Martin Luther

Martin Luther
Martin Luther, Porträt von Lucas Cranach d.Ä., 1529. Oberhalb des Kopfes steht in lateinischer Übersetzung Jes 30,15 LUT: „Durch Stillesein und Hoffen würdet ihr stark sein.“
Unterschrift Martin Luthers

Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben, Grafschaft Mansfeld; † 18. Februar 1546 ebenda) war der theologische Urheber und Lehrer der Reformation. Als zu den Augustinermönchen gehörender Theologieprofessor vollzog er eine reformatorische Wende in seinem Glauben und Denken, nach der er sich ausschließlich an Jesus Christus als dem „fleischgewordenen Wort Gottes“ orientierte. Nach diesem Maßstab wollte er Fehlentwicklungen der Christentumsgeschichte, die es nach seinem Urteil gab, überwinden. Er gilt damit als Vertreter einer kerygmatischen Theologie. Seine Betonung der Gnade Gottes, seine Predigten und Schriften – besonders seine Lutherbibel – veränderten die von der römisch-katholischen Kirche dominierte Gesellschaft im ausgehenden Mittelalter und der beginnenden Neuzeit nachhaltig. Sie wurden von einigen europäischen Fürstentümern des 16. Jahrhunderts dazu genutzt, die Zentralmächte von Papst und Kaiser zurückzudrängen. Unter ihrem Einfluss kam es entgegen Luthers Absicht zu einer Kirchenspaltung, Bildung evangelisch-lutherischer Kirchen und weiterer Konfessionen des Protestantismus.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Elternhaus und Jugend

Luthers Eltern, Hans und Margarethe Luther von Lucas Cranach d.Ä.
Luthers Taufstein in Eisleben
Älteste Abbildung Martin Luthers als Augustinermönch mit Tonsur, Lucas Cranach d.Ä., 1520

Luthers Eltern waren der Bauer, Bergmann, Mineneigner und spätere Ratsherr Hans (1459–1530), der aus Möhra stammte, und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Lindemann (1459–1531), geboren in Neustadt an der Saale. Die Familie führte ihren Nachnamen in unterschiedlichen Varianten: Lüder, Luder, Loder, Ludher, Lotter, Lutter oder Lauther. Damit führte sie sich auf den seit etwa 1302 in Möhra ansässigen Ritter Wigand von Lüder zurück, der aus dem Adelsgeschlecht von Lüder aus Großenlüder stammte.[1] Auch dieser Ort wurde abwechselnd Luodera, Lutra, Luttura und Lutar genannt.[2]

Martin Luther wählte seine Nachnamensform etwa 1512. Er leitete sie vom Herzog Leuthari II. oder vom griechischen Wort ἐλεύθερος (frei) ab und benutzte vorübergehend die daraus abgeleitete Form „Eleutherios“ (der Freie).

Luther wurde als erster oder zweiter Sohn seiner Eltern in Eisleben geboren (bei vermutlich neun Geschwistern[3]). Am folgenden Martinstag (11. November 1483) wurde er auf den Namen des Tagesheiligen in der St.-Petri-Pauli-Kirche getauft. Er wuchs im benachbarten Mansfeld auf, wo der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau bescheidenen Wohlstand erwarb. Beide „Lutherstädte“ liegen im Mansfelder Land, heute im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt, und hatten damals einige tausend Einwohner.

Luthers Eltern waren kirchentreu, aber nicht übermäßig fromm. Von 1488 bis 1497 besuchte er die Mansfelder Stadtschule und danach für ein Jahr die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. 1498 schickten ihn die Eltern auf das Franziskanerstift Eisenach, wo er eine musikalisch-poetische Ausbildung erhielt. Er galt als sehr guter Sänger.

Studium

Im Frühjahr 1501 begann Luther sein Studium an der Universität Erfurt und bezog Quartier in der Georgenburse. Er besuchte zunächst die Artistenfakultät, um Grundkenntnisse in den „Septem artes liberales“ (Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie) zu erlangen. Im Januar 1505 legte Luther das Examen zum „Magister artium“ ab und beendete damit seine akademische Grundausbildung. Während dieser Zeit erwarb sich Luther genaue Kenntnisse über die Lehren des Aristoteles, die seit Thomas von Aquin die mittelalterliche Scholastik beherrschten. Durch Jodocus Trutfetter und Bartholomäus Arnoldi, die seinerzeit an der Erfurter Artistenfakultät lehrten, wurde er zudem mit den Ansichten des Nominalismus konfrontiert.

Auf väterlichen Wunsch setzte Luther zum Sommersemester 1505 sein Studium an der Juristenfakultät fort. Doch am 2. Juli 1505 wurde er nach dem Besuch seiner Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim von einem schweren Gewitter überrascht, hatte Todesangst und rief zur Heiligen Anna, der Mutter Marias: „Hilf du, heilige Anna, ich will ein Mönch werden!“[4] Weshalb der junge Luther gerade dieses Gelübde ablegte und dann einen kirchlichen Lebensweg einschlug, erklärt sich weder aus seiner Erziehung noch seiner Todesangst ganz.[5] Jedenfalls trat er am 17. Juli 1505 gegen den Willen seines Vaters in das Kloster der Augustiner-Eremiten in Erfurt ein.[6]

Hier übte er die Ordensregeln so genau und streng, dass er schon am 27. Februar 1507 zum Diakon und am 4. April desselben Jahres zum Priester geweiht wurde. Trotz täglicher Bußübungen gab Luther große Gewissensnöte an. Seine Hauptfrage war: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“ Die Frage entzündete sich nicht an Missständen der kirchlichen Praxis, sondern am Sakrament der Buße, deren Vorbedingung die aufrichtige Reue aus Liebe zu Gott, nicht Angst vor Gottes Bestrafung, und die Beichte aller, auch der heimlichsten, einem selbst unbewussten Sünden war. Luther nahm diese Forderungen sehr ernst und stürzte deshalb in verzweifelte Heilsungewissheit darüber, ob er diese Voraussetzung erfüllen könne oder aber mit einer ungültigen Absolution ewige Verdammnis auf sich ziehen würde. Er erlebte sich als unfähig, aus Liebe, nicht Angst, Gottes Forderungen zu erfüllen, so dass er auch an der verheißenen Vergebung zweifelte.[7]

Universität Wittenberg, 19. Jahrhundert

Sein Beichtvater Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, empfahl Luther daraufhin für ein Theologiestudium und versetzte ihn zu diesem Zwecke im Herbst 1508 nach Wittenberg. An der dortigen Universität lernte er die Theologie des Wilhelm von Ockham, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, sowie die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die Sentenzen des Petrus LombardusAugustinus kennen. Im März 1509 erwarb Luther den Grad des „Baccalarius biblicus“, was ihm erlaubte, kürzere biblische Abschnitte mit den Scholaren zu lesen. Wenige Monate später wurde er „Baccalaureus sententiarius“ und durfte somit nun selbst die „Lombardischen Sentenzen“ auslegen. Kurz darauf wurde er nach Erfurt zurückbeordert.

Entweder im November 1510, neueren Forschungen gemäß jedoch vermutlich erst 1511[8] reiste Luther nach Rom, um im Auftrag seines Erfurter Konvents gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen Observanten mit den liberaleren Augustinerklöstern zu protestieren. Er nahm an einer Generalbeichte teil und rutschte auf dem Bauch die „Heilige Treppe“ am Lateran hinauf, um Sündenvergebung für sich und seine Verwandten zu erlangen. Er zweifelte also damals noch nicht an der römischen Bußpraxis, war aber schon entsetzt über den Unernst und Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten.

Auf Staupitz’ Betreiben kehrte Luther im September 1511 nach Wittenberg zurück, um sich für ein theologisches Doktorat zu bewerben; beide verband bis zu Staupitz’ Tod 1524 eine Freundschaft. Im Oktober 1512 wurde Luther zum „Doctor theologiae“ promoviert. Er übernahm den Lehrstuhl der „Lectura in Biblia“ an der Wittenberger Universität und sollte ihn bis zu seinem Lebensende behalten.

In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und Paulusbriefe. Davon sind einige Originalmanuskripte und wörtliche Nachschriften erhalten. Sie erlauben es, Luthers Entwicklung bis zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren im Detail nachzuvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des „vierfachen Schriftsinns“ und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, Neuplatonismus, der Mystik oder der „Devotio moderna“, formte sie aber bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen auswegloser Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, noch ohne über deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente, das Papsttum und kirchliche Dogmen nachzudenken.

Reformatorische Wende

In der Lutherforschung ist umstritten, wann Luther das Prinzip der Gerechtigkeit Gottes sola gratia (allein aus Gnade) zuerst formulierte. Von der Datierung der Reformatorischen Entdeckung hängt ihre nähere inhaltliche Bestimmung und Bedeutung für die beginnende Reformation mit ab.

In einer späteren Eigenaussage beschrieb Luther diesen Wendepunkt als unerwartete Erleuchtung, die ihm in seinem Arbeitszimmer im Südturm des Wittenberger Augustinerklosters widerfahren sei. Manche datieren dieses Turmerlebnis auf die Jahre 1511 bis 1513, andere um 1515 oder um 1518, wieder andere nehmen eine allmähliche Entwicklung der reformatorischen Wende an. Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm 1,17 LUT habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte:

„Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche aus dem Glauben kommt und zum Glauben führt; wie geschrieben steht (Hab 2,4 LUT): Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.“

Dieser Bibelvers führte schließlich zu seinem neuen Schriftverständnis: Gottes ewige Gerechtigkeit sei ein reines Gnadengeschenk, das dem Menschen nur durch den Glauben an Jesus Christus gegeben werde. Keinerlei Eigenleistung könne dieses Geschenk erzwingen. Auch der Glaube, das Annehmen der zugeeigneten Gnade, sei kein menschenmögliches Werk. Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah, zunehmend kritisch in den Blick.

In der Römerbrief-Vorlesung von 1515 lag Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung allein aus Gnade Gottes bereits ausformuliert vor, wenn auch noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler. 1516 veröffentlichte er zudem die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte.

Ablass und 95 Thesen

Die 95 Thesen am heutigen Portal der Schlosskirche zu Wittenberg

Ablassbriefe sollten den Gläubigen einen dem Geldbetrag entsprechenden Erlass zeitlicher Sündenstrafen im Fegefeuer für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen. Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.

Genau ein Jahr vor dem Thesenanschlag in Wittenberg predigte Luther erstmals öffentlich gegen die Ablasspraxis. Im Sommer 1517 bekam er die vom Mainzer Kardinal Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger, zu Gesicht. Mit einem Teil dieser Einnahmen wollte der Erzbischof seine Schulden bezahlen, die er bei den Fuggern hatte. Diese hatten ihm sein Kurfürstenamt finanziert. Dazu sandte er den Ablassprediger Johann Tetzel auch nach Sachsen.

Am 4. September 1517 gab Luther zunächst 97 Thesen nur für seine Dozenten-Kollegen heraus, um einen Disput über die gesamte scholastische Theologie unter ihnen in Gang zu bringen. Eine wörtliche Kopie davon fand sich erst kürzlich in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel wieder. Erst dann verfasste Luther jene Reihe von 95 Thesen, die direkt auf den Ablass Bezug nahmen. Er soll sie nach einer auf Philipp Melanchthon zurückgehenden Überlieferung am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben; dies bezweifelt die Forschung.[9]

Diese Thesen fanden den großen öffentlichen Widerhall, der die Reformation auslöste. Darin protestierte Luther weniger gegen die Finanzpraktiken der Katholischen Kirche als gegen die darin zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung. Der Ablasshandel war für ihn nur der äußere Anlass, eine grundlegende Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ zu fordern. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sah dessen Aufgabe aber in der Fürbitte für alle Gläubigen. Für die breitere Bevölkerung verfasste er 1518 den in einfacher, verständlicher Weise abgefassten Sermon von dem Ablass und Gnade.

Kardinal Albrecht zeigte Luther nun in Rom an; Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte. Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in der Heidelberger Disputation seine Theologie erläutern. Hier grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Johannes Bugenhagen, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August berief die Universität Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde.

Der römische Prozess

Im Juni 1518 hatte die Kurie Luther nach Rom vorgeladen, um die Gefahr der Ketzerei in einem Verfahren zu untersuchen. Noch vor dem Termin wurde die Anklage auf notorische Ketzerei geändert: Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert. Er ersuchte aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet, wobei er sich auf die Gravamina deutscher Nation berief. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, der ihn ausliefern sollte, unterstützte ihn dabei.

Damit wurde Luthers Prozess in politische Interessen verwickelt: Papst Leo X. brauchte den Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gab seinem Einwand im August 1518 daher statt. Kardinal Thomas Cajetan sollte Luther beim Reichstag zu Augsburg verhören. Vom 12. bis 14. Oktober 1518 sprach Luther dort vor. Er weigerte sich zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde. Für Cajetan war er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen. Doch Friedrich lehnte dies weiterhin ab. Luther entzog sich der drohenden Verhaftung in der Nacht vom 20. zum 21. Oktober 1518 durch Flucht aus Augsburg.[10]

Im Januar 1519 starb Kaiser Maximilian I.; er hatte seinen Enkel, den spanischen König Karl I., als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte dies verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaates fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, den Kurfürsten für eine friedliche Lösung zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete.

Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Andreas Bodenstein (genannt Karlstadt) auf. Sie richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 persönlich an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte nun die These, der Papst sei de jure erst seit 400 Jahren – dem Decretum Gratiani, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte – Führer der Christenheit.

Eck versuchte Luther dann als Anhänger des 100 Jahre zuvor als Ketzer verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Orthodoxie vor. Er ordnete nun auch das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage – Konzil oder Papst – nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: „Auch Konzile können irren.“ Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war faktisch der Bruch mit der katholischen Kirche.

Nachdem Karl am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Prozess wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannbulle Exsurge Domine. Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.

Reichstag zu Worms

Dennoch widmete Luther im Oktober 1520 Papst Leo seine Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen und appellierte an ein neues Konzil. Am 10. Dezember aber vollzog er den endgültigen Bruch, indem er auf Verbrennungen seiner Bücher mit der Verbrennung der Bulle sowie einiger Schriften der Scholastik und des kanonischen Rechts vor dem Wittenberger Elstertor antwortete. Daraufhin wurde er am 3. Januar 1521 mit der Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert.

Dies und seine reformatorischen Hauptschriften machten Luther nun im ganzen Reich bekannt. Der Buchdruck, die allgemeine soziale Unzufriedenheit und politische Reformbereitschaft verhalfen ihm zu einem außergewöhnlichen publizistischen Erfolg: Bis zum Jahresende waren bereits 81 Einzelschriften und Schriftsammlungen von ihm erschienen, vielfach in andere Sprachen übersetzt, in insgesamt 653 Auflagen.[11] In vielen Ländern regten sich ähnliche Reformbestrebungen, die nun sehr stark von den politischen Spannungen zwischen Fürstentümern und Zentralmächten bestimmt wurden.

Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte. Das zeigt den Niedergang der mittelalterlichen Macht von Papst und Kaiser: Karl V. war der letzte Kaiser, den ein Papst krönte. Am 17. April 1521 stand Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies seinen Tod bedeuten könne, lehnte er mit folgender Begründung ab:[12]

„[Da] … mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.“

Die oft zitierte Version „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen“, ist nicht belegt.

Darauf verhängte der Reichstag am 26. Mai 1521 das auf den 8. Mai rückdatierte, vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn:[13] Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nun „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er aber freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.

Der Geächtete wurde am Abend des 4. Mai 1521 auf dem Heimweg nahe Schloss Altenstein bei Steinbach von Friedrichs Soldaten heimlich entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen.

Bibelübersetzung

Lutherstube auf der Wartburg
Martin Luther als „Junker Jörg“. Gemälde von Lucas Cranach d. Ä., 1522

Auf der Wartburg blieb Luther bis zum 1. März 1522 inkognito als „Junker Jörg“. Auf Anraten Melanchthons übersetzte er im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche. Als Vorlage diente ihm ein Exemplar der griechischen Bibel des Erasmus von Rotterdam,[14] zusammen mit dessen eigener lateinischen Übersetzung sowie der Vulgata. Luthers Bibelübersetzung erschien ab September 1522. 1523 erschien auch Luthers erste Teilübersetzung des Alten Testaments; beide zusammen erlebten bis 1525 bereits 22 autorisierte Auflagen und 110 Nachdrucke, so dass rund ein Drittel aller lesekundigen Deutschen dieses Buch besaß.[15] 1534 übersetzte Luther auch das übrige Alte Testament aus damals wiederentdeckten Handschriften der Masoreten; beide Testamente zusammen bilden die berühmte Lutherbibel.

Damit machte Luther biblische Inhalte auch dem einfachen Volk zugänglich. Zwar gab es vorher schon 14 hochdeutsche und vier niederdeutsche gedruckte Bibelausgaben, jedoch waren diese Übersetzungen durch ihr „gestelztes“ Deutsch für das einfache Volk schwer verständlich. Vor allem fußten sie auf der Vulgata, der die griechische Septuaginta zugrunde lag: Sie hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte.

Er übersetzte weniger wörtlich, sondern versuchte, biblische Aussagen nach ihrem Wortsinn (sensus literalis) ins Deutsche zu übertragen. Dabei legte er die Bibel gemäß seiner Auffassung von dem, „was Christum treibet“ – Gottes Gnade in Christus als Ziel und Mitte der ganzen Schrift – aus. Er wollte „dem Volk aufs Maul schauen“ und verwendete daher eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Sie wirkte stil- und sprachbildend für Jahrhunderte. So ersann er Ausdrücke wie Feuertaufe, Bluthund, Selbstverleugnung, Machtwort, Schandfleck, Lückenbüßer, Gewissensbisse, Lästermaul und Lockvogel. Metaphorische Redewendungen wie „Perlen vor die Säue werfen“, „ein Buch mit sieben Siegeln“, „die Zähne zusammenbeißen“, „etwas ausposaunen“, „im Dunkeln tappen“, „ein Herz und eine Seele“, „auf Sand bauen“, „Wolf im Schafspelz“ und „der große Unbekannte“ gehen auf ihn zurück.[16]

Seine Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon verschmolzen waren. Aber erst durch Luthers Bibelübersetzung entwickelte sich dieser Dialekt zum gemeinsamen Hochdeutsch. Sie gilt auch dichterisch als große Leistung, da sie bis in den Silbenrhythmus hinein durchdacht war.[17]

Protestanten verwenden die Lutherbibel nach mehreren revidierten Neuauflagen bis heute; die bislang letzte Revision stammt von 1984. Sie ist auch eine wichtige Basis der Kirchenmusik: Viele Kompositionen verwenden Luthers Textfassung für Choräle, Kantaten, Motetten usw.

Reformation in Wittenberg

In Wittenberg predigte Karlstadt inzwischen für weitreichende Gottesdienstreformen: gegen die Klöster, Opfergebete, Bilder in Kirchen und für das Abendmahl mit dem Laienkelch. Ab 1522 setzte der Stadtrat die Neuerungen um und beschloss auch Maßnahmen gegen Armut und Unzucht, wie sie Luther in seinen Schriften von 1520 vorgeschlagen hatte. Doch die Tumulte ebbten nicht ab: Viele Nonnen und Mönche verließen nun in Sachsen die Klöster. Die Zwickauer Propheten, die unter dem Visionär Nikolaus Storch und dem Lutherschüler Thomas Müntzer gegen die Kindertaufe vorgingen und deshalb aus Zwickau ausgewiesen worden waren, verschärften die Unruhe.

Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März nach Wittenberg zurück. Mit den acht Invokavitpredigten überzeugte er die Bürger binnen einer Woche von maßvollen Reformen. Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend; Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ er die römische Messordnung unverändert, führte aber daneben das evangelische Abendmahl ein. Nachdem der alte Stadtpfarrer Simon Heins Anfang September 1523 gestorben war, wurde Johannes Bugenhagen auf Luthers Empfehlung um den 25. Oktober 1523 vom Rat der Stadt und den Vertretern der Gemeinde Wittenberg als Stadtpfarrer an der Stadtkirche gewählt. Damit kehrte Ruhe ein, und Karlstadt verließ die Stadt. Am 9. Oktober 1524 gab Luther seine Lebensform als Mönch auf.[18]

Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigte Hussiten). Am 29. Oktober 1525 hielt er die erste deutsche Messe ab. Ab Weihnachten wurde sie in Wittenberg üblich. Im folgenden Jahr veröffentlichte Luther eine Gottesdienstordnung.

Heirat und Familie, Krankheiten

Katharina von Bora von Lucas Cranach d. Ä., um 1526

Katharina von Bora war gemeinsam mit weiteren acht Nonnen zu Ostern im April 1523 aus dem Kloster Nimbschen (Zisterzienserinnen) geflohen und lebte seitdem in Wittenberg.[19] Luther verlobte sich mit ihr am 13. Juni und heiratete sie am 27. Juni 1525. Die Heirat entsprach seiner Lehre, dass die Ehe kein Sakrament sei. Zudem lehnte er den Zölibat ab und hatte die Auflösung der Klöster verlangt.

Katharina war ihm in seinen persönlichen Problemen eine große Hilfe. Durch Beherbergung von Studenten, die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben, beugte sie wirtschaftlichen Nöten vor. Luther hatte mit ihr sechs Kinder:

  1. Johannes, * 7. Juni 1526 in Wittenberg, † 27. Oktober 1575 in Königsberg (Preußen),
  2. Elisabeth, * 10. Dezember 1527 in Wittenberg, † 3. August 1528 in Wittenberg,
  3. Magdalena, * 4. Mai 1529 in Wittenberg, † 20. September 1542 in Wittenberg,
  4. Martin, * 7. November 1531 in Wittenberg, † 4. März 1565 in Wittenberg,
  5. Paul, * 28. Januar 1533 in Wittenberg, † 8. März 1593 in Leipzig,
  6. Margarethe, * 17. Dezember 1534 in Wittenberg, † 1570 in Mühlhausen/Ostpreußen.

Derzeit leben rund 2.800 Nachkommen von ihnen und Luthers Geschwistern, die als „Lutheriden“ organisiert sind.[20] Sofern sie den Nachnamen Luther tragen, stammen sie meist von Martin Luthers jüngerem Bruder Jakob (1490–1571) ab.[21] Der letzte direkte Nachkomme Luthers im Mannesstamm war Martin Gottlob Luther († 1759).[22]

Luthers Wappen war die „Lutherrose“, deren Symbolik er in einem Brief vom 8. Juli 1530 beschrieb.[23]

Von seinen Biografen sehr wenig beachtet, aber – auch durch viele eigene Äußerungen – außerordentlich gut belegt ist die Tatsache, dass Luther fast zeit seines Lebens an zahlreichen Krankheiten litt. Zu seinen oft wiederkehrenden Leiden zählen vor allem Angina pectoris, Magenschmerzen, Verstopfung, Schwindelanfälle, Nierensteinleiden und Tinnitus. Vieles davon war offenbar eine Folge seiner enormen physischen und psychischen Belastungen, aber aus heutiger Sicht ebenso eines ungesunden Lebenswandels.

Haltung zum Deutschen Bauernkrieg

In deutschen Gebieten kam es 1524 bis 1526 zum Großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war.

Mit den 12 Artikeln gaben sich die Aufständischen einheitliche Ziele, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten. Sie beriefen sich dabei auf das „göttliche Recht“ und Luthers Schriftprinzip sola scriptura. Wie er erklärten sie sich bereit, ihre Forderungen fallenzulassen, sobald man ihnen aus der Bibel ihr Unrecht beweise. Dies gab ihren schon früher religiös begründeten Hoffnungen auf soziale Befreiung erstmals Durchschlagskraft.[24]

Luther distanzierte sich von den 12 Artikeln wegen ihrer aus seiner Sicht falschen Berufung auf die Bibel. Im April 1525 bemühte er sich in einer Flugschrift jedoch um eine gütliche Einigung und ein abgewogenes Urteil, griff einige berechtigte Forderungen der Bauern auf und wies sowohl sie als auch die Fürsten zurecht. Doch nachdem einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter ermordet hatten (Weinsberger Bluttat), verfasste Luther seine Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. In ihr verdammte er die Aufstände nunmehr als Werk des Teufels und forderte alle Fürsten – unabhängig von ihrer Konfession – dazu auf, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, ihr Gegenheer.

1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Anfangs hatte er wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten. Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Bad Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet.

Nach dieser Niederlage wurden alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum 75.000 bis 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Nur in einigen süddeutschen Städten und Gebieten wurden einige ihrer Forderungen erfüllt; vielfach wurden ihre Lasten dagegen sogar noch verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurde.

