Freikirche

Freikirche

Der Begriff Freikirche bezeichnete ursprünglich eine christliche Kirche, die – im Gegensatz zu einer Staatskirche – vom Staat unabhängig war. Infolge der Trennung von Religion und Staat hat der Begriff diese eindeutige Bedeutung verloren und ist einem Bedeutungswandel unterworfen: Inzwischen wird er häufig dazu verwendet, eine bestimmte Kirche gegenüber Volkskirchen abzugrenzen. Dabei wird das Attribut „frei“ je nach Zusammenhang und Absicht unterschiedlich verstanden, etwa im Sinne von freiwilliger Zugehörigkeit, organisatorischer Unabhängigkeit, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder als Hinweis auf eine bestimmte theologische Richtung.

Inhaltsverzeichnis

Traditionelle Kategorien von Freikirchen

Unter den Freikirchen im ursprünglichen Sinne lassen sich folgende Kategorien unterscheiden (wobei sich nicht alle Freikirchen eindeutig in dieses Schema einordnen lassen):

Die meisten altkonfessionellen Kirchen, zu denen die Altkatholische Kirche, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) und verwandte altkonfessionelle lutherische Kirchen zählen, sind nach ihrem Selbstverständnis keine Freikirchen, da für sie „im Unterschied zu den klassischen Freikirchen, die ihre Existenz einem neuen (theologischen und/oder spirituellen) Reformansatz verdanken, … gerade das Festhalten am Überkommenen charakteristisch [ist], auch wenn sie sich im Laufe ihrer Geschichte durchaus als zu Wandlungen fähig erwiesen.“[1] Die Evangelisch-Altreformierte Kirche[2] und die Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK) bezeichnen sich dagegen auch als Freikirche.

Versuche einer Neudefinition des Begriffs Freikirche

Aufgrund des Bedeutungswandels des Begriffs Freikirche gab es in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Versuche, ihn eindeutig neu zu definieren. Allerdings hat sich bisher keine dieser Definitionen, die sich teilweise auch überlappen oder zumindest nicht ausschließen, durchgesetzt. Die folgende Übersicht zeigt diese Definitionsversuche und gleichzeitig deren Problematik:

Freikirche als Ausdruck für eine besondere theologische Richtung

Der Begriff Freikirche wird z.T. auch mit einer bestimmten theologischen Richtung assoziiert; dies kann darauf zurückgeführt werden, dass im deutschsprachigen Raum die meisten Freikirchen als evangelikal einzustufen sind. Dennoch kann mit dem Begriff Freikirche keine besondere theologische Richtung angezeigt werden; so findet sich unter den Freikirchen (und teilweise auch innerhalb einzelner Freikirchen) das ganze Spektrum theologischer Ausrichtungen von fundamentalistisch bis liberal.

Freikirche als Freiwilligkeitskirche

Freiwilligkeitskirchen grenzen sich von Volkskirchen in der Regel dadurch ab, dass sie von ihren Mitgliedern im religionsmündigen Alter eine bewusste Entscheidung für den Eintritt in die jeweilige Kirche erwarten. Bei Volkskirchen ist die Säuglingstaufe üblich; Freiwilligkeitskirchen, die ebenfalls Säuglingstaufe praktizieren, sehen sie als nicht hinreichend für die volle Mitgliedschaft an (so z. B. in der Evangelisch-methodistischen Kirche).

Die Definition als Freiwilligkeitskirche ist jedoch nicht eindeutig, da auch in Volkskirchen die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beruhen kann. Ein Kirchenaustritt oder -eintritt ist jederzeit möglich (wenn auch mit theologischen Schwierigkeiten aufgrund des unwiderruflichen Charakters der Taufe verbunden – vgl. dagegen Gemeinschaften, die keine Beendigung der Mitgliedschaft zulassen). Nur in dem Maße, wie die Mitgliedschaft der meisten Angehörigen der Volkskirchen nicht auf einer eigenen, freiwilligen Entscheidung beruht, bleibt der Aspekt der Freiwilligkeit ein möglicher Bestandteil der Definition von „Freikirche“. Hier besteht eine Kontinuität zu den traditionellen „prinzipiellen Freikirchen“ (siehe oben).

