheilung der Ermächtigung zur Annahme auf die Provinzialbehörden, u. werden die unter den Gemeindebehörden stehenden Verwalter der Armenpflege u. Stiftungen durch die Gemeinden gewählt. Die Geistlichkeit bemühte sich schon lange, diese Verhältnisse in der Weise abändern zu lassen, daß die Stiftungsgeber[534] befugt sein sollten, selbst nach ihrem Willen die Verwalter ihrer Stiftungen einzusetzen, u. daß die Ertheilung der Annahmeermächtigung den Provinzialbehörden genommen u. in die Hände der Regierung des Königs gelegt werden sollte. Die liberale Partei befürchtete, daß auf diesem Wege die Verwaltung namentlich neuer Stiftungen ausschließlich der Geistlichkeit in die Hände fallen würde. Das Ministerium hatte schon einen die milden Stiftungen betreffenden Gesetzentwurf den Kammern im Jahre 1854 vorgelegt, welcher den Wünschen der Geistlichkeit auf halbem Wege entgegen kam, aber nicht zur Verhandlung gelangte. Das Ministerium von 1855 (s. oben) nahm die Sache wieder auf u. legte den Entwurf eines sogenannten Wohlthätigeitsgesetzes vor, dessen wichtigste Artikel im Wesentlichen Folgendes enthielten: Art. 70. Die Stiftungen dürfen sich beziehen auf Armenhäuser, Hospitäler, Zufluchtshäuser, Armenapotheken, Lehr- u. Krankenhäuser, Besserungsschulen, Elementarfreischulen, desgleichen für Gewerbszwecke, Abend- u. Sonntagsschulen, Kleinkinderbewahranstalten etc. Art. 71. Sie werden durch den König nach Anhörung der Verwaltungscommission des Wohlthätigkeitsbureaus (Bureau de bienfaisance), des Gemeinderathes u. des Provinzialrathes bestätigt. Art. 78. Die Stifter können sich od. Andere, auch Solche, die ein bürgerliches od. geistliches Amt bekleiden, zu Verwaltern einsetzen u. ebenso (Art, 79) diesen Personen namentlich die Befugniß der Überweisung den Beneficien vorbehalten, Die liberale Partei sprach bei den Verhandlungen darüber die Befürchtung aus, daß in Folge eines solchen Gesetzes die ganze elementare Jugendbildung, die Gewerbschulen, die Frauenerziehung, die;) Herstellung u. Besetzung von geistlichen u. Pfründhäusern, die Ertheilung großer Geldunterstützungen in die Hände geistlicher Genossenschaften, namentlich der Jesuiten, gerathen würde, u. daß nach u. nach, wie vor der Französischen Revolution in katholischen Ländern, der große Grundbesitz wieder in den Besitz der Geistlichkeit kommen könnte. Man machte darauf aufmerksam, daß im Jahre 1846 in B. die Zahl der Mönche u. Nonnen 12,968, im Jahre 1856 schon 14,853 betrug, u. daß von den 49 Procent der belgischen Bevölkerung, welche nur kümmerlich leben, mehr als die Hälfte Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhielten. Je heftiger das Ministerium u. die parlamentarische Mehrheit auf dem Entwurfe beharrte, desto mehr stieg die Aufregung innerhalb u. außerhalb der Kammern, bis endlich am 27. u. 28. Mai eine erbitterte Menge in Straßenaufläufen in Brüssel u. mehreren anderen Orten durch Verhöhnung mißliebiger Abgeordneter u. Geistlicher, u. selbst durch Mißhandlungen von Mönchen Störungen der öffentlichen Ruhe u. Ordnung verursachte. Der König u. sein Haus waren mit Beifallsrufen empfangen worden. Die Bürgergarde wurde aufgeboten; die Gerichte verfolgten u. bestraften die Schuldigen. Die Kammern wurden zunächst am 30. Mai auf unbestimmte Zeit vertagt u. sodann am 15. Juni der Landtag geschlossen. Der König erklärte zugleich, daß er einem Gesetze seine Zustimmung versagt haben würde, welches die unheilvollen Wirkungen hätte haben können, die man befürchtete. Zur Beförderung des Handels u. Gewerbsfleißes war trotzdem mancherlei geschehen: der Einfuhrzoll von Steinkohlen, Holz- u. Torskohlen wurde herrabgesetzt, eine Convention mit England zur Erleichterung des Austausches von Drucksachen nach dem Muster der französisch-englischen abgeschlossen u. der Vertrag mit Dänemark wegen Ablösung des Sundzolls nebst einem dazu gehörigen Sondervertrag von den Kammern genehmigt. Ein Freundschafts- u. Handelsvertrag mit Persien kam am 31. Juli 1857 zu Stande. Die bedeutende Herabsetzung der Ein- u. Ausfuhrzölle Marokko's in Folge eines Handelsvertrages dieses Reiches mit England veranlaßte die belgische Regierung, zu Tanger ein Handelscomptoir als Agentur für die belgische Industrie zu errichten. Am 27. Juli wurde zu Brüssel mit großen Feierlichkeiten die Vermählung der Prinzessin Charlotte mit dem Erzherzog Ferdinand Maximilian Joseph gefeiert, so daß ein doppeltes Band das Königshaus Belgien mit dem Hause Habsburg verbindet (s. Belgien, Geneal.).

Die Literatur zur Geschichte B-s ist so eng mit der über die vereinigten Niederlande etc. verbunden, daß wir bis zu der Trennung B-s auf die dort zu gebende Literatur verweisen müssen u. hier nur für die frühere Geschichte erwähnen: Collection da chroniques Belges inédites, publiée par ordre du Gouvernement et par les soins de la Commission royale d'histoire, Brüssel 1836–39, 4 Bde.; I. F. Willems, Belgisch Museum voor de nederduitsche taelen letterkunde en de geschiedenis des vaderlands, Gent 1837–1840, 4 Thle.; Darstellung der Ursachen u. Begebenheiten der belgischen Revolution, Stuttg. 1830; La Belgique et l'Europe, ou précis des événements, arrivé dans le royaume des Pays-Bas, pendant la période de 1815–1831, Amst. 1832; Noch ein Wort über die belgisch-holländische Frage, Hamb. 1832; Nothomb, Historisch-diplomatische Darstellung der völkerrechtlichen Begründung des Königreichs Belgien, nach dem Französischen von A. Michaelis, Stuttg. 1836; W. A. Arendt, Belgische Zustände, Mainz 1837; Kuranda, Belgien seit seiner Revolution, Lpz. 1846.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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