Islam

Islam
Staaten mit einem islamischen Bevölkerungsanteil von mehr als 10 %
Grün: sunnitische Gebiete, Rot: schiitische Gebiete, Blau: Ibaditen (Oman)
Pilger in Mekka, im Hintergrund die Kaaba
Eingang der Moschee des Propheten Mohammed in Medina

Der Islam (arabisch ‏إسلام‎ islām ‚Unterwerfung (unter Gott)/völlige Hingabe (an Gott)‘[1]الإسلام‎ al-islām, ‚der Islam‘) ist mit rund 1,2[2] bis 1,57 Milliarden[3] Anhängern nach dem Christentum (ca. 2,2 Milliarden Anhänger) und vor dem Hinduismus (ca. 900 Millionen Anhänger) die zweitgrößte Weltreligion. Seine Anhänger bezeichnen sich im deutschsprachigen Raum als Muslime oder Moslems. Der Islam ist eine monotheistische abrahamitische Religion, die sich vom Polytheismus und auch von christlichen Vorstellungen wie Menschwerdung Gottes und Dreifaltigkeit abgrenzt. Bestimmendes Element ist die Lehre vom tauhīd, der Einheit Gottes.

Das Wort Allahالله‎ / Allāh /‚der (einzige) Gott; Gott‘)[4] gilt in den arabischsprachigen Ländern, im fast rein katholischen Malta sowie in Indonesien sowohl den Christen als auch den Muslimen als das Wort für „Gott“. In anderen Sprachräumen wird „Allah“ teilweise als „Gott der Muslime“ betrachtet.

Die erste Quelle, auf die der Islam gründet, ist der Koran, der für die Gläubigen als das unverfälschte Wort Gottes die ranghöchste Quelle des Glaubens darstellt.

Die zweite Rechtsquelle neben dem Koran sind die Worte, Handlungen und die schweigenden Billigungen (Sunna) Mohammeds, des „Gesandte[n] Gottes und Siegels der Propheten“[5] (Sure 33:40).

Der Islam ist über die Religion hinaus auch ein Kulturraum. Die wissenschaftliche und künstlerische Blütezeit der islamischen Kultur wird traditionell zwischen dem 8. und 13. Jahrhundert datiert. Heute wird die Datierung oft bis ins 15. oder 16. Jahrhundert ausgeweitet.

Inhaltsverzeichnis

Die Entstehung des Islam

Hauptartikel: Mohammed
Darstellung aus dem Dschāmiʿ at-Tawārīch (arabisch ‏جامع التواريخ‎ ‚Universalgeschichte‘, 14. Jahrhundert): Der Prophet Mohammed (auf dem Pferd) unterwirft die Banu Nadir.

Mohammed (‏محمد‎, ‚der Hochgelobte, Vielgepriesene‘) wurde um 570 nach Chr. als Sohn eines Kaufmanns aus dem Stamme der Quraisch in Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach islamischer Überlieferung erschien ihm im Alter von etwa 40 Jahren erstmals der Erzengel Gabriel, der ihm im Verlauf seines weiteren Lebens über Jahre hinweg die Verse der göttlichen Offenbarung, des Korans diktierte. Mohammeds Offenbarungen wurden bereits zu Lebzeiten laufend gesammelt und kontrolliert, und schließlich unter der Regierung Uthman ibn Affans, des dritten der so genannten rechtschaffenen Kalifen, gesammelt und kanonisiert. Die von Mohammed verkündete Botschaft eines kompromisslosen Monotheismus fand im polytheistischen Mekka jener Zeit wenige Anhänger, und die junge muslimische Gemeinde sah sich unter dem Druck ihrer Gegner gezwungen, Mekka zu verlassen und in das nördlich gelegene Yathrib (heute Medina) auszuwandern. Dieses Ereignis ging als Hidschra in die Geschichte ein und wurde durch Beschluss des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab als erstes Jahr der islamischen Zeitrechnung festgelegt.[6]

In Yathrib begann zugleich die politische und militärische Karriere des Propheten. Bald nach seiner Ankunft in der Oase schloss Mohammed einen Bündnisvertrag mit der dortigen Bewohnerschaft, die so genannte Verfassung von Medina.[7] Zudem kam es zur militärischen Konfrontation mit den heidnischen Quraisch: Die von einigen Anhängern des Propheten organisierten Karawanenüberfälle führten zur Schlacht von Badr,[8][9] auf die die Schlacht von Uhud folgte. Als letzter großer Angriff der Quraisch auf Medina galt die so genannte Grabenschlacht. Währenddessen kam es zur Auseinandersetzung mit den drei wichtigsten jüdischen Stämmen Yathribs: Die Banu Qainuqa und die Banu Nadir wurden aus der Oase vertrieben, während die Männer der Banu Quraiza exekutiert, ihr Besitz unter den Muslimen verteilt und ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei verkauft wurden. Der islamischen Geschichtsschreibung, wie Ibn Ishaq, zufolge war die Verletzung eines Vertrages mit Mohammed – den die Geschichtsschreiber allerdings näher nicht beschreiben – der Anlass für die Belagerung der Festungen der Banu Quraiza durch Mohammeds Truppen.[10] Der Krieg Mohammeds und seiner Anhänger gegen die Quraisch und ihre Verbündeten führte zu einem Friedensvertrag 628 n. Chr. Auf den Bruch dieses Vertrags von Seiten der Mekkaner folgte die Eroberung Mekkas 630 n. Chr.[11] Als der Prophet 632 n. Chr. starb, erstreckte sich der islamische Machtbereich über die gesamte arabische Halbinsel.[12]

