Ludwig IV. (HRR)

Ludwig IV. (HRR)
Kaiser Ludwig der Bayer (spätgotische Grabplatte aus rotem Marmor in der Münchner Frauenkirche, geschaffen 1468 von Hans Haldner).

Ludwig IV. der Bayer (* Ende 1281/Anfang 1282 in München; † 11. Oktober 1347 in Puch bei Fürstenfeldbruck) entstammte dem Haus Wittelsbach. Er war seit 1294 Herzog von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein. Im Jahr 1314 trat er als Kandidat der Luxemburger Partei zur Wahl des römisch-deutschen Königs an. Diese Wahl verlief aber nicht eindeutig, so dass es in der Folge zu einem Doppelkönigtum kam. Erst nach der Schlacht bei Mühldorf im Jahre 1322 konnte Ludwig den Alleinanspruch auf den Titel durchsetzen. Papst Johannes XXII., der aus eigenen machtpolitischen Bestrebungen kein Interesse an einem starken Kaisertum hatte, versagte Ludwig die Anerkennung und überzog ihn mit Ketzerprozessen. Daraufhin ließ sich Ludwig im Jahr 1328 vom römischen Stadtvolk zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches wählen und setzte seinerseits den Franziskanermönch Pietro Rainalducci als Gegenpapst Nikolaus V. ein.

Ludwigs Lebenszeit fällt in die Umbruchphase des Spätmittelalters. Seine Herrschaft war geprägt vom letzten großen Gegensatz der beiden mittelalterlichen Universalgewalten des Abendlandes und vom Bemühen, die eigene Machtbasis möglichst im Hinblick auf ein Wittelsbacher Erbkaisertum zu vergrößern: Im Kampf um die Abwehr der päpstlichen Ansprüche auf die Approbation der Königswahl schuf der bald gebannte Ludwig erste Voraussetzungen für das Aufkommen einer neuen – ‚papstlosen‘ – Auffassung vom Wesen des Reiches und förderte daneben vor allem die Franziskaner und die freien Reichsstädte, die zu einer entscheidenden Stütze seiner Herrschaft wurden.

Seine schmale territoriale Basis als Herzog von Oberbayern baute er in einer rigorosen Hausmachtpolitik Zug um Zug aus und erwarb große Gebiete u. a. im Norden des Reiches für seine Familie. Die Rücksichtslosigkeit, mit der er dabei vorging, im Verein mit der päpstlichen Feindschaft brachten ihm schließlich die Wahl Karls IV. als Gegenkönig. Er starb 1347 im Kirchenbann, aus dem er erst 1625 gelöst wurde.

Inhaltsverzeichnis

Frühe Jahre

Geschichtlicher Hintergrund

Im seit der Kirchenreformbewegung im 11. Jahrhundert schwelenden Streit zwischen den beiden Universalgewalten Kaisertum und Papsttum erhob sich Letzteres über das Kaisertum. Unter den Staufern, vor allem in der Regierungszeit Friedrichs II., traten die Rivalitäten zwischen Imperium und Sacerdotium noch einmal in aller Schärfe zutage, wobei sich beide Universalmächte nicht nur militärisch, sondern zunehmend auch propagandistisch bekämpften. Nach einer kurzen Phase der Stärke nach dem Untergang der Staufer gerieten Kurie und Papsttum gegen Ende des 13. Jahrhunderts immer stärker in französische Abhängigkeit, die schließlich in den dauerhaften Umzug der Päpste nach Avignon mündete.

Unter den Staufern schritt die Territorialisierung des Reiches voran, speziell aber im sogenannten Interregnum nach dem Ende der Stauferherrschaft im Reich eigneten sich die Landesfürsten zunehmend ursprünglich königliche Privilegien (Regalien) an und trugen so zur langfristigen Schwächung der Zentralgewalt des Königtums bei.

Das Interregnum wurde erst durch die Wahl von Ludwigs Großvater Rudolfs I. von Habsburg 1273 beendet. Er legte als König die Grundlage für den Aufstieg der Habsburger und sicherte seiner Familie Österreich, die Steiermark, Krain und die Windische Mark. Mit Heinrich VII. stieg die zweite für das 14. Jahrhundert entscheidende Dynastie der Luxemburger auf. Das dritte Haus neben Habsburg und Luxemburg war schließlich das Haus Wittelsbach, das das Herzogtum Bayern und die Pfalzgrafschaft bei Rhein beherrschte. Die Familie teilte ihr Herrschaftsgebiet 1255, als von den beiden Söhnen Ottos II. von Bayern Ludwig der Strenge Oberbayern und die Pfalz und Heinrich XIII. Niederbayern für sich als Regierungsgebiet bekamen.

Regierungsbeginn als Herzog von Oberbayern

Darstellung Ludwigs des Bayern (r.) auf dem Grabmal des Mainzer Erzbischof Peter Aspelt

Ludwig war der zweite Sohn Herzog Ludwigs II. des Strengen von Oberbayern und seiner Frau Mathilde, Tochter König Rudolfs I. von Habsburg. Nach dem Tod seines Vaters 1294 wurde Ludwig auf Wunsch seiner Mutter bis 1301 zeitweise bei seinen österreichischen Verwandten in Wien erzogen. 1301 wurde er mit ihrer Unterstützung und der ihres Bruders König Albrechts I. an der Seite seines Bruders Rudolf I. als Mitregent im Herzogtum Oberbayern anerkannt.

Das Verhältnis der beiden Brüder war zeit ihres Lebens gespannt. Dies trat schon im Thronkampf zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg zutage, als Rudolf seinen Schwiegervater Adolf unterstützte, Ludwig hingegen zu Albrecht tendierte. Um 1308 heiratete Ludwig in Schlesien Beatrix, die Tochter des Herzogs von Schlesien-Glogau, zu dem die Wittelsbacher traditionell gute Beziehungen pflegten.

Schon zu Beginn seiner (Mit-)Regentschaft verlieh Ludwig zusammen mit Rudolf am 2. Januar 1302 in der Schneitbacher Urkunde den bayerischen Landständen, d. h. den privilegierten Rittern, das Privileg der Steuerbewilligung. Wegen finanzieller Schwierigkeiten im Herzogtum willigte der versammelte Adel in eine „gemaine viechstewr“ ein, unter der Bedingung, dass diese Viehsteuer eine einmalige Abgabe bliebe und künftige Forderungen nicht gegen seinen Willen eingeführt würden.