Hinter Luthers Ablehnung der Bauernaufstände stand sein Zerwürfnis mit Müntzer. Dieser hatte als Lutherschüler in der Bibel Impulse für die soziale Revolution gefunden. Er glaubte, es sei Gottes Wille, die Lage der Elenden direkt zu ändern und die politischen Verhältnisse dem kommenden Reich Gottes anzugleichen, um so auch die Ungebildeten zum Empfang des Evangeliums bereit zu machen. Luther dagegen lehnte die unmittelbare Verwendung der Bibel für politische Ziele strikt ab und wehrte sich schon 1521 gegenüber Ulrich von Hutten dagegen, „mit Gewalt und Mord für das Evangelium [zu] streiten“. Er unterschied den „weltlichen“ vom „geistlichen“ Bereich; zwar begegne der Christ in beiden Gottes Willen, aber in verschiedener Gestalt. Die biblischen Gebote gälten nur für die Gläubigen; wer sie direkt auf die Politik übertrage, gefährde das Evangelium, das die Gewissen befreien und nicht durch neue Gesetze versklaven solle (siehe dazu Zwei-Reiche-Lehre). Daher begrüßte er Müntzers Ende als gerechte Strafe für den „Teufel“, der gegen Gottes Ordnung rebelliert habe. Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war. Mit seiner Empfehlung des Weingartner Vertrages unterschied er weiterhin für ihn berechtigte von unberechtigten Reformen.[25]

Konsolidierung der Reformation

Seit 1525 verlor die Reformation ihren Charakter als Volksbewegung und wurde zur Angelegenheit der Landesfürsten, die aus der Niederlage der Bauern gestärkt hervorgingen. Konsequenz der Zwei-Reiche-Lehre wäre eigentlich ein völliger Neuaufbau der Kirche auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie gewesen. Luther hielt jedoch wie die meisten Zeitgenossen eine konfessionelle Vielfalt innerhalb eines Territoriums für undurchführbar und empfahl Andersgläubigen, auszuwandern. Da sich in deutschsprachigen Gebieten zunächst kein katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für Luther von Gott verbotene Amtsanmaßung war, bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als herausragendes Mitglied der Kirche deren Visitation, also die Überprüfung des Klerus auf Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne des Evangeliums, anzuordnen. Dieses pragmatische und situationsbedingte Notkonzept wurde in evangelischen Gebieten bald zur Regel und begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen Landeskirchen, die von den Landesfürsten geschützt, aber auch gelenkt und abhängig waren.[26]

Als die katholischen Reichsstände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (fünf Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten. Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 wollten Luthers Anhänger den protestantischen Glauben reichsrechtlich anerkennen lassen. Dazu verfasste Melanchthon das protestantische Glaubensbekenntnis, die „Confessio Augustana“, die Kaiser Karl auf dem Augsburger Reichstag überreicht und schließlich von ihm geduldet wurde. Luther konnte als Geächteter nicht daran teilnehmen und unterstützte seine Anhänger von der Veste Coburg aus, kritisierte aber auch einige der Kompromissformeln Melanchthons als zu entgegenkommend.

Spätzeit

Luthers Sterbehaus in Eisleben

Nach dem Augsburger Reichstag trat Luther nur noch als Seelsorger und Publizist hervor. Er hielt bis 1545 Vorlesungen in Wittenberg, doch ab 1535 fast ausschließlich über die Schöpfungsgeschichte. Mit verschiedenen Stellungnahmen zu theologischen und politischen Einzelfragen versuchte er zudem weiterhin, den Fortgang der Reformation zu beeinflussen, jedoch mit weit weniger direkter Wirkung.

In den Türkenkriegen (1521–1543) benutzte Luther die Gefahr der osmanischen Expansion zunächst für seine kirchenpolitischen Zwecke. Er erklärte, dass es zunächst gelte, den „inneren Türken“, also den Papst zu besiegen, bevor man sich daran machen könne, gegen den Großtürken von Istanbul loszuschlagen, die er beide für Inkarnationen des Antichrists hielt. Als die Gefahr aber mit der Belagerung Wiens durch die Truppen Sultan Süleymans 1529 auch Mitteleuropa betraf, differenzierte er seine Haltung. In seiner Schrift Vom Kriege wider die Türken erläuterte er, dass der Papst den Türkenkrieg bisher nur als Vorwand zum Kassieren von Ablassgeldern benutzt habe. Die Misserfolge in der Abwehr der osmanischen Expansion erklärte er mit seiner Zwei-Reiche-Lehre: Es sei nun einmal nicht Aufgabe der Kirche, zu Kriegen aufzurufen oder sie selbst zu leiten – dies eine deutliche Anspielung auf den ungarischen Bischof Pál Tomori, der als einer der Kommandanten für die verheerende Niederlage von Mohacs verantwortlich war. Für die Verteidigung gegen die Türken sei allein die weltliche Obrigkeit zuständig, der jeder Mensch Gehorsam schulde, die aber mit dem Glauben nichts zu tun habe. Mit dieser Argumentation war jede Vorstellung von einem Kreuzzug gegen die Osmanen unvereinbar. Den Krieg gegen die Türken selbst rechtfertigte Luther als Verteidigungskrieg und mahnte zu gemeinsamem Handeln.

Diese rigide Trennung von geistlichen und weltlichen Zuständigkeiten hob Luther wenige Monate später wieder auf, als er im Herbst 1529 in seiner Heerpredigt wider die Türken als Feinde Christi und eschatologische Vorzeichen des bevorstehenden Jüngsten Gerichts hinstellt und es zur Aufgabe auch und gerade der Christen erklärt, „getrost dreinzuschlagen“. Mit diesen entschiedenen Tönen wollte er Vorwürfen den Boden entziehen, er habe sich durch Untergraben der Einheit des Christentums zum Handlanger der Türken gemacht.[27]

So befürwortete er gegen seinen Grundsatz „Ketzer verbrennen ist wider den Willen des Heiligen Geistes“ (1519) die Verfolgung der Täuferbewegung. 1535 beendeten katholische und evangelische Fürsten gemeinsam das Täuferreich von Münster. 1543 erschien Von den Juden und ihren Lügen (s. u.), 1545 Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet.

Trotz eines schon länger währenden Herzleidens reiste Luther im Januar 1546 über Halle nach Eisleben, um einen Streit des Grafen von Mansfeld zu schlichten. Er starb am Zielort am 18. Februar 1546. Das heutige Haus Andreaskirchplatz 7 wird als sein Sterbehaus bezeichnet. Sein Leichnam wurde nach Wittenberg überführt und am 22. Februar in der Schlosskirche beigesetzt. Vormund seiner Kinder wurde sein treuer Anhänger und Freund, der Arzt Matthäus Ratzenberger.

Theologie

Überblick

Luthers theologisches Denken ist äußerst komplex. Viele seiner Schriften, Predigten, Vorlesungen, Kommentare und Disputationen lassen sich nur kontextuell aus Situation, Anlass, Zweck erklären; erst in der Gesamtschau werden tragende Grundlinien seiner Theologie erkennbar.

Man teilt Luthers Werke historisch-genetisch in vier Phasen ein, die jedoch nicht exakt abgrenzbar sind:

  • Entwicklung der reformatorischen Entdeckung: ca. 1509 bis 1518
  • öffentliches Hervortreten gegen herrschende römisch-katholische Lehren: ca. 1517–1520
  • Abgrenzung von Mitstreitern und innerevangelischen Gegnern: ca. 1521–1530
  • Spätschriften: ca. 1530–1546

Systematisch wird Luthers Theologie oft mit dem vierfachen Sola/Solus zusammengefasst:

  • sola scriptura: „Allein die Heilige Schrift“ sei die Quelle allen Glaubens an und Wissens von Gott und daher der kritische Maßstab allen christlichen Redens und Handelns
  • sola gratia: „Allein durch Gnade“ ohne jedes eigene Zutun werde der Mensch von Gott gerechtfertigt
  • sola fide: „Allein durch den Glauben“, das Geschenk (nicht: die menschenmögliche Leistung) der Annahme des Wortes Gottes in Christus, komme unser Heil zustande
  • solus Christus: „Allein Jesus Christus“, der wahre Mensch und wahre Gott, schaffe durch seine stellvertretende Hingabe am Kreuz ein für allemal unsere Rechtfertigung und Heiligung, die uns im mündlichen Evangelium und im Sakrament des Abendmahls zugeeignet werde. Dies ist der tragende Grund der übrigen drei Prinzipien des reformatorischen Glaubens.

Schriften zur reformatorischen Wende

Schon in seinen Randglossen zu verschiedenen Kirchenvätern (1509/10) setzt Luther eigene theologische Akzente gegenüber der Scholastik. Er betont:

  • den Gegensatz zwischen Glauben und Wissen
  • die Autorität der Bibel und ihrer Sprache gegenüber der kirchlichen Tradition
  • die Abwehr des Verständnisses von Glauben als menschlichem habitus
  • die Identität von Glauben, Hoffnung, Liebe, so dass Glaube nicht neben unrechtem Handeln (Sünde) bestehen kann.

Diese Radikalisierung auf der Seite der menschlichen Antwort auf Gottes Wort zieht Luthers Probleme mit dem Verständnis der Gerechtigkeit Gottes selber nach sich.

In seiner 1. Psalmenvorlesung (1512/13) wird zum einen Luthers genaue Kenntnis aller damaligen theologischen Denkschulen sichtbar, zum anderen sein selbständiger und eigenwilliger Umgang damit: Er schaltet scholastische Begriffe bei der Bibelexegese weitgehend aus und grenzt den Wortlaut der Bibel gegen die überkommenen, besonders aristotelischen Deutungsmuster ab. Dabei fasst er den wörtlichen Sinn (sensus literalis) des Bibeltextes unmittelbar als Hinweis auf Christus auf, so dass ihm Christus selbst zum Ausleger der Psalmen wird: Dieser ist für Luther der Geist in allen Buchstaben, der Grundtext, der sich selbst mitteilt und den Glauben an ihn schafft. Dies stellt den Menschen vor die fundamentale Alternative, sein Dasein entweder aus dem Gesetz oder dem Glauben, dem Sichtbaren oder dem Unsichtbaren, der sinnlichen Wahrnehmung oder dem Von-Gott-erkannt-Sein heraus zu verstehen. Das, was Menschen aus dieser wahrnehmbaren Welt heraus für das höchste, göttliche Wesen halten und erklären, könne im Angesicht Jesu Christi dann nur der Gipfel ihrer Selbstgerechtigkeit und Heuchelei sein. Eine Vermittlung ist undenkbar.[28]

Damit reißt Luther den ausschließenden Gegensatz zwischen der theologia crucis (dem aktuellen Urteil Gottes im Gekreuzigten) und der theologia gloriae (dem zum Eigenruhm menschlichen Erkenntnisvermögens geschaffenen Gottesbegriff der aristotelischen Metaphysik) auf, den er spätestens in seiner Römerbriefvorlesung (1515) und dann in der Heidelberger Disputation (1518) ausführt.

Reformatorische Hauptschriften

An den christlichen Adel

An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung

Mit dieser Adelsschrift wendet sich Luther auf Deutsch an die weltlichen Fürsten, denen er die Durchführung der reformatorischen Maßnahmen übertragen will, da die Bischöfe darin nach seiner Meinung versagt haben. Luther argumentiert,[29] dass sich das römische Papsttum – Luther spricht von „Romanisten“ – vor der Reformation hinter drei Mauern verstecke:

  • Sie stellen die kirchliche Obrigkeit über die weltliche.
  • Wenn die Reformation mit Hilfe der Bibel begründet wird, verweisen sie darauf, dass nur der Papst das Recht habe, die Bibel auszulegen.
  • Solle ein Konzil einberufen werden, wird darauf verwiesen, dass nur der Papst das Recht dazu besitze.

Außerdem schlägt Luther in der Schrift ein politisches Reformprogramm vor. So soll Bildung allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Der Zölibat und der Kirchenstaat sollen abgeschafft, das Zinsnehmen eingeschränkt und das Betteln verboten werden. Dafür soll es eine geregelte Armenfürsorge geben.

Luthers diesbezügliche Ansichten beendeten die spätmittelalterische Polarisierung von Staat und Kirche. Luther verwarf das Papsttum, das (katholische) Bischofsamt und das Sakrament der Priesterweihe. Nach seiner Auffassung des Neuen Testaments kommt „allen Gläubigen das allgemeine Priestertum“ zu. Damit stellte sich das Problem, welche Verfassung (Kirchenordnung) die evangelische Kirche haben sollte. Für Luther haben die Geistlichen keinen sakramentalen Sonderstatus. Ihre theologische Ausbildung befähigt sie, die Gemeinde zu leiten, insbesondere im Gottesdienst, und sie sind im Unterricht und in der Seelsorge tätig. Jede Kirchengemeinde hat das Recht, ihre theologischen Lehrer (Pfarrer) durch eine Wahl selbst zu bestimmen und gegebenenfalls wieder abzuwählen (Die Schrift Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen. 1523). Dieser Grundsatz konnte aber in den deutschen Gemeinden wegen der Unselbständigkeit der Laien und vor allem wegen der Bedrohung durch die katholischen Mächte unter Führung Kaiser Karls V. nicht verwirklicht werden. (Die ersten dieser Angriffe erfolgten im Klevischen Krieg 1543 und im Schmalkaldischen Krieg 1546/47. Luther starb kurz vor Ausbruch dieses Kriegs am 18. Februar 1546.) Deshalb musste Luther trotz seiner grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat (Zwei-Reiche-Lehre) die evangelisch gewordenen Landesherren bitten, als kirchliche Ordnungskräfte tätig zu werden. Das war von ihm als zeitlich beschränkter Notbehelf (Luther: "Notbischöfe") gedacht. Er konnte nicht vorhersehen, dass die Landesherren auf diesen Machtzuwachs nicht mehr verzichten würden, so dass das landesherrliche Kirchenregiment bis 1918 Bestand hatte. Nach diesem Zeitpunkt übernahmen die deutschen lutherischen Landeskirchen das im Calvinismus entwickelte Synodalsystem. Auf der Ebene der Kirchengemeinden gab es schon seit dem späten 19. Jahrhundert Kirchengemeinderäte (Presbyterien, Gemeindekirchenräte), die zusammen mit dem Ortspfarrer die Gemeinde leiteten. Sowohl im landesherrlichen Kirchenregiemnt als auch in den lutherischen Staatskirchen in Skandinavien hatte der Landesherr bzw. König keine geistliche Funktion, aber er berief nur ihm genehme Theologen und Juristen in die oberste Kirchenbehörde (Konsistorium), die in seinem Auftrag die lutherische Kirche des Landes leitete (Verbindung von „Thron und Altar“). In Deutschland haben sich territoriale Strukturen bis heute in den evangelischen Landeskirchen erhalten.[30]

Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche

Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche

Diese lateinisch abgefasste Schrift behandelt die Sakramente und reduziert ihre Anzahl unter Berufung auf die Einsetzungsworte Jesu von sieben auf drei – Taufe, Abendmahl und Buße (Beichte). Da er bei Letzterem in der Frage der „Materie“ (nicht der Einsetzung durch Christus) unsicher ist, spricht er von zwei Sakramenten und einem sakramentalen Zeichen. Doch nicht die Reduktion der Zahl der Sakramente ist das Bahnbrechende, sondern die neue Auffassung, sie vom Wort her zu verstehen. Das gepredigte Wort hat sakramentalen Charakter. Im Wort und durch das Wort wird das Heil vermittelt und zugewendet. Vertraut der Mensch mit seiner ganzen Existenz der Zusage, dass seine Sünden vergeben und er ein Kind Gottes ist, „glaubt“ er und ist „gerechtfertigt“, das heißt, er ist so, wie Gott ihn haben will. Luther beruft sich dabei auf Paulus: „So kommt der Glaube aus der Predigt, das Predigen aber durch das Wort Gottes“ (Röm. 10, 17). Luther sieht im Sakrament nicht mehr göttliches Gnadenmittel, sondern das sichtbare Zeichen der göttlichen Verheißung. Die Sakramente veranschaulichen die Wortverkündigung, fügen ihr aber nichts hinzu. Zudem dienen sie der Vergewisserung: So gewiss wie der Glaubende das Taufwasser spürt und Brot und Wein in seinem Mund schmeckt, so gewiss darf er sein, dass er Gottes geliebtes Kind ist. Hier liegt die eigentliche, bis heute trennende Grenzlinie zum katholischen und orthodoxen Sakraments- und Kirchenverständnis.

Von der Freiheit eines Christenmenschen

Die 1520 von Luther verfasste Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen handelt von der „evangelischen Freiheit“, die das Leben eines Christen ausmache. Luther fasst sie in Anlehnung an Paulus von Tarsus in zwei Sätzen zusammen, die sich dialektisch ergänzen und bedingen:

  • „Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan – durch den Glauben.“
  • „Ein Christ ist ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan – durch die Liebe.“

Der vergeblich um eine Verständigung im Ablassstreit bemühte Georg Miltitz riet Luther, diese Schrift Papst Leo zu widmen, um die endgültige Exkommunikation noch abzuwenden. Doch nach dem Verbot seiner Schriften setzte Luther den Papst noch im selben Jahr mit dem Antichrist gleich.

Abgrenzung zum römisch-katholischen Mess- und Sakramentsverständnis

  1. Aus der theologischen Sicht Luthers verstand die römisch-katholische Kirche die Feier der Eucharistie, in diesem Kontext mit der Heiligen Messe gleichgesetzt, als Opfer, welches der Priester Gott darbringt (Opferpriestertum). Luther stellte neu den Gnadencharakter der Messe heraus, indem den Gläubigen im Abendmahl die durch Christi Tod erwirkte Gnade durch den Priester ausgeteilt wird (Gnadenpriestertum). Mittelalterliche Auffassungen sahen in der Messe ein Opfer, welches zusätzlich zum einmaligen Kreuzesopfer Christi vor Gott Gnade erwirken sollte für die Sünden der Menschen. Sehr oft fand sich die Meinung, Christus werde in der Messe durch den Priester immer wieder neu als Opfer dargebracht. Vor allem aus diesem Grund war für Luther die römische Messe „das größte und schrecklichste Greuel“ von allen „päpstlichen Abgöttereien“. Er betont vehement das Opfer am Kreuz als ausreichend („Es ist vollbracht.“) und sieht in der erneuten Opferung eine den Aussagen der Bibel widersprechende Tradition.
  2. Das Sakrament wurde nur in einer Gestalt (sub una) den Gläubigen gereicht. Stattdessen forderte Luther die stiftungsgemäße Austeilung des Kelches auch an die Laien.
  3. Luther wies die Wirkung des Sakraments ex opere operato „auch ohne innere Herzensgesinnung des Empfangenden“ zurück. Das Altarsakrament zielt auf den gläubigen Empfang von Christi Leib und Christi Blut. Fehle der Glaube an die Worte Christi „Das ist mein Leib – Das ist mein Blut“ (im Sinne der Realpräsenz), so nehme sich der Kommunikant die Heiligen Gaben nicht zum Heil (Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit vgl. Luthers Kleiner bzw. Großer Katechismus), sondern zum Gericht. So fordere das Sakrament einerseits den Glauben zum segensreichen Empfang, wecke ihn aber auch gleichzeitig.
  4. Die Wandlung schon allein zu „sehen“ und ihr im Gottesdienst beizuwohnen, galt als segensvoll. Aus diesem Grund nahmen die mittelalterlichen Gläubigen zwar an der Messe teil, empfingen aber das Sakrament sehr selten. Oft ging man weniger als alle drei Jahre zur Kommunion. Luther dagegen betonte, dass es auf das Empfangen des Sakraments ankomme. Wer der Messe nur passiv beiwohne, habe keinen Nutzen vom Sakrament.
  5. Die Wortverkündigung spielte eine untergeordnete Rolle. Für Luther und die Reformatoren war die Predigt und das Zuhören der Gemeinde ein den Gottesdienst konstituierendes Element.
  6. Der Gebrauch der lateinischen Sprache in der Feier des Gottesdienstes machte zumindest Teile dessen der Mehrzahl der Gläubigen unverständlich.

Luthers Kritik an der römischen Transsubstantiationslehre betraf nicht die Realpräsenz (wirkliche Gegenwart) von Christi Leib und Blut in den Elementen von Brot und Wein. Darin war er durchaus mit den römischen Theologen einig. Mit Melanchthon entwickelte Luther eine Ansicht, die später polemisch von reformierter Seite Konsubstantiationslehre genannt wurde: Die Kommunikanten nehmen den wirklichen Leib und das wirkliche Blut Jesu Christi „in, mit und unter“ Brot und Wein entgegen. Brot und Leib Christi, sowie Wein und Blut Christi seien in „sakramentaler Einheit“ (Luther, Vom Abendmahl Christi) durch die Einsetzungsworte miteinander verbunden. Brot und Wein verschwänden ihrer Substanz nach nicht. Damit wird ein zentrales Problem der Transsubstantiationslehre beseitigt, nämlich die nach lutherischer, aber auch schon innerscholastischer Kritik der Schöpfungslehre widersprechende Auffassung, dass die Substanzen von Brot und Wein vergehen, um Leib und Blut Christi als den neuen Substanzen in den Akzidenzien von Brot und Wein Raum zu machen.

Luthers Kritik betraf auch den Rang als Dogma, den die Transsubstantiationslehre in der römischen Kirche seit dem VI. Laterankonzil (1214/1215) hat. Die Transsubstantiationslehre hält er für unbiblisch, da sie aus der aristotelisch-platonischen Philosophie abgeleitet und erklärt wird. Polemisch spricht Luther von „Sophisterei“. Seiner Ansicht nach ist das Sakrament eine besondere Gestalt des Wortes Gottes, nämlich, wie er in Anlehnung an Augustinus formuliert, sichtbares Wort (verbum visibile).

Der innerevangelische Abendmahlsstreit

Luthers Abendmahl

Die Frage der rechten Form und Bedeutung des Abendmahls und des darin enthaltenen Heils für den Gläubigen teilte die Reformation im Abendmahlsstreit in Lager. Luther hatte in der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Karlstadt 1524 seine Auffassung von der wirklichen Gegenwart (Realpräsenz) des Leibes und Blutes Christi beibehalten und ausgebaut, die er schon ansatzweise 1520 in Auseinandersetzung mit der anders gelagerten römischen Option und in der Korrespondenz mit den Böhmischen Brüdern 1523 schriftlich zum Ausdruck gebracht hatte. Luthers Rede von der leiblichen Anwesenheit Christi im Abendmahl gründet sich auf die Einsetzungsworte mit der Stelle „Hoc est corpus meum“ (Mt 26,26 LUT; 1 Kor 11,24 LUT) und stellt das „est“ in eine „den Heilsglauben mit einbeziehende Position“, d.h. wer es leugnet, entferne sich vom rechtfertigenden Glauben selbst.

Karlstadt äußerte Bedenken gegenüber Luther und vertrat eine signitative Interpretation (Brot und Wein bedeuten Leib und Blut Christi) mit mystischem Anklang. Unabhängig davon entwickelte in der Schweiz der Zürcher Ulrich Zwingli ab 1523 eine rein signitative Auffassung der Anwesenheit des Leibes Christi im Abendmahl und wertete das Empfangen als „geistliches“ Essen. Für den Gläubigen sei das Abendmahl Erinnerungsmahl an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz und allein deshalb geistlich wirksam.

Luther lehnte diese spiritualistische Haltung jedoch als „Schwärmerei“ konsequent ab. Seit 1525 schwoll die Auseinandersetzung zwischen Wittenberg und Zürich an. Indem sich Theologen oberdeutscher Städte wie Augsburg, Straßburg, Nürnberg und Memmingen positionierten, entbrannte der seit 1526 nun auf breiter literarischer Ebene geführte Abendmahlstreit. Seit 1527 führte Luther einen direkten Schlagabtausch bezüglich der exegetischen Argumente mit Zwingli. Der Streit gipfelte im Marburger Religionsgespräch vom 1. bis 4. Oktober 1529, bei dem sich Luther und Zwingli persönlich begegneten. 15 Artikel wurden als (eine Art) Konkordie niedergeschrieben, wobei der letzte Artikel über das Abendmahl als einziger umstritten blieb.

Einig waren sich Luther und Zwingli in folgenden Punkten: Beide lehnten die altgläubige Lehre von der substantiellen Wandlung des Brotes und des Weins in Fleisch und Blut Christi (Transsubstantiationslehre) ab, ebenso den Gedanken von der Wiederholung des Opfers Christi. Die Messe könne nicht Opferhandlung sein, da Christus nur einmal für alle gestorben sei.

Zwingli betonte den symbolischen Sinn der Einsetzungsworte: „est“ meine „significat“. Für Zwingli war der Vollzug des Abendmahls eine Erinnerung an und ein Bekenntnis zu dem Kreuzestod Jesu. Er betonte also den Gedächtnismahlcharakter. Dabei verwies Zwingli immer wieder auf Johannes 6,63: „Der Geist ist’s, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, sind Geist und sind Leben.“ Für Zwingli ergab sich aus dieser Aussage eine Dualität zwischen Geist und Fleisch. Der geistige Gottesbegriff, so argumentierte Zwingli weiter, gestatte es nicht, von einer leibhaften Gegenwart Christi im Abendmahl zu sprechen. Da Christus mit Leib und Geist in den Himmel gekommen sei, könne seither nur noch von einer geistigen Gegenwart Gottes auf Erden die Rede sein. Leiblich sei Jesus nur von der Geburt bis zur Himmelfahrt auf Erden gewesen; gelitten am Kreuz habe er als Mensch. Seit der Himmelfahrt befinde sich Jesu erhöhte menschliche, d.h. leibliche Natur „zur Rechten Gottes.“ Den Satz „Christus sitzt zur Rechten Gottes“ versteht Zwingli demnach örtlich. Da Christus „zur Rechten Gottes sitzt“, ist seiner Meinung nach die Realpräsenz der menschlichen Natur Christi beim Abendmahl ausgeschlossen.

Luther dagegen bestritt, dass Johannes 6,63 überhaupt etwas mit dem Abendmahl zu tun habe, und verwies auf die vorhergehenden Aussagen des johanneischen Christus: „Amen, amen, das sage ich euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag. Denn mein Fleisch ist wirklich eine Speise und mein Blut ist wirklich ein Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm“ (Joh 6,53 ff.).

Die „Rechte Gottes“ verstand Luther unräumlich. Christus habe Anteil an der Stellung Gottes und sei, wie Gott selbst, allgegenwärtig. Menschheit und Gottheit Jesu dürfen nach Luther nicht getrennt werden. Der örtlichen Begrenzung des Leibes Christi setzte er die Ubiquitätslehre entgegen. Diese besagt, dass Christus auch als der Menschgewordene und zum Vater Heimgekehrte an der göttlichen Allgegenwart teilhabe und überall und jederzeit seine leibliche Gegenwart schenken könne.