Die Grundlagen des Islam

Eine kunstvolle Kalligrafie der šahāda in der Wasir-Khan-Moschee in Lahore
Die šahāda als kalligrafischer Schriftzug
Ein weiterer kalligrafischer Schriftzug der šahāda
Muslime beim ṣalāt.
Muslima beim ṣalāt
„Gebet in Kairo“ von Jean-Léon Gérôme, 1865
Das siebenmalige Umschreiten der heilgen Kaaba ist der wichtigste Bestandteil der Haddsch, der Pilgerreise der Muslime nach Mekka

Die fünf Säulen

Die fünf „Säulen“ (arabisch ‏اركان‎ arkān) des Islam sind die Grundpflichten, die jeder Muslim zu erfüllen hat:[13]

  1. Schahada (islamisches Glaubensbekenntnis)
  2. Salat (fünfmaliges Gebet)
  3. Zakat (Almosensteuer)
  4. Saum (Fasten im Ramadan)
  5. Haddsch (Pilgerfahrt nach Mekka)

Glaubensbekenntnis

Die erste dieser Pflichten ist das islamische Glaubensbekenntnis, oder Schahada (arabisch ‏الشهادة‎ aš-šahāda), das wie folgt lautet:

aschhadu an lā ilāha illā 'llāh wa-aschhadu anna Muhammadan rasūlullāh / ‏أشهد أن لا إله إلا الله وأشهد أنّ محمدا رسول الله ‎ / ašhadu an lā ilāha illā 'llāh, wa-ašhadu anna muḥammadan rasūlu 'llāh /‚Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.‘ Aussprache?/i

Mit dieser aus zwei Teilen bestehenden Formel bekennt sich der Muslim eindeutig zum strengen Monotheismus, zu Mohammeds prophetischer Sendung und zu dessen Offenbarung, dem Koran, und somit zum Islam selbst.[13] Wer das Glaubensbekenntnis bei vollem Bewusstsein vor zwei Zeugen spricht, gilt als Muslim.

Diese Formel wird ebenfalls fünf mal am Tag vom Muezzin (arabisch ‏مؤذّن‎ mu'adhdhin) beim Adhan (arabisch ‏أذان‎ adhān) vom Minarett (arabisch ‏مناره‎ manara) gerufen, um die Muslime zum rituellen Pflichtgebet (arabisch ‏صلاة‎ ṣalāt) zu rufen, in welchem die Formel ebenfalls vorkommt.[14]

Schiiten fügen in der Regel noch folgenden Satz hinzu:[15]

allāhumma salli alā muhammadin wa-āli muhammad / ‏أللهُمَّ صَلِّ عَلى مُحَمَّدٍ وَآلِ مُحَمَّد‎ / allāhumma ṣalli ʿalā muḥammadin wa-āli muḥammad /‚O Gott, segne Mohammed und seine Familie.‘

Im Sufismus wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: „Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt“ beziehungsweise „Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit, tauhīd).“

Rituelles Gebet

Das rituelle Gebet (arabisch ‏صلاة‎ salāt) soll fünf mal am Tag absolviert werden, vor dem Sonnenaufgang, mittags, nachmittags, bei Sonnenuntergang und bei Einbruch der Nacht. Vor jedem dieser Gebete sind eine Ankündigung durch den Gebetsruf und eine rituelle Waschung verpflichtend. Ebenso soll der Muslim sich vor dem Gebet bewusst machen, dass er das Gebet nicht aus Routine, sondern aus der Absicht, Gott zu dienen, vollzieht. Um in den für das Gebet notwendigen Weihezustand (‏إحرام‎ ihrām) einzutreten folgt die Formel „Gott ist größer (als alles andere)“ (‏الله أكبر‎ Allāhu akbar). Im Stehen werden eine Reihe weiterer Formeln und die erste Sure des Koran (‏الفاتحة‎ al-Fātiha, ‚die Eröffnende‘) rezitiert. Es folgen mehrere von verschiedenen Formeln begleitete Niederwerfungen (‏ركعات‎ rakʿāt) in die Gebetsrichtung (‏قبلة‎ qibla), welche zur Kaaba (‏الكعبة‎ al-Kaʿba) in Mekka (‏مكة‎ Makka) führt. Mit einigen weiteren Formeln findet das Gebet seinen Abschluss. An sich kann das Gebet an jedem rituell reinen Ort, eventuell auf einem Gebetsteppich, vollzogen werden, idealerweise jedoch in der Moschee (‏مسجد‎ masdschid, ‚Ort der Niederwerfung‘). Am Freitag wird das Gebet am Mittag durch ein für Männer verpflichtendes und für Frauen empfohlenes Gemeinschaftsgebet (‏صلاة الجمعة‎ salāt al-dschumʿa, ‚Freitagsgebet‘) in der Moschee ersetzt, welches von einer Predigt (‏خطبة‎ chutba) begleitet wird.

Das rituelle Gebet ist von den Bittgebeten (‏دعاء‎ duʿāʾ) und dem Gedenken (‏ذكر‎ dhikr) zu unterscheiden.