Als Rudolf eigenmächtig auf gemeinsame Güter als Wittum für seine Schwiegertochter zurückgriff, erzwang Ludwig von seinem Bruder 1310 die Teilung des Herzogtums in die Landesteile Bayern-Ingolstadt-Amberg für Ludwig und München-Burglengenfeld für Rudolf. Zusätzlich zu Ludwigs neuer eigener Herrschaft hatte ihm sein Cousin Stefan I. von Niederbayern 1309 die Vormundschaft über dessen Söhne Heinrich XIV. und Otto IV. übertragen, die er bis zum Tod Ottos III. von Niederbayern 1312 mit diesem gemeinsam, danach alleine und zusätzlich auch über Ottos Sohn Heinrich XV. ausübte.

Die langwierigen Gegensätze und teilweise fehdeähnlichen Beziehungen zwischen den Brüdern Rudolf und Ludwig traten im Frieden von München von 1313 nochmals in den Hintergrund. Beide machten den Teilungsvertrag von 1310 wieder rückgängig, denn gemeinsam mussten sie Versuche der Habsburger, ihren Einfluss auf Niederbayern auszudehnen, abwehren: Dort hatte ein unzufriedener Teil des Adels Friedrich dem Schönen von Habsburg die Vormundschaft über die Herzöge angeboten, und dieser war daraufhin im Herbst 1313 mit einem Heerhaufen in Niederbayern eingerückt. Am 9. November 1313 besiegte Ludwig seinen habsburgischen Vetter und Jugendfreund Friedrich in der Schlacht von Gammelsdorf. Friedrich musste daraufhin auf die Vormundschaft über die jugendlichen Herzöge Niederbayerns zugunsten Ludwigs verzichten.

In der älteren Geschichtswissenschaft herrschte die Lehrmeinung vor, erst durch den Sieg bei Gammelsdorf sei Ludwig überhaupt in den Gesichtskreis der Kurfürsten gekommen. Dies war wohl auf die sogenannte Heerkaiserideologie („exercitus facit imperatorem“), wie sie u. a. bei Hieronymus und Widukind von Corvey zu finden ist, zurückzuführen. Neuere Erkenntnisse stehen dem allerdings entgegen. Das Haus Wittelsbach war auch schon vorher als königswürdig angesehen worden, was sich unter anderem darin zeigte, dass bereits bei der Königswahl 1308 die Kandidatur eines Wittelsbachers, nämlich von Ludwigs Bruder Rudolf, im Gespräch gewesen war. Ihr Cousin Otto III. von Niederbayern hatte bereits zuvor die ungarische Krone beansprucht.

Die Doppelwahl des Jahres 1314

Nach dem plötzlichen Tod Kaiser Heinrichs VII. 1313 in Italien sollte ursprünglich dessen Sohn Johann von Luxemburg Kandidat der Luxemburger Partei für die Königswahl werden. Als sich jedoch abzeichnete, dass der erst 17-jährige Johann nicht genug Stimmen bekommen würde (u. a. deshalb, weil die Kurfürsten um die Machtbalance fürchteten und lieber einen schwächeren Kandidaten wählen wollten), suchten die Luxemburger nach einem anderen, mehrheitsfähigen Kandidaten. Ludwig nahm von sich aus Kontakt zu Balduin von Trier und anderen Kurfürsten auf und bewarb sich schließlich als erster Wittelsbacher um die römisch-deutsche Königskrone. Doch auch der Sohn des vormaligen Königs Albrecht I., Friedrich der Schöne, aus dem Haus Habsburg konnte mit der Unterstützung des Kölner Erzbischofs Heinrich II. von Virneburg und Ludwigs Bruder Rudolf, der vergeblich auf eine eigene Kandidatur hingearbeitet hatte, auf eine erfolgreiche Thronkandidatur hoffen.

So kam es zur Doppelwahl von 1314. Am 20. Oktober 1314 wurde Ludwig in Frankfurt von Mainz, Trier, Böhmen, Brandenburg und Sachsen-Lauenburg zum König gewählt und in Aachen durch den Erzbischof von Mainz, Peter von Aspelt, gekrönt. Sein Bruder Rudolf hatte bereits einen Tag zuvor für Friedrich gestimmt, denn am 19. Oktober hatten Köln, die Pfalz, Sachsen-Wittenberg und Böhmen Friedrich den Schönen in Sachsenhausen zum König gewählt, der Erzbischof von Köln krönte ihn anschließend in Bonn, da Aachen sich weigerte, Friedrich die Tore zu öffnen.

Münze aus Aachen mit der Umschrift +LVDOVICV•S• REX und +TVRONVS•CIVIS aus dem Jahr 1314

Jeder der beiden Thronprätendenten beanspruchte die rechtmäßige Wahl für sich. Dabei ist zu beachten, dass Ludwig zwar in der traditionellen Krönungsstadt (Aachen), aber durch den falschen Erzbischof (Mainz) gekrönt worden ist, wohingegen Friedrich in der falschen Stadt (Bonn) durch den traditionellen Krönungserzbischof (Köln) gekrönt worden ist. Zusätzlich war die böhmische Stimme für Friedrich umstritten, da sie der vertriebene König Heinrich von Kärnten abgab, wohingegen Johann von Böhmen für Ludwig stimmte. Die Frage der Echtheit der Krönungsinsignien, die in der älteren Geschichtswissenschaft dazu bisweilen herangezogen wurde, ist nach neueren Erkenntnissen hinfällig: eine Neuanfertigung der Insignien hatte nichts mit der Legitimität des damit Gekrönten zu tun.

Sieg über die Habsburger im Streit um die Königskrone

Eine militärische Entscheidung musste also den Konflikt lösen, jedoch wichen beide Parteien erst einmal davor zurück und warben um die Unterstützung der Fürsten und Städte im Reich. Ludwig hatte dabei den Großteil der Städte auf seine Seite bringen können, und auch mit seinem Bruder söhnte er sich unmittelbar nach seiner Königswahl vorläufig wieder aus. Die beiden vereinbarten, gemeinsam die Regierung in Oberbayern sowie die Vormundschaft über die niederbayerischen Herzöge auszuüben.

