Katastrophenschutz

Katastrophenschutz
Internationales Zivilschutzzeichen
Gemeinsame Katastrophenschutzübung von Feuerwehr und medizinischen Personal

Katastrophenschutz (KatS, KatSchutz) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen.

Dazu gehören vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall und die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Schutz für die Zivilbevölkerung in Kriegszeiten war in der Zeit der festgelegten Schlachtaufstellung (→Kriegsführung) und auch der Grabenkämpfe des Ersten Weltkriegs kein besonderes Thema, da der Großteil der Bevölkerung eines Landes nicht von den auf oft eher abgelegenen Feldern stattfindenden Schlachten betroffen war oder schlichtweg nicht wichtig genug genommen wurde und somit sich selbst überlassen blieb.

Auch die Versorgung bei Naturkatastrophen wurde zunächst eher wenig organisiert vorgenommen. Die vorzugsweise ländliche Bevölkerung musste und konnte sich selbst helfen. In den Städten oblag die Bekämpfung von Schadensereignissen den örtlichen Behörden, die dafür Hilfstruppen z. B. in Form einer Feuerwehr aufstellten oder auch fallweise medizinische Hilfe (→Pest) bzw. die Versorgung mit Nahrungsmitteln organisierte.

Vorbeugende Schutzmaßnahmen wurden mit zunehmender Organisation des Gemeinwesens getroffen, hierzu gehören Feuerlöschordnungen oder auch Maßnahmen zum Schutz vor Hochwassern (Entwässerungskanäle, Deiche).

Das Rote Kreuz, gegründet 1863 als neutrale Hilfsorganisationen für Kriegszeiten, nahm schon bald seine Aufgaben auch bei zivilen Unglücksfällen und Katastrophen wahr. In diese Zeit fällt auch die Bildung von weiteren Hilfsvereinen und die Professionalisierung des Feuerlöschwesens zusammen mit der zunehmenden Übernahme von Verantwortung der Staatsmacht für das Gemeinwohl. Mit der Industrialisierung ist eine Zunahme von größeren technischen Unglücken verbunden, die vor allem in den Industriegebieten schon früh zur Aufstellung von speziellen Arbeiterorganisationen (z. B. des Arbeiter-Samariter-Bundes) führte.

Überregionale Katastrophenhilfe wurde dabei zunächst oft vom Militär organisiert, das als einzige Organisation über entsprechend einsetzbare Einheiten verfügte. Den zivilen Hilfsdiensten oblag in solchen Situationen vor allem das Sammeln von Spenden und Hilfsgütern.

Der Zweite Weltkrieg machte in den betroffenen Ländern die gezielte Organisation von Hilfsmaßnahmen im großen Maßstab erforderlich (→Luftschlacht um England, →Luftkrieg). Die Einheiten der Feuerwehren, der zivilen Rettungsorganisationen und des Militärs mussten überregional koordiniert werden, zum Teil wurden eigene Organisationsformen als Luftschutz aufgestellt.

Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs wurden 1949 die Genfer Konventionen neu gefasst und mit dem 4. Abkommen „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“ ergänzt. Hier wurde neben den bis dahin vereinbarten Schutzzeichen auch das neue Zivilschutzzeichen, ein blaues Dreieck auf orangefarbigem Grund, eingeführt.

Mit dem Koreakrieg begann 1950 die heiße Phase des Kalten Krieges. Unter diesem Eindruck wurden moderne Zivilschutzmaßnahmen in vielen Ländern vorangetrieben, die auch Auswirkungen auf die Katastrophenschutzorganisation hatten.

Die internationale Zusammenarbeit im Katastrophenschutz verstärkte sich, sowohl in der Folge militärischer Bündnisse (NATO, Warschauer Pakt) mit gleichartiger Ausrüstung und Vorgehensweise in den verbündeten Ländern als auch auf ziviler oder verwaltungstechnischer Ebene oder im Rahmen der Vereinten Nationen (United Nations Disaster Relief Organization 1971) bzw. der Organisationen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Im Zuge der Entwicklungshilfe werden in vielen Ländern auch Maßnahmen zum Katastrophenschutz gefördert, um vor allem regelmäßige Naturkatastrophen überstehen zu können.

Das Ende des Kalten Krieges führte in den frühen 1990er-Jahren zu einem starken Abbau des Katastrophen- und Zivilschutzes in Europa, da man die Notwendigkeit weitgehend nicht mehr sah. Die Verantwortung für Schutzmaßnahmen wurde auf niedrigere Verwaltungsebenen übertragen oder gar an freiwillige Projekte übergeben. Da schnell erkannt wurde, dass es immer noch Situationen geben kann, die den normalen Rettungsdienst überfordern (z.B. Naturkatastrophen oder in gewissen Ländern Kernkraftwerks- und Chemie-Unfälle), wurde mit relativ begrenzten Mitteln versucht, vorbereitende Maßnahmen zu treffen (z.B. Gefahrenzonenplanung) und Hilfskräfte auch für größere Schadenslagen vorzuhalten.

Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 und den grenzüberschreitenden Hochwasserkatastrophen um die Jahrtausendwende (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) begann sich diese Entwicklung umzukehren. Katastrophenschutz wurde wieder in größerem Zusammenhang gesehen, diesmal losgelöst vom militärischen Aspekt.

Mit der Entscheidung des Rates der Europäische Union vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (2001/792/EG, Euratom) wurde auf EU-Ebene ein Verfahren für die gegenseitige Hilfeleistung in Katastrophenfällen eingerichtet. Im Bedarfsfall besteht damit für die Mitgliedsländer die Möglichkeit, den Katastrophenhilfe-Mechanismus der EU zu aktivieren und Ressourcen der Gemeinschaftsmitglieder anzufordern[1].

Vorauserkundung

Das Emergency Response Team (auch: Incident response team) einer Organisation oder einer Behörde kann noch vor Eintreffen der eigentlichen Hilfskräfte eingesetzt werden, um den Umfang und die Einsatzorte der Hilfskräfte zu erkunden und in Zusammenarbeit mit bereits aktiven, z. B. den lokalen Helfern vorzubereiten. Dies trifft regelmäßig vor international zu koordinierenden Hilfseinsätzen zu. Diese Teams setzen sich neben Fachkräften entsprechend der Notlage vor allem aus Logistikern zusammen, die abschätzen können, wie weit die vorhandene Infrastruktur, z. B. eines Flughafens, noch genutzt werden kann bzw. ob es nötig ist, eine vom Einsatzort unabhängige Infrastruktur für die Einsatzkräfte aufzubauen.

Katastrophenschutz in Deutschland

Entwicklung

Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen eingesetzt wurden, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus bildeten diese Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Siegermächte 1946 alle Maßnahmen zum Luftschutz. Auch das deutsche Grundgesetz vom 23. Mai 1949 enthielt keine Vorschriften zur Verteidigung oder zum Schutz der Bevölkerung bei kriegerischen Auseinandersetzungen und zur Bewältigung politischmilitärischer Krisen.

Angesichts der Bedrohungslage des Kalten Krieges begann jedoch bald der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes in Deutschland. In der Bundesrepublik wurde 1950 das Technische Hilfswerk, 1956 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz und der Luftschutzhilfsdienst für den Bereich des Zivilschutzes gegründet.

Es wurde Wehrpflichtigen ermöglicht, anstelle ihres Grundwehrdienstes eine mehrjährige Verpflichtung in einer im Katastrophenschutz tätigen Organisation einzugehen (insbesondere Freiwillige Feuerwehren, JUH, MHD, THW, DRK, ASB und DLRG).

Während der 1980er-Jahre unter Innenminister Friedrich Zimmermann wurde jedoch auch überlegt, die Aufnahme neuer Katastrophenschutzhelfer in Sanitätseinheiten zu stoppen, weil man an der Wirksamkeit dieser Katastrophenschutzzüge zweifelte. Nach der Wiedervereinigung wurden die einheitlichen Vorgaben für den Katastrophenschutz aufgegeben und den Bundesländern überlassen. Im Zuge dessen entwickelte sich der Katastrophenschutz lokal meist zurück, er wurde als unnötig angesehen.

Vereinzelte Großschadenslagen (Flugtagunglück von Ramstein 1988, ICE-Unglück von Eschede 1998) ließen das Thema im Bewusstsein der Verantwortlichen, der Einsatz von Großeinheiten war jedoch nicht mehr geläufig, es wurden eher kleine flexible Einheiten aufgestellt (→Schnelleinsatzgruppen).

Mit der neuen Bedrohungslage durch Terrorismus, den großen Hochwasserkatastrophen und in Begleitung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 fand ein Umdenken statt: der Katastrophenschutz wurde neu konzipiert, gekennzeichnet durch die Aufstellung von Plänen zur überregionalen Hilfeleistung, Wiedergründung einer für den Bereich speziell zuständigen Bundesbehörde (→Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und Ausstattung von Einheiten zur Hilfeleistung in größerem Maßstab (→Medizinische Task Force).

Im Jahr 2006 waren insgesamt über circa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz tätig [2].

Zuständigkeiten

Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.

Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Wehrpflichtige können bei mehrjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen.

Bei Angriff auf das Bundesgebiet oder im Verteidigungsfall

Im Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund nach Artikel 73 des Grundgesetzes für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig und als Teilbereich der Zivilverteidigung dem Bundesministerium des Innern zugeordnet.