Almosensteuer

Die Almosensteuer (Zakāt, ‏زكاة‎)[16] ist die verpflichtende, von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen und finanziell dazu fähigen Muslim[17] zur finanziellen Beihilfe von Armen, Sklaven, Schuldnern und Reisenden sowie für die Anstrengung oder den Kampf auf dem Wege Gottes[18] zu zahlende Steuer.[19] Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5 und 10 Prozent ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen).[20]

Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zugute kommen.

Fasten

Das Fasten (saum) findet alljährlich im islamischen Monat Ramadan statt. Der islamische Kalender verschiebt sich jedes Jahr im Vergleich zum gregorianischen Kalender um elf Tage. Gefastet wird von Beginn der Morgendämmerung – wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Sure 2, Vers 187) – bis zum vollendeten Sonnenuntergang; es wird nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.

Muslime brechen das Fasten gerne mit einer Dattel und einem Glas Milch, wie dies der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('Īd al-fitr) beendet.

Pilgerfahrt

Die im letzten Mondmonat Dhu l-hiddscha stattfindende Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch, ‏حج‎) soll jeder Muslim, sofern möglich, mindestens einmal in seinem Leben antreten, um dort unter anderem die Kaaba siebenmal zu umschreiten. Entscheidend dafür, ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet:

„… Und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen – soweit sie dazu eine Möglichkeit finden …“

Glaubensgrundsätze

Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:

Erwähnt werden diese Glaubensartikel unter anderem im Koran (z. B. Sure 4, Vers 136):

„Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und an die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“

Der Islam ist eine rein monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird ausdrücklich abgelehnt, ebenso jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine „99 schönsten Namen“ (al-asmāʾu ʾl-ḥusnā) beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Menschen können über Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat. Die Definition der Attribute Gottes anhand der Koranauslegung führte im sunnitischen Islam zur Zeit der Abbasiden vor allem in den Lehren der Mu'tazila und ihrer Gegner zu heftigen Auseinandersetzungen.

Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu „verbieten, was verwerflich ist: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkarالأمر بالمعروف والنهي عن المنكر‎) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157).

Die Scharia

Hauptartikel: Scharia

Die Scharia (‏الشريعة‎, DMG Šarīʿa) ist das islamische Recht, das alle Bereiche des Lebens umfasst und nach göttlichen, unveränderbaren Regeln ordnet. Diese Regeln wurden vor allem in der frühen Abbasidenzeit schriftlich fixiert und bilden auch heute noch die Grundlage des islamischen Rechts. Die konkrete Anwendung geschieht durch Fatwas, religiöse Gutachten oder Lehrentscheidung, die von Religionsgelehrten (Muftis) aufgrund der Interpretation von Koran und Sunna nach traditionellen Regeln (usul al-fiqh) getroffen werden.

Es gibt Fatwas aus allen Bereichen des Lebens. Ehe-, Kauf-, Vertrags- und Strafrecht, sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt wird geregelt. Die Scharia darf aber nicht als kodifiziertes Recht verstanden werden, obwohl es auch Bemühungen zur Kodifizierungen gab. Wann immer deshalb von der „Einführung der Scharia“ als Rechtssystem gesprochen wird, handelt es sich nur um Teile der Scharia (siehe unten).

Die klassische islamische Jurisprudenz sah als Ziel des Dschihad eine Vormachtstellung des Islam und damit einhergehend eine weltweite Durchsetzung der Scharia vor. Bestimmte Regeln zur Glaubensausübung, wie Gebet und Wallfahrt, waren nur für Muslime gültig, während im Ehe- und Privatrecht Ausnahmen vorgesehen waren. Dafür hat die islamische Rechtsprechung ein besonderes Fremdenrecht und Recht für Minderheiten wie das osmanische Millet-System entwickelt (siehe: Dhimma).

Die klassische Scharia unterteilt sich in eine schiitische und vier sunnitische Rechtsschulen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Umfeld von mehrheitlich islamischen Gesellschaften entstanden. Die Diasporasituation von Muslimen fehlt in den klassischen Rechtsschulen und wird erst durch neuere Fatwas zunehmend berücksichtigt. Da es unter islamischen Rechtsgelehrten keinen allgemeinen Konsens gibt, ist es nicht möglich von „der Scharia“ zu sprechen, da es keine einheitliche Scharia gibt.

Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa („der mystische Weg“), Haqiqa („Wahrheit“) und Ma'rifa („Erkenntnis“).

Geschichte des Islam

Siehe auch: Geschichte des Islams und Geschichte des Islams in Deutschland sowie Islamische Expansion, Blütezeit des Islams und Zeittafel islamischer Dynastien

Richtungen

Sunniten

Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten. Die Sunniten bilden mit etwa 85 Prozent die zahlenmäßig größte Gruppierung.[21] Sie unterteilen sich wiederum in die vier sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten. Die Wahhabiten genannte Richtung des sunnitischen Islams ist keine Rechtsschule, sondern wendet das Recht der Hanbaliten an.

Islamische Konfessionen und Rechtsschulen

Die Rechtsschulen sind häufig geographisch verteilt; so leben in der Türkei überwiegend Hanafiten und in Nordafrika vor allem Malikiten.