Gottesdienstordnungen

Luther verfasste 1523 eine erste lateinische Messordnung, die Formula Missae et Communionis pro ecclesia Wittenbergensi, eine gereinigte Form der Messe. Erst 1526 erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts. Das in dieser Schrift enthaltene Gottesdienstformular war vor allem als Sonntagsgottesdienst für die Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Am 29. Oktober 1525 hielt Luther in Wittenberg die erste Messe in deutscher Sprache. Daneben war aber auch die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, weiterhin vorgesehen, damit die Jugend auch diese erlerne.

Daneben nennt Luther eine dritte Form für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen, „die ienigen, so mit ernst Christen wollen seyn und das Euangelion mit hand und munde bekennen“.[31] Dabei hat Luther wohl eine Art „Kerngemeinde“ vor Augen, die sich in privaten Häusern trifft und Gottesdienst hält und wo die Mitglieder sich gegenseitig ermahnen, wenn sie untereinander Sünden begehen, ganz nach dem Befehl Christi. Luthers Vorhaben mit dieser dritten Weise des Gottesdienstes ging in die Richtung einer Integration derjenigen, die ernsthaft nach neutestamentlichen Vorgaben leben mochten. Auch sie sollten neben den anderen einen Platz in der Gemeinde haben, indem ihre Bedürfnisse befriedigt wurden.

Luther war wichtig, dass seine Messordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah er sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.

Luther und die Hexenverfolgungen

Zur Zeit Luthers wurde allgemein die Existenz von Hexen angenommen; auch er selbst glaubte daran. In seiner Erklärung der Zehn Gebote von 1518 forderte er die Exkommunikation von als Hexen verdächtigten Frauen. In einer Predigtreihe über das Buch Exodus predigte er zwischen März und Mai 1526 auch über Ex 22,17 LUT:

„Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen […] Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird […] Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann […] Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

Damit forderte Luther nun wie seine Zeitgenossen die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei. Obwohl er sich nicht selbst als Hexenjäger betätigte, fanden 1540 die ersten Hexenverbrennungen in Wittenberg statt.

Zu den übrigen Bestandteilen der mittelalterlichen Hexenlehre – Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft und gemeinschaftlicher Teufelstanz – äußerte sich Luther eher kritisch. Darum beriefen sich später sowohl Befürworter der Hexenverfolgung als auch Gegner wie Johann Georg Gödelmann (1591) auf ihn.

Luther und die Juden

Luthers Ablehnung des Judentums entstand erst allmählich. In seiner Schrift Daß Jesus ein Geborner Jude Sei (1523) betonte er, dass Jesus aus Gottes Volk stammte, schloss Gewalt gegen Juden aus und sah ihre gesellschaftliche Isolierung als Hindernis, sie „zu bessern“, das heißt, zum „wahren Glauben“ zu bekehren. Er nahm an, Juden nach erfolgter Reformation der Kirche eher zu Christen bekehren zu können.

Nachdem er darin enttäuscht worden war und Missionserfolge von Juden an Protestanten erlebt hatte, wandelte er sich zu einem Judenfeind. In seinen Spätschriften Brief wider die Sabbather an einen guten Freund (1538), Von den Jüden und iren Lügen (1543) und Vom Schem Ha Mphoras und vom Geschlechte Christi (1544) erklärte er die Juden zum ärgsten Feind des Christentums und bezog sich dazu auch – ob zu Recht oder nicht, ist umstritten – auf antijüdische Aussagen des Neuen Testaments. 1543 schrieb er:[32]

„Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen. Wenn ich könnte, wo würde ich ihn [den Juden] niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren. Jawohl, sie halten uns [Christen] in unserem eigenen Land gefangen, sie lassen uns arbeiten in Nasenschweiß, Geld und Gut gewinnen, sitzen sie dieweil hinter dem Ofen, faulenzen, pompen und braten Birnen, fressen, sauffen, leben sanft und wohl von unserm erarbeiteten Gut, haben uns und unsere Güter gefangen durch ihren verfluchten Wucher, spotten dazu und speien uns an, das wir arbeiten und sie faule Juncker lassen sein … sind also unsere Herren, wir ihre Knechte.“

Wittenberg, 1543

Darauf folgte ein Sieben-Punkte-Plan zum Umgang mit den Juden:[33]

„Erstlich, das man jre Synagoga oder Schule mit feur anstecke und, was nicht verbrennen will, mit erden überheufe und beschütte, das kein Mensch ein stein oder schlacke davon sehe ewiglich Und solches sol man thun, unserm Herrn und der Christenheit zu ehren damit Gott sehe, das wir Christen seien. – Zum anderen, das man auch jre Heuser des gleichen zerbreche und zerstöre, Denn sie treiben eben dasselbige drinnen, das sie in jren Schülen treiben Dafur mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall thun, wie die Zigeuner, auff das sie wissen, sie seien nicht Herren in unserem Lande. – Zum dritten, das man jnen nehme all jre Betbüchlein und Thalmudisten, darin solche Abgötterey, lügen, fluch und lesterung geleret wird. – Zum vierten, das man jren Rabinen bey leib und leben verbiete, hinfurt zu leren. – Zum fünften, das man die Jüden das Geleid und Straße gantz und gar auffhebe. – Zum sechsten, das man jnen den Wucher verbiete und neme jnen alle barschafft und kleinot an Silber und Gold, und lege es beiseit zu verwaren. – Zum siebenden, das man den jungen, starcken Jüden und Jüdin in die Hand gebe flegel, axt, karst, spaten, rocken, spindel und lasse sie jr brot verdienen im schweis der nasen.“

Das liest sich wie ein Aufruf zu einem Pogrom und erinnert an einige Maßnahmen der späteren Nationalsozialisten gegen die Juden. Historiker weisen demgegenüber darauf hin, dass Luthers Schrift an evangelische Fürsten, nicht an die Bevölkerung gerichtet war. Luther betonte, er wolle nicht die Juden, nur ihre „Lügen“ (den jüdischen Glauben) angreifen und erreichen, dass diese auf keinen Fall weiter verbreitet werden könnten. Dazu verlangte er von den Fürsten in ihren Territorien eine Unterdrückung und letztlich die Vertreibung aller Juden. Dem folgten diese jedoch nicht.

Ob diese Judenfeindschaft in Luthers Theologie angelegt war oder nur dem Zeitgeist folgte, ist umstritten. Luthers judenfeindliche Klischees unterschieden sich nicht von der katholischer Tradition, aus der er sie übernahm; sie erhielten jedoch größeres theologisches Gewicht, als er sie mit seiner Lehre von Gesetz und Evangelium verknüpfte. Darin wies er dem Judentum die Rolle des verworfenen, nur unter Gottes Zorngericht stehenden Volkes zu.

Antisemiten im Kaiserreich wie Adolf Stöcker, später NS-Ideologen wie Alfred Rosenberg und Julius Streicher und Deutsche Christen wie Martin Sasse beriefen sich oft auf solche Aussagen Luthers und rechtfertigten ihren eigenen Antisemitismus damit, obwohl Luther keinen "rassisch" begründeten Antisemitismus vertrat. Sie konnten den von Heinrich von Treitschke 1879 geprägten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ daraus herleiten: „so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind.“ Viele evangelische Deutsche sahen die nationalsozialistische Rassenpolitik 1933–1945 als Vollstreckung eines angeblich von Luther gewollten nationalen Christentums.

Luther und die Täufer

In seinen Frühschriften warb Luther noch um Toleranz für deviante religiöse Positionen. So schrieb Luther 1524, dass Ketzern mit der Schrift und nicht mit dem Feuer begegnet werden sollte.[34] In seiner Ende 1527 verfassten Schrift Von der Wiedertaufe an zween Pfarrherrn wies Luther die Forderung der reformatorischen Täuferbewegung nach einer Bekenntnistaufe zwar zurück, kritisierte jedoch auch die bereits begonnenen Verfolgungen der noch jungen Bewegung. So schreibt er, es sei ihm „nicht recht und wahrlich leid, dass man solche elenden Leute so jämmerlich ermorde, verbrenne und greulich umbringe […] Man soll einen jeglichen lassen glauben, was er will. Glaubt er unrecht, so hat er genug Strafen an dem ewigen Feuer“.[35] Allein die täuferischen Anführer sollten außer Landes gewiesen werden.

Ab 1530 jedoch wollte auch Luther die Todesstrafe für die Täufer nicht mehr ausschließen.[36] Dieser Umschwung ist eventuell auf den Einfluss Melanchthons und auf das ein Jahr zuvor vom Reichstag erlassene Wiedertäufermandat zurückzuführen. Im Jahr 1531 unterschrieb Luther zusammen mit Melanchthon schließlich ein Gutachten, das sich ausdrücklich für die Todesstrafe für Täufer aussprach. Luther sah die Täufer nun vor allem unter den Aspekten des Aufruhrs und der Blasphemie. Sie sollten nicht aufgrund ihres abweichenden Glaubens, sondern vor allem aufgrund des durch sie geschürten Aufruhrs durch staatliche Stellen verfolgt werden.[37] Für ihn waren die Täufer von einem „mörderischen, aufrührerischen, rachgierigen Geist, dem der Odem nach dem Schwert stinkt“.[38] Die infolge der zunehmenden Verfolgung geheim abgehaltenen Zusammenkünfte der Täufer waren für Luther „ein gewiss Zeichen des Teufels“.[39] Luther sprach selbst stets mit anti-täuferischer Tendenz von Wiedertäufern.[40]

Luther und die Musik

Luther, der ein geübter Sänger und Lautenspieler war, konnte im polyphonen Stil seiner Zeit schreiben. Er war mit den Werken wichtiger zeitgenössischer Komponisten wie Ludwig Senfl, Pierre de la Rue, Heinrich Finck und Josquin Desprez vertraut und maß der Musik gleich nach der Theologie einen hohen Stellenwert zu. Sie habe einen außerordentlichen moralischen wie seelischen Einfluss auf den Menschen.[41]

„Denn wir wissen, daß die Musik auch den Teufeln zuwider und unerträglich sei. Und ich sage es gleich heraus und schäme mich nicht, zu behaupten, daß nach der Theologie keine Kunst sei, die mit der Musik könne verglichen werden, weil allein dieselbe nach der Theologie solches vermag, was nur die Theologie sonst verschafft, nämlich die Ruhe und ein fröhliches Gemüte.“

Luther an Ludwig Senfl[42]

Nun freut euch, lieben Christen gmein im Achtliederbuch

Indem Luther der praktischen Musikausübung (musica practica) eine stärkere Bedeutung gegenüber der Musiktheorie bzw. Musikphilosophie (musica speculativa) zugestand, vertrat er eine deutlich vom mittelalterlichen Verständnis abgehobene Sichtweise der Musik und der gesellschaftlichen Position des Musikers.[43]

Der Theologe Friedrich Schorlemmer interpretiert Luthers Sicht der Wirkung der Musik als Mittel gegen „Zorn, Zank, Haß, Neid, Geiz, Sorge, Traurigkeit und Mord“[44] wie sie dieser in einer Vorrede auf Gesangbücher 1583 in Gedichtform fasste als aus moderner Sicht therapeutische, kathartische, sublimierende und friedensstiftende Funktion von Musik.[45]

Luther sieht die Musik als unabdingbaren Bestandteil der schulischen und universitären Ausbildung. Jeder Schulmeister müsse deshalb singen können und auch der angehende Pfarrer solle theoretische und praktische Fertigkeiten in der Musik mitbringen.[46] Luther betont den pädagogischen Wert der Musik und fordert von den Herrschenden Schutz und Förderung der Musik. In seinen Tischreden meint er:

„Könige, Fürsten und Herren müssen die Musica erhalten. Denn grossen Potentaten und Regenten gebühret, über guten freyen Künsten und Gesetzen zu halten. […] Man muß Musicam von Noth wegen in Schulen behalten. […] Die Jugend soll man stets zu dieser Kunst gewöhnen, denn sie machet fein geschickte Leute.“

Luther: Tischreden[47]

Vom Himmel hoch, da komm ich her – eine der bekanntesten Liedschöpfungen Luthers im Druck von 1567

Luther wendet sich gegen radikale Bestrebungen[48] in der reformatorischen Bewegung zugunsten eines rein innerlich-geistigen Glaubensverständnisses auf alles Äußerliche und damit die Kunst und besonders auch die Musik zu verzichten.[49]

„Auch daß ich nicht der Meinung bin, daß durchs Evangelion sollten alle Künste zu Boden geschlagen werden und vergehen, wie etliche Abergeistliche fürgeben, sondern ich wollt alle Künste, sonderlich die Musica, gerne sehen im Dienst des, der sie geben und geschaffen hat.“

Luther: Vorrede zum Wittenberger Gesangbuch von 1524[50]