Bei einem nuklearen Katastrophenfall

Der Bund hat im nuklearen Notfallschutz bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr, zu denen die Evakuierung als eine mögliche Maßnahme gehört, keine Zuständigkeiten. Der Bund hat allerdings „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ (in der Fassung vom 27. Oktober 2008; GMBl. 2008, Nr. 62/63, S. 1278 ff.) als radiologische Basis für Entscheidungen über Katastrophenschutzmaßnahmen herausgegeben. Die zuständigen Länderbehörden haben Zugang zum Entscheidungshilfesystem RODOS, das in der sogenannten RODOS-Zentrale im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben wird. Die Länder können das System entweder selbst nutzen oder die RODOS-Zentrale mit der Durchführung von Rechnungen zu Unfallereignissen beauftragen. In kerntechnischen Notfällen dient RODOS zur Durchführung von Ausbreitungsrechnungen, zur Abschätzung von Umweltkontaminationen und Strahlenexpositionen sowie zur Entscheidungsvorbereitung für Schutzmaßnahmen.

Organisationen

Oranges Katastrophenschutz-Fahrzeug (DMF von Magirus-Deutz)
für den Katastrophenschutz beschaffter Rettungshubschrauber des BMI

In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz:

Öffentliche Einrichtungen

Private und kommunale Organisationen

Weitere Organisationen des Katastrophenschutzes

Dazu kommen noch Einsatzkräfte aus NGOs, wie z. B. aus Unternehmen (etwa die Grubenwehr im Bergbau), privaten Vereinen, Behörden und Verbänden. Es können sich je nach örtlicher Rechtslage auch Privatpersonen und Firmen zum Katastropheneinsatz spontan zur Hilfe organisieren (vgl. die EMON, Emergente Organisations-Netzwerke) oder dazu herangezogen werden.

Krisenzentren für Katastrophenopfer – wie im Frankfurter Flughafen das Eric (Emergency Response and Information Center, seit 1999) – gibt es in Deutschland nur wenige und die meisten davon als staatlich betriebene Einrichtungen. Das Eric hat seit seiner Gründung rund ein Dutzend größerer Notfälle gemanagt. Besonders die Geschehnisse nach dem Seebeben im Indischen Ozean 2004 bleiben in Erinnerung, als viele traumatisierte Urlauber und Hinterbliebene, denen oft nur Badeschlappen geblieben waren, hilflos in Frankfurt landeten, betreut und versorgt wurden und vor allem auch vor sensationsgierigen Reportern geschützt werden mussten. Weltweites Vorbild, auch für das Epic (seit 1994 in München), ist das gleichnamige Emergency Procedures Information Centre von British Airways am Londoner Flughafen Heathrow.

Funkamateure sind per Gesetz mit Erhalt der entsprechenden Lizenz dazu verpflichtet, ihren Fachverstand, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Gerätschaften im Katastrophenfall zur Errichtung und Unterstützung von Kommunikationsverbindungen bereitzustellen. Dies wird als Notfunk oder Katastrophenfunk bezeichnet. Viele Funkamateure haben neben stationären Funkanlagen auch mobile Anlagen, die stromunabhängig und weltweit Sprach-, Daten- und Bildkommunikation ermöglichen, einschließlich der Kommunikation über eigene Satelliten. Beispielhaft ist für solch einen Einsatz die Hamburger Sturmflut 1962 zu nennen.

Selbstschutz

Die Selbsthilfefähigkeit ist Grundpfeiler des Katastrophenschutzes.

Ersatzdienst im Katastrophenschutz statt Wehr- oder Zivildienst

In Deutschland kann vom Wehr-, bzw. Zivildienst freigestellt werden, wer sich für mindestens vier Jahre (seit 1. Dezember 2010) als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet. Grundlage hierfür sind § 13a Wehrpflichtgesetz und § 14 Zivildienstgesetz. Der Dienstpflichtige muss jährlich eine Mindestzahl an Dienststunden nachweisen. Jede Einheit erhält ein gewisses Stellenkontingent zur Vergabe. Siehe auch Wehrersatzdienst

Lücken in der Katastrophenvorsorge

Es ist durchaus realistisch anzunehmen, dass deutsche Zivilschutzeinrichtungen für die Bekämpfung großer Schadensereignisse nicht ausreichend gewappnet sind und sowohl die Planungen wie die Arbeitsabläufe der Behörden, die für den Katastrophenschutz zuständig sein können und die Ausstattung von Polizei, Feuerwehr etc. immer noch eklatante Mängel aufweisen.

Nach dem Elbehochwasser 2002 wurden in der Bundesrepublik die Vorsorgemaßnahmen im Katastrophenschutz kritisch untersucht. Fehlende Kommunikationsmittel, uneinheitliche Führungsstrukturen und zu geringe Kapazitäten in der medizinischen Notfallversorgung wurden nun anders bewertet.