Die Unterschiede zur zweitgrößten Glaubensrichtung, deren Anhänger als Schiiten bezeichnet werden, liegen in der Überzeugung, auf welche Grundlage sich die Herrschaft des obersten Führers (Kalif bei den Sunniten, Imam bei den Schiiten) gründet. Für die Sunniten ist der Kalif ein Führer, der von seinen Anhängern aufgrund seiner weltlichen, administrativen Fähigkeiten gewählt wird. Für die Schiiten kann der Imam hingegen nur ein rechtmäßiger Nachfolger Mohammeds sein und gleichzeitig auch Nachfolger Alis (des Schwiegersohns Mohammeds). Während der Kalif also nur ein weltlicher Verteidiger der Religionsgemeinschaft ist, stellt der Imam im Glauben der Schiiten ein unfehlbares und vollkommenes geistliches und mit gottähnlicher Macht ausgestattetes Oberhaupt dar. Es wird ihm auch die Sündenlosigkeit zugesprochen. Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass innerhalb der schiitischen Gruppierungen dem religiösen Oberhaupt der Gemeinde eine vielfach größere Autorität zukommt.

Schiiten

Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Hauptrichtung bilden die Imamiten oder Zwölferschiiten, die vor allem im Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und dem Libanon weit verbreitet sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten), die überwiegend auf dem indischen Subkontinent (Mumbai, Karatschi und Nordpakistan) sowie in Afghanistan und Tadschikistan leben. Die Zaiditen oder Fünferschiiten finden sich heute nur noch im Jemen.

Charidschiten

Die Charidschiten, die „Auszügler“, die die Partei des vierten Kalifen Ali ibn Abi Talib nach der Schlacht von Siffin 657 verließen, sind die Anhänger der ältesten religiösen Strömung im Islam des 7. Jahrhunderts. Sie lehnen sowohl die Legitimation Alis als auch jene Uthman ibn Affans als Kalif ab und verlangen stattdessen, dass der „beste Muslim“ das Kalifenamt erhalten solle, unabhängig von dessen familiärer oder ethnischer Zugehörigkeit.

Ihre Bewegung zersplitterte bereits um 685 in mehrere Untergruppen, von denen die der Azraqiten die radikalste und gewalttätigste war. Sie befand sich in permanentem Krieg mit dem Gegenkalifen Abdallah ibn az-Zubair und den Umayyaden. Nach und nach wurden die einzelnen Gruppierungen jedoch von den regierenden Kalifen zerschlagen oder ins Exil an die Peripherie des arabischen Reichs getrieben. So war der Großteil der Charidschiten unter den ersten Kalifen der Abbasiden bereits vernichtet.

Nur die moderate Strömung der Ibaditen hat bis in die Gegenwart überlebt, besitzt aber insgesamt weniger als zwei Millionen Anhänger, die vor allem im Oman, in der algerischen Sahara (Mzab) und auf der tunesischen Insel Djerba leben.

Sufismus

Wie fast alle Religionen beziehungsweise religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (esoterischen) und einen äußeren (exoterischen) Aspekt. Die mystische innere Dimension des Islam ist der Sufismus (‏تصوف‎ tasawwuf). Der innere Aspekt wird auch Tariqa, der äußere Schari'a genannt. Nach Auffassung der Sufis gehören diese beiden Aspekte untrennbar zusammen, als Beispiel dient das Symbol einer Öllampe: Die Flamme der Lampe steht für Tariqa, also für die Essenz der Religion, die ohne das schützende Glas beim ersten Windhauch erlöschen würde. Das Glas, also die Hülle, steht für Schari’a, aber ohne eine Flamme hätte das Glas alleine als Lampe keinen Sinn.

Von puritanischen Gruppen wie den Wahhabiten werden die Sufis oft als Ketzer bezeichnet und deswegen abgelehnt oder sogar verfolgt. Kritisiert werden religiöse Praktiken wie der Dhikr – der oft mit Musik und Körperbewegungen, die nicht als Tanz anzusehen sind, einhergeht – der Wunsch der Sufis, bereits im Diesseits eine Vereinigung mit Gott zu erfahren, und die Tatsache, dass man zum Beschreiten des Sufi-Pfades unbedingt einen lebenden spirituellen Meister benötigt: einen Scheich oder Wali, in Westafrika auch Marabout. Diese Glaubensführer werden von orthodoxer Seite her abgelehnt, weil im Islam kein Mittler zwischen dem Menschen und Gott stehen kann und darf. Die Sufis selbst sehen den Scheich jedoch nicht als Mittler, sondern als jemanden, der die Schwierigkeiten auf dem Weg zu Gott bereits kennt und sein Wissen an andere weitergeben kann.

Weitere Gruppen

Aus dem sunnitischen Islam entstanden

Aus dem schiitischen Islam entstanden

Gegenwart

Zwei Frauen in der Moschee von Selangor in Shah Alam, Malaysia

Heute ist der Islam in vielen Ländern des Nahen Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Mazedonien, und die Türkei. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten.

Islamische Konferenz

Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.

Umsetzung der Scharia

Seit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam 1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Wobei es unter Scharia verschiedene regionale Formen gibt und die praktische Umsetzung ist sehr unterschiedlich. In Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung.

In Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, in Somalia und Teilen Pakistans (Stammesgebiete unter Bundesverwaltung) gilt die Scharia so gut wie uneingeschränkt. In Ägypten, Jordanien, Indonesien, Marokko und vielen weiteren Staaten wird die Scharia teilweise praktiziert, etwa das Verbot der Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim oder die Erlaubnis zur Polygynie nach islamischen Regeln. Allerdings sieht in vielen Staaten die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft so aus, dass die Scharia weiterhin in den meisten Bereichen Geltung hat. So existiert etwa die offiziell nicht anerkannte Polygynie in der Türkei in ländlichen Gebieten und wird regelmäßig amnestiert. In manchen Staaten gibt es neben einer auf der Scharia basierten Rechtsprechung für Muslime auch eine säkulare Rechtsprechung für Nichtmuslime (z. B. in Nigeria).