Die Niederlage der Habsburger in der Schlacht am Morgarten gegen die Eidgenossen, deren Unabhängigkeit von Habsburg Ludwig 1316 anerkannte, und eine größere Hungersnot im Reich zögerten die endgültige Entscheidung weiter hinaus.

Auf Grund von Wahlversprechungen, mit denen er sich die Gunst der Kurfürsten erkaufte, trat Ludwig Teile des Wittelsbacher Hausbesitzes an Mainz, Trier und Böhmen ab. Dies verärgerte seinen Bruder Rudolf, der sich nun offen auf die Seite der Habsburger unter Friedrich dem Schönen stellte. Ein erstes Aufeinandertreffen zwischen Ludwig und Friedrichs Truppen endete 1315 bei Speyer ohne Kampf. Währenddessen versuchte der oberbayerische Adel die Differenzen zwischen Rudolf und Ludwig zu begleichen. Rudolf sollte demnach das Königtum Ludwigs sowie die Gebietsabtretungen akzeptieren. Im Gegenzug sollte er die Regentschaft in Bayern erhalten. Ludwig aber wollte seinem Bruder keinerlei Macht zugestehen und sicherte sich durch mehrere geschickte Schachzüge die Unterstützung der niederbayerischen und oberbayerischen Stände. Schließlich musste Rudolf, seiner Burgen beraubt, zum habsburgerfreundlichen Bischof von Worms fliehen.

1316 kam es erneut zu einem Aufeinandertreffen zwischen Wittelsbachern und Habsburgern, dieses Mal bei Esslingen am Neckar. Zwar kam es dabei zu einer kurzen Schlacht, als Knechte beim Tränken der Pferde aneinander gerieten, da allerdings keine Fahnen gezeigt wurden und die Heeresleitung beider Seiten nicht anwesend war, zählte das Ergebnis der Schlacht nicht. Es folgten einige Jahre der Ruhe im Zwist der beiden Häuser, die Ludwig dazu nutzte, seine Macht in Bayern auszubauen. Auch konnte er sich mit Rudolf 1317 auf einen Vergleich einigen, bei dem dieser Ludwig die Alleinherrschaft in Bayern zugestand. Rudolf selbst musste sich mit einigen Burgen und finanziellen Leistungen zufriedengeben. Die beiden vereinbarten, dass, solange Ludwig gegen Friedrich Krieg führte, Rudolf zugunsten seines Bruders auf seine Regierung in Bayern und der Pfalz verzichtete. Nach Kriegsende sollten die beiden wieder gemeinsam regieren. Dazu kam es aber nicht mehr, da Rudolf schließlich am 13. August 1319 starb. Im Jahr 1317 erließ Ludwig mit dem rheinischen Landfrieden auch sein erstes großes Gesetz als König.

Denkmal am Kaiser-Ludwig-Platz in München

Im September 1319 rückten schließlich erstmals Truppen Friedrichs des Schönen nach Mühldorf vor, wo sie dann den Truppen Ludwigs gegenüber standen. Auf Grund von Morddrohungen gegen Ludwig zogen dessen Truppen aber kampflos ab, sie wollten nicht in Gefahr gehen, ihren Anführer zu verlieren. Die Habsburger Truppen zogen daraufhin mit einer Spur der Verwüstung bis vor Regensburg. Durch diesen Rückschlag musste Ludwig enorme Machteinbußen hinnehmen, konnte aber weiter auf die wichtige Unterstützung aus Niederbayern zählen.

Am Ende konnte Ludwig seinen Kontrahenten um den Thron in der Schlacht bei Mühldorf auf der Ampfinger Heide am 28. September 1322 vernichtend schlagen. Friedrich selbst, sein Bruder Heinrich und weitere 1.300 Angehörigen des österreichischen und salzburgischen Adels wurden gefangengenommen und von den siegreichen Parteien – Ludwig selbst, Heinrich XIV. von Niederbayern, Johann von Böhmen und Friedrich von Nürnberg – gegen Lösegelder wieder freigelassen. Friedrich wurde bis 1325 auf der Burg Trausnitz in der Oberpfalz gefangengesetzt.

Die letzte Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst

Konflikt in Italien und Bann

Die Goldene Bulle Ludwigs des Bayern von 1326

Ludwig bemühte sich nach seinem Sieg vergeblich um die Anerkennung durch Papst Johannes XXII. Dieser wollte vorläufig keinen der beiden Thronprätendenten anerkennen, um so im Thronkonflikt die Verhältnisse noch etwas offen zu halten und seinen eigenen Interessen zuzuarbeiten: Der Konflikt zwischen König Ludwig und Papst Johannes war unvermeidlich, da die Politik des avignonesischen Papsttums in seiner ‚babylonischen Gefangenschaft‘ stark von Frankreich abhing, dessen wesentliches Ziel in Italien es war, die Anjou-Herrschaft in Unteritalien nicht durch einen Kaiserzug nach Rom zu gefährden.

Johannes XXII. entwickelte dazu die neue Theorie des Reichsvikariats, die besagte, dass in kaiserloser Zeit der Papst allein und nicht der römisch-deutsche König das Reichsvikariat über Reichsitalien innehabe. Er ernannte daraufhin Robert von Neapel zum päpstlichen Reichsvikar für Italien. Ludwig schickte zur Wahrung seiner Reichsrechte 1323 den Grafen Berthold V. von Neuffen als Reichsvikar nach Italien und fand Unterstützung bei den bisherigen kaiserlichen Reichsvikaren, die sich nicht einfach ausbooten lassen wollten. Die Visconti in Mailand unterstützte er militärisch gegen einen päpstlich unterstützten Angriff Roberts von Neapel um den Papst aus seiner bequemen Schiedsrichterrolle zu drängen.