Freikirche als Minderheitskirche

Die Definition einer Freikirche erfolgt gelegentlich auch über die im Vergleich zu Volkskirchen geringere Mitgliederzahl. Demnach ist eine Freikirche eine zahlenmäßig kleine Alternative zu einer oder mehreren Volkskirchen. Problematisch an dieser Definition ist ihre Voraussetzung, dass es in einem Land Kirchen gibt, deren Anteil an der Bevölkerung den Anteil der anderen Kirchen deutlich übersteigt. In einer konfessionell stark zersplitterten Landschaft, wie z. B. den Vereinigten Staaten von Amerika, ist eine solche Definition erheblich schwieriger als in den mitteleuropäischen Ländern und daher seltener.

Ferner ist die Aussagekraft einer auf die reine Mitgliederzahl bezogene Messgröße oftmals dadurch begrenzt, da besonders für die Freikirchen täuferischer Tradition es oft vorkommt, dass mehr Leute im Gemeindeleben aktiv sind, als die Gesamtzahl der Mitglieder, wohingegen bei Volkskirchen die Zahl der Mitglieder die Zahl der aktiven Menschen in der Gemeinde um ein vielfaches übersteigt.

Geschichtlicher Überblick

Der Kirchenbegriff der Reformation und die freikirchliche Alternative

Die Reformation übernahm ihren Staats- und Kirchenbegriff als Erbe aus der post-konstantinischen Spätantike und dem Mittelalter; sie kannte deshalb nur den einen Kirchentyp – das Staatskirchentum. Dieser beruhte auf der Einheitlichkeit der Weltanschauung, die nur eine absolute, das Leben der Herrscher und aller Untertanen umfassende und zur Einheit verbindende religiöse Wahrheit kannte. Es war für dieses Verständnis folgerichtig, dass Staat und Kirche sich verbanden, um alle Staatsangehörigen in dieser absoluten Wahrheit zu erziehen – auch wenn es in der Praxis häufig Konflikte zwischen Staat und Kirche gab. Aber grundsätzlich andere religiöse Überzeugungen, welche etwa zur Abtrennung von der Staatskirche geführt hätten, konnten weder vom Staat noch von der Kirche geduldet werden. Zwar hat die Reformation diesen Grundkonsens in gewisser Weise aufgeweicht, indem sie neben der sich als universell verstehenden römisch-katholischen Kirche eine andere Kirchengemeinschaft begründete. In dieser Kirche – so die Auffassung der Reformatoren – war die religiöse Wahrheit von menschlich-geschichtlichen Zusätzen befreit und trat deshalb reiner und ursprünglicher in Erscheinung als in der althergebrachten. Dennoch blieb für die Reformation der Grundsatz, dass in einem Staat nur eine Kirche bestehen kann, bestehen und führte schließlich zu dem bekannten Kompromiss cuius regio, eius religio (wessen das Land, dessen [ist] die Religion) des Augsburger Religionsfriedens von 1555 zwischen Altgläubigen und Lutheranern, der dann im Westfälischen Frieden (1648) für die folgenden Jahrhunderte (jetzt unter Einbeziehung der Reformierten) festgeschrieben wurde. Das Staatskirchenwesen wurde durch die Reformation und ihre Erben sogar noch verstärkt, indem an die Stelle des alten, eng verflochtenen Nebeneinanders von weltlicher und geistlicher Obrigkeit die Unterstellung der Kirche unter den Staat trat. Das Prinzip des Staatskirchentums ist im europäischen Raum erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts allmählich durchbrochen worden – bedingt durch den Wandel des Staatsbegriffs und die Demokratisierung der Gesellschaft.