In einigen islamischen Ländern (z. B. Saudi-Arabien, Sudan, Iran, Nigeria) kommen besonders drakonische Strafen zur Anwendung, wie das öffentliche Abtrennen von Gliedmaßen oder öffentliche Steinigung, zum Beispiel für Diebstahl oder Ehebruch. Diese Methoden werden international heftig kritisiert. Auch innerhalb der Islamischen Gemeinschaft wird Kritik daran geäußert, allerdings nicht, weil die Strafen an sich gegen die Menschenrechte verstoßen, sondern weil bei der Verurteilung der Angeklagten meist die in der Scharia vorgeschriebenen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht gelassen werden. In diesem Kontext muss beachtet werden, dass die heutige islamische Rechtsausübung in manchen Ländern den Angeklagten oftmals nur sehr geringen Schutz bietet: Oft kommt es vor, dass die Angeklagten Analphabeten sind und in der Regel keinen Rechtsbeistand erhalten. Die Richter selbst sind oftmals nur dürftig ausgebildet, Urteile werden nicht selten willkürlich ausgesprochen.

Ein Bereich der Scharia, der noch in Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei.

„St. Petersburg Declaration“

Als Beginn eines „neuen Zeitalters der Aufklärung für den Islam“ verstand sich am 4. und 5. März 2007 in St. Petersburg (Florida) eine Konferenz islamkritischer Muslime aus verschiedenen islamischen und westlichen Ländern, die sich mit den säkularen Interpretationen des Islam, der Notwendigkeit einer innerkoranischen Kritik, mit dem Stand der Meinungsfreiheit in muslimischen Gesellschaften und mit Fragen der Erziehungsreform beschäftigte. Initiatoren waren u. a. andersdenkende Muslime wie Ayaan Hirsi Ali, Irshad Manji und Ibn Warraq. Zum Abschluss der Konferenz wurde die „St. Petersburg Declaration“ verabschiedet, in der unter anderem die Trennung von Staat und Religion, die Einhaltung der universellen Menschenrechte, die Abschaffung der Scharia und aller islamischer Tötungsstrafen und körperlicher Verstümmelungspraktiken sowie die völlige Gleichberechtigung der Frau im Islam und in den islamischen Ländern gefordert werden.[22]

Die Heiligen Stätten des Islam

Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Die Stadt Mekka gilt als heiligster Ort für die Muslime. Sie ist Geburtsort des Propheten Mohammed und mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt.

Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete.

Der drittheiligste Ort ist für Muslime Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, „Die nächtliche Reise“) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben.

Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Heiligen. Führend in der Zahl heiliger Orte sind der pakistanische Sufismus und der nordafrikanische Volksislam (vgl. Islam in Afrika) mit unzähligen verehrten Grabstätten. Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten ist der Status der „heiligen“ Städte – wie die Heiligenverehrung selbst – im Islam ein äußerst kontroverses Thema.

Für Schiiten und Aleviten stellen außerdem die Städte Kerbela und Kufa heilige Orte dar, zu denen jedes Jahr gepilgert wird.

Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch historisch nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.

Islamkritik

Hauptartikel: Islamkritik

Kritik am Islam auf politischer, ethischer, philosophischer, wissenschaftlicher oder theologischer Grundlage hat es seit seiner Gründungszeit gegeben. Es gibt Kritik

  • an Grundlagen des Islam
  • an kulturellen Traditionen des Islam
  • an sozialen Normen des Islam

Verhältnis zu anderen Religionen

Polytheismus

Die Bezeugung der Einheit Gottes und die damit einhergehende Ablehnung des Götzenkults ist der wichtigste Glaubensgrundsatz der islamischen Religion. Polytheismus steht im absoluten Widerspruch zur streng monotheistischen Lehre des Islam, der zufolge es nur einen einzigen Gott gibt und die Vielgötterei die größtmögliche Sünde darstellt.[23] Der koranischen Offenbarung zufolge ist die Verehrung anderer Gottheiten neben Gott die einzige Sünde, die unter keinen Umständen vergeben wird.

„Gott vergibt nicht, daß man ihm (andere Götter) beigesellt. Was darunter liegt, (d. h. die weniger schweren Sünden) vergibt er, wem er (es vergeben) will. Und wenn einer (dem einen) Gott (andere Götter) beigesellt, ist er (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“

4:116 nach Paret; siehe auch 4:48 sowie 31:13

Der Koran kritisiert an zahlreichen weiteren Stellen vehement die Verehrung anderer Wesen an Gottes Statt.[24] Im Jenseits werden Götzendiener nach islamischer Glaubenslehre mit dem Eintritt in die Hölle bestraft.