Johannes XXII. eröffnete jedoch daraufhin am 8. Oktober 1323 einen kanonischen Prozess gegen Ludwig wegen Führung des Königstitels ohne päpstliche Approbation. Ludwig wurde darüber hinaus unter Androhung des Kirchenbannes aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Monaten vor dem päpstlichen Gericht in Avignon zu erscheinen, die Krone niederzulegen sowie seine Regierungshandlungen zu widerrufen.

Johannes konnte nicht an einer wie von Ludwig geforderten neutralen Untersuchung zur Rolle des Papstes bei der Kaiserkrönung interessiert sein. Einwände und Appellationen Ludwigs wurden von Johannes entweder ignoriert oder durch ‚Verfahrenstricks‘ obsolet. Ludwig legte in der Nürnberger Appellation vom 18. Dezember 1323 Berufung an den (abstrakten) Apostolischen Stuhl wegen des Vorgehens Johannes’ ein, forderte zur Klärung die Einberufung eines Konzils und weigerte sich, einen päpstlichen Approbationsanspruch anzuerkennen. In der Frankfurter Appellation vom 5. Januar 1324 bestritt er jeden päpstlichen Anspruch auf ein Vikariat in Italien, da er, Ludwig, gültig gekrönter König sei.

Daraufhin verhängte Johannes am 23. März 1324 den Kirchenbann über den König wegen Ungehorsams gegen den Papst. Ludwig wurde fortan vom Papst nur noch verächtlich als „Bavarus ille“ („jener Bayer“) bezeichnet, um anzuzeigen, dass er jeglichen Herrschaftsanspruch Ludwigs ablehnte.

Ludwig legte gegen den Bann die Sachsenhausener Appellation ein. Darin betonte er erstmals das auf die Mehrheitswahl begründete Herrschaftsprinzip und rief nochmals ein allgemeines Konzil an. Zusätzlich nahm die Appellation Anschuldigungen der Spiritualen, die mit Johannes im Konflikt wegen ihrer radikalen Armutsforderung standen, mit auf und klagte den Papst der Ketzerei an. Ungeachtet dessen sprach Johannes XXII. am 11. Juli 1324 Bann und Interdikt gegen Ludwig und seine Anhänger aus.

Italienzug und Kaiserkrönung

Ludwig plante nun, durch einen von den Ghibellinen schon lange geforderten Romzug die Stellung des Papstes, der zwar in Avignon residierte, aber immer noch Herr des Kirchenstaates war und über Robert von Neapel erheblichen Einfluss in Italien hatte, in Italien zu schwächen. Dazu schuf er durch die Aussöhnung mit Friedrich von Habsburg 1325 die geeigneten Voraussetzungen im Reich. Indem er Friedrich gegen dessen Thronverzicht förmlich mit den Habsburgerlanden belehnte, trieb er die Versöhnung mit den unter Friedrichs Bruder Leopold I. immer noch opponierenden Habsburgern voran und verhinderte so einen potentiellen Gegenkönig im Reich. 1326 bot Ludwig seinen Verzicht auf die Königswürde an, falls Friedrich vom Papst anerkannt würde. Diese taktische Maßnahme sollte seine Versöhnungsbereitschaft zur Schau stellen, Ludwig konnte aber sicher sein, dass Johannes nicht zu einer solchen Beilegung des Konfliktes bereit war. Gleichzeitig beendete Ludwig mit der Einsetzung Friedrichs als Mitkönig, der im Fall des Italienzuges im Reich die Geschäfte führen sollte, endgültig die innerdeutsche Opposition gegen ihn.

Im Frühjahr 1327 brach Ludwig in Absprache mit verschiedenen Führern der Ghibellinen und nach einem Bündnis mit den Aragonesen in Sizilien zu seinem Romzug auf. Am 31. Mai 1327 wurde er in Mailand mit der Eisernen Krone der Langobarden zum König von Italien gekrönt. Er versuchte dort, durch die Absetzung der alten Stadtherren in einigen oberitalienischen Städten für Ordnung zu sorgen. So ging er gegen Galeazzo I. Visconti von Mailand vor, den er verdächtigte, mit der Kirche Frieden geschlossen zu haben.

In Rom hatte derweil eine Volksbewegung den päpstlichen Vikar abgesetzt und einen neuen Senat mit Sciarra Colonna an der Spitze eingesetzt. Colonna rief umgehend Ludwig, der endgültig am 23. Oktober 1327 von Papst Johannes zum Ketzer erklärt wurde, nach Rom. Am 17. Januar 1328 ließ sich Ludwig dann in Rom von Colonna zum römisch-deutschen Kaiser krönen und von einem Bischof salben. Diese Krönung ist die einzige mittelalterliche Kaiserkrönung ohne jegliche päpstliche Beteiligung: Ein Stadtvertreter und drei Bischöfe bildeten das Gremium, das die Krönungszeremonien vornahm, das Volk nahm die Bewerbung per Akklamation an und erhob Ludwig für ein Jahr zum Stadtherrn von Rom. Anschließend zog Ludwig zur Bekräftigung der papstfreien Kaiseridee zum römischen Kapitol – und nicht in den Lateran, wie dies bisher üblich war.

Ludwig erklärte nun seinerseits am 18. April 1328 den Papst für abgesetzt und ließ sich den Beschluss durch eine Volksversammlung bestätigen. Johannes XXII. schickte im Gegenzug eine Bannbulle nach Rom, worauf Ludwig für ihn die Todesstrafe wegen Ketzerei verkündete. Am 12. Mai 1328 erhob er Nikolaus V. zum Gegenpapst und am 27. Mai erfolgte die gegenseitige Krönung von Kaiser und (Gegen-)Papst. Die Fronten hatten sich so verhärtet, dass es von nun an zu keiner Einigung zwischen Johannes und Ludwig mehr kommen konnte.

Das von Ludwig gegründete Kloster Ettal heute.

Nach einem gescheiterten Südfeldzug und massiven finanziellen Problemen musste Ludwig Rom verlassen. Bald bemächtigten sich die papsttreuen Anjou wieder der Herrschaft. Während der Überwinterung 1328/1329 in Pisa flohen einige der führenden Franziskaner zu Ludwig, um bei ihm vor drohenden päpstlichen Sanktionen im Armutsstreit Zuflucht zu suchen. Weitere finanzielle Schwierigkeiten, der Abfall mehrerer italienischer Städte und schließlich der Tod Friedrichs des Schönen 1330 waren Anlass für Ludwig, nach Deutschland zurückzukehren. Nach Beendigung seines Italienzuges stiftete Ludwig 1330 das Kloster Ettal.