Titelseite der täuferischen Schleitheimer Artikel

Die Freikirchen, denen durch den westfälischen Frieden kein Existenzrecht zugesichert war, orientierten sich nicht an diesem Staatskirchenmodell, sondern an der nach ihrem Verständnis neutestamentlichen Gemeindeform. Sie verstanden die Gemeinde als Gemeinschaft der Gläubigen, die „Gott mehr gehorchen wollte als den Menschen“ und „dem Kaiser“ nur das zu geben bereit war, was ihm aufgrund der Bibel zustand. Diese Auffassungen brachten die freikirchlichen Bewegungen immer wieder in einen starken Gegensatz zum Staat und seiner Kirche. Viele Mitglieder der Freikirchen – man denke zum Beispiel an die Täufer – bezahlten ihre Überzeugungen mit Verfolgung und dem Märtyrertod. Amerika und Russland wurden für viele Freikirchen des 17. und 18. Jahrhunderts zu einer neuen Heimat, in der sie gemäß ihren Glaubensüberzeugungen leben konnten. Während ihnen im zaristischen und orthodoxen Russland nur sehr eingeschränkte Religionsfreiheit gewährt wurde, erlebten sie Amerika (insbesondere die USA) als das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Hier wirkten sie maßgeblich am Aufbau der jungen Staaten mit. So entwarf der Baptist Roger Williams um 1643 eine Verfassung für Rhode Island, in der zum ersten Mal in der Geschichte die völlige Trennung von Staat und Kirche verankert war. Diese Verfassung wurde später zur Grundlage der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Historische Entwicklungen

Gründungsversammlung der separatistischen Free Church of Scotland (1843)

Die Waldenser entstanden im 12. Jahrhundert aus einer Laienbewegung in Frankreich und Norditalien. Die historischen Wurzeln der Mennoniten liegen in der teilweise radikalen Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts, welches durch sein Ausbrechen aus den etablierten Kirchen heftige Reaktionen und Verfolgungen auslöste. Unter den Freikirchen, die sich – wenn auch in geringer Zahl – in Kontinentaleuropa über Jahrhunderte hinweg behauptet haben, nehmen die Mennoniten eine besondere Stellung ein.

In England und Schottland kam es im 17. Jahrhundert zu betont calvinistisch-reformierten Abspaltungen von der anglikanischen Kirche wie den Puritanern, aus denen sich die Presbyterianer, Kongregationalisten und Baptisten entwickelten. Nicht immer blieben solche Spaltungen überall Freikirchen. So wurde die presbyterianische Kirche in Schottland zur Staatskirche (womit die schottischen Anglikaner zur Freikirche wurden), und die Puritaner gründeten Kolonien in Massachusetts, in denen sie die Rolle der Staatskirche übernahmen. Auch in der Zeit des Commonwealths unter Oliver Cromwell genossen die Puritaner den Schutz des englischen Staats. 1843 spaltete sich die Free Church of Scotland auf Grund der Ablehnung des Kirchenpatronats von der ebenfalls calvinistisch-reformierten, staatlicherseits privilegierten Church of Scotland ab. In England bildeten sich unter George Fox die Quäker.

Im deutschen Sprachraum sind neben den schon genannten Mennoniten freikirchliche Gemeindegründungen vor allem aus dem Pietismus hervorgegangen, so die Herrnhuter Brüdergemeine unter Nikolaus Graf von Zinzendorf.

Im 18. Jahrhundert entstand in England hauptsächlich durch Charles und John Wesley die methodistische Bewegung als weit reichende Reform-, Erweckungs- und Heiligungsbewegung zunächst innerhalb der Anglikanischen Kirche. Ende 1784 wurde in den USA die Bischöfliche Methodistenkirche gegründet. In der Folgezeit kam es in den USA und England zu weiteren methodistischen Kirchengründungen. Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts gründeten Rückkehrer aus den Vereinigten Staaten und Missionare aus England methodistische Gemeinden im deutschsprachigen Raum. Heute gibt es drei internationale methodistische Kirchen im deutschsprachigen Raum: die Evangelisch-methodistische Kirche, die Kirche des Nazareners und die Wesleyanische Kirche. Sie gehören alle zum Weltrat methodistischer Kirchen, der 1881 gegründet wurde.

Gewissermaßen als eine Spätfolge der revolutionären angelsächsischen Freikirchen-Bewegung zu Anfang des 19. Jahrhunderts und der damit einhergehenden Zersplitterung in mehrere kongregationalistische Gruppen entstanden zuerst im Vereinigten Königreich und später auch in Deutschland die ersten so genannten Brüdergemeinden (nach ihrem Begründer John Nelson Darby auch Darbysten genannt).