Abrahamitische Religionen

Die arabische Halbinsel fand durch den Islam in Abkehr vom bisherigen Steinkult in Mekka Anschluss an jüdische und christliche Glaubensformen. Der Islam beruft sich in seiner Herkunft auf Abraham, zählt also mit dem Judentum und dem Christentum zu den abrahamitischen Religionen. Alle drei sind monotheistische Religionen. Da sie auf den Offenbarungen von Propheten (Moses und Mohammed) beruhen, wobei in islamischer Interpretation auch Jesus Christus als Prophet gesehen wird, sind sie Offenbarungsreligionen und, weil diese Offenbarungen schriftlich fixiert wurden, auch Buchreligionen.[25]

Dieser gemeinsame Bezug auf Abraham ist am Anfang seiner Prophetie von Mohammed betont worden. Im Verlauf seines Lebens änderte der Prophet aufgrund seiner praktischen Erfahrungen mit den jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften seine Haltung ihnen gegenüber. Die sich ändernde Einstellung Mohammeds zu den Schriftbesitzern ist in der Islamwissenschaft mehrmals behandelt worden.[26] Ursprünglich erwartete er, dass die Schriftbesitzer seine Prophetie anerkennen und seiner Religion beitreten würden; als dies nicht geschah, begann sich Mohammeds Haltung zu den Anhängern der Buchreligionen nach und nach ins Negative zu ändern. Diese Gesinnungsänderung hat auch ihre Spuren im Koran hinterlassen, wo ursprünglich ihre religiösen und moralischen Tugenden hochgeachtet wurden und Mohammed dazu aufgefordert wurde mit ihnen in guter Beziehung zu stehen. Nach dem Bruch mit diesen Religionsgemeinschaften wurde ihnen gegenüber der Vorwurf der Heuchelei und ihre Weigerung den Islam anzunehmen betont; aufgrund dessen seien sie nicht als Verbündete anzusehen, sondern zu bekämpfen.[27] In den Augen Mohammeds waren das Judentum und das Christentum fehlerhafte Weiterentwicklungen der gemeinsamen Urreligion.[28]

Während der Islam mit dem Judentum und dem Christentum den Glauben an einen einzigen Gott sowie den Bezug auf Abraham und zahlreiche weitere biblische Propheten grundsätzlich teilt, unterscheidet er sich in seinen Grundlagen vom Christentum durch seine strikte Ablehnung der Trinitätslehre (Sure 112) und der christlichen Vorstellung der Erbsünde, vom Judentum hauptsächlich durch seine Anerkennung Jesu als Prophet, von den abrahamischen Religionen allgemein durch die Anerkennung Mohammeds als Gottes Gesandter und Siegel der Propheten sowie der Lehre vom Koran als den Menschen überbrachtes Wort Gottes.

Historisch-politische Interaktion mit anderen Religionsgemeinschaften

Das innerhalb der dem Tod des arabischen Religionsstifters folgenden Jahrhunderte elaborierte klassische islamische Völkerrecht unterschied bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen Schriftbesitzern und Anhängern einer polytheistischen Religion, die de iure bis zur Annahme des Islam zu bekämpfen waren. Erstere hatten eine Sonderstellung im islamischen Gemeinwesen als Schutzbefohlene. Dieser Status ging mit der Zahlung einer besonderen Steuer, der Dschizya einher; dafür erhielten sie im Gegenzug Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums, sowie die Erlaubnis, ihre Religion – unter bestimmten Einschränkungen[29] – frei auszuüben.[30] Dieses Schutzbündnis galt ursprünglich nur Juden und Christen, wurde allerdings auf alle Nicht-Muslime schlechthin ausgeweitet, als die muslimischen Eroberer auf andere Glaubensgemeinschaften, wie die Hindus, stießen.[31] Andersgläubige in nicht-islamischen Gebieten, im so genannten Haus des Krieges, konnten als musta'min temporär auf islamischem Gebiet verweilen. Als Bewohner des Dar al-Harb galten sie ansonsten als Feinde (harbi), die bei der Eroberung ihres Gebiets im Laufe der islamischen Expansion zuerst zur Annahme des Islam aufgerufen, bei einer Weigerung den Dhimmi-Status – unter Voraussetzung einer Angehörigkeit zu einer Buchreligion – angeboten bekommen und bei einer Weigerung dessen bekämpft werden sollten.[32]

Gegenwärtige Situation der Bahai

Hauptartikel: Bahai

Die vergleichsweise junge Religion der Bahai erfüllt zwar die Bedingungen einer Buchreligion (Abrahamitischer Monotheismus, Prophet, schriftlich fixierte Offenbarung) – erkennt sogar Mohammeds Offenbarungsanspruch an und achtet den Koran – wird aber in der islamischen Welt nicht als ahl al-kitab („Volk des Buches“) anerkannt. Die Lehre der Bahai, welche die eschatologischen Beschreibungen des Koran nicht auf einen materiellen Untergang der Welt, sondern auf die nachislamischen Offenbarungen des Bab und Baha’u’llahs bezieht, wird von vielen muslimischen Gelehrten als Apostasie (ridda) bezeichnet. Neben diversen anderen Vorwürfen bezeichnen sunnitische Fatwas die Bahai-Religion als eine von Nichtmuslimen gestiftete Bewegung von Ungläubigen (kuffār) zur Zersetzung des Islam.