1332 versuchte Ludwig nochmals, sich mit Johannes zu verständigen und bot den Verzicht auf eine Anklage gegen den Papst an, falls dieser ihn vom Bann löse und als Kaiser anerkenne. 1333 bot er einen Thronverzicht zugunsten Heinrichs von Niederbayern an, falls Ludwig vorher die Absolution erteilt werden würde. Der Tod Johannes’ XXII. 1334 machte den Verzichtsplänen aber ein Ende.

Reichspolitik als antipäpstliche Politik

Annäherungsversuche an den neuen Papst Benedikt XII. scheiterten am französischen Druck wegen der immer noch nicht gelösten Italienfrage und an kirchenpolitischen Erwägungen Benedikts, dem Ludwig in einem Schreiben unvorsichtigerweise indirekt eine Ketzeranklage in Aussicht gestellt hatte.

Da der französische König Philipp VI. jegliche Annäherung zwischen Ludwig und Benedikt XII. unterminierte, ging Ludwig 1337 ein Bündnis mit Eduard III. von England ein, der als Enkel des französischen Königs Philipp IV. den französischen Thron für sich beanspruchte und Philipp VI. 1337 den Krieg erklärte. Ludwig hoffte so einerseits auf politische Entlastung, demonstrierte aber andererseits auch seinen kaiserlichen Universalitätsanspruch. Das Bündnis wurde im September 1338 durch den Besuch Eduards während des Hoftages in Koblenz bekräftigt, wo Ludwig Eduard zum linksrheinischen Reichsvikar ernannte und als König von Frankreich anerkannte.

Ernennung Eduards III. von England zum Reichsvikar durch Kaiser Ludwig IV. im September 1338 in Koblenz.

Ein innenpolitischer Erfolg im Kampf gegen das Papsttum gelang Ludwig im Kurverein von Rhense, in dem sich die Kurfürsten im Juli 1338 zum Schutz ihrer Rechte und der Rechte des Reiches zusammenschlossen. In einem Fürstenweistum stellten sie fest, dass ein von ihnen mehrheitlich gewählter König nicht vom Papst bestätigt werden müsse. Für die ‚Reichsverfassung‘ war der Kurverein von großer Bedeutung, da dort auch das Mehrheitsprinzip festgelegt wurde und sich das Kurfürstenkollegium als solches fest etablierte.

Im August 1338 wurden auf dem Reichstag zu Frankfurt im Gesetz Licet iuris die Bestimmungen des Kurvereins nochmals dafür bestätigt und festgehalten, dass bereits mit der rechtmäßigen Königswahl ein Anspruch auf die Kaiserkrönung ohne päpstliche Approbation bestehe. Das Manifest Fidem catholicam, das eventuell von den geflohenen Franziskanern in Ludwigs Umfeld verfasst worden war, betonte nochmals die Unabhängigkeit des Kaisers vom Papst und verbot die Beachtung des Interdikts.

So erreichte Ludwig den Höhepunkt seiner Laufbahn um 1339, als er geradezu zur Inkarnation der Reichsidee für Fürsten und Untertanen geworden war.

Herrschaft und Machtsicherung im Reich

Städte- und Ordenspolitik

Ludwig betrieb eine gezielte Städtepolitik und versuchte, die Rechtsprechung in seinem Herrschaftsraum zu vereinheitlichen. Überall im Reich förderte er die wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung in den Städten, die ihn im Gegenzug fest in seiner Politik unterstützen. So steht der Name Ludwigs in den Chroniken zahlreicher Städte, denen er Privilegien, wie die Zollfreiheit, verlieh.

Lübecker Goldgulden von 1341

1320 erteilte er beispielsweise der Stadt Landsberg am Lech das Recht, Salzzölle zu erheben, und verhalf ihr damit zu einer ergiebigen Einnahmequelle. Im April 1330 erließ er das Privileg zur Veranstaltung einer Frankfurter Frühjahrsmesse. 1333 gab er der Stadt Heilbronn mit dem Neckarprivileg das Recht, den Neckar umzuleiten, wodurch die Stadt zum Endpunkt der Neckarschifffahrt und damit zu einem bedeutenden Handelsplatz wurde. 1337 bestätigte der Kaiser die Freiheiten der Stadt Erfurt, besonders das Privileg, demzufolge die Bürger nicht vor auswärtige Gerichte gezogen werden sollen, solange sie Recht vor dem Gericht in Erfurt nicht verweigerten. 1342 bestätigte er dann den Ratsmeistern, dem Rat und der gesamten Bürgerschaft Erfurts das Recht der freien Bürgeraufnahme. Lübeck erhielt 1340 als erste deutsche Stadt das Recht, Goldgulden zu prägen.

München wurde ausgebaut und zur ersten Residenzstadt des Reiches, in der der Kaiser tatsächlich auch lange Zeit seiner Regierung residierte. München erhielt 1340 das Große Stadtrecht. Neben der politischen Bedeutung, die sich im Alten Hof architektonisch manifestierte, war es auch eines der bedeutendsten religiösen Zentren der Zeit. Dazu trug das Franziskanerkloster maßgeblich bei, in dem die aus Avignon geflohenen Ordensoberen Zuflucht fanden. In München wirkten unter anderem der Generalminister und der Prokurator des Franziskanerordens Michael von Cesena und Bonagratia von Bergamo, der ehemalige Rektor der Universität Paris, Marsilius von Padua, und der Oxforder Professor Wilhelm von Ockham, die auf theoretischer Basis die Stellung des Kaisertums als Institution gegenüber dem Papsttum verteidigten. Sie waren neben Ludwigs Kanzlei mit den Kanzlern Nikolaus von Ybbs und Johannes von Neumarkt sowie dem Notar Ulrich Wild führend an der Ausarbeitung Ludwigs Appellationen und Traktaten beteiligt. Nicht zu halten ist die ältere These, der Alte Hof sei eine Art ‚Hofakademie‘ gewesen, in dem sich alles abspielte.