In Bezug auf die Musik in der Kirche war sein Ziel eine aktivere Beteiligung der Gemeinde am Gottesdienst. So plädierte er dafür an bestimmten Stellen des Gottesdienstes deutsche Lieder einzufügen. Seine Vorstellungen zum Einsatz der Musik werden am deutlichsten in seiner Schrift Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts von 1526 klar. Anstelle der einzelnen Messteile können danach deutschsprachige Gemeindelieder, sogenannte Ordinariumslieder, lateinische Teile ersetzen oder ergänzen.[51] Dabei genügte es ihm nicht, den lateinischen Text einfach nur ins Deutsche zu übertragen. Die Musik musste den Erfordernissen der deutschen Sprache angepasst werden.[52]

„Ich wollte heute gerne eine deutsche Messe haben, ich gehe auch damit um; aber ich wollt ja gerne, daß sie eine rechte deutsche Art hätte. Denn daß man den lateinischen Text verdolmetscht, und lateinischen Ton oder Noten behält, lasse ich geschehen; aber es lautet nicht artig noch rechtschaffen. Es muß beide, Text und Noten, Accent, Weise und Geberbe aus rechter Muttersprache und Stimme kommen; sonst ist Alles ein Nachahmen wie die Affen thun.“

Zitat Luthers – 6739, XX. 265[53]

Von Luther sind 36 Lieder überliefert.[54] Konrad Ameln und Markus Jenny gehen ihrer Publikation in Das deutsche Kirchenlied von insgesamt 45 Liedern und Gesängen aus, bei denen Luthers Autorschaft wahrscheinlich ist. Bei mindestens 20 dieser Lieder sind die Melodien sicher von ihm selbst. Bei der Arbeit an den Liedern wurde Luther teilweise von dem kurfürstlichen Sangmeister Konrad Rupff und dem Kantor Johann Walter unterstützt.[55]Dabei macht Luther von mannigfaltigen Formen der Übersetzung, Erweiterung und Kontrafaktur Gebrauch. Daneben stehen freie Neuschöpfungen von ihm.[56] Er übersetzte traditionelle lateinische Texte liturgischer Gesänge, etwa gregorianischer Hymnen, in das Deutsche und veränderte bei Bedarf die Melodie, um sie dem Duktus der deutschen Sprache und ihren Hebungen und Senkungen anzupassen. Seine eigenen dichterischen Fähigkeiten sah er dabei mit Äußerungen wie „garstige und schnöde Poeterey“ durchaus kritisch.[57] Daneben verwandte er Melodien von Volks- oder Weihnachtsliedern sowie Studenten- oder Kirchenliedern und wandelte sie teilweise geringfügig ab.[58] Damit war auch ein didaktischer Ansatz verbunden:[59]

„Gassenhauer, Reiter- und Bergliedlein christlich, moraliter und sittlich verändert, damit die bösen ärgerlichen Weisen, unnützen und schandbaren Liedlein auf der Gassen, Feldern, Häusern und anderswo zu singen, mit der Zeit abgehen möchten, wenn man christliche, gute, nützliche Texte und Worte darunter haben könnte.“

Luthers Liedschaffen lässt sich nach verschiedenen Gattungen gliedern.[60] Diese Kategorisierung ist allerdings nicht ausschließlich. Daneben existieren unscharf definierte Klassifizierungen wie „Zeitungslied“ (Rößler), „Bekenntnislied“ (Veit), „Reformationslied“ und andere.

  • Hymnenbearbeitungen und -übertragungen: Hier sind zu nennen Nun komm, der Heiden Heiland (EG 4), ein Lied, welches er aus dem Hymnus Veni redemptor gentium hergeleitet hat. Den Hymnus A solus ortus cardine gestaltete er zum Lied Christum wir sollen loben schon, und Veni creator spiritus zu Komm, Gott Schöpfer, Heiliger Geist (EG 126) um.[61]
  • Katechismuslieder: In diesen Liedern geht es Luther darum, seine Lehre als klingenden Katechismus der Gemeinde anzubieten. Zwei Lieder schreibt Luther über die Zehn Gebote: Dies sind die heilgen Zehn Gebot (EG 231) und Mensch, willst du leben seliglich. Er vertont das Glaubensbekenntnis in Wir glauben all an einen Gott (EG 183) und das Vaterunser in Vater unser im Himmelreich (EG 344).
  • Leisen: Die bedeutendsten Leisen Luthers sind das Weihnachtslied Gelobet seist du, Jesu Christ (EG 23), die Pfingstleise Nun bitten wir den Heiligen Geist (EG 124) und die auf Victimae Paschali Laudes basierende Osterleise Christ ist erstanden (EG 99).
  • Liturgische Gesänge: Sie bestehen einerseits aus Wechselgesängen andererseits aus solistischen Liedern und einigen wenigen Gemeindeliedern. Zu ihnen gehören ein deutsches Sanctus, ein Kyrie (EG 192), ein Agnus Dei (EG 190.2), und das Te Deum Herr Gott, dich loben wir (EG 191). Aus dem Nunc dimittis entstand Mit Fried und Freud ich fahr dahin (EG 519).
  • Psalmlieder: Luther ging es in der nach Martin Rößler „ureigensten Erfindung Luthers“[62] darum, die alten Gesänge und Gebete Israels für die Christen der Zeit Luthers zu modernisieren, die gesungenen Psalmen den Menschen wieder zugänglich zu machen und somit die alttestamentliche Form des Gebets und des Lobpreises im reformatorischen Gottesdienst zu erhalten. Das erste bekannte Psalmlied ist der von ihm übertragene Psalm 130, aus dem das Lied Aus tiefer Not schrei ich zu dir (EG 299) entstanden ist.[63] Weitere Beispiele für Psalmlieder sind Wär Gott nicht mit uns diese Zeit (Psalm 124), Ach Gott, vom Himmel sieh darein (Psalm 12, EG 273), Es woll uns Gott genädig sein (Psalm 67, EG 280), Lieder zu den Psalmen 14, 128 und schließlich das berühmteste Lied Luthers, Ein feste Burg ist unser Gott (EG 362), welches sich frei an den Psalm 46 anlehnt.
  • Eigene Schöpfungen: Luther schuf manche Kirchenlieder auch ohne Anlehnung an ältere Vorbilder musikalisch und textlich gänzlich neu. Exemplarisch sind hier Ein neues Lied wir heben an, das Luther nach dem Tod von Johannes van Esschen und Hendrik Vos verfasste, und das von Heinrich Heine als „Marseiller Hymne der Reformation“[64] empfundene Ein feste Burg ist unser Gott zu nennen. Bei anderen Liedern ist es fraglich, ob Luthers Bearbeitungen ganz ohne textliche und musikalische Vorbilder vorgenommen wurden.

Die Lutherchoräle erschienen erstmals 1523/24 im Achtliederbuch und dann 1524 in Wittenberg in einem evangelischen Gesangbuch. Sie wurden zu einer Säule des reformatorischen Gottesdienstes und prägten zudem die Geschichte des geistlichen Liedes auf dem europäischen Kontinent nachhaltig. Eine Zusammenstellung der von Luther in Text oder Melodie beeinflussten Lieder ist unter Liste der Kirchenlieder Luthers zu finden.

Rezeption

Forschung

Luthers Theologie wird seit 1800, systematisch seit etwa 1900 erforscht. Dabei war ihre Deutung stets eng mit der aktuellen Geschichte des Protestantismus verbunden. Wichtige Lutherforscher waren Theodosius Harnack (konfessionelle preußisch-konservative Restauration), Albrecht Ritschl und Wilhelm Herrmann (neukantianischer Individualismus), Karl Holl und Erich Seeberg (Lutherrenaissance), wichtige Lutherinterpreten Friedrich Gogarten, Rudolf Bultmann, Gerhard Ebeling (existentiale Interpretation), Walther von Loewenich, Ernst Wolf, Hans Joachim Iwand (sozialkritisches Luthertum nach 1945).

Wegmarken der Lutherforschung waren die kritische Weimarer Gesamtausgabe, begonnen 1883, eine Fülle zwischen 1900 und 1920 neu aufgefundener Handschriften vor allem des frühen Luther (Vorlesungen 1509–1518), aber auch des späten Luther (Predigtnachschriften, Disputationsprotokolle 1522–1546), die Gründung der Luthergesellschaft 1917 und nach 1945 zunehmend interkonfessionelle und internationale Lutherkongresse (1956 Aarhus, 1960 Münster/Westfalen) sowie eine Fülle von Studien zu bestimmten Lebensabschnitten oder Einzelfragen.

Lange Zeit hatte auf evangelischer Seite die Erforschung der reformatorischen Wende das Übergewicht; dank der neueren Textfunde und interkonfessioneller Forschungsprojekte wurde allmählich das differenzierte und komplexe Verhältnis Luthers zur katholischen Tradition aufgehellt.[65]

Luthers Jugendeinflüsse und Frühschriften erforschte zuerst der Kirchenhistoriker Otto Scheel und stellte fest, dass Luther vor seinem Theologiestudium mit keinen häretischen, humanistischen und kirchenkritischen Strömungen seiner Zeit in Berührung gekommen war.[66]

Der schwedische Psychoanalytiker Erik H. Erikson unternahm 1958 den – in der Fachdiskussion heute weithin als überholt angesehenen – Versuch, Luthers Theologie aus frühkindlichen Deformationen seiner Sexualität und angestauten Schuld- und Hassgefühlen gegenüber seinem Vater zu erklären.[67]

Nationaler Mythos

Hermann Wislicenus (1825–1899): Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521

Im Laufe des 19. Jahrhunderts bildete sich in Deutschland ein nationaler Mythos aus, der den Reformator zu einem Vorkämpfer deutscher Sprache, deutscher Unabhängigkeit und deutscher Identität stilisierte.[68] Einer der Ausgangspunkte dafür war das Wartburgfest am Reformationstag 1817, bei dem auch eine Bücherverbrennung stattfand, die an Luthers Verbrennung der päpstlichen Bannbulle und des kanonischen Rechts im Jahre 1520 anknüpfte. Dieses Ereignis stellten verschiedene romantische und akademische Historienmaler dar, so 1806 Franz Ludwig Catel, 1852 Karl Friedrich Lessing oder 1872 Paul Thumann. Ihre Bilder wurden als preiswerte Stahlstiche massenhaft verbreitet.

Paul Thumann: Luther verbrennt die Papstbulle (1872)

Diese nationalistische Vereinnahmung Luthers bestimmte auch den Kulturkampf mit. Zum Jubiläumsjahr 1883 besuchten Zehntausende die Stätten seines Wirkens. Damals stellte der Historiker Heinrich von Treitschke in seinem Vortrag Luther und die deutsche Nation Luthers angebliches germanisches Erbe als Erfolgsbedingung der Reformation dar und fasste so seine antikatholische, antirepublikanische und damit implizit auch antifranzösische Lutherdeutung zusammen.[69] Auch die Hohenzollern arbeiteten an diesem Mythos mit und finanzierten etwa die Restaurierung der Wittenberger Schlosskirche. Das Bildprogramm der neuen Innenausstattung imaginierte einen genealogischen Zusammenhang zwischen Luther und dem deutschen Kaiser. In die gleiche Richtung zielte der Maler Hermann Wislicenus, der 1877 für den Sommersaal der Kaiserpfalz Goslar eine Serie von Historiengemälden schuf, die das Kaisertum der Hohenzollern als Wiederauferstehung der Stauferherrschaft und der mittelalterlichen Reichsgeschichte feierte. Als einziges frühneuzeitliches Thema in diesem Rahmen ist Luthers Auftritt zu Worms vertreten.

Bilder

Martin Luther, Holzschnitt von Albrecht Altdorfer
Martin Luther von Lucas Cranach dem Jüngeren

Martin Luther gehört zu den am häufigsten im Bild dargestellten Personen der deutschen Geschichte. Schon zu Lebzeiten wurden geschätzte 500 Bilder, davon allein mindestens 306 Porträts, von ihm angefertigt; vermutet wird zudem eine hohe Dunkelziffer von Tausenden weiterer unbekannter oder verschollener Abbildungen. Darunter waren Kupferstiche, Grafiken, Holzschnitte, Medaillen, Kupferplatten, Steinreliefs, Lederstempel (Bucheinbände), Ofenkacheln, Textilien, Glasmalerei und Ölgemälde.

Viele der späteren Lutherbilder beruhen auf elf Porträts aus der Manufaktur von Lucas Cranach dem Älteren, fortgesetzt von seinen Söhnen Hans und Lucas Cranach dem Jüngeren. Cranach erhielt dazu als Hofmaler den Auftrag des sächsischen Kurfürsten. Luther gab sein Einverständnis und saß oft „Modell“. Aus der Übereinstimmung seiner Gesichtszüge auf diesen von 1520 bis 1545 entstandenen Porträts schließt man trotz Spalatins Vorgaben auf relative Naturtreue. Originale Federzeichnungen erstellten außerdem Johann Wilhelm Reifenstein, der auch die Lutherrose schuf. Das Totenbild schuf Lucas Furtenagel.