Besonders stark ist die Verfolgung im schiitischen Iran. Großajatollah Naser Makarem Schirazi stigmatisierte die Bahai als „kriegerische Ungläubige“ (Kofare Harbi), welche getötet werden dürfen. Der iranische Parlamentsabgeordnete Mehdi Kuchaksadeh behauptet, dass Bahai „zwar wie Menschen aussehen, aber keine Menschen seien“.[33] Dementsprechend werden die Bahai im Iran verfolgt und auch in Deutschland versuchen Schiiten, Bahai auszugrenzen.[34]

Andererseits gibt es ein internationales muslimisches Netzwerk, welches sich für die Rechte der Bahai einsetzt.[35] Der Zentralrat der Muslime in Deutschland und DITIB begrüßen und fördern den interreligiösen Dialog zwischen Muslimen und Bahai.[36]

Weblinks

 Portal:Islam – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Islam

Wiktionary Wiktionary: Islam – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks Wikibooks: Islam – Lern- und Lehrmaterialien
 Wikiquote: Islam – Zitate
Wikinews Wikinews: Islam – in den Nachrichten
 Commons: Islam – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

Übersetzungen und Literatur zum Koran und den Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.

Grundwissen

Handbücher

Geschichte

Schia

  • Wilfried Buchta: Schiiten. Hugendubel, Kreuzlingen 2004, ISBN 3-7205-2491-4.
  • Heinz Halm: Die Schiiten. Beck, München 2005, ISBN 3-406-50858-8.
  • Moojan Momen: An introduction to Shi’i Islam. The history and doctrines of Twelver Shi’ism. Yale University Press, New Haven 1985, ISBN 0-300-03499-7.

Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme

  • Rauf Ceylan: Die Prediger des Islam. Imame – wer sie sind, was sie tun, was sie wollen. Herder, Freiburg 2010, ISBN 978-3-451-30277-0.
  • Youssef Courbage, Emmanuel Todd: Die unaufhaltsame Revolution. Wie die Werte der Moderne die islamische Welt verändern. Piper, München 2008, ISBN 978-3-492-05131-6.
  • Dan Diner: Versiegelte Zeit. Über den Stillstand in der islamischen Welt. List, Berlin 2007, ISBN 978-3-548-60704-7.
  • Mark A. Gabriel: Islam und Terrorismus. Was der Koran wirklich über Christentum, Gewalt und die Ziele des Djihad lehrt. Resch, Gräfelfing 2004, ISBN 3-935197-39-X.
  • Gilles Kepel: Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus. Piper, München 2004, ISBN 3-492-24248-0.
  • Navid Kermani: Strategie der Eskalation. Der Nahe Osten und die Politik des Westens. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-966-X.
  • Adel Theodor Khoury: Der Islam und die westliche Welt. Religiöse und politische Grundfragen. Primus, Darmstadt 2001, ISBN 3-89678-437-4.
  • Tilman Nagel: Islam. Die Heilsbotschaft des Korans und ihre Konsequenzen. WVA, Westhofen 2001, ISBN 3-936136-01-7.
  • Sabine Schiffer: Die Darstellung des Islams in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen; eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Ergon, Würzburg 2005, ISBN 3-89913-421-4.
  • Gerhard Schweizer: Die Derwische. Heilige und Ketzer des Islam. Das Bergland-Buch, Salzburg 1980, ISBN 3-7023-0111-9 (zeigt die Probleme von theologisch Andersdenkenden mit der Religionshierarchie überraschend parallel im Islam und im Christentum).
  • Arno Tausch: Armut und Radikalität? Soziologische Perspektiven zur Integration der Muslime in Europa, basierend auf dem 'World Values Survey' und dem 'European Social Survey'. Europäischer Hochschulverlag, Bremen 2010, ISBN 978-3-941482-76-0 (vgl. auch Karl Pfeifers Rezension in Die Jüdische. Oktober 2010).
  • Michael Thumann: Der Islam-Irrtum. Europas Angst vor der muslimischen Welt. In: Die Andere Bibliothek. 319, Eichborn, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-821-86238-5.
  • Bassam Tibi: Die islamische Herausforderung. Religion und Politik im Europa des 21. Jahrhunderts. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-22034-2.

Einzelnachweise

  1. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 4, S. 171. Islam und Salam („Friede“) beruhen auf derselben bedeutungstragenden Wurzel s-l-m. Daraus wird volksetymologisch mitunter ein Bezug der Begriffe abgeleitet mit der kausativen Bedeutung „Frieden schaffen“ oder „Frieden stiften“ für den Begriff Islam. Eine solche Bedeutung ist weder im Koran selbst noch in der heute uneingeschränkt gültigen klassischen Koranexegese nachweisbar.
  2. Islam (religion) – Britannica Online Encyclopedia (englisch)
  3. Eric Gorski: Studie mit Überraschung. Jeder vierte Mensch ist Muslim. N24, 8. Oktober 2009, abgerufen am 8. Oktober 2009.
  4. Das arabische Wort für „Gottheit“ ist Ilahإله‎ / ilāh und kommt im Sinne eines einzigen Gottes und als Gegensatz zur Pluralform desselben Wortes ālihatun (deine/unsere/eure) Götter im Koran mehrfach vor:

    „Will er denn aus den (verschiedenen) Göttern einen einzigen Gott machen? Das ist doch merkwürdig“