Besondere Förderung wurde neben den Franziskanern dem Deutschen Orden zuteil. Ludwig der Bayer verlieh ihm 1332 das Recht, aus Eschenbach „eine Stadt zu machen“, wodurch der Ritterorden erstmals innerhalb der Reichsgrenzen zum uneingeschränkten Stadtherren aufstieg. Neben weiteren Förderungen erließ Ludwig 1337 das Patent für den Deutschen Orden, das ihn zur Eroberung Litauens und Russlands berechtigte.

Vor ca. 100 Jahren entstand ein Historikerstreit darüber, ob Ludwig das an den Templern begangene Unrecht gutmachen wollte. Er hatte den Prozess gegen die Templer miterlebt. Im Jahr 1314, als Ludwig zum römisch-deutschen König gewählt worden war, starb der letzte Templer-Großmeister auf dem Scheiterhaufen. Ludwig verfolgte die Bemühungen um die Freisprechung des Templerordens durch den Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt aus unmittelbarer Nähe.

Hausmachtpolitik

Im Vergleich zu den anderen beiden königsfähigen Dynastien im Reich, den Habsburgern und den Luxemburgern, war das Hausgut der Wittelsbacher mit dem Herzogtum Bayern und der Pfalzgrafschaft bei Rhein vergleichsweise klein. Zusätzlich hatten in der Vergangenheit viele Könige Reichsgut verpfändet, um sich finanzielle Grundlagen zu schaffen. Auch wegen des zunehmenden Wegfalls des Reichsgutes ging Ludwig bald nach seiner Wahl daran, sich eine Hausmacht aufzubauen.

Das Heilige Römische Reich in der Mitte des 14. Jahrhunderts; 1363 fiel Tirol an die Habsburger, 1373 ging auch Brandenburg den Wittelsbachern wieder verloren. Die niederländischen Grafschaften brachte 1433 Burgund an sich.

Nach dem Aussterben der märkischen Askanier belehnte Ludwig seinen ältesten Sohn, Ludwig V., auf dem Hoftag von Nürnberg im Jahre 1323 mit der Mark Brandenburg. Damit sicherte er seiner Familie nicht nur die brandenburgische Kurstimme, sondern baute auch seine Stellung im Norden des Reiches aus.

Diese Strategie trieb er durch die Vermählung Ludwigs V. mit der Tochter des dänischen Königs und der Vermählung seiner Tochter Mathilde mit dem Landgrafen Friedrich von Thüringen weiter voran. Nach dem Tod seiner ersten Frau Beatrix im Jahr 1322, heiratete er 1324 Margarete von Holland, die Tochter Wilhelms III., Graf von Hennegau und Holland.

Auch die innerdynastischen Beziehungen wurden neu justiert. Noch während seines Italienzuges regelte Ludwig 1329 im Hausvertrag von Pavia die Erbfolge der Wittelsbacher dergestalt, dass im Falle des Aussterbens der rudolfinischen Linie der Pfalz oder der Linie Ludwigs in Bayern das Erbe der jeweils anderen Linie zufallen sollte. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein, die Ludwig seit dem Verzicht seines Bruders Rudolf 1317 regierte, wurde daraufhin an die Nachkommen Rudolfs zurückgegeben. 1340 beanspruchte Ludwig schließlich nach dem Aussterben der niederbayerischen Linie der Wittelsbacher ganz Niederbayern und vereinigte das Herzogtum wieder mit Oberbayern. Dies entfremdete Ludwig von den Luxemburgern, da er die Witwenrechte der luxemburgischen Mutter des jugendlich verstorbenen letzten niederbayrischen Herzogs missachtete und sie Niederbayern verlassen musste.

Schon 1335 hatte sich Ludwig mit den habsburgischen Herzögen Otto dem Fröhlichen und Albrecht dem Lahmen gegen den jungen Johann Heinrich von Luxemburg verbündet, um ihm sein Erbe Kärnten und Tirol streitig zu machen. Während die Habsburger das ihnen versprochene Kärnten erhielten, ging Ludwig zunächst leer aus, da Johann Heinrich sich mit der Unterstützung seiner Verbündeten in Tirol halten konnte. 1341 vertrieb dann der Tiroler Adel seinen Herrn Johann Heinrich. Der Kaiser zögerte nicht, verheiratete 1342 seinen Sohn Ludwig V. mit der Meinhardiner Erbin Margarete von Tirol, obwohl diese noch mit dem Luxemburger Johann Heinrich verheiratet und die Scheidung wegen „Impotenz“ noch nicht abgeschlossen war, und belehnte das Paar mit Tirol. Damit zog sich Ludwig endgültig die Feindschaft der Luxemburger zu. Im sogenannten „Großen Tiroler Freiheitsbrief“ 1342 bestätigten Ludwig der Bayer und sein Sohn den Tirolern ihre Rechte und Freiheiten.

1345 erbte Ludwig schließlich durch seine Frau Margarete die Grafschaft Hennegau sowie Holland, Seeland und Friesland. Die Erbansprüche von Margaretes Schwestern wurden dabei umgangen, obwohl eine davon die englische Königin war. Wegen der gefährlichen Feindschaft der Luxemburger hatte Ludwig rücksichtslos zugegriffen, und seine Hausmacht hatte damit tatsächlich einen beeindruckenden Umfang erreicht.

Neue Probleme am Ende von Ludwigs Herrschaft

Kaiser-Ludwig-Säule in Puch bei Fürstenfeldbruck, die an den Todesort von Ludwig erinnert.

Schon 1341 hatte Ludwig das Bündnis mit England wieder gelöst, um sich Frankreich zuzuwenden, in der Hoffnung auf eine Verständigung mit dem Papsttum. Die erwarteten englischen Zahlungen waren weitgehend ausgeblieben, und Ludwig suchte wegen seines schwächer gewordenen Ansehens wiederum ein Übereinkommen mit der Kirche. Da dieses nicht zustande kam, stand Ludwig ohne jeden politischen Nutzen durch den abrupten außenpolitischen Schwenk ziemlich unglaubwürdig da. Die unstete Außenpolitik und die rücksichtslose Vergrößerung seiner Hausmacht brachten Ludwig zunehmend Gegner unter den Reichsfürsten ein. Auch das Angebot des Papstes an die Kurfürsten, nach einer Absetzung Ludwigs ihre Reichsrechte anzuerkennen und somit den päpstlichen Approbationsanspruch zumindest abzuschwächen, trug dazu ihren Teil bei.