Hinzu kommen zeitgenössische, nicht persönlich autorisierte Lutherbilder von fast allen damaligen wichtigen Künstlern, wie Heinrich Aldegrever, Albrecht Altdorfer, Hans Baldung Grien, Hans Sebald Beham, Jakob Binck, Daniel Hopfer, dessen Bruder Hieronymus Hopfer, Hans Holbein, Jobst Kammerer, Peter Vischer, Hans und Christoph Weiditz. Nur Albrecht Dürer, der Luthers Lehren seit 1520 anhing und wünschte, ihn abbilden zu dürfen, fehlt aus unbekannten Gründen.

Luther war die erste Person des christlichen Mittelalters, die eine bildliche Verehrung ähnlich wie katholische Heilige erfuhr.[70] Im 19. Jahrhundert wurde mittels Massenproduktion daraus ein bewusst geschaffenes national-heroisches Lutherimage.[71]

Denkmäler

Hauptartikel: Lutherdenkmal

Denkmäler zu Ehren Luthers wurden vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in zahlreichen deutschen Städten errichtet. Häufig nehmen sie Bezug auf konkrete Ereignisse im Leben Luthers oder auf einen Aufenthalt in der jeweiligen Stadt. Das älteste von Johann Gottfried Schadow geschaffene Lutherdenkmal auf dem Wittenberger Marktplatz – zugleich das erste öffentliche Denkmal für eine bürgerliche Persönlichkeit in Deutschland – wurde 1821 enthüllt. Das größte Lutherdenkmal wurde 1868 in Worms eingeweiht. In der Stadtkirche St. Michael in Jena befindet sich seit 1571 Luthers Grabstein. Eine Übersicht der nach ihm benannten Kirchen findet sich hier: Lutherkirche

Briefmarken

Filme

Hauptartikel: Lutherfilm

Seit Beginn der Stummfilmzeit existieren Filme zur Biografie Martin Luthers. 2003 erschien der bisher neueste Spielfilm: Luther. Er stellt Luthers Leben vom Ordenseintritt 1505 bis 1530 dar. Martin Luther – Ein Leben zwischen Gott und Teufel, ebenfalls aus dem Jahr 2003, ist eine bekannte Dokumentation.

Musik

Kari Tikka veröffentlichte im Jahr 2000 eine Oper namens Luther.

Neal Morses Konzeptalbum Sola Scriptura (von 2007) beschäftigt sich mit dem Wirken Luthers und seinen Auseinandersetzungen mit der katholischen Elite.

Zu Luthers Geburts- und Sterbehaus

Hauptartikel: Martin Luthers Geburtshaus

Verwirrungen gab es um Luthers Geburts- und auch das Sterbehaus in Eisleben. Das Geburtshaus ging 1689 in Flammen auf, 1693 errichtete die Stadt auf dem Grundstück einen würdevollen Barockbau, der als eines der ersten Museen in Deutschland gilt. An der Stelle des Sterbehauses am Markt 56 entstand Ende des 16. Jahrhunderts ein Neubau, heute ein Hotel. Die ursprünglichen Eigentümer zogen in ein Haus am Andreaskirchplatz, das seitdem als das Sterbehaus angesehen wurde. Diese Verwechslung kam durch einen Irrtum in der Erforschung der Baugeschichte zustande.[72]

Siehe auch

Werke

Von Luther sind zahlreiche Schriften, Predigten, Briefe und Tischreden überliefert, viele davon durch Sammlungen und Abschriften von Georg Rörer.

  • D. Martin Luthers Werke, Kritische Gesamtausgabe (Weimarer Lutherausgabe, abgekürzt WA), 120 Bände, 1883–2009 (Sonderedition 2000–2007), ISBN 3-7400-0945-4
  • Kurt Aland (Hrsg.): Luther deutsch. Die Werke Martin Luthers in neuer Auswahl für die Gegenwart, zuerst 1957–1974, 4. Aufl. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1991, 10 Bände, 1 Registerband, ISBN 3-8252-1656-X, ferner 1 Ergänzungsband (Lutherlexikon); deutscher Text stark modernisiert
    • entspricht im Textbestand, ergänzt u.a. um Lutherartikel von H. Bornkamm und G. Ebeling aus RGG³: Kurt Aland (Hrsg.): Martin Luther. Gesammelte Werke, CD-Rom, Digitale Bibliothek Bd. 63, Directmedia, Berlin 2002, ISBN 3-89853-639-4
  • Tischreden. Reclam, Ditzingen 1981, ISBN 3-15-001222-8
  • Sendbrief an den Papst Leo X., Wittenberg 1520, 13 Seiten.
  • Von der Freiheit eines Christenmenschen, Wittenberg 1520, 24 Seiten.
  • De servo arbitrio (Vom unfreien Willen), 1525
  • Enchiridion. Der kleine Catechismus für die gemeine Pfarrherrn und Prediger (Der kleine Katechismus), Wittenberg 1529
  • Deudsch Catechismus (Der Große Katechismus), Wittenberg 1529
  • Martin Luther. Studienausgabe in 6 Bänden. Evangelische Verlagsanstalt Leipzig, Luthers wichtigste Werke, frühneuhochdeutsch und lateinisch, kommentiert, mit Glossarband.
  • Dr. Martin Luther’s Briefwechsel – Mit vielen unbekannten Briefen und unter Berücksichtigung der Wette'schen Ausgabe (C. A. H. Burkhardt, Hrsg.), Leipzig 1866, 524 Seiten.
  • Ricoldus de Montecrucis, Confutatio Alcorani (1300). Martin Luther, Verlegung des Alcoran (1542). Kommentierte lateinisch-deutsche Textausgabe von Johannes Ehmann (Corpus Islamo-Christianum, Series Latina, 7), Echter Verlag Würzburg / Oros Verlag, Altenberge 1999.

Literatur

  • Hans-Martin Barth: Die Theologie Martin Luthers. Eine kritische Würdigung. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2009, ISBN 978-3-579-08045-1.
  • Albrecht Beutel (Hrsg.): Luther Handbuch. Mohr-Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-16-148267-0.
  • Martin Brecht: Martin Luther. 3 Bde., Calwer Verlag, Stuttgart 1981 ff.
  • Gerhard Dünnhaupt (Hrsg.): The Martin Luther Quincentennial. Wayne State University Press, Detroit 1985, ISBN 0-8143-1774-X.
  • Heinrich Fausel: D. Martin Luther. Leben und Werk. 2 Bde., Hänssler Verlag, Neuhausen-Stuttgart 1996, ISBN 3-7751-2440-3.
  • Christian Feldmann: Martin Luther. Rowohlt Verlag, Reinbek 2009, ISBN 978-3-499-50706-9.
  • Richard Friedenthal: Luther. Sein Leben und seine Zeit. 8. Auflage. Piper, München/Zürich 1996, ISBN 3-492-20259-4. (1. Auflage 1967)
  • Jörg Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen. Kohlhammer, Stuttgart 1990, ISBN 3-17-010769-0.
  • Jörg Haustein: Zwischen Aberglaube und Wissenschaft. Zauberei und Hexen in der Sicht Martin Luthers. In: Rosemarie Knape (Hrsg.): Martin Luther und der Bergbau im Mansfelder Land. Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Eisleben 2000, ISBN 3-9806328-7-3, S. 327–337.
  • Horst Herrmann: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann. Orbis-Verlag, München 1999, ISBN 3-572-10044-5.
  • Horst Herrmann: Martin Luther – Eine Biographie. Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-7466-1933-5.
  • Volkmar Joestel, Friedrich Schorlemmer (Hrsg.): Wir sind allzu lange deutsche Bestien gewesen. Volksbildung bei Luther und Melanchthon. Eine Textsammlung. Drei-Kastanien-Verlag, Wittenberg 2000, ISBN 3-933028-35-3.
  • Friedrich Wilhelm Kantzenbach: Martin Luther. Der bürgerliche Reformator. Musterschmidt, Göttingen u. a. 1972, ISBN 3-7881-0068-0. (auch: Braunschweig, Wien, Solothurn: Archiv-Verlag, 1999)
  • Rosemarie Knape (Hrsg.): Martin Luther und Eisleben. Schriften der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Leipzig 2007, ISBN 978-3-374-02484-1.
  • Thomas Kaufmann: Martin Luther. 2. durchgesehene Auflage. München 2010, ISBN 978-3-406-50888-2.
  • Christian Graf von Krockow: Porträts berühmter deutscher Männer. Von Martin Luther bis zur Gegenwart. List-Verlag, München 2001, ISBN 3-548-60447-1, S. 11–56.
  • Volker Leppin: Martin Luther. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-17961-7.
  • Athina Lexutt: Luther. UTB, Stuttgart 2008, ISBN 3-8252-3021-X.
  • Peter Manns: Martin Luther. Der unbekannte Reformator, Herder, Freiburg 1982, ISBN 3-451-08188-1
  • Gottfried Maron: Die ganze Christenheit auf Erden. Martin Luther und seine ökumenische Bedeutung. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1997, ISBN 3-525-55422-2.
  • Georg Michels (Hrsg.): Martin Luther und die Reformation in Ostpreußen. Gedenkschrift zum 450. Todestage Martin Luthers. Gemeinschaft Evangelischer Ostpreussen, Drethem 1996.
  • Karen Michels: Martin Luther – Die Lektionen der Straße. Wie die Welt das Denken des Reformators veränderte. CORSO, Hamburg 2010, ISBN 978-3-86260-004-5.
  • Albert Mock: Abschied von Luther. Luthe-Druck und Medien Service 1985, ISBN 3-922727-20-4.
  • Hans-Joachim Neumann: Luthers Leiden. Die Krankheitsgeschichte des Reformators. Wichern, Berlin 1995, ISBN 3-88981-081-0.
  • Heiko Augustinus Oberman: Luther. Mensch zwischen Gott und Teufel. Berlin 1983.
  • Otto Hermann Pesch: Hinführung zu Luther. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1982, ISBN 3-7867-2525-X.
  • Christopher Spehr: Luther und das Konzil. Zur Entwicklung eines zentralen Themas in der Reformationszeit. Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150474-7.
  • Volker Stümke: Das Friedensverständnis Martin Luthers. Grundlagen und Anwendungbereiche seiner politischen Ethik. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019970-5.
  • Martin Treu: Martin Luther und das Geld. Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Wittenberg 2000, ISBN 3-9806328-9-X.
  • Ernst Troeltsch: Luther und die moderne Welt. Schutterwald/Baden 2000, ISBN 3-928640-63-1.
  • Jens Wolff: Metapher und Kreuz. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-16-148605-6.
  • Heinz Zahrnt: Martin Luther. Reformator wider Willen. Evangelische Verlags-Anstalt, Leipzig 2000, ISBN 3-374-01838-6.
  • Arnulf Zitelmann: „Widerrufen kann ich nicht“. Die Lebensgeschichte des Martin Luther. Beltz und Gelberg, Weinheim 1999, ISBN 3-407-78813-4.

Touristisch Biographisches anlässlich der Dekade bis zum 500. Jahr nach dem Thesenanschlag:

Weblinks

 Commons: Martin Luther – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Martin Luther – Quellen und Volltexte
 Wikisource: Martinus Luther – Quellen und Volltexte (Latein)

Biographien

Quellen

Luther und die Juden

Luther und die Hexenverfolgung

Luther und sein Testament (1542)