Einer der Pioniere der neueren baptistischen freikirchlichen Bewegung, die sich im 19. Jahrhundert entwickelte, war Johann Gerhard Oncken, der 1834 in Hamburg die erste deutsche Baptistengemeinde begründete, die in der Folgezeit zur Keimzelle der meisten europäischen Baptistenkirchen wurde.

In Elberfeld (heute ein Stadtteil Wuppertals) gründete sich 1854 unter Hermann Heinrich Grafe aus Protest gegen die liberale Abendmahlspraxis der evangelischen Landeskirchen die erste Freie evangelische Gemeinde, die das baptistische Taufverständnis der Gläubigentaufe übernahm, aber von bereits als Kind getauften Gläubigen nicht verlangte, sich erneut taufen zu lassen.

Am Beginn des 20. Jahrhunderts entstand in den USA aus der sogenannten Heiligungsbewegung (ihre Wurzeln liegen im Methodismus) die Pfingstbewegung, die Kirchenfamilie der Christenheit, die derzeit das höchste Wachstum verzeichnet. In der Zeit des Nationalsozialismus bildeten die zerstörten Kirchen der Bekennenden Kirche ebenfalls eine Art Freikirche.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es vermehrt zur Entstehung sogenannter nondenominationeller oder unabhängiger Freikirchen. Auch manche innerkirchliche Erneuerungsbewegungen entwickelten sich im 20. Jahrhundert zu eigenständigen Freikirchen (siehe zum Beispiel Evangelische Gesellschaft für Deutschland).

Freikirchen im deutschen Sprachraum

Viele Freikirchen im deutschen Sprachraum schauen auf eine längere Geschichte zurück. Sie haben entsprechend ihrer jeweiligen Ekklesiologie Organisationsstrukturen entwickelt und arbeiten auf verschiedenen Ebenen (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, Evangelische Allianz, Vereinigung Evangelischer Freikirchen (in der Schweiz Verband Evangelischer Freikirchen) u. a.) zusammen.

Liste von traditionellen Freikirchen im deutschsprachigen Raum

Neue freikirchliche Gemeindegründungen

Seit den 1970er Jahren haben sich – vor allem in den Großstädten – sogenannte unabhängige Gemeinden entwickelt, die durchaus freikirchliche Strukturen besitzen, den klassischen Freikirchen aber nicht angehören. 2003 erklärte der baptistische Theologe Heinrich Christian Rust, dass es mittlerweile mehr Christen in diesen freien Gemeinden gebe als in den klassischen Freikirchen, die zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) zusammengeschlossen sind. Rust geht von über 300.000 Mitgliedern in diesen freien Gemeinden aus. Vor allem Einflüsse der amerikanischen Pfingstbewegung (teilweise durch gezielte Gemeindegründungsaufträge) haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Sie sind meist ohne jegliche Bindung, gehören meist aber irgendeinem Netzwerk an (z. B. D-Netz). In jüngster Zeit entstehen vor allem aus Hauskreisen oder durch Spaltungen immer mehr unabhängige und kleine Gemeinden.

Ein weiteres Phänomen sind Gründungen von Gemeinden und Gemeindebünden unterschiedlicher Art unter Aussiedlern.

Es lassen sich bei diesen sogenannten transdenominationellen Gemeinden folgende Typen ausmachen:

Weitere Beispiele sind

Ablehnung der Kirchensteuer und Finanzierung

Ein Kritikpunkt mancher Freikirchen an den evangelischen und der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum ist deren Finanzierung durch die Kirchensteuer, die durch staatliche Behörden gegen Aufwandserstattung eingezogen wird. Freikirchliche Gemeinden fordern in der Regel eine strikte Trennung von Kirche und Staat und lehnen den Einzug von Kirchensteuern durch staatliche Organe ab. Sie finanzieren sich aus freiwilligen Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde. In der Regel besteht kein formeller Abgabenzwang, so dass es auf der Basis der Selbsteinschätzung sowohl „Nullzahler“ gibt als auch Menschen, die erhebliche Beiträge leisten. In manchen Fällen wird der so genannte „Biblische Zehnte“ (10 % des Einkommens – das in der Regel nicht näher definiert wird) als Maßstab genannt. Es gibt allerdings einige wenige Freikirchen, die Kirchensteuern erheben.