Im Sommer des Jahres 1346 wurde mit Unterstützung der Kurie und des französischen Königshofes der Luxemburger Karl IV. nach weitreichenden Zugeständnissen an den Papst von fünf Kurfürsten in Rhens zum Gegenkönig gewählt. Nach der päpstlichen Anerkennung wurde er in Bonn gekrönt, da Aachen wie die meisten Städte fest zu Ludwig stand. Die Luxemburger hatten lange taktiert und waren immer noch verbittert über die gewaltsame Vertreibung Johann Heinrichs aus Tirol und die Ausnutzung der Situation durch Ludwig. Wenig später fiel in der Schlacht bei Crécy jedoch Karls Vater Johann von Luxemburg. Karl selbst hatte das Schlachtfeld schon früh verlassen, ohne großes Aufsehen zu erregen.

Im Frühjahr 1347 begann schließlich der Kampf zwischen Ludwig und Karl. Der anstehenden Entscheidungsschlacht zwischen den beiden Königen, bei der Ludwig wohl im Vorteil gewesen wäre, auch weil die Habsburger, zahlreiche Freie und Reichsstädte und die Ritterschaft weiter auf seiner Seite standen, kam allerdings der Tod Ludwigs durch einen Schlaganfall auf der Bärenjagd in Puch bei Kloster Fürstenfeldbruck am 11. Oktober 1347 zuvor.

Die lange Unfähigkeit der Wittelsbacher, sich auf einen gemeinsamen Kandidaten als Nachfolger zu einigen, und der Wechsel der Habsburger ins luxemburgische Lager brachten Karl schließlich in Vorteil. Die Söhne Ludwigs stellten 1349 Günther von Schwarzburg als Gegenkönig auf, arrangierten sich aber nach dessen schnellem Tod noch im selben Jahr mit Karl IV. im Vertrag von Eltville und teilten die Wittelsbacher Besitzungen im Landsberger Vertrag unter sich auf.

Ludwig wurde in der Frauenkirche in München beigesetzt. Obwohl er im Bann gestorben war und üblicherweise – wie auch im Falle von Heinrich IV. – eine solche Kirche durch das Begräbnis eines Gebannten als entweiht betrachtet wurde und ebenfalls gebannt wurde, wurden vielfach Messen für ihn gelesen. Diese liturgische memoria blieb allerdings auf Bayern beschränkt. Erst 1625 wurde der Kaiser dann auch kirchlich bestattet, nachdem sein Nachfahre Kurfürst Maximilian I. für ihn die Absolution erwirkt hatte.[1]

Bedeutung

„Merke wohlauf Geschichtsschreiber, nimm deinen Verstand zusammen! Du hast eine schwere Arbeit, wenn du es übernimmst, den grossen Adler zu schildern, welcher langsam und lange fliegt, in der Torheit weise, in der Gleichgültigkeit sorgsam, in Trägheit wild, in Trauer vergnügt, im Kleinmut starkmütig, den mit angebrannten Flügeln sich aufschwingenden und im Unglück glücklichen.“

Mathias von Neuenburg: Die Chronik des Mathias von Neuenburg (Vorspruch zur Schilderung der Regierungszeit Ludwigs)

Eintrag zu Ludwig und Friedrich in Max Baracks „Die deutschen Kaiser“ mit einem Text von Friedrich Schiller

Wie sein unmittelbarer Vorgänger, betrachtete sich auch Ludwig als universeller Kaiser; daher griff er sowohl in die Politik Italiens als auch in die Politik des Deutschen Ordens ein. Obwohl der päpstliche Bann – anders als bei früheren Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und dem Papsttum – keine nennenswerte Wirkung mehr zeigte, überschattete doch der langjährige, verbissene Streit mit drei Päpsten Ludwigs Regierungszeit und lähmte seine Politik erheblich. Auf dem Schlachtfeld unbesiegt, war Ludwig, anders als sein Nachfolger, kein geschickter Diplomat, obwohl er den Konflikt Habsburgs mit den Eidgenossen zielstrebig für sich nutzte und ihm später die Aussöhnung mit den Habsburgern und den pfälzischen Wittelsbachern gelang. Das Lavieren zwischen England und Frankreich und seine sich immer unverbrämter gestaltende Hausmachtvergrößerung offenbarten die Schwäche von Ludwigs Politik, allerdings auch einen Mangel an Verschlagenheit. Anders als unter seinem Nachfolger kam es während seiner Herrschaft zu keinen Reichsverlusten, da Ludwig niemals Reichsrechte gegenüber fremden Herrschern preisgab.

Ein großes Verdienst des Kaisers ist die Förderung der Städte im Reich. Auch verfassungsgeschichtlich ist seine Regentschaft von wichtigen Neuerungen geprägt, von denen allerdings nur ein Teil Zukunft hatte: Das Mehrheitswahlprinzip wurde erstmals festgeschrieben und die Königswahl, ebenso wie die Kaiserkrönung, von der Zustimmung des Papstes unabhängig gemacht; das einzige Mal im Mittelalter fand sogar eine Kaiserkrönung ohne jegliche Beteiligung des Papstes statt. So wurden die in der Goldenen Bulle 1356 festgesetzten Prinzipien maßgeblich zu Zeiten Ludwigs vorbereitet, auch wenn der Nachfolger den Ruhm dafür erntete. Von der durch Ludwig eingeführten Möglichkeit eines Doppelkönigtums wurde später nie wieder Gebrauch gemacht. Das Urteil über Ludwig bleibt bis heute gespalten.

Von der Nachwelt wurde der junge Ludwig der Bayer auf Historienbildern als asketischer Typus mit Höckernase dargestellt.

Mit seinem Drama Ludwig der Bayer hat der Dichter Ludwig Uhland ihm ein literarisches Denkmal gesetzt.