Einzelnachweise

  1. A. Rübsam:Beziehungen des Adelsgeschlechts von Lüder zum Stift Fulda im Mittelalter (Fulda 1907)
  2. Horst Herrmann: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann. München 1999, ISBN 3-572-10044-5, S. 14
  3. Patrik Hof: Seid fruchtbar und mehret euch! - Die große Sippe des deutschen Reformers. PM History #10/2005, S.14-20
  4. nach V. Bavarus: Rapsodiae ex ore D. M. Lutheri, 1549, II., 752; zitiert nach Maike Vogt-Lüerssennach: Martin Luther in Wort und Bild, Books on Demand GmbH, 2003; S. 32–33
  5. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte, S. 276
  6. Martin Treu: Martin Luther in Wittenberg. Ein biografischer Rundgang; Hrsg.: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt; 2. Auflage. 2006; S. 9
  7. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte, S. 277f.
  8. Hans Schneider: Contentio Staupitii. Der „Staupitz-Streit“ in der Observanz der deutschen Augustinereremiten 1507–1512; in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 118 (2007), S. 2–44.
  9. Zum Beispiel: Reinhard Schwarz: Die Aktualität der Ablass-Thesen; in: Sonntagsblatt Bayern, Ausgabe vom 23. November 2007.
  10. Volkmar Joestel: Martin Luther. Rebell und Reformator. Biographien zur Reformation, Drei-Kastanien-Verlag (8. Auflage 2005), S. 24
  11. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation, 2. Auflage 1981, S. 62
  12. Martin Treu, a. a. O., S. 49 ff.
  13. Volkmar Joestel, a. a. O. S. 31
  14. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie; Berlin: Aufbau Taschenbuch-Verlag, 2. Auflage. 2003; S. 464.
  15. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation S. 90
  16. 1521: Jan von Flocken (Die Welt, 25. Januar 2008): Wie Martin Luthers Bibel unsere Sprache prägt
  17. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte, S. 334
  18. http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=130930
  19. Martin Treu, a. a. O., S. 76; Volkmar Joestel, a. a. O., S. 46
  20. www.lutheriden.de.
  21. Familienblätter der Lutheriden-Vereinigung, Ausgabe Dezember 2008, S. 18 (Download von der Webseite der Lutheriden).
  22. Edgar S. Hasse: Luther lebt – Die Ururenkel des Reformators; in: Die Welt, Ausgabe vom 15. November 2003.
  23. Variationen und Bedeutung der Lutherrose
  24. Bernd Moeller, a. a. O., S. 94
  25. Bernd Moeller, a. a. O., S. 98–101
  26. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte, S. 343
  27. Klaus-Peter Matschke, Das Kreuz und der Halbmond. Die Geschichte der Türkenkriege, Artemis & Winkler, Düsseldorf und Zürich 2004, S. 249–252
  28. Gerhard Ebeling: Artikel Martin Luther; RGG 3. Auflage, Sp. 499
  29. Vgl. WA 6, 406f
  30. 29 a: B. Lohse: Priestertum. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl. , Bd. V, Sp. 579-580. - Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte. 11. Auf. (1956). Verlag J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, S. 315 f, 309 ff, 330 f, 527. - S. Grundmann: Kirchenverfassungen - Geschichte der evangelischen Kirche. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. III, Sp. 1570-1584.
  31. WA 19, 75, 5 f.
  32. siehe auch Thorsten Ehrke: Schluss mit der Luther-Apologie; in: Politik und Kultur. Zeitung des Deutschen Kulturrates, Ausgabe März/April 2009 des Deutschen Kulturrates, S. 37
  33. Martin Luther: Von den Juden und ihren Lügen (1543); in Martin Luthers Werke, Kritische Gesamtausgabe, Band 53; Verlag H. Böhlau, 1920; S. 522–523
  34. Marc Lienhard: Die Grenzen der Toleranz. Martin Luther und die Dissidenten seiner Zeit. In: Norbert Fischer und Marion Kobelt-Groch (Hrsg.): Aussenseiter zwischen Mittelalter und Neuzeit. Brill 1997, S. 128.
  35. Gottfried Seebass, Irene Dingel, Christine Kress (Hrsg.): Die Reformation und ihre Außenseiter. Gesammelte Aufsätze und Vorträge. Brill 1997, S. 270.
  36. Reinhard Schwarz: Luther. Göttingen 1998, S. 219.
  37. Christian Hege und Christian Neff (Hrsg.): Martin Luther. In: Mennonitisches Lexikon, Band II. Eigenverlag.
  38. Clarence Baumann: Gewaltlosigkeit als Kennzeichen der Gemeinde. In: Hans-Jürgen Goertz (Hrsg.): Die Mennoniten. Evangelisches Verlagswerk, Stuttgart 1971, S. 129.
  39. Christian Hege und Christian Neff (Hrsg.): Martin Luther. In: Mennonitisches Lexikon, Band II. Eigenverlag, Frankfurt am Main und Weierhof (Pfalz) 1932, S. 704.
  40. Christian Hege, Christian Neff (Hrsg.): Martin Luther. In: Mennonitisches Lexikon, Band II. Eigenverlag, Frankfurt am Main und Weierhof (Pfalz) 1932, S. 703.
  41. Andrew Wilson-Dickson: Geistliche Musik – Ihre großen Traditionen – Vom Psalmengesang zum Gospel; Brunnen Verlag, Gießen, 1994; S. 60. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie; Berlin: Aufbau Taschenbuch-Verlag, 2. Auflage. 2003; S .488.
  42. Aus dem Brief an Ludwig Senfl vom 1. Oktober 1530; aus Luther, Karin Bornkamm und Gerhard Ebeling (Hrsg.): Ausgewählte Schriften, Band 6, 1982, Insel Verlag, Seite 134.
  43. Oskar Söhngen: Theologie der Musik, Johannes Stauda Verlag, Kassel, 1967, Seite 84.
  44. Begriffe nach Luthers Vorrede auf alle guten Gesangbücher von 1583, in der er die „Frau Musica“ nach einem Lob auf die Freuden der Musik („Singen und Klingen“) im ersten Vierzeiler reimen lässt: „Hier kann nicht sein ein böser Mut, / wo da singen Gesellen gut. / Hie bleibt kein Zorn, Zank, Haß noch Neid / weichen muß alles Herzeleid. / Geiz, Sorg und was sonst hart anleiht / fährt hin mit aller Traurigkeit. / […] Dem Teufel sie sein Werk zerstört / und verhindert viel böser Mörd.“ Zitiert nach Friedrich Schorlemmer: Hier stehe ich – Martin Luther; Berlin: Aufbau-Verlag, 2003; S. 95 f.
  45. Friedrich Schorlemmer: Hier stehe ich – Martin Luther; Berlin: Aufbau-Verlag, 2003; S. 96.
  46. Christoph Krummacher: Musik als praxis pietatis – zum Selbstverständnis evangelischer Kirchenmusik; Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1994; Seite 17.
  47. Luther: Tischreden, Band 5, Nr. 6248.
  48. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie; Berlin: Aufbau Taschenbuch-Verlag, 2. Auflage. 2003; S. 489.
  49. Christoph Krummacher: Musik als praxis pietatis – zum Selbstverständnis evangelischer Kirchenmusik; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht; 1994, Seite 16. Franzpeter Messmer: Ein Leben in der Renaissance, Orlando di Lasso, Musik zwischen Mittelalter und Neuzeit; Verlag Wissenschaft & Literatur, 1982; Seite 96.
  50. Zitiert nach Georg Merz, Hans Heinrich Borcherdt (Hrsg.): Martin Luther. Ausgewählte Werke, Band 3; München: Kaiser, 1962; Seite 322.
  51. Karl Heinrich Wörner, Wolfgang Gratzer, Lenz Meierott: Geschichte der Musik – Ein Studien- und Nachschlagebuch; Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 8. Auflage, 1993; Seite 233
  52. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie; Berlin: Aufbau Taschenbuch-Verlag, 2. Auflage. 2003; S. 487.
  53. Zitiert nach Martin Luther / Friedrich Wilhelm Lomler, G.F. Lucius, D. J. Rust, L. Gackreuter, D. Ernst Zimmermann (Hrsg.): Geist aus Luther’s Schriften oder Concordanz der Ansichten und Urtheile des großen Reformators über die wichtigen Gegenstände des Glaubens, der Wissenschaft und des Lebens, Band III, Verlag Karl Wilhelm Leske, 1830, Seite 467, online hier .
  54. Friedrich Schorlemmer: Hier stehe ich – Martin Luther; Berlin: Aufbau-Verlag, 2003; S. 97.
  55. Horst Herrmann: Martin Luther. Eine Biographie; Berlin: Aufbau Taschenbuch-Verlag, 2. Auflage. 2003; S. 490. Friedrich Schorlemmer: Hier stehe ich – Martin Luther; Berlin: Aufbau-Verlag, 2003; S. 97.
  56. Karl Heinrich Wörner, Wolfgang Gratzer, Lenz Meierott: Geschichte der Musik – Ein Studien- und Nachschlagebuch, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 19938; Seite 233.
  57. Manfred Lemmer: Beiträge zur Sprachwirkung Martin Luthers im 17./18. Jahrhundert, Teil 2, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 1988, Seite 98
  58. Andrew Wilson-Dickson: Geistliche Musik – Ihre großen Traditionen – Vom Psalmengesang zum Gospel; Brunnen Verlag, Gießen, 1994; Seite 63.
  59. Zitiert nach Friedrich Blume: Geschichte der evangelischen Kirchenmusik; Kassel: Bärenreiter, 1965; Seite 20.
  60. Birger Petersen-Mikkelsen, Axel Frieb-Preis (Hrsg): Kirchenmusik und Verkündigung – Verkündigung als Kirchenmusik, Die Referate des Symposions zum Verhältnis von Theologie und Kirchenmusik, 2003, Seite 33.
  61. Christoph Markschies, Michael Trowitzsch: Luther zwischen den Zeiten – Eine Jenaer Ringvorlesung; Mohr Siebeck, 1999; S. 215–219.
  62. Martin Rößler: Liedermacher im Gesangbuch, Band 1 mit Martin Luther, Ambrosius Blarer, Nikolaus Herman, Philipp Nicolai, Johann Heermann; Calwer Taschenbibliothek; 2. Aufl., 2002; Seite 21 ff.
  63. Ernst-Klett-Verlag: Arbeitsblätter unisono: Aus tiefer Not; Stuttgart 2005 (pdf).
  64. Heinrich Heine: Zur Geschichte der Religion und Philosophie in Deutschland. In: Der Salon. Zweiter Band. Hoffmann und Campe, Hamburg 1834, S. 80 (online in der Google Buchsuche).
  65. Gerhard Ebeling: Artikel Martin Luther; in: RGG 3. Auflage, Sp. 495 f.
  66. Die Entwicklung Luthers bis zum Abschluß der Vorlesung über den Römerbrief; Leipzig 1910; Dokumente zu Luthers Entwicklung (bis 1519); Tübingen 1911. Siehe zum Ganzen: K. D. Schmidt, a. a. O., S. 276.
  67. Erik H. Erikson: Der junge Mann Luther. Eine psychoanalytische und historische Studie
  68. auch zum Folgenden Monika Flacke, Die Begründung der Nation aus der Krise, in: Monika Flacke (Hrsg.): Mythen der Nationen. Ein europäisches Panorama. Eine Ausstellung des Deutschen Historischen Museums unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Begleitband zur Ausstellung vom 20. März 1998 bis 9. Juni 1998, Köhler & Amelang, München und Berlin 1998, S. 111–115
  69. Hartmut Lehmann: „Er ist wir selber: Der ewige Deutsche“. Zur langanhaltenden Wirkung der Lutherdeutung von Heinrich von Treitschke; in: Gert Krumreich, Hartmut Lehmann (Hrsg.): „Gott mit uns“. Nation, Religion und Gewalt im 19. und frühen 20. Jahrhundert; Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 2000; S. 91–104.
  70. Bayerisches Sonntagsblatt: Übersicht über Lutherdarstellungen in den Kirchen Bayerns
  71. Regine C. Hrosch: Das Bild als historische Quelle? Abbildungen zur Reformation in Geschichtsbüchern; Universität Oldenburg, Dissertation 2006.
  72. Klaus-Peter Voigt: Luther starb ganz woanders; Artikel in Märkische Oderzeitung, Journal vom 17./18. Mai 2008, S. 2
Dieser Artikel existiert auch als Audioversion.
Dies ist ein als lesenswert ausgezeichneter Artikel.
Dieser Artikel wurde am 10. Januar 2007 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Martin Luther —     Martin Luther     † Catholic Encyclopedia ► Martin Luther     Leader of the great religious revolt of the sixteenth century in Germany; born at Eisleben, 10 November, 1483; died at Eisleben, 18 February, 1546.     His father, Hans, was a… …   Catholic encyclopedia

  • Martin Luther — (10. november 1483 18. februar 1546), kristen teolog og augustinsk munk der inspirererede den lutheranske reformation og havde en dyb indflydelse på de protestantiske doktriner og andre kristne traditioner. Martin Luther var fra 1525 gift med den …   Danske encyklopædi

  • Martin Luther — For other people named Martin Luther, see Martin Luther (disambiguation). Martin Luther Luther in 1533 by Lucas Cranach …   Wikipedia

  • Martin Luther — Pour les articles homonymes, voir Martin Luther (homonymie) et Luther (homonymie). Martin Luther …   Wikipédia en Français

  • Martin Luther King, Jr. — Martin Luther King and MLK redirect here. For other uses, see Martin Luther King (disambiguation) and MLK (disambiguation). Dr. Martin Luther King, Jr …   Wikipedia

  • Martin Luther King, Jr. — Martin Luther King Pour les articles homonymes, voir Martin Luther (homonymie) et King. Martin Luther King, Jr …   Wikipédia en Français

  • Martin Luther King Jr — Martin Luther King Pour les articles homonymes, voir Martin Luther (homonymie) et King. Martin Luther King, Jr …   Wikipédia en Français

  • Martin Luther King Jr. — Martin Luther King Pour les articles homonymes, voir Martin Luther (homonymie) et King. Martin Luther King, Jr …   Wikipédia en Français

  • Martin Luther King — Martin Luther King, Jr. Nombre alternativo Reverendo …   Wikipedia Español

  • Martin-Luther-Kirche — oder kurz Lutherkirche heißen viele evangelische Kirchengebäude, so zum Beispiel in Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Großbritannien 3 Österreich 4 Polen 5 Dänemark …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”