    Sure 38, Vers 5: Übersetzung: Rudi Paret

    Bekannt ist Ilāh auch aus der Schahada (siehe unten): Lā ilāha illā ʾllāh(u): „Es gibt keinen Gott außer Gott“.
  5. „d. h. er ist der Beglaubiger der früheren Propheten, oder der letzte der Propheten“ – Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019829-6, S. 296.
  6. Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H. Beck, 1991, S. 11.
  7. Für eine kurze Zusammenfassung der Verfassung von Medina siehe W. Montgomery Watt: Islamic Political Thought. Edinburgh University Press, 1980, S. 4–6.
  8. Siehe z. B. 8:72 f. sowie Vers 74 f. derselben Sure, wo zwischen den Auswanderern als denjenigen, „die glaubten und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und ihrer eigenen Person auf dem Weg Gottes eingesetzt haben, [und den Helfern,] die (jene) untergebracht und unterstützt haben“ (Übersetzung nach Khoury), unterschieden wird.
  9. W. Montgomery Watt: Islamic Conceptions of the Holy War. In: Ths P. Murphy: The Holy War. Ohio State University Press, 1976, S. 142.
  10. Meir J. Kister: The Massacre of the Banu Quraiza: A re-examination of a tradition. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. 8, 1986, S. 61.
  11. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 6, S. 147 („Makka“): „A breach of the terms of this treaty by Meccan allies led to a great Muslim expedition against Mecca with some 10,000 men. The town was surrendered almost without a blow, and all the Meccans, except a handful who were guilty of specific offences against Muhammad or some Muslim, were assured their lives and property would be safe if they behaved honourably.“
  12. Für eine Zusammenfassung siehe: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. Oxford University Press, 1962, S. 78–151; Elias Shoufani: Al-Ridda and the Muslim Conquest of Arabia. University of Toronto Press, 1973, S. 10–48.
  13. a b Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Sonderausgabe der 7. Auflage. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56285-3, S. 60.
  14. Udo Schaefer: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. 2. neu bearb. Auflage. Georg Olms, Hildesheim 2002, ISBN 3-487-10159-9, S. 69.
  15. Islamisches Zentrum Hamburg (Hrsg.): Das rituelle Gebet im Islam. S. 2 (http://www.izhamburg.com/pagefiles/gebet.pdf).
  16. William Montgomery Watt, Alford T. Welch (Hrsg.): Mohammed und die Frühzeit, islamisches Recht, religiöses Leben. In: Der Islam (Die Religionen der Menschheit, Bd. 25). 1, 1980, ISBN 3-17-005428-7, S. 137, 303.; Udo Schaefer: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. 2. neu bearb. Auflage. Georg Olms, Hildesheim, Zürich, New Nork 2002, ISBN 3-487-10159-9, S. 70.
  17. Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996, S. 699.
  18. Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996, S. 700.
  19. Zakat stellt eine der drei nach klassischem islamischem Recht verpflichtenden Steuerformen dar. Zwei andere Steuern, die von nicht-Muslimen unter islamischer Herrschaft zu bezahlen waren, sind die Grundsteuer Charadsch und die Kopfsteuer Dschizya, begründet in Sure 9, Vers 29.
  20. Marwa El-Daly: Philanthropie für soziale Gerechtigkeit in muslimischen Gesellschaften – Der Fall Ägypten. In: Peter Heine, Aslam Syed (Hrsg.): Muslimische Philanthropie und Bürgerschaftliches Engagement. Maecenata, 2005, S. 128 f.
  21. Sunni Islam. In: Oxford Islamic Studies Online. John L. Esposito, abgerufen am 21. März 2010 (englisch).
  22. Vgl. St. Petersburg Declaration
  23. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484, s. v. „Shirk“
  24. Siehe Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Georg Olms Verlag, 2004, Bd. 2, S. 287 und dort genannte Koranverse, unter anderem 16:20-22.
  25. Da der Koran erst nach Mohammeds Tod in Form eines Buches festgelegt wurde, galt der Islam zu Mohammeds Zeiten nicht als Buchreligion.
  26. Siehe zum Beispiel: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. Oxford University Press, 1962, S. 192 ff.; Rudi Paret: Toleranz und Intoleranz im Islam. In: Saeculum. 21, 1970, S. 349 ff.; Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H. Beck, 1991, S. 41 ff.
  27. Siehe The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 1, S. 264, s. v. „Ahl al-Kitab“ sowie dort genannte Koranverse, unter anderem Sure 29, Vers 45–47 als Beispiel für die anfängliche Haltung Mohammeds und Sure 4, Vers 153 sowie Sure 9, Vers 29 für seine spätere diesbezügliche Gesinnung
  28. Tilman Nagel: Der Koran. C.H. Beck, 2002, S. 142. Ein anschauliches Beispiel ist die christliche Lehre von der Dreifaltigkeit Gottes, in der der Islam eine Abweichung vom reinen Ein-Gott-Glauben sieht.
  29. Francis E. Peters: Islam, a Guide for Jews and Christians. Princeton University Press, 2003, S. 195.
  30. Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des Islam. Neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer, 1993, S. 30.
  31. Robert Hoyland (Hrsg.): Muslims and Others in Early Islamic Society. Ashgate, 2004, S. xiv.
  32. A. J. Wensinck und J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, 1941, S. 112, s. v. „Djihād“.
  33. Welt Online Debatte (Hrsg.), Wahied Wahdat-Hagh: Iran. Besorgniserregendes Urteil 18. Januar 2008
  34. Alexander Schwabe: Hamburger Schiiten grenzen Bahai aus. In: Spiegel Online. 18. Mai 2007.
  35. The Muslim Network for Baha’i Rights
  36. Etwa durch interreligiöse Projekte wie „Weißt du, wer ich bin?“, vgl. Abschlussbericht; auf institutioneller Ebene wird der Dialog zwischen Muslimen und Bahai beispielsweise im Abrahamischen Forum des Interkulturellen Rates in Deutschland und in kommunalen Räten der Religionen praktiziert.

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