Ökumenische Zusammenarbeit von Freikirchen

Die ökumenischen Bewegungen sind vielfach durch freikirchliches Engagement in die Wege geleitet und in ihren Entwicklungen entscheidend geprägt worden. Freikirchen sind der Überzeugung, dass die Gemeinde Jesu größer ist als die eigene Denomination. Deshalb sind sie im Regelfall für den interkonfessionellen Dialog offen und suchen oft bewusst die Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen Christen. Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen in Deutschland und der Verband Evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz sind dafür besondere Belege. Viele (auch nicht-evangelikale) Freikirchen engagieren sich auch in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen. Ein besonderes Forum, bei dem sich evangelikale freikirchliche Christen gemeinsam mit solchen aus den evangelischen Landeskirchen engagieren, ist die Evangelische Allianz. Darüber hinaus führen verschiedene Freikirchen (zum Beispiel Baptisten, Methodisten und Pfingstler) mit anderen Konfessionen Konvergenzgespräche über theologische Differenzen. Die Evangelisch-methodistische Kirche hat als Unterzeichner der Leuenberger Konkordie die volle Kirchengemeinschaft mit den Gliedkirchen der EKD und den anderen beteiligten Kirchen hergestellt.

Literatur

  • Bibliographie zur Geschichte der Freikirchen, jährlich (seit 1992) in: Freikirchenforschung, hrsg. v. Verein für Freikirchenforschung, aktuell: Nr. 20 (2011) = ISBN 9783934109124. [Beispiel: der Jahrgang 2011 enthält die Bibliographie für das Jahr 2010, incl. Nachträgen aus den Vorjahren. Entsprechend bei den anderen Jahrgängen.]
  • Vereinigung Evangelischer Freikirchen (Hrsg.): Freikirchenhandbuch. Informationen. Anschriften. Texte. Berichte, Wuppertal 2004, ISBN 3-417-24868-X.
  • dies. (Hrsg.), Freikirchenhandbuch. Informationen – Anschriften – Berichte, Wuppertal 2000 [Zumindest im Bereich „Texte und Dokumente“ durch die Aufl. 2004 noch nicht überholt], ISBN 3-417-24154-5.
  • Franz Graf-Stuhlhofer: Freikirche zwischen Volkskirche und Sekte. Versuch einer Definition anhand dreier Kennzeichen. Begriffe und Kriterien. In: Freikirchenforschung 17 (2008), ISBN 3-934109-09-8, S. 290–296.
  • Wolfgang E. Heinrichs: Freikirchen – eine moderne Kirchenform. Entstehung und Entwicklung von fünf Freikirchen im Wuppertal. Brunnen Verlag, Gießen 1989 (2. Aufl. 1990).
  • R. Hempelmann: Die „neuen“ evangelischen Freikirchen. In: Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2002, Heft 6, S. 161–167[4] ISSN 0721-2402.
  • Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche. Kirchensoziologische Studie aufgrund einer empirischen Befragung unter Methodisten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-56541-0 (Reihe: Kirche und Konfession, Bd. 37; Dissertation).
  • Karl Heinz Voigt: Freikirchen in Deutschland (19. und 20. Jahrhundert). Evangelische Verlags-Anstalt, Leipzig 2004, ISBN 3-374-02230-8 (Reihe Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen III/6).
  • Erich Geldbach: Freikirchen – Erbe, Gestalt und Wirkung. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-525-87157-0 (Bensheimer Hefte, Band 70).

Siehe auch

 Portal:Freikirchen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Freikirchen

Weblinks

Wikibooks Wikibooks: Freikirchen – Lern- und Lehrmaterialien

Einzelnachweise

  1. Georg Hintzen: Altkonfessionelle Kirchen. In: Kleine Konfessionskunde, hrsg. vom Johann-Adam-Möhler-Institut, Paderborn 1996, S. 307 ff.
  2. Offizielle Seite der Altreformierten Kirche
  3. R. Hempelmann, a.a.O.
  4. Ein Auszug aus dem Beitrag findet sich hier

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