Nachkommen

Kaiser Ludwig IV. heiratete um 1308 in Schlesien Prinzessin Beatrix von Schlesien-Glogau (1290–1322), Tochter des Herzog Heinrich III. von Glogau und dessen Gattin Prinzessin Mechthild von Braunschweig-Lüneburg. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor:

In zweiter Ehe heiratete Kaiser Ludwig IV. am 25. Februar 1324 in Köln die Prinzessin Margarethe von Holland (1311–1356), Tochter des Grafen Wilhelm III. von Holland und dessen Gattin Prinzessin Johanna von Valois. Aus der Ehe gingen zehn Kinder hervor:

  • Margarete (1325–?)
    1. ∞ 1351 Stefan von Kroatien, Dalmatien und Slavonien (1332–1353), Sohn König Karl II. Robert von Ungarn a.d.H. Anjou
    2. ∞ 1358 Graf Gerlach von Hohenlohe († 1387)
  • Anna (1326–1361) ∞ 1339 Herzog Johann I. von Niederbayern (1329–1340)
  • Ludwig VI. der Römer (1328–1365)
    1. ∞ 1352 Prinzessin Kunigunde von Polen (1334–1357)
    2. ∞ 1360 Prinzessin Ingeburg von Mecklenburg (1340–1395)
  • Elisabeth (1329–1402)
    1. ∞ 1350 Fürst Cangrande II. von Verona a.d.H. della Scala (1332–1359, ermordet)
    2. ∞ 1362 Graf Ulrich von Württemberg (1342–1388, gefallen)
  • Wilhelm I. (1330–1388) ∞ 1352 Prinzessin Mechthild von Derby und Lincoln aus dem Haus Lancaster (1339–1362)
  • Albrecht I. (1336–1404)
    1. ∞ 1353 Prinzessin Margarete zu Brieg und Schlesien (1336–1386)
    2. ∞ 1394 Prinzessin Margarete von Kleve und der Mark (1375–1412)
  • Otto V. (1340–1379) ∞ 1366 Prinzessin Katharina, Tochter Kaiser Karl IV.
  • Beatrix (1344–1359) ∞ 1356 König Erik XII. von Schweden (1339–1359)
  • Agnes (1345–1352), Ehrwürdige Dienerin Gottes[3]
  • Ludwig (1347–1348)

Literatur

Darstellungen
  • Gertrud Benker: Ludwig der Bayer. Ein Wittelsbacher auf dem Kaiserthron, 1282–1347. München 1997, ISBN 3-424-01316-1.
  • Barbara Hundt: Ludwig der Bayer. Der Kaiser aus dem Hause Wittelsbach. 1282–1347. Esslingen/München 1989.
  • Walter Jaroschka u. a.: Ludwig der Bayer als bayerischer Landesherr. Probleme und Stand der Forschung. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte. Band 60, Nr. 1, 1997, ISSN 0044-2364 (hier online).
  • Martin Kaufhold: Gladius spiritualis. Das päpstliche Interdikt über Deutschland in der Regierungszeit Ludwigs des Bayern. Heidelberg 1994, ISBN 3-8253-0192-3.
  • Christian Lohmer (Hrsg.): Geschichte Ludwigs des Bayern. 2 Bde. Essen und Stuttgart 1987.
  • Michael Menzel: Ludwig der Bayer. Der letzte Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum. In: Alois Schmid, Katharina Weigand (Hrsg.): Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig III. München 2001, S. 134–148, ISBN 3-406-48230-9.
  • Hermann Nehlsen, Hans-Georg Hermann (Hrsg.): Kaiser Ludwig der Bayer. Konflikte, Weichenstellungen und Wahrnehmung seiner Herrschaft. Quellen und Darstellungen aus dem Gebiet der Geschichte. NF. 22. Paderborn 2002, ISBN 3-506-73272-2 (Aufsatzsammlung zu wichtigen Themenkomplexen; Rezension).
  • Hans Rall: Ludwig der Bayer und die europäischen Dynasten. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte. Band 44, 1981, S. 81–91 (hier online).
  • Alois Schütz: Kronrat und Reichskanzlei als Zentralbehörden des Reiches unter Ludwig dem Bayern. Paderborn 2005, ISBN 3-506-73273-0.
  • Robert Suckale: Die Hofkunst Ludwigs des Bayern. München 1998, ISBN 3-7774-5800-7.
  • Heinz Thomas: Ludwig der Bayer (1282–1347). Kaiser und Ketzer. Pustet, Regensburg 1993, ISBN 3-222-12217-2 (die bisher einzige wissenschaftliche Biografie).
Lexikonartikel

Weblinks

 Wikisource: Ludwig der Bayer – Quellen und Volltexte
 Commons: Ludwig IV. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Ausführlich zu Tod, Bestattung und Andenken Ludwigs IV. Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit 1347–1579. Vorbereitungen – Sterben – Trauerfeierlichkeiten – Grablegen – Memoria. C. H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-10742-7, S. 30–84 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, Band 146; zugleich Dissertation, Universität München 2004).
  2. Johann Georg Leuchs: Versuch einer auf Thatsachen gegründeten und freimüthigen Charakteristik der Kaiser und Könige Deutschlands. Dritter Theil: Von Wilhelm bis Sigmund, C. H. Stage, Augsburg 1798 (online)
  3. http://www.santiebeati.it/dettaglio/91002


Vorgänger Amt Nachfolger
Heinrich VII. Römisch-deutscher König
ab 1328 Kaiser

1314–1347
Karl IV.
Ludwig II. Pfalzgraf bei Rhein
(bis 1301 mit Rudolf I.)

1294–1329
Rudolf II. und Ruprecht I.
Herzog von Oberbayern
(bis 1301 mit Rudolf I.)

1294–1340
zum Herzogtum Bayern vereinigt
Johann I. Herzog von Niederbayern
1340
Vereinigung von Ober- und Niederbayern Herzog von Bayern
1340–1347
Ludwig V., Stephan II., Ludwig VI.,
Wilhelm I., Albrecht I. und Otto V.
Wilhelm IV. Graf von Holland, Seeland und
Hennegau, Herr von Friesland

(de iure uxoris)

1345–1347
Margarethe

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