Der dritte Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern von 2006, benennt massive Lücken in der Katastrophenvorsorge. Die fünf wichtigsten Lücken lägen demnach in den Bereichen Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung, Schutz kritischer Infrastrukturen, Alarmierung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung, Organisationen, Versorgung und Nachsorge im medizinischen Bereichen, allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.

In der Öffentlichkeit wird dies bisher nur punktuell problematisiert, etwa in einem ZDF-Bericht 2004 zum Szenario für den „Tag X“ oder bei den Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

Katastrophenschutz in Österreich

Als oberste Behörde ist in Österreich das Innenministerium zuständig, während die einzelnen zivilen Organisationen, die für den Katatstrophenschutz herangezogen werden, aufgrund landesgesetzlicher Basis arbeiten.

Je nach Schadenslage kann ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet erklärt werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen.

Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen in den Griff zu bekommen.

In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den durch sie organisierten Katastrophenhilfsdiensten und der Rettungsorganisationen und ruht damit hauptsächlich auf Freiwilligenorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden. Um auch Freiwillige unter der Zivilbevölkerung einbinden zu können wurde 2007 das Team Österreich unter der Leitung vom Roten Kreuz und dem ORF gegründet.

Die Leitung der Katastrophenhilfe erfolgt sowohl in operativ-taktischer als auch in administrativer Hinsicht im Rahmen der Einsatzleitungen und Koordinationsausschüsse auf Bezirks- und Landesebene. In überregionalen und grenzüberschreitenden Katastrophenfällen erfolgt die Koordination von Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements beim Bundesministerium für Inneres, in Einzelfällen auch durch das Bundeskanzleramt. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.

Die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres dient als permanente Ansprechstelle. Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der erforderliche Informationsaustausch erfolgt über Landeswarnzentralen.

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 20. Januar 2004 wurde ein Koordinationsausschuss für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement eingerichtet, der alle Bundesministerien und Bundesländer sowie Einsatzorganisationen und Medien unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit einschließt.

Österreich verfügt damit über ein flächendeckendes System des vorbeugenden und abwehrenden Katastrophenschutzes (Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, SKKM). Darüber hinaus ist Österreich in die internationalen Netzwerke der grenzüberschreitenden Katastrophenhilfe der EU, NATO/PfP und der Vereinten Nationen eingebunden und hat mit zahlreichen Staaten bilaterale Vereinbarungen für die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen abgeschlossen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann[3]. Ein Beispiel dafür bietet die CRAFT Austria einer international einsetzbaren Truppe aus Feuerwehr, Polizei und Johanniter-Unfallhilfe.

Katastrophenschutz in der Schweiz

Siehe Zivilschutz und Zivilschutzorganisation.

Katastrophenschutz in den USA

In den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zuständig.

Katastrophenschutz in anderen Ländern

Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme Länder oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen.

Katastrophenschutz der UN (Vereinte Nationen)

Siehe: UN-Nothilfekoordinator

Katastrophenschutz der EU (Europäische Union)

Die EU verfügt seit Lissabon mit Art. 196 AEUV (Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten) über eine neue Politik/Zuständigkeitsbestimmung im Katastrophenschutz:

  • Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeit auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene mit Hinblick auf
    • Risikoprävention
    • Ausbildung
    • Einsätze
  • Förderung einer schnellen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Stellen
  • Verbesserung der Kohärenz der Maßnahmen auf internationaler Ebene

Diese Politik fällt unter Art. 6 lit. f) AEUV (Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungskompetenz).

Siehe: Informations- und Beobachtungszentrum (MIC)

Beispiele für Katastrophenschutz

  • Einen hocheffizienten Katastrophenschutz betreibt Taiwan seit Jahrzehnten im Hinblick auf Taifune. So kommen selbst bei den stärksten Taifunen in Taiwan nur wenige Menschen ums Leben oder zu Schaden. Personenschäden sind meist auf das Nichtbefolgen der Behördenanweisungen zurückzuführen.
  • Als Negativbeispiel gelten die Vorkehrungen anlässlich des Hurrikan Katrina vom August 2005 im Süden der USA. Beispielsweise wurden einige zehntausend Menschen in einem vermeintlich sicheren, überdachten Stadion untergebracht, ohne dass eine Bereitstellung von sanitären Anlagen, Nahrung, Wasser und medizinischer Hilfe für einen längeren Zeitraum sichergestellt werden konnte. Vgl. Artikel Katrinagate.

Literatur

Siehe auch

 Portal:Katastrophenschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Katastrophenschutz

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Website des Deutschen Bundesministerium des Inneren zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft
  2. Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1388), Drucksache 16/1571
  3. Katastrophenschutz in Österreich, Information des Bundeslandes Salzburg
  4. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hg.): Bevölkerungsschutz, Ausgabe 4/2008 zum Download

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